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Versteuerung Firmenwagen 2015 - geldwerter Vorteil und Home Office

Themenstarteram 8. September 2015 um 12:30

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Szenario und ich werde durch die Recherche in diesem Forum, auf Rechtsforen und -seiten sowie die Rücksprache mit ehemaligen Kollegen nicht schlau, beziehungsweise immer mehr verunsichert.

Ich werde ab 1.10. einen neuen Job antreten, bei dem mir ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird. In meiner bisherigen Tätigkeit hatte ich diese Möglichkeit nicht, deswegen ist die Materie neu für mich.

Folgendes habe ich verstanden:

Ich versteuere 1% des Firmenwagens (Bruttolistenpreis) monatlich als geldwerten Vorteil (gwV). Wird Brutto dazugerechnet, versteuert und am Ende mein Netto gemindert. Soweit fein.

Nehmen wir in den folgenden Rechnungen an der Firmenwagen kostet 40.000,-€, macht das 400,-€ (gwV-1) pro Monat aus.

Zu folgendem Sachverhalt bin ich jetzt komplett verunsichert.

Seit 2014 so habe ich online gelesen, wird neben der 1% Regelung auch eine zusätzliche Formel angewandt die den gwV nochmals erhöht.

Listenpreis x 0,03% x Entfernung zur Arbeitsstätte.

In meinem Beispiel also: 40.000€ x 0,03% x 20km = 240€ (gwV-2)

Der gesamte gwV würde sich also in Summe auf 640€ belaufen. Schon eine ordentliche Hausnummer finde ich. (Dieser Part beruht allein auf Onlinerecherche)

 

Nun also noch ein paar mehr Details zur Situation, worüber ich auch zu den konkreten Fragen kommen möchte.

- Die Stellenausschreibung des Jobs bezog sich auf einen "Home-Office" Job

- die 20km Entfernung zum Vertriebsbüro aus der vorherigen Kalkulation sind real. Ich weiß aber nicht wie oft ich dort sein werde. Schätze 6x im Monat. Den Rest werde ich auf Dienstreisen und vom Home-Office aus arbeiten.

So nun zu den Themen die mich irritieren.

In meiner alten Firma hatten wir auch einen regionalen Außendienst (AD). Mitarbeiter verteilt in ganz Deutschland die aus dem Home Office heraus gearbeitet haben (Hamburg, Berlin, München etc...) Der Firmensitz/ Die Arbeitstätte war in Düsseldorf. Die ADs waren nur unregelmäßig in der Zentrale.

Nehme ich also meinen ehemaligen Kollegen aus dem Vertriebsgebiet Bayern mit Wohnsitz München dann würde sich der gwV-2 wie folgt berechnen:

40.000€ x 0,03% x 800km = 9.600€ gwV-2 pro Monat (die 800km sind einfach mal grob aus der Luft gegriffen um ein Extrem herauszugreifen.)

Dazu noch der 1% gwV von 400€, wäre das monatlich ein gwV von 10.000€ gewesen. Das kann doch nicht der Fall gewesen sein, oder? Es wäre ja nie ein Nettolohn angekommen, sondern der AD hätte für seine Arbeit draufzahlen müssen !!! ;)

Aus diesem Gedanken und der Kalkulation heraus, habe ich mich mit einem anderen Kollegen ausgetauscht um mich zu erkundigen wie das gehandhabt wird. Er hatte auch einen Firmenwagen sowie einen Home-Office Vertrag. Er war allerdings im Key Account Management und daher schon ca. 4-6x im Monat in der Zentrale. Da das mit meinem zukünftigen Job vergleichbar ist habe ich ihn auch angesprochen.

Seine Situation Wohnort vs. Arbeitsstätte habe ich mir vorher mal ausgerechnet.

55km Distanz und angenommene 40.000€ Fahrzeugwert also = 660€ gwV-2 plus die 400€ gwV-1 (1%) = 1.060€ monatlicher gwV-Gesamt.

Ich sprach ihn also darauf an, was ich beachten sollte beim Thema Firmenwagen usw. und fragte ihn auch, wie das Thema 0,03% (gwV-2) denn gehandhabt wird. Daraufhin sagte er mir, dass er das garnicht kennt. Es wurde auf der Gehaltsabrechnung lediglich die 1%-Regelung angewandt (gwV-1).

Ich bewzeifle ja nicht, dass das nicht stimmt, aber ich denke es wird ziemlich konkrete rechtliche Rahmenbedingungen geben, um das Thema Firmenwagen ausschließlich mit der 1% Regelung zu versteuern.

Welche sind das genau? (Die will ich natürlich kennen und nutzen :D)

Was muss der AG bestätigen/ vorlegen, was muss ich als AN dem Finanzamt bestätigen/ vorlegen?!? Wie muss der Arbeitsvertrag verfasst sein um die 0,03% zu umgehen?

Ist es bei den von mir beschriebenen zukünftigen Szenario überhaupt möglich, diese 0,03% zu umgehen? Wie bewertet ihr die Situation?

Eine weitere Frage in dem Zusammenhang, deren Antwort ich auch nirgends gefunden habe.

Wenn die 1,0% und die 0,03% Regelung greift, führt beide der AG in der Gehaltsabrechnung ab, oder wird die 0,03% gwV Versteuerung im Rahmen der Steuererklärung erhoben?

Das führt mich auch zur letzten Frage in dem Zusammenhang:

Kann ich im Rahmen meiner Steuererklärung trotzdem die Pendlerpauschale von 0,30€/ km/ Tag als Werbungskosten ansetzen?

Ich habe das an mehreren Stellen gelesen, konnte es aber nicht wirklich glauben, da die Wege ja nicht mehr mit dem privaten Fahrzeug zurückgelegt werden, sondern eben mit dem Dienstwagen

Ich freue mich auf euren Input, um da nun...

a) Licht ins Dunkel zu bringen wie die Regelungen allgemein zu verstehen sind, und

b) dann auch die für mein Szenario, und vergleichbare, günstigste Variante (geringste Abzüge) zu ermitteln.

Sollten Angaben von meiner Seite fehlen, gebt mir Bescheid, dann erweitere ich den Beitrag.

Beste Grüße aus Düsseldorf

Der Firmenwagenneuling

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2015 um 12:47

Wenn Du einen Homeoffice Job hast und dies Deine regelmäßige Arbeitsstätte ist, dann gibt es auch keine Fahrten zum Arbeitsplatz, somit auch keine Versteuerung des GWV mit 0,03% je km.

Fährt ein Mitarbeiter, der einen Homeoffice Job hat, in die Firmenzentrale, dann ist dies keine Fahrt zum Arbeitsplatz, sondern eine Dienstreise.

In Deinem Fall ist dies etwas grenzwertig, da das Vertriebsbüro lediglich 20 km von Deinem Wohnort entfernt ist. Maßgeblich ist hier, ob Du im Vertriebsbüro ein festes Büro hast. Wenn dies der Fall ist, dann könnte hier die Regel greifen, dass Du als GWV 0,002% je km und Arbeitstag in der Firma versteuern musst. Fährst Du hingegen nur zu Besprechungen ins Vertriebsbüro und bestätigt Dein Arbeitgeber, dass Dein Arbeitsplatz das Homeoffice ist, dann entfällt die Versteuerung des GWV für die Fahrten ins Vertriebsbüro. Dies ist die typische Situation bei z. B. Außendienstmitarbeitern im Vertrieb.

Die Pendlerpauschale könntest Du selbstredend nur in Anspruch nehmen, wenn Du auch tatsächlich die Fahrten zur Arbeitsstätte als GWV versteuern müsstest.

Gruß

Der Chaosmanager

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56 Antworten
am 9. September 2015 um 7:10

Zitat:

@King182 schrieb am 9. September 2015 um 09:07:27 Uhr:

Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure Antworten.

Das liest sich jetzt übrigens so als ob die 0,3% Regelung, wenn sie denn angewandt wird, im Rahmen der Steuererklärung greift. Die wird also nicht pauschal auf der Gehaltsabrechnung abgezogen. Korrekt?

Nein, die Versteuerung des GWV erfolgt über die Gehaltsabrechnung. Wenn das Finanzamt die Berechnung je beanstanden sollte, dann im Rahmen einer Betriebsprüfung beim AG.

Aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung geht ja nicht hervor, ob ein GWV versteuert wird oder nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Es ist mehrfach darauf eingegangen worden, dass die Fahrten zum Sitz des Arbeitgebers bei einem Home Office GAR KEINEN geldwerten Vorteil darstellen und demzufolge diese Fahrten auch GAR NICHT versteuert werden.

Dennoch handelt es sich bei dieser Information um eine wertvolle für das generelle Verständnis der 1% Regelung da sie eben klarstellt, dass der GWV nicht ins bodenlose steigen kann. Abgesehen davon ist die reine Annahme eines steuerpflichtigen, dass dies so sei weil man ja nur x mal im Monat in der Zentrale ist, für das zuständige Finanzamt keineswegs bindend. Das Wissen um genau jenen Fakt ist also auch für den Fall, dass das Finanzamt mit der eigenen Einschätzung der Dinge nicht d'accord geht, durchaus von Relevanz.

am 9. September 2015 um 8:40

Zitat:

@Nico82x schrieb am 9. September 2015 um 10:28:28 Uhr:

Abgesehen davon ist die reine Annahme eines steuerpflichtigen, dass dies so sei weil man ja nur x mal im Monat in der Zentrale ist, für das zuständige Finanzamt keineswegs bindend.

Das ist aber jetzt sehr weit hergeholt ... ich habe in meinem langen Leben ja schon den einen oder anderen kruden Finanzbeamten kennengelernt, aber selbst der verrückteste wäre nicht auf diese Idee gekommen ...

Worin sollte, bitteschön, der geldwerte Vorteil eines AN bestehen, wenn ihn die Firma einmal im Monat in die Zentrale bestellt und er diese Fahrt mit dem Firmenwagen unternimmt? Hätte er keinen Firmenwagen, müsste der AG die Fahrt ja auch bezahlen. Oder meinst Du etwa, dass dies auch ein geldwerter Vorteil wäre, wenn ich auf Firmenkosten zum Hauptsitz meines italienischen AG fliege?

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des GWV nicht die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs übersteigen darf, ist natürlich richtig. Wenngleich dieser Fall in der Praxis äußerst selten vorkommen dürfte.

Zitat:

Das ist aber jetzt sehr weit hergeholt ... ich habe in meinem langen Leben ja schon den einen oder anderen kruden Finanzbeamten kennengelernt, aber selbst der verrückteste wäre nicht auf diese Idee gekommen ...

Naja geht so.. wir haben unter Anderem Büros in Frankfurt (75km von meinem Zuhause entfernt), sind dort aber nur etwa 60 Tage jährlich als geschäftsführende Gesellschafter zugegen und treiben uns die überwiegende Zahl der Tage tatsächlich woanders rum, z.B. am eigentlichen Sitz oder in einem anderen Büro, welches wesentlich näher ist. Dennoch wurde bei der letzten Betriebsprüfung (knapp 6 Monate her für 2010-2012) das Büro in Frankfurt als die (und nicht etwa als eine) primäre Arbeitsstätte definiert. Womöglich wegen der größten Entfernung? Ich weiß es nicht.

Zitat:

PS: Dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des GWV nicht die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs übersteigen darf, ist natürlich richtig. Wenngleich dieser Fall in der Praxis äußerst selten vorkommen dürfte.

Siehe oben. Stand heute fahren ich und mein Mitgesellschafter Gebrauchtfahrzeuge. Dies war auch im Prüfzeitraum 2010-2012 der Fall und hier hat das Kippen des Fahrtenbuches dazu geführt, dass wir rückwirkend auf 1% gesetzt wurden. Zusammen mit den 0,03% für die Frankfurtfahrten und dem ehemaligen BLP von gut 80.000,- Euro je Fahrzeug, ergab sich somit ein geldwerter Vorteil von 2600,- Euro pro Monat. Die tatsächlichen Kosten haben dem natürlich einen Deckel verpasst und das nicht zu knapp - zum Glück.

Du darfst nicht vergessen, dass es ab 2014 eine andere Definition von Arbeitsstätte gibt; seit dem gibt es nur noch Tätigkeitsstätten. Zur Versteuerung wird der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte heran gezogen. Damals hatte der Prüfer wohl recht; heute sieht das auch wieder anders aus.

Außerdem vergessen Prüfer gerne, dass anstelle des 0,03 %-Zuschlags pro Monat und Kilometer auch die Einzelbewertung über die Anzahl der Arbeitstage im Betrieb geht mit 0,002% pro km. (Hat Chaosmanager weiter vorne schon richtig dargestellt.)

Zudem kann die Firma die Entfernungspauschale auch pauschal versteuern, und nur der Rest wird individuell versteuert. Der Rest ist natürlich umso größer, je teurer das Auto war.

Themenstarteram 12. September 2015 um 9:45

Hallo nochmal von Thema-Eröffner,

es gibt nun ein paar weitere Details die ich gerne teilen möchte.

Scheinbar ist es so dass der AG lediglich die 1% Methode in der Versteuerung verwendet.

Auch bei der Tätigkeit im regionalen Vertriebsbüro (Kein Home Office gem. Vertrag).

Wenn der AG die 0,3% Regelung nun also nicht anwendet, ist das ja eigentlich nicht mein Problem oder?

Oder kann es bei der Steuererklärung zu Problemen kommen, bei denen ich dann diese Position nachzahlen muss? Eigentlich nicht, oder?

Über weitere Rückmeldung freue ich mich.

VG

King182

Die 0,3% versteuerst du, nicht dein AG. Wenn das Finanzamt deine Steuererklärung dahingehend ändern sollte, dass sie die 0,3% noch aufschlägt, dann musst du eben nachzahlen.

Wenn das FA bei deinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerprüfung durchführt und Fehler feststellt, dann wir die Steuer nacherhoben und der Arbeitgeber muss sie an das FA abführen.

Im weiteren MUSS der AG die Mehrsteuer sie von dir einfordern. Tut er dies nicht, wird auf die nicht eingeforderte Steuer nochmal Lohnsteuer berechnet.

Themenstarteram 13. September 2015 um 12:11

Zitat:

@Nico82x schrieb am 12. September 2015 um 15:01:45 Uhr:

Die 0,3% versteuerst du, nicht dein AG. Wenn das Finanzamt deine Steuererklärung dahingehend ändern sollte, dass sie die 0,3% noch aufschlägt, dann musst du eben nachzahlen.

Das hatte sich vorher noch einmal anders gelesen. Da hieß es (ich glaube von Chaosmanager) dass auch die 0,3% Regelung vom AG in der Gehaltsabrechnung abgerechnet wird. Ist das also nicht der Fall? Wer kann das jetzt "final" klarstellen?

 

VG

King182

Das mag schon so sein aber geht eben von deinem Brutto ab und die Nachzahlung musst du - für den Fall, dass das Finanzamt das anders sieht und daher deine Steuererklärung ändert - tragen, nicht der AG.

am 13. September 2015 um 16:38

Zitat:

@King182 schrieb am 13. September 2015 um 14:11:03 Uhr:

Zitat:

@Nico82x schrieb am 12. September 2015 um 15:01:45 Uhr:

Die 0,3% versteuerst du, nicht dein AG. Wenn das Finanzamt deine Steuererklärung dahingehend ändern sollte, dass sie die 0,3% noch aufschlägt, dann musst du eben nachzahlen.

Das hatte sich vorher noch einmal anders gelesen. Da hieß es (ich glaube von Chaosmanager) dass auch die 0,3% Regelung vom AG in der Gehaltsabrechnung abgerechnet wird. Ist das also nicht der Fall? Wer kann das jetzt "final" klarstellen?

VG

King182

Es ist so, wie ich geschrieben habe. Aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung kann da FA auch gar nicht ersehen, ob und wieviel GWV versteuert wurde; dort steht nur Dein steuerpflichtiges Einkommen.

Wie Nr. 5 schrieb, wird die korrekte Versteuerung beim AG im Rahmen der Betriebsprüfung gecheckt.

Gruß

Der Chaosmanager

PS: es sind übrigens nur 0,03% je km.

Umgangssprachlich wird übrigens gerne von der 1% Regel gesprochen.

Unterschlagen werden dabei die 0,03% pro Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte, aber die sind immer mit dabei.

Ich gehe also davon aus, dass der AG des TE natürlich inkl. der 0,03% pro Kilometer versteuert, aber das Umgangssprachlich unterschlagen wurde.

am 13. September 2015 um 22:29

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 13. September 2015 um 21:23:30 Uhr:

Umgangssprachlich wird übrigens gerne von der 1% Regel gesprochen.

Unterschlagen werden dabei die 0,03% pro Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte, aber die sind immer mit dabei.

Ich gehe also davon aus, dass der AG des TE natürlich inkl. der 0,03% pro Kilometer versteuert, aber das Umgangssprachlich unterschlagen wurde.

Ich verstehe nicht, wie Du darauf kommst, dass hier "umgangssprachlich etwas unterschlagen" wurde, wenn im gesamten Thread explizit von der Versteuerung des GWV für die Fahrten zum Büro die Rede ist (also von den 0,03%) und der AG des TE es wohl bisher so handhabt, dass er grundsätzlich nur die 1% als GWV versteuert.

Gruß

Der Chaosmanager

wer sicher gehen will, dass er sein Homeoffice anerkannt bekommt, der darf keinen für ihn gestalteten reservierten Arbeitsplatz in der Firma haben und sollte nicht mehr als 1x pro Woche in der Firma auftauchen (bis zu 44 mal im Jahr). So geht´s bei mir auf jeden Fall durch.

Themenstarteram 17. September 2015 um 19:46

Es taucht die nächste Frage auf und wieder wende ich mich vertrauensvoll an euch.

 

Es existiert ja die deckelung des gwV bei dem Betrag den der Arbeitgeber an Kosten für den Wagen zu tragen hat.

 

Nun gibt es die Regelung dass ich einen Wagen konfigurieren kann mit einer maximalen Netto Leasingrate von 600€. Inklusive Service und Versicherung. Das ganze bei 48 Monaten Laufzeit. Das Am Rande.

 

Bedeutet das der maximale gwV der bei mir zu Grunde gelegt werden kann sind 600€Brutto? Oder werden diese Kosten anders ermittelt?

 

Besten Dank an euch!

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