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Verstöße nach Wiedererteilung wg. Trunkheitsfahrt

Themenstarteram 26. März 2019 um 16:32

hallo liebe freunde,

 

ich habe nur eine ganz kurze Frage,

wie werden Verstöße der Klasse A und B geahndet nach Wiedererteilung, wenn eine Person nach der Probezeit eine FS Entziehung aufgrund einer Trunkheitsfahrt absolviert hat?

Selbstverständlich ist es kein Ziel, einen Verstoß wieder herbeizuführen, allerdings kann es halt leider ungewollt passieren.

Die Frage ist also, ob man so behandelt wird, wie ein normaler Verkehrsteilnehmer der außerhalb seiner Probezeit ist z.B. beim Handy am Steuer Verstoß, oder ob direkt mit einer MPU oder Ähnlichem zu rechnen ist.

Wie also A und B Verstöße bestraft werden, ob Polizisten sofort bei einer Abfrage von der abgelaufenen Entziehjng bescheid wkssen?

 

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Bei den Damen und Herren in Blau kommt es auch immer sehr auf den Umgangston an. Ich hatte mit denen noch nie Probleme bzw. teilweise sogar direkt Spaß. Zwei Beispiele, witzigerweise aus Österreich wo man dem Vernehmen nach als Deutscher gerne mal eher mehr Probleme hat.

Beispiel 1:

Ich wurde innerorts (zwischen zwei Ortsteilen ohne Bebauung aber innerorts) per Laser zu schnell gemessen. Der Vorwurf war 67 km/h bei erlaubten 50 km/h. Ich habe mich da eigentlich eher über mich selber geärgert, dass mir das passiert ist. Die Aussage des Polizisten war "Ach, das ist jetzt nichts was man nicht mit etwas Geld wieder gut machen könnte". Was soll man dazu sagen. Ich musste dann selber lachen.

Beispiel 2:

Ich war Ski laufen und hatte meine Geldbörse mit Papieren und Führerschein zu Hause vergessen. Da ich eine Lift-Saisonkarte hatte war mir das anfangs gar nicht aufgefallen. Auf dem Weg nach Hause sehe ich natürlich nach 200m die Kelle. Allgemeine Fahrzeugkontrolle.

Ich im Kofferraum herum gewühlt und den Polizisten dann kleinlaut erklärt, dass ich meine Geldbörse mit den Papieren daheim vergessen habe. Mit im Auto sitzen meine Frau, mein Kind und ein weiteres Kind das wir zum Skilaufen mitgenommen hatten.

Aussage des Polizisten "keine Papiere dabei - da werden wir hart durchgreifen müssen"

Ich habe mich nett entschuldigt und angeboten, meine Frau weiter fahren zu lassen, sie hätte ja einen Führerschein dabei. Wegen der Papiere könne ich ja gerne morgen mal auf dem Revier vorbei schauen.

Die anschließende Diskussion war lustig:

P: Haben Sie was getrunken?

Ich: Liftkarten sind so teuer, wenn ich Ski laufen gehe, dann laufe ich Ski und setze mich nicht in die Hütte

P: Das ist aber schon Ihr Auto oder?

Ich: Natürlich ist das mein Auto.

P: Sie haben aber schon einen Führerschein?

Ich: Klar habe ich einen Führerschein, sonst würde ich ja nicht die ganze Familie nebst fremden Kind durch die Landschaft kutschieren.

Ich: Was machen wir denn jetzt, soll meine Frau weiterfahren? Die fährt halt nicht so gerne im Dunkeln.

P: Sieh zu dass Du heim kommst.....

Ich habe die Erfahrung gemacht dass man, wenn man freundlich bleibt, eigentlich nie Probleme mit denen hat.

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Zitat:

@Alex1357 schrieb am 26. März 2019 um 17:32:19 Uhr:

Die Frage ist also, ob man so behandelt wird, wie ein normaler Verkehrsteilnehmer der außerhalb seiner Probezeit ist ...

Ja, genau so.

Nach der Wiedererteilung gibt es keine erneute Probezeit.

Themenstarteram 26. März 2019 um 17:07

Ja aber auch keine konsequenteren Strafen nach Wiedererteilung für A bzw. B Verstöße?

Nein, hier gelten die allgemeinen Strafrahmen für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten (Vorsatztaten ausgenommen).

Themenstarteram 26. März 2019 um 17:15

Das heißt, selbst wenn ich dann als Beispiel über 1 Sekunde bei Rot fahre, droht mir ,,nur'' die normale Strafe lt. Bussgeldkatalog ohne jegliche MPU o.Ä.?

Ja.

Sollte nur nicht öfter vorkommen, da sonst Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufkommen könnten.

Themenstarteram 26. März 2019 um 17:21

Deshalb ja die Frage, ob diese Eignungsfrage dann schneller vorkommen kann, wegen der Vorgeschichte mit der Entziehung..

 

Kann diese Eignunszweifel auch bei B Verstößen aufreten? z.B 3x mit 15Km H zu schnell unterwegs

Die Frage kann man nicht pauschal beantworten, da hier immer die Umstände des Einzelfalles maßgebend sind. Eine pauschale Regelung in dieser Richtung gibt es nicht.

Themenstarteram 26. März 2019 um 17:46

Naja ein normaler Verkehrsteilnehmer z.b, wenn dieser 20x geblitzt wird mit etwa 10-20 km/h zu viel, hat ausser der geldbuße soweit ja nichts zu erwarten

Kommt auf den Zeitraum an, in dem die Gesamtzahl der Verstöße begangen wird.

Wenn die Polizei hier eine Häufung feststellt und eine entsprechende Meldung an die Führerscheinbehörde schickt, kann das auch für den "normalen" Verkehrsteilnehmer weitreichendere Folgen haben.

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 26. März 2019 um 17:32:19 Uhr:

 

Selbstverständlich ist es kein Ziel, einen Verstoß wieder herbeizuführen, allerdings kann es halt leider ungewollt passieren.

Wie kann eine Trunkenheitsfahrt ungewollt passieren?

Zitat:

@Alex1357 [url=https://www.motor-talk.de/.../...-wg-trunkheitsfahrt-t6584307.html?...]

Selbstverständlich ist es kein Ziel, einen Verstoß wieder herbeizuführen, allerdings kann es halt leider ungewollt passieren.

z.B. beim Handy am Steuer Verstoß, oder ob direkt mit einer MPU oder Ähnlichem zu rechnen ist.

 

Auch das kann nicht versehentlich passieren. Ein Handy springt einem nicht ungewollt in die Hand.

Da es auch schon MPU nach 72 Parkverstößen gegeben hat, denke ich schon, dass auch "bei 20x geblitzt". man seines Führerscheins nicht mehr sicher sein kann. Ein vorheriger Entzug wird dann in dem Zusammenhang auch das Gegenteil von strafmildernd sein, vor allem dann, wenn es sich um einen ähnlichen Verstoß handelt.

Alle diese Möglichkeiten sollten Ansporn dazu sein, sich in Zukunft StVO-konform im Verkehr zu verhalten.

Ungewollt?!

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