Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz - Strafbefehl
Hi Community,
ich wurde leider dieses Jahr am Abend des 01.03. ohne gültiges Kennzeichen an meinem Roller angetroffen – von einer Polizeistreife die mich rauszog. Ist mir bis dahin noch nie passiert. Ich hatte einfach vergessen ein neues Kennzeichen zu besorgen.
Ich hatte die Sache mittlerweile schon fast vergessen, da kam heute der Strafbefehl vom Amtsgericht. Zum einen steht da drin, dass ich meinen Roller vorsätzlich ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren habe. Zum anderen wird eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 Euro (=800 Euro) festgesetzt.
Nun meine Frage: Habt ihr Tipps ob man dagegen Einspruch einlegen sollte, gar einen Anwalt einschalten?
Beste Antwort im Thema
Anzahl der Tagessätze liegt noch im Rahmen. Selbst bei fahrlässiger Begehung beträgt der Strafrahmen übrigens bis zu 6 Monaten Knast.
Bist Du der Polizei schon bekannt, evtl. Voreintragungen in Flensburg?
Höhe der Tagessätze: Verdienst Du 40€/Tag oder deutlich weniger?
Wenn weniger, reicht ein formloser Einspruch begrenzt auf die Höhe der Tagessätze (mit Nachweis).
Anwalt bringt imho nichts. Straftat wurde glasklar begangen. Anwalt kostet mehr, als er durch geringere Strafe rausholen könnte.
67 Antworten
Anzahl der Tagessätze liegt noch im Rahmen. Selbst bei fahrlässiger Begehung beträgt der Strafrahmen übrigens bis zu 6 Monaten Knast.
Bist Du der Polizei schon bekannt, evtl. Voreintragungen in Flensburg?
Höhe der Tagessätze: Verdienst Du 40€/Tag oder deutlich weniger?
Wenn weniger, reicht ein formloser Einspruch begrenzt auf die Höhe der Tagessätze (mit Nachweis).
Anwalt bringt imho nichts. Straftat wurde glasklar begangen. Anwalt kostet mehr, als er durch geringere Strafe rausholen könnte.
Hallo und danke für die schnelle Antwort,
das interessante ist, ich hatte damals dem Polizisten gesagt, dass mir schon während der Fahrt aufgefallen ist, dass heute Stichtag für das neue Kennzeichen ist, wollte aber noch nach Hause fahren.
Er meinte nur, das hat er jetzt nicht gehört, sonst wäre es Vorsatz.
Ist ihm wohl später doch wieder eingefallen. Kann man dagegen vorgehen?
Wie wird dieser 40 Euro Tagessatz denn berechnet? Ich bin Freiberuflich tätig und wurde bisher vom Gericht/Staatsanwalt nicht nach Verdienstnachweisen gefragt...
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
Ist ihm wohl später doch wieder eingefallen. Kann man dagegen vorgehen?
Du meinst, man darf einem Polizisten die Erinnerung verbieten?
Zitat:
Wie wird dieser 40 Euro Tagessatz denn berechnet? Ich bin Freiberuflich tätig und wurde bisher vom Gericht/Staatsanwalt nicht nach Verdienstnachweisen gefragt...
Er wird berechnet oder geschätzt. Tagessatz ist ungefähr Netto-Tageseinkommen.
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
Hallo und danke für die schnelle Antwort,das interessante ist, ich hatte damals dem Polizisten gesagt, dass mir schon während der Fahrt aufgefallen ist, dass heute Stichtag für das neue Kennzeichen ist, wollte aber noch nach Hause fahren.
Er meinte nur, das hat er jetzt nicht gehört, sonst wäre es Vorsatz.
Ist ihm wohl später doch wieder eingefallen. Kann man dagegen vorgehen?
Wie wird dieser 40 Euro Tagessatz denn berechnet? Ich bin Freiberuflich tätig und wurde bisher vom Gericht/Staatsanwalt nicht nach Verdienstnachweisen gefragt...
Bist du denn nicht gleich am nächsten Tag auf die Dienststelle und hast das neue Kennzeichen gezeigt ???? 😰
DAS hätte sicher eine Anzeige verhindert !!
Oder bestand die Möglichkeit dass er dich Tage später immer noch mit einem "altem Kennzeichen" rumfahren hätte sehen können ?? 😉
wölfle 😉
Zu toms' Post ist nichts hinzuzufügen. Freundlich um Erlaß bitten ja, Einspruch der Formwahrung halber auch, aber danach beim Versuch belassen. Harte Tour kann es nur schlimmer machen - Thema Einkommensfeststellung und Neuberechnung des Strafrahmens ;-/ In diesem Fall wäre sogar eine quasi-Verschärfung möglich, da sich der Strafrahmen als solcher (40 TS) ja nicht ändert...der Tagessatz aber schon anders aussehen kann...
Gruß
Roman
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
...das interessante ist, ich hatte damals dem Polizisten gesagt, dass mir schon während der Fahrt aufgefallen ist, dass heute Stichtag für das neue Kennzeichen ist, wollte aber noch nach Hause fahren.
Warum hast du diese Aussage gemacht, mit der du dich selbst belastet hast?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum hast du diese Aussage gemacht, mit der du dich selbst belastet hast?Zitat:
Original geschrieben von mike231084
...das interessante ist, ich hatte damals dem Polizisten gesagt, dass mir schon während der Fahrt aufgefallen ist, dass heute Stichtag für das neue Kennzeichen ist, wollte aber noch nach Hause fahren.
Weil er wohl (so wie fast alle) dachte: "...der ist doch dooooof und lässt sich belabern..." !!! 😎
....und auf die Frage ob er denn am nächsten Tag schon ein neues Kennzeichen hatte, oder ob er trotzdem noch tagelang mit dem alten rumgefahren ist und dabei evtl. sogar gesehen wurde, antwortet er ja nicht !! 😉
Es wird schon seinen Grund haben, wenn er nun doch noch so eine saftige Strafe bekommt !! 🙄
wölfle 😉
Zitat:
Original geschrieben von mike231084
Zum einen steht da drin, dass ich meinen Roller vorsätzlich ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren habe. Zum anderen wird eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 Euro (=800 Euro) festgesetzt.Nun meine Frage: Habt ihr Tipps ob man dagegen Einspruch einlegen sollte, gar einen Anwalt einschalten?
Angesichts der geschilderten Sachlage solltest du den Strafbefehl akzeptieren und Lehrgeld verbuchen. Andernfalls läufst du nämlich Gefahr, dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen.
das wars mit dem weißen Führungszeugnis......
In ein paar Jahren ist der Eintrag auch wieder getilgt. Da muß der TE jetzt durch. Für die Zukunft wird er sicherlich seine Lehren daraus ziehen.
Wenn ich das hier schon lese "das wars mit dem weißen Arbeitszeugnis" So ein Blödsinn. Sofern du noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten bist wird die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Verstoßes gegen das PflichtVersicherungsGesetz mangels fehlendem öffentlichem Interesse fallen lassen. Da passiert garnichts. Außerdem gibt es da einen bestimmten Zeitraum und wenn man den nicht überschreitet ist das halb so wild. Ist zwar unangenehm aber man kommt mit einem blauen Auge raus. Von wegen "Schlechter Führungszeugnis" und so weiter
Zitat:
................ "das wars mit dem weißen Arbeitszeugnis"...........
ähmm was hat das Arbeitszeugnis damit zutun...
zum anderen ist es Schwachsinn zusagen, das ein solcher Fall aus mangelndem Interesse einfach fallen gelassen wird,
denn da Versicherungsbetrug / mit nicht angemeldeten Fahrzeugen immer häufiger wird besteht ein erhebliches Interesse und auch jeder Bürger sollte genau daran interesse haben, das solche Fälle nicht unbedingt mit nem Blauen Auge nur geahndet werden, sondern so das es nicht nur Wehtut sondern richtig schmerzt...
denn einer nen Crash ohne versichert zu sein, und ich hätte dauerhaften Schaden davon, bein Kaputt, Arbeitsunfähig, ich würde dem sein Leben zur Hölle machen und den letzten Cent aus dem rausquetschen....
Ganz ehrlich, Blaues Auge hin oder her... bei einem Tag Shit Happens....nehm ich niemanden Krumm und ich bin auch dafür das bei Sowas ne Einzelfallbetrachtung gemacht wird.... zudem sollte es Übergangszeiten geben, danach sollte es aber Wehtun...
das nur mal btw....
Gruß Spec
Zitat:
Original geschrieben von Spector87
ähmm was hat das Arbeitszeugnis damit zutun...Zitat:
................ "das wars mit dem weißen Arbeitszeugnis"...........
zum anderen ist es Schwachsinn zusagen, das ein solcher Fall aus mangelndem Interesse einfach fallen gelassen wird,
denn da Versicherungsbetrug / mit nicht angemeldeten Fahrzeugen immer häufiger wird besteht ein erhebliches Interesse und auch jeder Bürger sollte genau daran interesse haben, das solche Fälle nicht unbedingt mit nem Blauen Auge nur geahndet werden, sondern so das es nicht nur Wehtut sondern richtig schmerzt...
denn einer nen Crash ohne versichert zu sein, und ich hätte dauerhaften Schaden davon, bein Kaputt, Arbeitsunfähig, ich würde dem sein Leben zur Hölle machen und den letzten Cent aus dem rausquetschen....
Ganz ehrlich, Blaues Auge hin oder her... bei einem Tag Shit Happens....nehm ich niemanden Krumm und ich bin auch dafür das bei Sowas ne Einzelfallbetrachtung gemacht wird.... zudem sollte es Übergangszeiten geben, danach sollte es aber Wehtun...
das nur mal btw....
Gruß Spec
Das mit dem Arbeitszeugnis habe ich durcheinander gebracht. Das stimmt wohl. Oben schrieb jemand was von Führungszeugnis. Aber der Rest stimmt nunmal so, ob dir das passt oder nicht. Und jemanden bis auf den letzten Cent ausquetschen ist verständlich aber wohl im falle eines Falles nicht möglich, da das entsprechend Klientel nichts zum holen hat. Da ist der ehrliche Bürger immer im Nachteil. Ich habe erst gestern bei einem Bekannten das schreiben der StaatsAnwaltschaft gelesen, dem ähnliches widerfahren ist. Verfahren eingestellt und so weiter und sofort...
Oh Mann, was für'n Schmarrn! Wenn die StA wenig genug zu tun hat, dann wird da nix fallengelassen. Und wenn doch, dann ergeht trotzdem ein formaler Strafbefehl und das Geld und die Punkte werden fällig. Da "ersparst" Du Dir nur den ganzen Gerichtskostenkram und die Rennereien.
Also hier pauschal zu sagen: "mach Dir mal keine Sorgen, ist alles Pillepalle!", das ist ja wohl eine unerhörte Frechheit! Übernimmst Du nachher Kosten, Punkte und Eintragung im Führungszeugnis? Wohl eher nicht. Also halt Dich bitte mit solchen naseweisen "Ratschlägen" zurück! Sowas verunsichert nur und bringt gar nix.
Wenn er Glück hat, dann rutscht er durch's Raster, aber die Regel ist es nicht.
Gruß
Roman
der nur eine einzige Einstellung aus mangelndem öffentlichen Interesse erlebt hat bisher - in über 25 Jahren Fahrpraxis und mit zig Leuten um sich rum, die sich alle ganz sicher waren - und dann doch zu Fuß gingen...
PS: Bei meinem letzten Strafbefehl (eine durch passende "Zeugen" erzeugte "Nötigung", die ich nicht durch eigene "Zeugen" widerlegen konnte;-) wurde übrigens honoriert, daß ich KEINEN Anwalt eingeschaltet und nichts abgestritten habe. Dadurch war das verfahren kurz und ohne gerichtstermin erledigbar, etwas, was eine überlastete StA auch angenehm findet... Ergebnis: keine Eintragung im ZR und Erlaß aller Kosten - außer der Geldstrafe natürlich. Es lohnt also, sich zu bescheiden und kritisch in sich zu gehen! Und so ganz unschuldig landet man ja eh nie in den Fängen der Justiz **ggg**