Verursacher von Steinschlagschaden in Scheibe bekannt; muss er jetzt zahlen?
Hallo zusammen,
ich weiß ja, dass ich hier keine Rechtsberatung erwarten und auch nicht bekommen kann. Trotzdem suche ich hier Einschätzungen oder Beipielfälle zu folgendem Sachverhalt:
Ich fuhr gestern Mittag auf eine BAB auf, vor mir ein Toyota Avensis. Weit und breit kein anderes Fahrzeug. Kaum waren wir auf der BAB und hatten ca. 100 km/h erreicht (Abstand 50 - 60 m), da knallte ein Stein auf meine Windschutzscheibe. Der Schaden (ein ca. 5 mm großer Krater mit 1 - 2 mm kleinen, anschließenden Rissen) liegt zwar ausserhalb des Fahrersichtfeldes (siehe hier), aber ich weiß (noch) nicht, ob dies repariert werden kann, oder ob eine neue Scheibe notwendig wird (TK mit SB von 150 €).
Ich kenne nun also absolut sicher den genauen Ort, den Zeitpunkt und den Verursacher (Kennzeichen) - habe allerdings keinen Zeugen dafür.
Jetzt meine Frage:
Kann dieser nun für den von ihm (natürlich unbeabsichtigt, aber eindeutig) verursachten Schaden haftbar (Haftpflichtversicherung) gemacht werden, oder ist das ein Fall für meine TK (und meine SB 🙁)?
Vielen Dank schon 'mal für jeden Beitrag. 🙂
Schönen Gruß
20 Antworten
@Deadalus
er hat ja geschrieben ausbessern, nicht auswechseln und das bezahlt die Teilkasko 100% Wurde bei mir auch schon gemacht und ist Garantiert kein Betrug, warum sonst werben die Versicherungen oder auch Carglas damit???
Gruss Mac2k2
wollte ich auch gerade sagen, hab sogar von meinem Versicherungsmenschen ein Schreiben bekommen, wo sogar darauf hingewiesen wird, das man bei Steinschlagschaden keine Selbstbeteiligung zahlt
stay tuned 🙂
Ist ja auch logisch, Carglas und Co berechnen den Versicherungen ca. 95 Euro für die Reparatur. Die geklebte Scheibe vom 3er schätze ich mit Einbau auf 500-600 Euro abzüglich Selbstbeteiligung - da kommen die mit 95 Euro doch ganz gut weg.
Falsch!
Der Austausch samt Scheibe kostet bei Carglas zwischen 390 und 400€ (kann natürlich auch Reg. schwanken/inkl. get. Scheibe).
Hatte anfang Dezember auch einen Steinschlag, eine Reparatur habe ich abgelehnt, da ich bisher nur schlechte erfahrungen damit gemacht habe.
Übrigens ist ein Steinschlag (zumindest der, der von einem normalen PKW ausgeht), ein unabwendbares Ereignis.
Da ist nichts mit Anzeige oder ähnliches 😉
Ähnliche Themen
Alles klar (da habt ihr es mir aber gegeben 😉).
Dann werde ich wohl die 150 € berappen müssen. Der Meister beim 🙂, die so etwas im Übrigen auch ausbessern, meinte, daß der Schaden irreparabel sei, weil die Scheibe auf der Oberfläche fast unversehrt ist (nur eine gaaaanz winzige Schadstelle zu fühlen), im Innern - also zur Folie hin - aber offensichtlich gebrochen ist (Länge der Risse nur ca. 2 mm).
Werde vorsichtshalber heute auch noch 'mal bei Carglass vorbeifahren, verspreche mir davon aber eigentlich kein anderes Urteil. 🙁
Danke nochmal und einen schönen Gruß
Wie sieht es dem im folgenden Fall aus: vor 2 Monaten wurde bei uns eine Landstrasse von der Stadt einfach nur mit Kies aufgeschüttet. Das Tempo wurde von 100 auf 30 runtergesetzt. Das mit dem Kies hatte wohl den Sinn, dass der sich in kleinere Risse im Belag setzt. Nach 2-3 Wochen war die Spur ordentlich freigefahren und der Kies lag nur noch am Rand und der Fahrbahnmitte. Tempo immer noch 30. Jetzt hat mich da einer überholtmit bestimmt 80 und hat mir auch einiges aus der Mitte aufs Auto geschleudert, wobei ich jetzt keine Steinschläge festgestellt habe. Wäre er dann in so einem Fall haftbar gewesen?
Er war alleine, das Nummernschild hatte ich auch und noch 2 Zeugen dabei.