Verwarngeld wegen Falschparken zahlen: Ja/Nein?

Guten Tag,

mir wird vorgeworfen ich hätte auf einer Sperrfläche geparkt, Kostenpunkt 25€.

Beweismittel: Zeugenaussage
Dann gibt es einen Anzeigenerstatter und einen Zeugen, beide unterschiedliche Personen.

Das Problem an der Sache ist: Ich kann mich an besagten Tag sehr genau erinnern, weil ich einen überaus wichtigen Termin hatte, sehr früh vor Ort war da ich die Parkplatzsituation in dem Stadtteil kannte und daher extra sorgfältig nach einem Parkplatz gesucht habe.

Ich will jetzt gar nicht ausschliessen, dass mir dabei dann doch ein Fehler unterlaufen ist. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

Was passiert jetzt, wenn ich den Verstoß nicht zugebe und eine Begründung schreibe? Wird es dann automatisch um mindestens 23€ teurer, weil es zu einem Bußgeldverfahren wird? Wüsste ich wenigstens, ob Polizisten mich angezeigt haben, dann würde ich einfach gleich bezahlen, weil ich denen einfach vertraue und dann wohl tatsächlich doch einen Fehler gemacht habe. Nachher waren es aber Anwohner die sich irren, dann wäre es ärgerlich, wenn ich zahle.

--------------

Was meint ihr? Einfach die 25€ blechen? Dabei hab ich extra 30 Minuten nach einem korrekten Parkplatz gesucht 🙁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Beweismittel Zeugenaussage? Kein Bild also. Hm, wenn du dir sicher bist, dann wuerde ich dagegen widerspruch einlegen.

Wieder mal das bekannte Problem: Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach die ...!

1. Der TE ist sich nicht sicher!
2. Ein Bild braucht man nicht!
3. Widerspruch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich!
4. Zeugenaussagen sind ausreichend!

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Zitat:

Original geschrieben von Bordsteinkante


[Ich werd's wohl aus Zeitgründen (Zeit = Geld) bezahlen. Trotzdem ärgerlich.

Also wenn Du dir sicher bist nach gutem Gewissen einen Parkplatz ausgesucht zu haben und auch der Meinung bist richtig geparkt zu haben, dann würde ich das nicht einfach nur so bezahlen.

Vorher würde ich mal zumindest nachforschen, wer angezeigt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


mattalf:
Gegen ein Verwarngeld-ANGEBOT.
gibts direkt keinen Widerspruch.

Erst gegen ein Bußgeld.

Problem, für ein Bußgeld muß der Fahrer/Absteller feststehen.

Das ist nicht ganz so einfach für die Behörde...

Evtl. geht die Behörde dann auch auf die "Halterhaftung". Kostentragungspflicht des Halters nach §25a StVG.

Das kostet dann den Halter 18,50 €.

Wäre zumindest günstiger.

Ueblicherweise wird immer beim Verwarngeldangebot auch ein Anhoerungsbogen mitgeschickt. Dem TE steht frei diesen Auszufuellen und zurueck zusenden. Danach kann die Behoerde entweder ein neues Verwarngeldangebot unterbreiten, oder das Bussgeldverfahren eroeffnen, oder das Verfahren fallen lassen.

Fuellt er den Anhoerungsbogen nicht aus, dann bekommt er auf alle Faelle ein Bussgeldbescheid gegen den er widersprechen kann.

Ein Bußgeldbescheid wird zwar von einigen Behörden (Bärlin?) verschickt ist aber nicht richtig meiner Ansicht nach.

Woher will man bei der Behörde wissen wer geparkt/gefahren ist?
Darum dreht sich immer alles. 😉

Wenn du jetzt nichts machst, kann sich die Behörde ebenfalls "zurücklehnen" und nach 3 Monaten einen Kostenbescheid an den Halter rausschicken. §25a StVG. 18,50 €...

Das ist das eigentliche Vorgehen bei Sand in Kopf bei Parkverstößen.

Daher werde ich persönlich Parkverwarnungen bis 15 € (wenn berechtigt) immer zahlen. Und im Umkehrschluß alles über 15 €... 😁
Es ist (vor allem bei "Parken" in Umweltzonen ohne Plakette und sonstigem über 15 €) immer die Frage ob ich den Fahrer/Absteller oder die eigene Abstellereigenschaft preisgebe und das Ganze schriftlich mit der Behörde oder persönlich mit einem Richter ausfechte.
Da würde ich mir schon sehr sicher sein wollen, daß ich recht habe.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wieder mal das bekannte Problem: Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach die ...!

1. Der TE ist sich nicht sicher!
2. Ein Bild braucht man nicht!
3. Widerspruch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich!
4. Zeugenaussagen sind ausreichend!

Wieso sollte Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt nicht moeglich sein? Eine Rechnung ueber 25 Euro bekam er gegen die er jederzeit Widersprechen kann. In dem Sinne selber die f...........!
Klar reicht eine Zeugenaussage um eine Anzeige zu bekommen. Und? Sicher das die auch durch geht? Glaskugel gelesen?

Mach es doch nicht noch schlimmer:

Zum jetzigen Zeitpunkt kann de TE KEINEN Widerspruch einlegen da nur ein Anhöhrung angeordnet ist und wir uns noch nicht im Bußgeldverfahren befinden!

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Wieso sollte Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt nicht moeglich sein? Eine Rechnung ueber 25 Euro bekam er gegen die er jederzeit Widersprechen kann. In dem Sinne selber die f...........!
Klar reicht eine Zeugenaussage um eine Anzeige zu bekommen. Und? Sicher das die auch durch geht? Glaskugel gelesen?

Mach es doch nicht noch schlimmer:
Zum jetzigen Zeitpunkt kann de TE KEINEN Widerspruch einlegen da nur ein Anhöhrung angeordnet ist und wir uns noch nicht im Bußgeldverfahren befinden!

vielleicht will er ja gegen das anhörungsverfahren widerspruch einlegen.... 😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von eugain



vielleicht will er ja gegen das anhörungsverfahren widerspruch einlegen.... 😁😁😁😁

Na hoffentlich kommt er damit durch und muss nicht bis zum BGH auf Annahme des Widerspruch klagen.

Oder er legt erstmal Wiederspruch ein, kann ja klappen und die Behörde gibt bei so viel Rechtsverstand auf.

Oder er geht gleich zum Anwald! Der kann immer was für Koniferen machen.

Ich könnten durchaus auch so die Anhörung formulieren, daß ich keine Abstelleigenschaft zugebe und mal sehen was dabei rauskommt.

Aber ohne Abstelleigenschaft/Fahrer kann die Behörde trotzdem auf den Halter gehen. 😁

Oder wenn ich mir sicher wäre, dann könnte ich auch zugeben und es auf nen Bußgeldbescheid ankommen lassen und Widerspruch einlegen.
Dann kann ich auf jeden Fall vor Gericht.

Denn aus der Halterhaftung wieder rauskommen... Sehr schwierig ob der Richter den Fall selbst nochmal prüft. Wenn die Halterhaftung überhaupt vorm Richter endet...

TE sollte alle Informationen haben - beim Formulieren dürfen wir ja nicht helfen. 😉

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