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Versteuerung Firmenwagen 2015 - geldwerter Vorteil und Home Office

Themenstarteram 8. September 2015 um 12:30

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Szenario und ich werde durch die Recherche in diesem Forum, auf Rechtsforen und -seiten sowie die Rücksprache mit ehemaligen Kollegen nicht schlau, beziehungsweise immer mehr verunsichert.

Ich werde ab 1.10. einen neuen Job antreten, bei dem mir ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird. In meiner bisherigen Tätigkeit hatte ich diese Möglichkeit nicht, deswegen ist die Materie neu für mich.

Folgendes habe ich verstanden:

Ich versteuere 1% des Firmenwagens (Bruttolistenpreis) monatlich als geldwerten Vorteil (gwV). Wird Brutto dazugerechnet, versteuert und am Ende mein Netto gemindert. Soweit fein.

Nehmen wir in den folgenden Rechnungen an der Firmenwagen kostet 40.000,-€, macht das 400,-€ (gwV-1) pro Monat aus.

Zu folgendem Sachverhalt bin ich jetzt komplett verunsichert.

Seit 2014 so habe ich online gelesen, wird neben der 1% Regelung auch eine zusätzliche Formel angewandt die den gwV nochmals erhöht.

Listenpreis x 0,03% x Entfernung zur Arbeitsstätte.

In meinem Beispiel also: 40.000€ x 0,03% x 20km = 240€ (gwV-2)

Der gesamte gwV würde sich also in Summe auf 640€ belaufen. Schon eine ordentliche Hausnummer finde ich. (Dieser Part beruht allein auf Onlinerecherche)

 

Nun also noch ein paar mehr Details zur Situation, worüber ich auch zu den konkreten Fragen kommen möchte.

- Die Stellenausschreibung des Jobs bezog sich auf einen "Home-Office" Job

- die 20km Entfernung zum Vertriebsbüro aus der vorherigen Kalkulation sind real. Ich weiß aber nicht wie oft ich dort sein werde. Schätze 6x im Monat. Den Rest werde ich auf Dienstreisen und vom Home-Office aus arbeiten.

So nun zu den Themen die mich irritieren.

In meiner alten Firma hatten wir auch einen regionalen Außendienst (AD). Mitarbeiter verteilt in ganz Deutschland die aus dem Home Office heraus gearbeitet haben (Hamburg, Berlin, München etc...) Der Firmensitz/ Die Arbeitstätte war in Düsseldorf. Die ADs waren nur unregelmäßig in der Zentrale.

Nehme ich also meinen ehemaligen Kollegen aus dem Vertriebsgebiet Bayern mit Wohnsitz München dann würde sich der gwV-2 wie folgt berechnen:

40.000€ x 0,03% x 800km = 9.600€ gwV-2 pro Monat (die 800km sind einfach mal grob aus der Luft gegriffen um ein Extrem herauszugreifen.)

Dazu noch der 1% gwV von 400€, wäre das monatlich ein gwV von 10.000€ gewesen. Das kann doch nicht der Fall gewesen sein, oder? Es wäre ja nie ein Nettolohn angekommen, sondern der AD hätte für seine Arbeit draufzahlen müssen !!! ;)

Aus diesem Gedanken und der Kalkulation heraus, habe ich mich mit einem anderen Kollegen ausgetauscht um mich zu erkundigen wie das gehandhabt wird. Er hatte auch einen Firmenwagen sowie einen Home-Office Vertrag. Er war allerdings im Key Account Management und daher schon ca. 4-6x im Monat in der Zentrale. Da das mit meinem zukünftigen Job vergleichbar ist habe ich ihn auch angesprochen.

Seine Situation Wohnort vs. Arbeitsstätte habe ich mir vorher mal ausgerechnet.

55km Distanz und angenommene 40.000€ Fahrzeugwert also = 660€ gwV-2 plus die 400€ gwV-1 (1%) = 1.060€ monatlicher gwV-Gesamt.

Ich sprach ihn also darauf an, was ich beachten sollte beim Thema Firmenwagen usw. und fragte ihn auch, wie das Thema 0,03% (gwV-2) denn gehandhabt wird. Daraufhin sagte er mir, dass er das garnicht kennt. Es wurde auf der Gehaltsabrechnung lediglich die 1%-Regelung angewandt (gwV-1).

Ich bewzeifle ja nicht, dass das nicht stimmt, aber ich denke es wird ziemlich konkrete rechtliche Rahmenbedingungen geben, um das Thema Firmenwagen ausschließlich mit der 1% Regelung zu versteuern.

Welche sind das genau? (Die will ich natürlich kennen und nutzen :D)

Was muss der AG bestätigen/ vorlegen, was muss ich als AN dem Finanzamt bestätigen/ vorlegen?!? Wie muss der Arbeitsvertrag verfasst sein um die 0,03% zu umgehen?

Ist es bei den von mir beschriebenen zukünftigen Szenario überhaupt möglich, diese 0,03% zu umgehen? Wie bewertet ihr die Situation?

Eine weitere Frage in dem Zusammenhang, deren Antwort ich auch nirgends gefunden habe.

Wenn die 1,0% und die 0,03% Regelung greift, führt beide der AG in der Gehaltsabrechnung ab, oder wird die 0,03% gwV Versteuerung im Rahmen der Steuererklärung erhoben?

Das führt mich auch zur letzten Frage in dem Zusammenhang:

Kann ich im Rahmen meiner Steuererklärung trotzdem die Pendlerpauschale von 0,30€/ km/ Tag als Werbungskosten ansetzen?

Ich habe das an mehreren Stellen gelesen, konnte es aber nicht wirklich glauben, da die Wege ja nicht mehr mit dem privaten Fahrzeug zurückgelegt werden, sondern eben mit dem Dienstwagen

Ich freue mich auf euren Input, um da nun...

a) Licht ins Dunkel zu bringen wie die Regelungen allgemein zu verstehen sind, und

b) dann auch die für mein Szenario, und vergleichbare, günstigste Variante (geringste Abzüge) zu ermitteln.

Sollten Angaben von meiner Seite fehlen, gebt mir Bescheid, dann erweitere ich den Beitrag.

Beste Grüße aus Düsseldorf

Der Firmenwagenneuling

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2015 um 12:47

Wenn Du einen Homeoffice Job hast und dies Deine regelmäßige Arbeitsstätte ist, dann gibt es auch keine Fahrten zum Arbeitsplatz, somit auch keine Versteuerung des GWV mit 0,03% je km.

Fährt ein Mitarbeiter, der einen Homeoffice Job hat, in die Firmenzentrale, dann ist dies keine Fahrt zum Arbeitsplatz, sondern eine Dienstreise.

In Deinem Fall ist dies etwas grenzwertig, da das Vertriebsbüro lediglich 20 km von Deinem Wohnort entfernt ist. Maßgeblich ist hier, ob Du im Vertriebsbüro ein festes Büro hast. Wenn dies der Fall ist, dann könnte hier die Regel greifen, dass Du als GWV 0,002% je km und Arbeitstag in der Firma versteuern musst. Fährst Du hingegen nur zu Besprechungen ins Vertriebsbüro und bestätigt Dein Arbeitgeber, dass Dein Arbeitsplatz das Homeoffice ist, dann entfällt die Versteuerung des GWV für die Fahrten ins Vertriebsbüro. Dies ist die typische Situation bei z. B. Außendienstmitarbeitern im Vertrieb.

Die Pendlerpauschale könntest Du selbstredend nur in Anspruch nehmen, wenn Du auch tatsächlich die Fahrten zur Arbeitsstätte als GWV versteuern müsstest.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 8. September 2015 um 12:47

Wenn Du einen Homeoffice Job hast und dies Deine regelmäßige Arbeitsstätte ist, dann gibt es auch keine Fahrten zum Arbeitsplatz, somit auch keine Versteuerung des GWV mit 0,03% je km.

Fährt ein Mitarbeiter, der einen Homeoffice Job hat, in die Firmenzentrale, dann ist dies keine Fahrt zum Arbeitsplatz, sondern eine Dienstreise.

In Deinem Fall ist dies etwas grenzwertig, da das Vertriebsbüro lediglich 20 km von Deinem Wohnort entfernt ist. Maßgeblich ist hier, ob Du im Vertriebsbüro ein festes Büro hast. Wenn dies der Fall ist, dann könnte hier die Regel greifen, dass Du als GWV 0,002% je km und Arbeitstag in der Firma versteuern musst. Fährst Du hingegen nur zu Besprechungen ins Vertriebsbüro und bestätigt Dein Arbeitgeber, dass Dein Arbeitsplatz das Homeoffice ist, dann entfällt die Versteuerung des GWV für die Fahrten ins Vertriebsbüro. Dies ist die typische Situation bei z. B. Außendienstmitarbeitern im Vertrieb.

Die Pendlerpauschale könntest Du selbstredend nur in Anspruch nehmen, wenn Du auch tatsächlich die Fahrten zur Arbeitsstätte als GWV versteuern müsstest.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 8. September 2015 um 16:30

Hallo Chaosmanager,

 

Danke für deine schnelle und gehaltvolle Antwort. Der letzte Punkt, Pendlerpauschale, ist damit mehr als klar.

 

Bei den anderen Themen scheint es zumindest klar.

Ich habe dazu aber auch gelesen dass ein home Office gemäß Steuerrecht keine Arbeitsstätte darstellen kann. Das würde deinen Schilderungen widersprechen... Hier habe ich also immer noch Zweifel zur Sachlage ;)

 

Das heißt ich sollte im Vertrag auf das Thema home Office bestehen, damit wäre schon mal die erste Hürde geschafft.

 

Richtet mein AG mir dann aber noch einen Arbeitsplatz im Office ein, kommt die zweite Hürde, weil wieder eine Arbeitsstätte eingerichtet wird und ich die sonst pro "vor-Ort-Tag" mit 0,02% des listenpreises versteuern müsste. Bei meinen Parametern mit 16€pro "vor-ort-tag".

Wie erfolgt der Nachweis zu dieser Praxis? Fahrtenbuch? Ich dachte um das feine Stück käme ich vielleicht herum ;)

 

Tut er das (mit dem Arbeitsplatz) nicht, wie kann ich dann diese dienstfahrten abrechnen? Über die regelmäßige spesen- und Reisekostenabrechnung?

 

Danke und VG

King182

am 8. September 2015 um 17:02

Zitat:

@King182 schrieb am 8. September 2015 um 18:30:08 Uhr:

Ich habe dazu aber auch gelesen dass ein home Office gemäß Steuerrecht keine Arbeitsstätte darstellen kann. Das würde deinen Schilderungen widersprechen...

Wo immer Du es auch gelesen hast, in der Praxis habe ich das noch nie gehört. Wo soll denn sonst die Arbeitsstätte eines Außendienstlers sein, der vom Home Office aus arbeitet?

Zitat:

Richtet mein AG mir dann aber noch einen Arbeitsplatz im Office ein, kommt die zweite Hürde, weil wieder eine Arbeitsstätte eingerichtet wird und ich die sonst pro "vor-Ort-Tag" mit 0,02% des listenpreises versteuern müsste. Bei meinen Parametern mit 16€pro "vor-ort-tag".

Wie erfolgt der Nachweis zu dieser Praxis? Fahrtenbuch? Ich dachte um das feine Stück käme ich vielleicht herum ;)

Plag Dich nicht mit dieser Variante - ich denke, Du bist weder der erste noch der einzige im Unternehmen, der ein Home Office hat. Ich denke, Dein AG weiß, was er tut.

Zitat:

Tut er das (mit dem Arbeitsplatz) nicht, wie kann ich dann diese dienstfahrten abrechnen? Über die regelmäßige spesen- und Reisekostenabrechnung?

Das ist keine steuerliche Frage, sondern eine Frage, die Du dem AG stellen musst. Fahrtkosten fallen ja mit dem Firmenwagen keine an und ob der AG Dir Spesen dafür vergütet, ist eine Angelegenheit zwischen dem AG und Dir.

Gruß

Der Chaosmanager

Eine spannende Frage ist auch, machst du tatsächlich überwiegend Home-Office?

Wenn du 6 Tage im Monat ins Büro fährst, 7 Tage im Monat Home-Office machst und 14 Tage im Monat beim Kunden abhängst, dann wird dir das Finanzamt den Homeoffice Arbeitsplatz so niemals als Hauptarbeitsplatz abkaufen.

Themenstarteram 8. September 2015 um 20:52

Wenn es so wäre wie du es beschreibst, warum nicht?ist doch immerhin überwiegend (+1tag) home Office, oder?

Was wäre denn dann deiner Meinung nach die Arbeitsstätte?

Zitat:

@King182 schrieb am 8. September 2015 um 22:52:41 Uhr:

 

Was wäre denn dann deiner Meinung nach die Arbeitsstätte?

Der Ort, an dem der Kunde sitzt.

Ab dem Punkt wird es allerdings kompliziert, vor allem, wenn die Kunden wechseln und weiter verstreut sind.

Das Finanzamt wird sich dann aber nicht mit Home-Office zufrieden geben. Aus dem Grund gehen die meisten in dem Fall den Weg des geringsten Widerstandes und nehmen die 20km in Kauf oder verzichten ganz auf die private Nutzung des PKW.

Die Homeofficetage wirst du auf alle Fälle plausibel nachweisen müssen und die dürfen eben nicht nur sechs, sieben oder acht Tage im Monat betragen.

Ich denke, wenn er von daheim aus arbeitet, also auch von daheim aus zu Kunden fährt, kann sein Arbeitsplatz nicht im Büro sein, welches ihn beschäftigt - besonders wenn es nur ein paar Tage im Monat sind und er überwiegend nicht im Büro ist.

Bei mir ist es so, dass ich an 3 Tagen daheim arbeite und an 2 Tagen auf Baustellen fahre, wovon ich an einem Tag ein paar Stunden im Büro meines Arbeitgebers Auftraggebers sitze, um ein paar Unterlagen abzulegen. Streng genommen steht dort ein Schreibtisch, den kein anderer nutzt.

Hmm, ist bei mir doch anders, bin ja selbständig und nicht angestellt.

Das Finanzamt mag es eben nicht, wenn am Ende des Tages null Arbeitsweg zu Buche schlägt, aber überwiegend ein Arbeitsweg von zu Hause zu welchem Arbeitsplatz auch immer vorhanden ist.

Darum sollte Home-Office min. die Hälfte der Arbeitstage ausmachen, damit genau das erfüllt ist.

Außendienstmitarbeiter haben keinen klassischen Arbeitsweg und genau so sieht es beim Home-Office aus. Egal ob er nun viel im Außendienst oder eher viel daheim arbeitet - er hat keinen Arbeitsweg und demzufolge auch keinen geldwerten Vorteil.

Zitat:

Nehme ich also meinen ehemaligen Kollegen aus dem Vertriebsgebiet Bayern mit Wohnsitz München dann würde sich der gwV-2 wie folgt berechnen:

40.000€ x 0,03% x 800km = 9.600€ gwV-2 pro Monat (die 800km sind einfach mal grob aus der Luft gegriffen um ein Extrem herauszugreifen.)

Dazu noch der 1% gwV von 400€, wäre das monatlich ein gwV von 10.000€ gewesen. Das kann doch nicht der Fall gewesen sein, oder? Es wäre ja nie ein Nettolohn angekommen, sondern der AD hätte für seine Arbeit draufzahlen müssen !!! ;)

Da hierauf noch keiner eingegangen ist: nein, die Bemessungsgrundlage ist immer bei den tatsächlichen Kosten gedeckelt. Wenn das Fahrzeug im Monat 800€ kostet, dann ist bei diesem Betrag auch schluss mit geldwertem Vorteil.

am 9. September 2015 um 4:57

Zitat:

@Nico82x schrieb am 9. September 2015 um 00:09:59 Uhr:

Zitat:

Nehme ich also meinen ehemaligen Kollegen aus dem Vertriebsgebiet Bayern mit Wohnsitz München dann würde sich der gwV-2 wie folgt berechnen:

40.000€ x 0,03% x 800km = 9.600€ gwV-2 pro Monat (die 800km sind einfach mal grob aus der Luft gegriffen um ein Extrem herauszugreifen.)

Dazu noch der 1% gwV von 400€, wäre das monatlich ein gwV von 10.000€ gewesen. Das kann doch nicht der Fall gewesen sein, oder? Es wäre ja nie ein Nettolohn angekommen, sondern der AD hätte für seine Arbeit draufzahlen müssen !!! ;)

Da hierauf noch keiner eingegangen ist: nein, die Bemessungsgrundlage ist immer bei den tatsächlichen Kosten gedeckelt. Wenn das Fahrzeug im Monat 800€ kostet, dann ist bei diesem Betrag auch schluss mit geldwertem Vorteil.

Es ist mehrfach darauf eingegangen worden, dass die Fahrten zum Sitz des Arbeitgebers bei einem Home Office GAR KEINEN geldwerten Vorteil darstellen und demzufolge diese Fahrten auch GAR NICHT versteuert werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Anbei mal ein paar offizielle Informationen, man beachte die Textziffern 2 + 4 + 5.

am 9. September 2015 um 5:02

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. September 2015 um 22:25:49 Uhr:

Eine spannende Frage ist auch, machst du tatsächlich überwiegend Home-Office?

Wenn du 6 Tage im Monat ins Büro fährst, 7 Tage im Monat Home-Office machst und 14 Tage im Monat beim Kunden abhängst, dann wird dir das Finanzamt den Homeoffice Arbeitsplatz so niemals als Hauptarbeitsplatz abkaufen.

Niemals?

Ich könnte da schon einige Gegenbeispiele nennen. Nach meiner Erfahrung ist maßgeblich, ob der Mitarbeiter am Sitz des Arbeitgebers einen für ihn eingerichteten Arbeitsplatz hat. Wenn nicht - was in solchen Fällen überwiegende Praxis sein dürfte - und wenn der AG zudem die Einrichtung eines Home Office Arbeitsplatzes übernimmt, dann kann keine Versteuerung des GWV für die Fahrten zum Firmensitz stattfinden.

Falls der AN einen festen Arbeitsplatz am Firmensitz haben sollte, dann greift die Regel, wonach pro Arbeitstag am Hauptsitz 0,002% je km zu versteuern sind, aber keinesfalls pauschal 0,03%.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 9. September 2015 um 7:07

Hallo zusammen,

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Das liest sich jetzt übrigens so als ob die 0,3% Regelung, wenn sie denn angewandt wird, im Rahmen der Steuererklärung greift. Die wird also nicht pauschal auf der Gehaltsabrechnung abgezogen. Korrekt?

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