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Versteuerung Firmenwagen und Leasingrate

Themenstarteram 26. Mai 2020 um 14:19

Hallo zusammen,

trotz der zahlreichen Beiträge zu dem Thema Firmenwagen habe ich bisher leider nicht die Antwort gefunden, die ich suche.

Ich weiß, dass ich keine weitere Gehaltserhöhung mehr erhalten werde und spiele mit dem Gedanken, stattdessen einen Firmenwagen zu verhandeln. Vorab möchte ich gerne (grob) die Kosten ermitteln, da aktuell privat zwei Fahrzeuge vorhanden sind und sich ein Firmenwagen (emotional) nur bis zu einer gewissen monatlichen Nettobelastung "rechnet".

Folgende Informationen habe ich zu unserer Firmenwagen-Regelung:

Zitat:

Versteuerung: Für Privatfahrten werden dem Mitarbeiter 1% des Bruttolistenpreises des

Fahrzeuges zur Versteuerung dem Gehalt monatlich zugeschlagen. Eine

zusätzliche Versteuerung erfolgt nach der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung

für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Beispielrechnung laut Firmenwagenrechner:

- BLP des Fahrzeugs 45.000 € | Gehalt: 3.500 € | Arbeitsweg: 25 km

-- Geldwerter Vorteil Firmenwagen: 450 €

-- Geldwerter Vorteil Fahrtkosten: 337,50 €

------------------------------------------------------------------------------

Nettobelastung 392,26 €

Soweit so klar. Stutzig gemacht hat mich folgender Absatz:

Zitat:

Fahrzeugbestellungen: Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit Extras über

die Grundausstattung hinaus zu erhalten wenn dadurch das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändert wird. Die Erhöhung der Leasingrate durch diese Extras wird monatlich mit dem Gehalt verrechnet.

Folgende Fragen:

- Ist also der BLP ungleich der Grundausstattung?

- Wie spielt die Leasing-Rate (grundsätzlich) in die Beispielrechnung (siehe oben)? Verändert sich der Geldwerte Vorteil dadurch noch einmal?

Vielen Dank für eure Zeit und Rückmeldung im Voraus!

Beste Antwort im Thema

So nachdem ich wieder am PC bin, erstmal sorry für den Spam :-)

@Stereophnic ich versuche jetzt nochmal kurz für dich die generellen Kosten beim Firmenwagen zusammenzufassen:

Du hast monatlich zunächst mal zwei kontinuierliche Kostenfaktoren

  • Geldwerter Vorteil (GWV)
  • Eigenanteil für den Arbeitgeber (AG)

Ich gehe jetzt der Einfachheit einfach mal davon aus, das ansonsten alle Kosten vom AG getragen werden (also Sprit, Wartung, etc.).

Geldwerter Vorteil

Den GWV hast du eigentlich schon selbst ganz gut beschrieben.

Es gibt verschiedene Modelle wie du deinen GWV kannst berechnen lassen, der einfachste ist jedoch die Pauschalbesteuerung, welche ich kurz erklären möchte (dies ist auch das Modell, welches deinem Firmenwagenrechner zu Grunde gelegt wurde).

Dabei gilt:

GWV = (1% + 0,03% * Einfache Entfernung von Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte) * Bruttolistenpreis (BLP)

Der BLP des Fahrzeuges ist dabei der Preis des Fahrzeuges inkl. aller Sonderausstattungen, ohne Rabatte.

Damit entspricht der BLP quasi auch dem Preis, der dir im Online-Konfigurator des Herstellers angezeigt wird, wenn das Fahrzeug nach deinen Wünschen fertig konfiguriert wurde.

Gehen wir also von einem Arbeitsweg von 25km und einem BLP von 45.000€ aus:

GWV = (1% + 0,03% * 25) * 45.000€

GWV = 1,75% * 45.000€

GWV = 787,50€

Dies entspricht auch den von dir berechneten Weg.

Bei dir war es aufgeilt in

  • GWV Firmenwagen -> 1% * BLP
  • GWV Fahrkosten -> 0,03% * Arbeitsweg * BLP

Damit kommen wir aber in der Summe auf den gleichen Betrag -> 787,50€

Für diesen Betrag zahlst du nun auch Steuern sowie Sozial- und Rentenversicherung. Je nach Steuerklasse und Einkommen, wirkt sich das entsprechend auf deinen Nettlohn aus.

Dies kann man ja relativ einfach mit Brutto/Netto-Rechnern ausrechnen.

Ich werde von hier an nun der Einfachheit halber immer 50% zwischen Brutto auf Netto rechnen. (Also z.B. 3.000€ Bruttolohn sind 1.500€ Nettolohn).

Das entspricht natürlich nicht ganz der Realität, ist hier aber nachvollziehbarer. Solltest du zur echten Umrechnung fragen haben, einfach fragen :-).

Zurück zum GWV: 787,50€ zusätzlich versteuern, bedeutet also

Nettobelastung = 393,75€

Wenn dein AG nun keinen Eigenateil erheben würde, hätte es sich damit schon. Allerdings hast du ja selbst schon folgenden Teil aus eurer Car Policy zitiert:

Zitat:

Fahrzeugbestellungen: Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit Extras über

die Grundausstattung hinaus zu erhalten wenn dadurch das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht verändert wird. Die Erhöhung der Leasingrate durch diese Extras wird monatlich mit dem Gehalt verrechnet.

Dies bringt uns zum zweiten Teil:

Eigenanteil

Ob, wie und in welcher Höher ein Eigenanteil für den Firmenwagen erhoben wird obliegt komplett dem Arbeitgeber. Auch die Berechnungsgrundlage für den Eigenanteil kann dein Arbeitgeber selbst bestimmen. Um du letztendlich damit einverstanden bist, kannst du dann selbst entscheiden.

Dein AG hat sich entschieden, den Eigenanteil auf Basis der Leasing-Rate zu berechnen (nicht unüblich).

Die Leasing-Rate ist dabei die monatliche Rate, die dein AG an die Leasing-Agentur für das Fahrzeug bezahlt. Diese Rate korreliert natürlich mit dem Kaufpreis, allerdings nicht immer vollständig linear und nachvollziehbar.

Natürlich kann man als Daumenregel trotzdem sagen, dass eine höherwertige Ausstattung (und damit ein höherer Preis) auch die Leasing-Rate in die Höhe treiben.

Das Ganze hat nur bedingt etwas mit dem BLP zu tun, da die Leasing-Rate auch Rabatte berücksichtigt, bzw. Autos unterschiedliche Leasing-Faktoren haben.

Kurz gesagt, kann ein Fahrzeug mit höherem BLP eine niedrigere Leasing-Rate haben wie ein billigeres - und umgekehrt. Spielt hier jetzt aber auch eine untergeordnete Rolle.

Ich verstehe deine Car-Policy nun so (das solltest du aber nochmal sicherheitshalber klären):

Ein Fahrzeug X hat in der Grundausstattung eine Leasing-Rate von Y €. Wenn sich die Leasing-Rate nun durch Sonderausstattungen erhöht, so muss diese Differenz durch dich getragen werden.

Konkretes Rechenbeispiel:

Fahrzeug X hat in Grundausstattung eine Leasing-Rate von 400€.

In deiner Konfiguration steigt die Leasing-Rate auf 500€.

Daraus ergibt sich:

Eigenanteil = 500€- 400€ = 100€

Nun steht in eurer Car-Policy außerdem, dass dieser Betrag monatlich mit dem Gehalt verrechnet wird. Das bedeutet, dein Eigenanteil muss nicht Netto an deine Firma bezahlt werden, sondern dein AG behält diese bereits vom Bruttolohn ein.

Statt bspw. 3.000€ Brutto verdienst du dann nur noch 2.900€ Brutto. Das bedeutet aber, dass dein Nettolohn von 1.500€ nur auf 1.450€ sinkt, deine Nettobelastung in diesem Falle also nur 50€ beträgt.

Diese gesamte Berechnung hat keinen Einfluss auf den GWV. Sprich diese Kosten kommen zusätzlich zum GWV auf dich zu.

Ausnahme (das war übrigens auch der Streitpunkt oben): Dein Eigenanteil wird Netto fällig. In diesem Falle zahlst du natürlich erstmal 100€ Netto im Monat - allerdings darf dieser Betrag dann mit dem GWV verrechnet werden.

Dein GWV verringert sich damit um 100€ (Brutto), also 50€ Netto.

Das heißt, auch über diesen Weg, würde dich der Eigenanteil effektiv nur 50€ kosten.

Zusammenfassung

GWV = (1% + 0,03% * Einfache Entfernung von Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte) * Bruttolistenpreis (BLP)

Eigenanteil = Leasing-Rate Fahrzeug inkl. Sonderausstattung - Leasing-Rate Fahrzeug Basisausstattung

Überschlagsmäßige Nettobelastung = GWV / 2 + Eigenanteil / 2

So, ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und falls du noch Fragen hast, feel free to ask!

 

 

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Der BLP des Fahrzeugs ergibt aus der Serienausstattung/Grundausstattung und den gewählten Sonderausstattungen.

Ergo verteuert jedes Extra mehr deine Beispielrechnung, also den GWV.

Und natürlich die Leasingrate für den AG, die er an dich weiterreicht.

Themenstarteram 26. Mai 2020 um 14:38

Zitat:

@A346 schrieb am 26. Mai 2020 um 16:31:09 Uhr:

Der BLP des Fahrzeugs ergibt aus der Serienausstattung/Grundausstattung und den gewählten Sonderausstattungen.

Ergo verteuert jedes Extra mehr deine Beispielrechnung, also den GWV.

Und natürlich die Leasingrate für den AG, die er an dich weiterreicht.

Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.

Zum besseren Verständnis bleibe ich bei meinem Beispiel:

Die oben genannten 45.000 € erhalten bereits alle Sonderausstattungen, demnach stimmt meine Beispielrechnung und der "Nettoverzicht" liegt bei 392,26 €.

Würdest du das anhand der bekannten Rahmenbedingungen bestätigen?

Ergänzung:

Eigenbeteiligungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil.

Der Geldwerte Vorteil den du zahlst basiert zunächst mal komplett auf dem BLP.

Dieser ist der Preis des Fahrzeugs inkl. der konfigurierten Zusatzausstattung ohne Rabatte (also das was du z.B. im online Konfigurator des Händlers als Preis angezeigt bekommst.)

Der zusätzliche Eigenanteil den dein Arbeitgeber von dir verlangt, hängt individuell von der Car Policy deiner Firma ab - wieviel das bei dir ausmacht können wir dir nicht genau sagen ,da das jede Firma unterschiedlich handhaben kann.

Wie @Hannes1971 aber schon geschrieben hat , darf dieser zusätzliche Eigenanteil wieder mit dem GWV verrechnet werden.

Einfach gesagt: wenn du 500€ GWV hast und zusätzlich noch 100€ Eigenanteil privat an deinen Arbeitgeber abgibst, dann musst du quasi nur noch 400€ GWV zahlen.

Kurzer Nachtrag zum Eigenanteil :

Habe deinen Beitrag nochmal gelesen - also ich verstehe dass so, das du die Differenz zwischen Leasingrate in Grundausstattung zu Leasingrate mit Zusatzausstattung zahlen musst. Stimmt das so ?

Das würde heißen , wenn dein Fahrzeug in Basisausstattung 400€ Leasingrate kostet und mit Sonderausstattung 450€, müsstest du deinem AG monatlich noch 50€ zahlen. Diese 50€ dürfen wie gesagt mit dem GWV verrechnet werden, machen also Netto ca. 25€ aus.

Zitat:

@Flipp87 schrieb am 26. Mai 2020 um 16:52:28 Uhr:

Einfach gesagt: wenn du 500€ GWV hast und zusätzlich noch 100€ Eigenanteil privat an deinen Arbeitgeber abgibst, dann musst du quasi nur noch 400€ GWV zahlen.

Und was ändert das jetzt genau?

400€+100€ sind ja wieder 500€.

Auf den ersten Blick System rechte Tasche linke Tasche sonst ist nichts passiert.

Also der GWV wird durch den Eigenanteil des AN für seinen Firmenwagen keinesfalls gegengerechnet oder verringert.

Vom GWV werden Steuern, KV, AV und je nach Einkommen auch Beiträge zur RV fällig und berechnet.

Der Eigenanteil für den Firmenwagen wird vom verbleibenden Brutto, inkl. des GWV, extra abgezogen. Netto.

 

Linke Tasche rechte Tasche ist da nix.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 26. Mai 2020 um 17:20:44 Uhr:

Zitat:

@Flipp87 schrieb am 26. Mai 2020 um 16:52:28 Uhr:

Einfach gesagt: wenn du 500€ GWV hast und zusätzlich noch 100€ Eigenanteil privat an deinen Arbeitgeber abgibst, dann musst du quasi nur noch 400€ GWV zahlen.

Und was ändert das jetzt genau?

400€+100€ sind ja wieder 500€.

Auf den ersten Blick System rechte Tasche linke Tasche sonst ist nichts passiert.

Naja zum einen macht es natürlich einen Unterschied, ob der AG oder das Finanzamt das Geld bekommt, aber das ist für denjenigen der zahlt natürlich erstmal von zweitrangiger Bedeutung.

Aber es ändert ja auch deine netto Belastung:

Angenommen du zahlst 500€ GWV brutto - sagen wir einfach Mal das macht dann netto 250€ aus. Jetzt kommt der AG und will noch 100€ Eigenanteil von dir.

Dann würdest du ja mit einer Nettobelastung von 350€ Kalkulieren. Da du aber die 100 € Eigenanteil mit dem GWV verrechnen kannst , hast du effektiv nur 400€ GWV brutto. Das macht also Netto dann 200€. Zusammen mit dem Eigenanteil sind das dann 300€ Nettobelastung, also 50€ weniger. Insofern ist diese Info schon relevant.

P.S.: ich habe lediglich der Einfachheit halber Mal von netto auf brutto pauschal mit 50% gerechnet.

Das stimmt so nicht!

Also es ist ja okay wenn du mir widersprichst, aber ganz ohne Erläuterung und Belege find ich das auch etwas haltlos.

Bin aber ehrlich gesagt ziemlich sicher, dass es so ist , da ich selber Firmenwagennutzer bin und diese Regelung bei mir Anwendung findet.

Siehe auch hier https://www.haufe.de/.../...i-zuzahlung-und-1-regelung_190_399410.html

Zitat:

Zuzahlung eines Arbeitnehmers: laufende Zuzahlungen

Werden im Rahmen einer arbeitsvertraglichen oder aufgrund einer arbeitsrechtlichen Regelung vom Arbeitnehmer pauschale Zuzahlungen (z.B. 150 EUR/Monat) oder Zuzahlungen in Form eines Kilometergeldes (z.B. 0,15 EUR/km) geleistet, mindern diese den geldwerten Vorteil. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Pauschalmethode (1-%-Methode) oder nach der Fahrtenbuchmethode erfolgt. Auch die Übernahme von Leasingraten durch den Arbeitnehmer – ggf. im Zuge des abgekürzten Zahlungswegs – führt zur Anrechnung dieser auf den Nutzungswert.

Zitat:

@A346 schrieb am 26. Mai 2020 um 17:32:38 Uhr:

Also der GWV wird durch den Eigenanteil des AN für seinen Firmenwagen keinesfalls gegengerechnet oder verringert.

Vom GWV werden Steuern, KV, AV und je nach Einkommen auch Beiträge zur RV fällig und berechnet.

Der Eigenanteil für den Firmenwagen wird vom verbleibenden Brutto, inkl. des GWV, extra abgezogen. Netto.

 

Linke Tasche rechte Tasche ist da nix.

Entschuldige den Beitrag habe ich vorhin überlesen ( weil Handy ) - ziehe also die Aussage dein Statement wäre haltlos zurück ! :)

Deine Aussage stimmt insofern , wenn der AG den Eigenanteil als Verzicht des Bruttolohn realisiert. In dem Falle mindert der Eigenanteil dann nicht mehr den GWV.

Das ist korrekt und diesen Fall habe ich unterschlagen , obwohl ich nicht weiß wie es der AG des TE handhabt. Mea culpa!

Es ist aber mitnichten so , dass es immer ein Bruttolohn Verzicht ist , sondern viele AG verlangen eine Netto Zuzahlung, welche dann eben den GWV reduziert.

Zitat:

@Flipp87 schrieb am 26. Mai 2020 um 18:42:09 Uhr:

 

Es ist aber mitnichten so , dass es immer ein Bruttolohn Verzicht ist , sondern viele AG verlangen eine Netto Zuzahlung, welche dann eben den GWV reduziert.

Ebenso wie alle anderen selbst bezahlten Kosten für das Auto. Z.B. wenn der AG keine oder nur anteilig Kraftstoff bezahlt, aus eigener Tasche bezahlte Autowäschen etc.

 

Wie sieht es eigentlich mit Mautkosten im Urlaub aus?

Noch ein Nachtrag :D

Der TE hat ja seine Car Policy zitiert, wo von einer "Verrechnung mit dem Gehalt" die Rede ist. Das klingt natürlich sehr stark nach einem Brutto Gehaltsverzicht - in dem Falle ist es natürlich so wie von @A346 beschrieben und es wird nichts weiter mit dem GWV verrechnet.

Letztendlich macht es aber netto gar keinen großen Unterschied,da wir bei 100€ brutto Gehaltsverzicht auch wieder bei 50€ netto weniger landen ( mit der 50% Vereinfachung) .

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Mai 2020 um 20:06:29 Uhr:

Zitat:

@Flipp87 schrieb am 26. Mai 2020 um 18:42:09 Uhr:

 

Es ist aber mitnichten so , dass es immer ein Bruttolohn Verzicht ist , sondern viele AG verlangen eine Netto Zuzahlung, welche dann eben den GWV reduziert.

Ebenso wie alle anderen selbst bezahlten Kosten für das Auto. Z.B. wenn der AG keine oder nur anteilig Kraftstoff bezahlt, aus eigener Tasche bezahlte Autowäschen etc.

Wie sieht es eigentlich mit Mautkosten im Urlaub aus?

Also bei dem Haufe Artikel steht unter Zuzahlung des Arbeitnehmers: Übernahme von Einzelkosten dass auch Straßen Nutzungsgebühren angerechnet werden. Aber sicher wissen zu ich's auch leider nicht

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