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Verwarngeld oder sonst was?

Themenstarteram 3. März 2010 um 16:57

Hi

hab mir auf der Arbeit ein LED-Blitzer mit Doppelblitz gebaut.

Alles schön eingepackt in ein PVC-Gehäuse (Bin Elektriker)

Jetzt die Frage:

Man darf ja laut StVO eine Gelbe Blitzleuchte im stehenden Fahrzeug benutzen zur Unfallabsicherung, also mein Blitzer.

Jetzt hat das Ding ja keine E-Nummer. Wie sehen das die netten Herren in Grün/Blau?

Ich würd sagen: "ok hilft den Bereich abzusichern" und schaue drüber weg. Aber wenn nicht, gibts da gleich groß auf die Mütze oder nur ein Verwarngeld?

Bei zweitem wär es mir egal, da die Unfallstelle durch den Blitzer viel besser sichtbar gemacht wurde und so ein weiterer Unfall weitesgehend verhindert werden kann.

Danke schon mal im vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von steven2612

... auf Autobahn oder Landstraße im Dunkeln ausgepackt werden. ...

Deswegen wäre mir auch eine Verwarnung egal.

Danke für die Zahlreichen Antworten

Ich zitier mich mal kurz selbst

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Kannst du garantieren, dass andere nicht geblendet werden?

Sollte dies nicht der Fall sein bedenke zumindest vor dem Einsatz (besonders auf der BAB), dass ein anderer Fahrer geblendet werden kann und eventuell dann doch in dein Auto hämmert!

Ist dann auf alle Fälle mit deinem EGAL-Verwarngeld nicht getan!

Bleib doch mal realistisch, wenn jemand geblendet wird von einem Blinklicht und in ein Auto reinfährt, was würde passieren wenn dieser in eine unbeleuchtete Stelle rasen würde, dann wäre der Schaden noch höher als wenn er durch Blinklicht gewarnt würde.

Wir reden hier von einer LED Lampe welche als Blink- Warnlicht gebaut und gedacht ist, nicht um einen Flutlichtscheinwerfer.

Ich denke mal der Erbauer dieser Blitzlampe wird keinen 10000 Watt LED Lampe genommen haben welche auch noch so gebaut ist, dass diese als Flutlicht andere Verkehrsteilnehmer blenden soll.

 

Also wie ich oben schon mal geschrieben habe, nimm diese Blinklampe ruhig als Warnsignal, ist besser als eine Unfallstelle ungesichert oder nur mit Warndreieck abgesichert zu haben, das sieht die Polizei und Feuerwehr auch so, also mach dir keinen Kopp und benutze im Notfall zur Absicherung der Unfallstelle diese Lampe.

 

Eine Unfallstelle kann man nie gut genug absichern, jede zusätzliche Absicherung und zusätzliche Kenntlichmachung ist hilfreich.

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da nimmst das ding in die hand, faehrst bei den freundlichen herren vorbei und fragt mal nett nach, wenn die es dir nicht sagen koennen, dann kanns keiner...

Wie und wo ist denn der gelbe Blitzer verbaut ?

Wenn du den als separaten Blitzer im Kofferraum liegen hast und per Batterie oder an Zigarettenanzünder bei Bedarf anklemmst und aus dem Kofferraum holst, ist dies völlig egal.

Als lichttechnische Einrichtung am Kfz darfst du den Blitzer hingegen nicht verbauen.

Themenstarteram 3. März 2010 um 17:22

ja das Ding soll im Kofferraum liegen und bei Bedarf raus geholt werden.

Na dann ist das ja gut.

am 4. März 2010 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wie und wo ist denn der gelbe Blitzer verbaut ?

Wenn du den als separaten Blitzer im Kofferraum liegen hast und per Batterie oder an Zigarettenanzünder bei Bedarf anklemmst und aus dem Kofferraum holst, ist dies völlig egal.

Als lichttechnische Einrichtung am Kfz darfst du den Blitzer hingegen nicht verbauen.

Du vergibst aber schnell Freifahrtscheine!

Hast du Kenntnis vom genauen Aufbau des Blitzer?

Kannst du garantieren, dass andere nicht geblendet werden?

(oder wieso denkst du haben die kaufbaren Blitzer bzw. die auf den entsprechenden Fahrzeugen eine Prüfung auf bestimmte Normen erhalten? Damit dann jeder seinen eigenen bauen kann auf Teufel komm raus oder wie?)

Wird das Ding im eigenen Garten verwendet ist es egal ob eine Zulassung vorliegt oder nicht. Sobald das Ding auf dem Autodach landet braucht es die Zulassung, da es hiermit schwub die wup am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

am 4. März 2010 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wird das Ding im eigenen Garten verwendet ist es egal ob eine Zulassung vorliegt oder nicht. Sobald das Ding auf dem Autodach landet braucht es die Zulassung, da es hiermit schwub die wup am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

Ohne die Vorschriften diesbezüglich zu kennen, würde ich hier mit R 129 Fan (sehr ausnahmsweise) exakt übereinstimmen.

Hier muss unterschieden werden zwischen dauerhaft montiert (auf einem Abschlepper) bzw. vorgeschrieben (wenn man zB. als Privatfahrzeug einen Schwer- oder Großtransport begleitet/begleiten muss) - diese Dinger benötigen eine Zulassung.

Oder als reines Warnlicht im Notfall. Da gibt es zB. auch "legale" Taschenlampen, die können auch gelb blinken und haben sogar einem Magnetfuß um sie im Bedarfsfall auf dem Dach halbwegs sicher zu festigen - diese Dinger benötigen eigentlich auch eine Zulassung, aber deren "Missbrauch" läuft unter strafbefreiender Nothilfe.

Wenn ich mit einer LED-Taschenlampe nachts auf einer unbeleuchteten Landstraße aufgrund eines Notfalls den Winkemann mache oder damit das Warndreieck anstrahle, um Aufmerksamkeit / Auffälligkeit zu erregen, mag das die Nutzung einer unzulässigen Leuchte sein - interessiert keine Sau und selbst wenn dort einer die E-Zulassung an dem Teil (vergeblich) sucht, bliebe es trotzdem straffrei.

Stimmt, gibt noch nicht mal eine Verwarnung. Es weiß eh keiner, wo dieses tolle E-Zeichen eingeprägt ist. Aber legal ist es trotzdem nicht ;)

Ich sage einfach mal, bei nem Unfall wird irgendein Zulassungszeichen an ner Warnlampe wohl das Letzte sein, wonach die Polizei schaut. Solange das Teil nicht als Spielzeug im Straßenverkehr mißbraucht wird, sehe ich persönlich darin kein Problem, trotz fehlender Zulassung. Und das, wo ich sonst wirklich für absolut korrekten Ein-/Anbau jeglicher Teile plädiere...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Aber legal ist es trotzdem nicht ;)

Korrekt, legal ist es nicht - innerhalb bestimmter (Notfall)-Grenzen benutzt jedoch straffrei.

Themenstarteram 7. März 2010 um 10:22

Soll nicht im Garten verwendet werden. Soll schon ins Auto das Ding, aber nur im Ernstfall auf der Autobahn oder Landstraße im Dunkeln ausgepackt werden. Hab schon ma erlebt das die Warnblinkanlage und ein Warndreieck net viel gebracht haben und trotzdem noch einener da rein gefeuert ist. Deswegen wäre mir auch eine Verwarnung egal.

Danke für die Zahlreichen Antworten

am 7. März 2010 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von steven2612

... auf Autobahn oder Landstraße im Dunkeln ausgepackt werden. ...

Deswegen wäre mir auch eine Verwarnung egal.

Danke für die Zahlreichen Antworten

Ich zitier mich mal kurz selbst

Zitat:

Kannst du garantieren, dass andere nicht geblendet werden?

Sollte dies nicht der Fall sein bedenke zumindest vor dem Einsatz (besonders auf der BAB), dass ein anderer Fahrer geblendet werden kann und eventuell dann doch in dein Auto hämmert!

Ist dann auf alle Fälle mit deinem EGAL-Verwarngeld nicht getan!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von steven2612

... auf Autobahn oder Landstraße im Dunkeln ausgepackt werden. ...

Deswegen wäre mir auch eine Verwarnung egal.

Danke für die Zahlreichen Antworten

Ich zitier mich mal kurz selbst

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Kannst du garantieren, dass andere nicht geblendet werden?

Sollte dies nicht der Fall sein bedenke zumindest vor dem Einsatz (besonders auf der BAB), dass ein anderer Fahrer geblendet werden kann und eventuell dann doch in dein Auto hämmert!

Ist dann auf alle Fälle mit deinem EGAL-Verwarngeld nicht getan!

Bleib doch mal realistisch, wenn jemand geblendet wird von einem Blinklicht und in ein Auto reinfährt, was würde passieren wenn dieser in eine unbeleuchtete Stelle rasen würde, dann wäre der Schaden noch höher als wenn er durch Blinklicht gewarnt würde.

Wir reden hier von einer LED Lampe welche als Blink- Warnlicht gebaut und gedacht ist, nicht um einen Flutlichtscheinwerfer.

Ich denke mal der Erbauer dieser Blitzlampe wird keinen 10000 Watt LED Lampe genommen haben welche auch noch so gebaut ist, dass diese als Flutlicht andere Verkehrsteilnehmer blenden soll.

 

Also wie ich oben schon mal geschrieben habe, nimm diese Blinklampe ruhig als Warnsignal, ist besser als eine Unfallstelle ungesichert oder nur mit Warndreieck abgesichert zu haben, das sieht die Polizei und Feuerwehr auch so, also mach dir keinen Kopp und benutze im Notfall zur Absicherung der Unfallstelle diese Lampe.

 

Eine Unfallstelle kann man nie gut genug absichern, jede zusätzliche Absicherung und zusätzliche Kenntlichmachung ist hilfreich.

Themenstarteram 8. März 2010 um 15:11

Ich bau das Ding ma fertig und mach en Video und Bilder, dann kannste ja sehen ob dich das Blenden würde.

Aber die ADAC-Abschlepper mit ihren Rundumleuchten auf em Dach sind ach net grade zimperlich.

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