Versteuerung Firmenwagen und Leasingrate

Hallo zusammen,

trotz der zahlreichen Beiträge zu dem Thema Firmenwagen habe ich bisher leider nicht die Antwort gefunden, die ich suche.

Ich weiß, dass ich keine weitere Gehaltserhöhung mehr erhalten werde und spiele mit dem Gedanken, stattdessen einen Firmenwagen zu verhandeln. Vorab möchte ich gerne (grob) die Kosten ermitteln, da aktuell privat zwei Fahrzeuge vorhanden sind und sich ein Firmenwagen (emotional) nur bis zu einer gewissen monatlichen Nettobelastung "rechnet".

Folgende Informationen habe ich zu unserer Firmenwagen-Regelung:

Zitat:

Versteuerung: Für Privatfahrten werden dem Mitarbeiter 1% des Bruttolistenpreises des
Fahrzeuges zur Versteuerung dem Gehalt monatlich zugeschlagen. Eine
zusätzliche Versteuerung erfolgt nach der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung
für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Beispielrechnung laut Firmenwagenrechner:
- BLP des Fahrzeugs 45.000 € | Gehalt: 3.500 € | Arbeitsweg: 25 km
-- Geldwerter Vorteil Firmenwagen: 450 €
-- Geldwerter Vorteil Fahrtkosten: 337,50 €
------------------------------------------------------------------------------
Nettobelastung 392,26 €

Soweit so klar. Stutzig gemacht hat mich folgender Absatz:

Zitat:

Fahrzeugbestellungen: Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit Extras über
die Grundausstattung hinaus zu erhalten wenn dadurch das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändert wird. Die Erhöhung der Leasingrate durch diese Extras wird monatlich mit dem Gehalt verrechnet.

Folgende Fragen:
- Ist also der BLP ungleich der Grundausstattung?
- Wie spielt die Leasing-Rate (grundsätzlich) in die Beispielrechnung (siehe oben)? Verändert sich der Geldwerte Vorteil dadurch noch einmal?

Vielen Dank für eure Zeit und Rückmeldung im Voraus!

Beste Antwort im Thema

So nachdem ich wieder am PC bin, erstmal sorry für den Spam :-)

@Stereophnic ich versuche jetzt nochmal kurz für dich die generellen Kosten beim Firmenwagen zusammenzufassen:

Du hast monatlich zunächst mal zwei kontinuierliche Kostenfaktoren

  • Geldwerter Vorteil (GWV)
  • Eigenanteil für den Arbeitgeber (AG)

Ich gehe jetzt der Einfachheit einfach mal davon aus, das ansonsten alle Kosten vom AG getragen werden (also Sprit, Wartung, etc.).

Geldwerter Vorteil
Den GWV hast du eigentlich schon selbst ganz gut beschrieben.

Es gibt verschiedene Modelle wie du deinen GWV kannst berechnen lassen, der einfachste ist jedoch die Pauschalbesteuerung, welche ich kurz erklären möchte (dies ist auch das Modell, welches deinem Firmenwagenrechner zu Grunde gelegt wurde).

Dabei gilt:

GWV = (1% + 0,03% * Einfache Entfernung von Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte) * Bruttolistenpreis (BLP)

Der BLP des Fahrzeuges ist dabei der Preis des Fahrzeuges inkl. aller Sonderausstattungen, ohne Rabatte.
Damit entspricht der BLP quasi auch dem Preis, der dir im Online-Konfigurator des Herstellers angezeigt wird, wenn das Fahrzeug nach deinen Wünschen fertig konfiguriert wurde.

Gehen wir also von einem Arbeitsweg von 25km und einem BLP von 45.000€ aus:

GWV = (1% + 0,03% * 25) * 45.000€
GWV = 1,75% * 45.000€
GWV = 787,50€

Dies entspricht auch den von dir berechneten Weg.

Bei dir war es aufgeilt in

  • GWV Firmenwagen -> 1% * BLP
  • GWV Fahrkosten -> 0,03% * Arbeitsweg * BLP

Damit kommen wir aber in der Summe auf den gleichen Betrag -> 787,50€

Für diesen Betrag zahlst du nun auch Steuern sowie Sozial- und Rentenversicherung. Je nach Steuerklasse und Einkommen, wirkt sich das entsprechend auf deinen Nettlohn aus.
Dies kann man ja relativ einfach mit Brutto/Netto-Rechnern ausrechnen.

Ich werde von hier an nun der Einfachheit halber immer 50% zwischen Brutto auf Netto rechnen. (Also z.B. 3.000€ Bruttolohn sind 1.500€ Nettolohn).
Das entspricht natürlich nicht ganz der Realität, ist hier aber nachvollziehbarer. Solltest du zur echten Umrechnung fragen haben, einfach fragen :-).

Zurück zum GWV: 787,50€ zusätzlich versteuern, bedeutet also

Nettobelastung = 393,75€

Wenn dein AG nun keinen Eigenateil erheben würde, hätte es sich damit schon. Allerdings hast du ja selbst schon folgenden Teil aus eurer Car Policy zitiert:

Zitat:

Fahrzeugbestellungen: Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit Extras über

die Grundausstattung hinaus zu erhalten wenn dadurch das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändert wird. Die Erhöhung der Leasingrate durch diese Extras wird monatlich mit dem Gehalt verrechnet.

Dies bringt uns zum zweiten Teil:

Eigenanteil

Ob, wie und in welcher Höher ein Eigenanteil für den Firmenwagen erhoben wird obliegt komplett dem Arbeitgeber. Auch die Berechnungsgrundlage für den Eigenanteil kann dein Arbeitgeber selbst bestimmen. Um du letztendlich damit einverstanden bist, kannst du dann selbst entscheiden.

Dein AG hat sich entschieden, den Eigenanteil auf Basis der Leasing-Rate zu berechnen (nicht unüblich).
Die Leasing-Rate ist dabei die monatliche Rate, die dein AG an die Leasing-Agentur für das Fahrzeug bezahlt. Diese Rate korreliert natürlich mit dem Kaufpreis, allerdings nicht immer vollständig linear und nachvollziehbar.
Natürlich kann man als Daumenregel trotzdem sagen, dass eine höherwertige Ausstattung (und damit ein höherer Preis) auch die Leasing-Rate in die Höhe treiben.

Das Ganze hat nur bedingt etwas mit dem BLP zu tun, da die Leasing-Rate auch Rabatte berücksichtigt, bzw. Autos unterschiedliche Leasing-Faktoren haben.
Kurz gesagt, kann ein Fahrzeug mit höherem BLP eine niedrigere Leasing-Rate haben wie ein billigeres - und umgekehrt. Spielt hier jetzt aber auch eine untergeordnete Rolle.

Ich verstehe deine Car-Policy nun so (das solltest du aber nochmal sicherheitshalber klären):

Ein Fahrzeug X hat in der Grundausstattung eine Leasing-Rate von Y €. Wenn sich die Leasing-Rate nun durch Sonderausstattungen erhöht, so muss diese Differenz durch dich getragen werden.

Konkretes Rechenbeispiel:

Fahrzeug X hat in Grundausstattung eine Leasing-Rate von 400€.
In deiner Konfiguration steigt die Leasing-Rate auf 500€.

Daraus ergibt sich:

Eigenanteil = 500€- 400€ = 100€

Nun steht in eurer Car-Policy außerdem, dass dieser Betrag monatlich mit dem Gehalt verrechnet wird. Das bedeutet, dein Eigenanteil muss nicht Netto an deine Firma bezahlt werden, sondern dein AG behält diese bereits vom Bruttolohn ein.

Statt bspw. 3.000€ Brutto verdienst du dann nur noch 2.900€ Brutto. Das bedeutet aber, dass dein Nettolohn von 1.500€ nur auf 1.450€ sinkt, deine Nettobelastung in diesem Falle also nur 50€ beträgt.

Diese gesamte Berechnung hat keinen Einfluss auf den GWV. Sprich diese Kosten kommen zusätzlich zum GWV auf dich zu.

Ausnahme (das war übrigens auch der Streitpunkt oben): Dein Eigenanteil wird Netto fällig. In diesem Falle zahlst du natürlich erstmal 100€ Netto im Monat - allerdings darf dieser Betrag dann mit dem GWV verrechnet werden.
Dein GWV verringert sich damit um 100€ (Brutto), also 50€ Netto.
Das heißt, auch über diesen Weg, würde dich der Eigenanteil effektiv nur 50€ kosten.

Zusammenfassung

GWV = (1% + 0,03% * Einfache Entfernung von Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte) * Bruttolistenpreis (BLP)

Eigenanteil = Leasing-Rate Fahrzeug inkl. Sonderausstattung - Leasing-Rate Fahrzeug Basisausstattung

Überschlagsmäßige Nettobelastung = GWV / 2 + Eigenanteil / 2

So, ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und falls du noch Fragen hast, feel free to ask!

25 weitere Antworten
25 Antworten

So nachdem ich wieder am PC bin, erstmal sorry für den Spam :-)

@Stereophnic ich versuche jetzt nochmal kurz für dich die generellen Kosten beim Firmenwagen zusammenzufassen:

Du hast monatlich zunächst mal zwei kontinuierliche Kostenfaktoren

  • Geldwerter Vorteil (GWV)
  • Eigenanteil für den Arbeitgeber (AG)

Ich gehe jetzt der Einfachheit einfach mal davon aus, das ansonsten alle Kosten vom AG getragen werden (also Sprit, Wartung, etc.).

Geldwerter Vorteil
Den GWV hast du eigentlich schon selbst ganz gut beschrieben.

Es gibt verschiedene Modelle wie du deinen GWV kannst berechnen lassen, der einfachste ist jedoch die Pauschalbesteuerung, welche ich kurz erklären möchte (dies ist auch das Modell, welches deinem Firmenwagenrechner zu Grunde gelegt wurde).

Dabei gilt:

GWV = (1% + 0,03% * Einfache Entfernung von Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte) * Bruttolistenpreis (BLP)

Der BLP des Fahrzeuges ist dabei der Preis des Fahrzeuges inkl. aller Sonderausstattungen, ohne Rabatte.
Damit entspricht der BLP quasi auch dem Preis, der dir im Online-Konfigurator des Herstellers angezeigt wird, wenn das Fahrzeug nach deinen Wünschen fertig konfiguriert wurde.

Gehen wir also von einem Arbeitsweg von 25km und einem BLP von 45.000€ aus:

GWV = (1% + 0,03% * 25) * 45.000€
GWV = 1,75% * 45.000€
GWV = 787,50€

Dies entspricht auch den von dir berechneten Weg.

Bei dir war es aufgeilt in

  • GWV Firmenwagen -> 1% * BLP
  • GWV Fahrkosten -> 0,03% * Arbeitsweg * BLP

Damit kommen wir aber in der Summe auf den gleichen Betrag -> 787,50€

Für diesen Betrag zahlst du nun auch Steuern sowie Sozial- und Rentenversicherung. Je nach Steuerklasse und Einkommen, wirkt sich das entsprechend auf deinen Nettlohn aus.
Dies kann man ja relativ einfach mit Brutto/Netto-Rechnern ausrechnen.

Ich werde von hier an nun der Einfachheit halber immer 50% zwischen Brutto auf Netto rechnen. (Also z.B. 3.000€ Bruttolohn sind 1.500€ Nettolohn).
Das entspricht natürlich nicht ganz der Realität, ist hier aber nachvollziehbarer. Solltest du zur echten Umrechnung fragen haben, einfach fragen :-).

Zurück zum GWV: 787,50€ zusätzlich versteuern, bedeutet also

Nettobelastung = 393,75€

Wenn dein AG nun keinen Eigenateil erheben würde, hätte es sich damit schon. Allerdings hast du ja selbst schon folgenden Teil aus eurer Car Policy zitiert:

Zitat:

Fahrzeugbestellungen: Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit Extras über

die Grundausstattung hinaus zu erhalten wenn dadurch das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändert wird. Die Erhöhung der Leasingrate durch diese Extras wird monatlich mit dem Gehalt verrechnet.

Dies bringt uns zum zweiten Teil:

Eigenanteil

Ob, wie und in welcher Höher ein Eigenanteil für den Firmenwagen erhoben wird obliegt komplett dem Arbeitgeber. Auch die Berechnungsgrundlage für den Eigenanteil kann dein Arbeitgeber selbst bestimmen. Um du letztendlich damit einverstanden bist, kannst du dann selbst entscheiden.

Dein AG hat sich entschieden, den Eigenanteil auf Basis der Leasing-Rate zu berechnen (nicht unüblich).
Die Leasing-Rate ist dabei die monatliche Rate, die dein AG an die Leasing-Agentur für das Fahrzeug bezahlt. Diese Rate korreliert natürlich mit dem Kaufpreis, allerdings nicht immer vollständig linear und nachvollziehbar.
Natürlich kann man als Daumenregel trotzdem sagen, dass eine höherwertige Ausstattung (und damit ein höherer Preis) auch die Leasing-Rate in die Höhe treiben.

Das Ganze hat nur bedingt etwas mit dem BLP zu tun, da die Leasing-Rate auch Rabatte berücksichtigt, bzw. Autos unterschiedliche Leasing-Faktoren haben.
Kurz gesagt, kann ein Fahrzeug mit höherem BLP eine niedrigere Leasing-Rate haben wie ein billigeres - und umgekehrt. Spielt hier jetzt aber auch eine untergeordnete Rolle.

Ich verstehe deine Car-Policy nun so (das solltest du aber nochmal sicherheitshalber klären):

Ein Fahrzeug X hat in der Grundausstattung eine Leasing-Rate von Y €. Wenn sich die Leasing-Rate nun durch Sonderausstattungen erhöht, so muss diese Differenz durch dich getragen werden.

Konkretes Rechenbeispiel:

Fahrzeug X hat in Grundausstattung eine Leasing-Rate von 400€.
In deiner Konfiguration steigt die Leasing-Rate auf 500€.

Daraus ergibt sich:

Eigenanteil = 500€- 400€ = 100€

Nun steht in eurer Car-Policy außerdem, dass dieser Betrag monatlich mit dem Gehalt verrechnet wird. Das bedeutet, dein Eigenanteil muss nicht Netto an deine Firma bezahlt werden, sondern dein AG behält diese bereits vom Bruttolohn ein.

Statt bspw. 3.000€ Brutto verdienst du dann nur noch 2.900€ Brutto. Das bedeutet aber, dass dein Nettolohn von 1.500€ nur auf 1.450€ sinkt, deine Nettobelastung in diesem Falle also nur 50€ beträgt.

Diese gesamte Berechnung hat keinen Einfluss auf den GWV. Sprich diese Kosten kommen zusätzlich zum GWV auf dich zu.

Ausnahme (das war übrigens auch der Streitpunkt oben): Dein Eigenanteil wird Netto fällig. In diesem Falle zahlst du natürlich erstmal 100€ Netto im Monat - allerdings darf dieser Betrag dann mit dem GWV verrechnet werden.
Dein GWV verringert sich damit um 100€ (Brutto), also 50€ Netto.
Das heißt, auch über diesen Weg, würde dich der Eigenanteil effektiv nur 50€ kosten.

Zusammenfassung

GWV = (1% + 0,03% * Einfache Entfernung von Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte) * Bruttolistenpreis (BLP)

Eigenanteil = Leasing-Rate Fahrzeug inkl. Sonderausstattung - Leasing-Rate Fahrzeug Basisausstattung

Überschlagsmäßige Nettobelastung = GWV / 2 + Eigenanteil / 2

So, ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und falls du noch Fragen hast, feel free to ask!

Top erklärt von meinem Vorredner.
Eine Ergänzung noch zum Eigenanteil:

Bei uns ist es zum Beispiel so, dass man eine fest Rate nur für die Finanzierungskosten (also ohne Full-Service Leistungen) zur Verfügung hat.
Wenn jetzt das gewünschte Fahrzeug, teurer wird als dieses Budget, zahlst Du alles über diese Rate als Eigenanteil.

Bei uns gibt es auch eine fixe Rate für Full Service Leasing - welcher Wagen und km sind dann jedem selbst überlassen.
Eigenbeteiligung gibt es nur in dem Sinne, dass man Sonderausstattung bis zu 20% des BLP aus eigener Tasche sofort bei Erhalt zahlen kann sollte das Limit dadurch überschritten werden, wenn man das unbedingt will.

Bei mir gibt es nur die Option Dienstwagen oder komplett darauf verzichten ohne monetären Ersatz.

Du hast zwar weniger Netto aber muss man ja auch gegenrechnen ob du von der Differenz ein solches Autos privat finanzieren könntest, wahrscheinlich nicht und deine Rentenansprüche steigen, da du mehr Abgaben leistest.

Hallo in die Runde,

erst einmal ein großes Dankeschön für die schnellen, zahlreichen und inhaltlich sehr guten Beiträge.

Vor allem an dich @Flipp87 - klasse.

Mir ist nun klar geworden, wie die Leasing-Rate in das Gesamtkonzept spielen kann. Ich habe aber auch verstanden, dass ich ohne die genauen Budgets/Rahmenbedingungen des Unternehmens keine finale Antwort für mich bekomme.

Trotzdem eine letzte Frage: Die Leasingraten der Firmenfahrzeuge sind sicherlich auf einem anderen Niveau, als die Raten, die ich als Privatkunde im Konfigurator o.ä. sehe. Gibt es Portale/Leasingesellschaften für den Gewerbebereich bei denen man eine Idee bekommen kann, wo die Leasingraten für gewisse Fahrzeuge/-klassen liegen (könn(t)en)?

Ähnliche Themen

Diese Frage habe ich mir auch gestellt als ich vor knapp einem Jahr den AG gewechselt habe.

Leider sind die Konditionen so individuell, dass es da keine pauschalen Aussagen zu gibt.

Mit meinen 800 Eur konnte ich einen A6 bekommen mit anständiger Ausstattung. E-Klasse war schon nicht mehr so gut ausgestattet.
Geworden ist es dann ein Tarraco mit allem was man auswählen konnte im Katalog für grade mal 700 EUR.

Die Frage ist welche Konditionen bekommt Dein AG oder ist ggf. noch einer zwischengeschaltet wie LeasePlan o.ä.

Zitat:

@Qulor schrieb am 27. Mai 2020 um 13:24:48 Uhr:


Diese Frage habe ich mir auch gestellt als ich vor knapp einem Jahr den AG gewechselt habe.

Leider sind die Konditionen so individuell, dass es da keine pauschalen Aussagen zu gibt.

Mit meinen 800 Eur konnte ich einen A6 bekommen mit anständiger Ausstattung. E-Klasse war schon nicht mehr so gut ausgestattet.
Geworden ist es dann ein Tarraco mit allem was man auswählen konnte im Katalog für grade mal 700 EUR.

Die Frage ist welche Konditionen bekommt Dein AG oder ist ggf. noch einer zwischengeschaltet wie LeasePlan o.ä.

Das habe ich ein Stück weit erwartet und erklärt auch die Markenpräferenz auf unserem Firmenparkplatz (Audi). Von der Preis-Leistung (Verhältnis Ausstattung zu Preis) müssten Seat, Skoda und VW deutlich besser aufgestellt sein als Audi.

Aber diese Denkweise resultiert noch aus meinem "einfachen" Denken der reinen BLP-Versteuerung. Bei Skoda bekomme ich für 40.000 € deutlich mehr Auto (= Ausstattung) als bei Audi aber in unserem Fall ist das Leasing-Budget dann ausschlaggebend.

Das hängt teilweise auch von den Großkunden Konditionen die dein AG hat ab. Teilweise sind da saftige Rabatte drin - bei uns war mal auf den Audi A4 kurz vor dem Facelift 35% Rabatt drin...das hat sich natürlich auch entsprechend in der Leasing-Rate niedergeschlagen.

Bei mir gab es die größten Rabatte bei Benz und BMW, die Überbieten sich noch um mehr präsent zu sein - gerade bei neuen Modellen.
Ein A35 AMG mit AMG Paket (55k BLP) war knapp günstiger in der Leasingrate (inkl. Service) als ein Hyundai i30 N Performance (35k BLP).

Schönen Nachmittag zusammen,

ich lese hier immer mal wieder mit und freue mich immer auf die Hilfe von Euch.

Danke @Flipp87 für deinen Beitrag, welcher mir nochmal einen bessern Eindruck gebracht hat.

Arbeite bei einer großen deutschen Firma (ca. 70 000 Mitarbeiter) mit ca. 2000 Fahrzeugen.
Bei uns ist das so geregelt, das es eine Übersichtstabelle gibt, in welche die berechtigen Personen für Dienstwagen eingeteilt sind.
In jeder Gruppe stehen verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung, welche man wählen kann.
Für diese Fahrzeuge gibt es Referenzleasingrate, welche das Fahrzeug monatlich kostet.
Gleichwohl gibt es eine Maximalrate, welche das Fahrzeug mit Sonderausstattung maximal kosten darf (je nach Gruppe entsprechend hoch).
Alles über der Referenzrate muss man selbst durch Eigenanteil bezahlen.
Liegt die Wunschausstattung innerhalb der Referenzrate, zahlt die Firma diese, drüber der Nutzer.
Durch die Wahl eines "umweltfreundlichen" Fahrzeugs gibt es dann einen Bonus zur Rate.
Staffelung nach CO²-Werten bei guten + 20 €, Mittel +10 €, bei schlechten Fahrzeugen wie Audi Q5 wird die Maximalrate entsprechend um 20 € reduziert.
Kilometer sind komplett inklusive + Tankkarte für Deutschland. Kosten für Auslandsfahren (privat) müssen selbst bezahlt werden.
Sportliche Ausstattung oder Modelle á la Schneeschieber dürfen nicht bestellt werden, was ich gut finde.
Sonderausstattungen über der Referenzrate müssen dann innerhalb des ersten Nutzungsjahr abbezahlt werden, da sich viele Mitarbeiter die Autos bis zur Oberkante vollgepackt haben und dann nach ein paar Monaten das Weite gesucht haben und die Firma dann die Kosten für den "Überbedarf" zahlen muss, da der neue Nutzer die Mehrkosten ablehnen kann/könnte.

Nun zu meiner Frage:
Die 1%-Regelung plus 0,03 % für den einfachen Weg habe ich verstanden.

Wie ist das nun aber mit dem Eigenanteil? Da bräuchte ich etwas Verständnishilfe.

Grunddaten:
Fahrzeugwert = 36.000 €
Fahrweg = 14 km
Bruttoverdienst (Stkl 3) = 3000 € / Monat
Eigenanteil = 150 € / Monat

Im Anhang habe ich zwei Beispiele berechnet.
Einmal mit Eigenanteil und einmal ohne.

Der Nettoverdienst im Rechner zeigt mir mit Eigenanteil einen Wert von 2.059,77 € / Monat.
Werden dann die 150 € dann nochmal davon abgezogen oder ist das dann der monatliche Endwert?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Schönen Samstag noch.

Tom

Beispiel-dienstwagen-mit-eigenanteil
Beispiel-dienstwagen-ohne-eigenanteil

Hi Tom,

also wenn ich rein nach der Rechnung auf dem ersten Screenshot gehe, musst du noch den Eigenanteil vom Netto abziehen.

In der Rechnung wird der Eigenateil (150€) ja lediglich vom GWV (511,20€) abgezogen, so dass insg. nur ein GWV von 361,20€ angelegt wird.
Dass sich der GWV durch den Eigenateil reduziert ist ja erstmal zu deinen Gunsten, von daher muss der Eigenanteil eigentlich an irgendeiner Stelle ja noch abgezogen werden.
Warum das im Rechner jetzt nicht explizit dargestellt wird kann ich dir leider nicht sagen.

Würde man das ganze also zu Ende rechnen, hättest du nach der ersten Rechnung dann effektiv einen Nettolohn von 1909,77€.

Der Vollständigkeit halber sei hier nochmal erwähnt:

Der von dir verwendete Rechner geht von einem Netto Eigenanteil aus. Es gibt einige AG (wurde hier glaub ich auch schon diskutiert), die den Eigenanteil als Bruttogehaltsverzicht einbehalten.
In diesem Fall stellst du im Rechner den Eigenanteil auf 0€ und reduzierst dein Bruttomonatsgehalt bei der Eingabe einfach um den Eigenanteil.

Viele Grüße

Ich danke Dir für deine Antwort.
Jetzt habe ich einen Anhaltspunkt.

Schönen Sonntag noch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen