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Versteuerung Firmenwagen 2015 - geldwerter Vorteil und Home Office

Themenstarteram 8. September 2015 um 12:30

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Szenario und ich werde durch die Recherche in diesem Forum, auf Rechtsforen und -seiten sowie die Rücksprache mit ehemaligen Kollegen nicht schlau, beziehungsweise immer mehr verunsichert.

Ich werde ab 1.10. einen neuen Job antreten, bei dem mir ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird. In meiner bisherigen Tätigkeit hatte ich diese Möglichkeit nicht, deswegen ist die Materie neu für mich.

Folgendes habe ich verstanden:

Ich versteuere 1% des Firmenwagens (Bruttolistenpreis) monatlich als geldwerten Vorteil (gwV). Wird Brutto dazugerechnet, versteuert und am Ende mein Netto gemindert. Soweit fein.

Nehmen wir in den folgenden Rechnungen an der Firmenwagen kostet 40.000,-€, macht das 400,-€ (gwV-1) pro Monat aus.

Zu folgendem Sachverhalt bin ich jetzt komplett verunsichert.

Seit 2014 so habe ich online gelesen, wird neben der 1% Regelung auch eine zusätzliche Formel angewandt die den gwV nochmals erhöht.

Listenpreis x 0,03% x Entfernung zur Arbeitsstätte.

In meinem Beispiel also: 40.000€ x 0,03% x 20km = 240€ (gwV-2)

Der gesamte gwV würde sich also in Summe auf 640€ belaufen. Schon eine ordentliche Hausnummer finde ich. (Dieser Part beruht allein auf Onlinerecherche)

 

Nun also noch ein paar mehr Details zur Situation, worüber ich auch zu den konkreten Fragen kommen möchte.

- Die Stellenausschreibung des Jobs bezog sich auf einen "Home-Office" Job

- die 20km Entfernung zum Vertriebsbüro aus der vorherigen Kalkulation sind real. Ich weiß aber nicht wie oft ich dort sein werde. Schätze 6x im Monat. Den Rest werde ich auf Dienstreisen und vom Home-Office aus arbeiten.

So nun zu den Themen die mich irritieren.

In meiner alten Firma hatten wir auch einen regionalen Außendienst (AD). Mitarbeiter verteilt in ganz Deutschland die aus dem Home Office heraus gearbeitet haben (Hamburg, Berlin, München etc...) Der Firmensitz/ Die Arbeitstätte war in Düsseldorf. Die ADs waren nur unregelmäßig in der Zentrale.

Nehme ich also meinen ehemaligen Kollegen aus dem Vertriebsgebiet Bayern mit Wohnsitz München dann würde sich der gwV-2 wie folgt berechnen:

40.000€ x 0,03% x 800km = 9.600€ gwV-2 pro Monat (die 800km sind einfach mal grob aus der Luft gegriffen um ein Extrem herauszugreifen.)

Dazu noch der 1% gwV von 400€, wäre das monatlich ein gwV von 10.000€ gewesen. Das kann doch nicht der Fall gewesen sein, oder? Es wäre ja nie ein Nettolohn angekommen, sondern der AD hätte für seine Arbeit draufzahlen müssen !!! ;)

Aus diesem Gedanken und der Kalkulation heraus, habe ich mich mit einem anderen Kollegen ausgetauscht um mich zu erkundigen wie das gehandhabt wird. Er hatte auch einen Firmenwagen sowie einen Home-Office Vertrag. Er war allerdings im Key Account Management und daher schon ca. 4-6x im Monat in der Zentrale. Da das mit meinem zukünftigen Job vergleichbar ist habe ich ihn auch angesprochen.

Seine Situation Wohnort vs. Arbeitsstätte habe ich mir vorher mal ausgerechnet.

55km Distanz und angenommene 40.000€ Fahrzeugwert also = 660€ gwV-2 plus die 400€ gwV-1 (1%) = 1.060€ monatlicher gwV-Gesamt.

Ich sprach ihn also darauf an, was ich beachten sollte beim Thema Firmenwagen usw. und fragte ihn auch, wie das Thema 0,03% (gwV-2) denn gehandhabt wird. Daraufhin sagte er mir, dass er das garnicht kennt. Es wurde auf der Gehaltsabrechnung lediglich die 1%-Regelung angewandt (gwV-1).

Ich bewzeifle ja nicht, dass das nicht stimmt, aber ich denke es wird ziemlich konkrete rechtliche Rahmenbedingungen geben, um das Thema Firmenwagen ausschließlich mit der 1% Regelung zu versteuern.

Welche sind das genau? (Die will ich natürlich kennen und nutzen :D)

Was muss der AG bestätigen/ vorlegen, was muss ich als AN dem Finanzamt bestätigen/ vorlegen?!? Wie muss der Arbeitsvertrag verfasst sein um die 0,03% zu umgehen?

Ist es bei den von mir beschriebenen zukünftigen Szenario überhaupt möglich, diese 0,03% zu umgehen? Wie bewertet ihr die Situation?

Eine weitere Frage in dem Zusammenhang, deren Antwort ich auch nirgends gefunden habe.

Wenn die 1,0% und die 0,03% Regelung greift, führt beide der AG in der Gehaltsabrechnung ab, oder wird die 0,03% gwV Versteuerung im Rahmen der Steuererklärung erhoben?

Das führt mich auch zur letzten Frage in dem Zusammenhang:

Kann ich im Rahmen meiner Steuererklärung trotzdem die Pendlerpauschale von 0,30€/ km/ Tag als Werbungskosten ansetzen?

Ich habe das an mehreren Stellen gelesen, konnte es aber nicht wirklich glauben, da die Wege ja nicht mehr mit dem privaten Fahrzeug zurückgelegt werden, sondern eben mit dem Dienstwagen

Ich freue mich auf euren Input, um da nun...

a) Licht ins Dunkel zu bringen wie die Regelungen allgemein zu verstehen sind, und

b) dann auch die für mein Szenario, und vergleichbare, günstigste Variante (geringste Abzüge) zu ermitteln.

Sollten Angaben von meiner Seite fehlen, gebt mir Bescheid, dann erweitere ich den Beitrag.

Beste Grüße aus Düsseldorf

Der Firmenwagenneuling

Beste Antwort im Thema
am 8. September 2015 um 12:47

Wenn Du einen Homeoffice Job hast und dies Deine regelmäßige Arbeitsstätte ist, dann gibt es auch keine Fahrten zum Arbeitsplatz, somit auch keine Versteuerung des GWV mit 0,03% je km.

Fährt ein Mitarbeiter, der einen Homeoffice Job hat, in die Firmenzentrale, dann ist dies keine Fahrt zum Arbeitsplatz, sondern eine Dienstreise.

In Deinem Fall ist dies etwas grenzwertig, da das Vertriebsbüro lediglich 20 km von Deinem Wohnort entfernt ist. Maßgeblich ist hier, ob Du im Vertriebsbüro ein festes Büro hast. Wenn dies der Fall ist, dann könnte hier die Regel greifen, dass Du als GWV 0,002% je km und Arbeitstag in der Firma versteuern musst. Fährst Du hingegen nur zu Besprechungen ins Vertriebsbüro und bestätigt Dein Arbeitgeber, dass Dein Arbeitsplatz das Homeoffice ist, dann entfällt die Versteuerung des GWV für die Fahrten ins Vertriebsbüro. Dies ist die typische Situation bei z. B. Außendienstmitarbeitern im Vertrieb.

Die Pendlerpauschale könntest Du selbstredend nur in Anspruch nehmen, wenn Du auch tatsächlich die Fahrten zur Arbeitsstätte als GWV versteuern müsstest.

Gruß

Der Chaosmanager

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Moin rxheizer,

das ist mir in 2013 so ergangen. Habe meinen alten Firmenwagen spottbillig gekauft.

Ich habe das auch nicht in der Steuererklärung angegeben und über das Thema GWV

gar nicht nachgedacht.

Aaaaber: das hat dann die Betriebsprüfung mal schön für mich erledigt. Es gab dann

Post vom Finanzamt und ich wurde aufgefordert nachzuzahlen. Die genauen Zahlen

müsste ich nachsehen aber in etwa musste ich für 2500€ GWV knapp 1000 € nachzahlen.

Moin JoernM,

 

aber was ist die Betriebsprüfung?

 

Schaut die bei allen verkauften Autos nach, wer sie gekauft hat und ob derjenige sie in der Stuer angegeben hat?

Oder wie läuft das?

 

Wenn man z.B. gar keine St.-Erklä. macht, fällt das natürlich auch auf und sie werden misstrauisch :)

am 10. April 2016 um 10:17

Zitat:

@rxheitzer schrieb am 10. April 2016 um 09:17:21 Uhr:

Moin JoernM,

aber was ist die Betriebsprüfung?

Schaut die bei allen verkauften Autos nach, wer sie gekauft hat und ob derjenige sie in der Stuer angegeben hat?

Oder wie läuft das?

Ein Betriebsprüfer hält sich durchaus längere Zeit in einem Unternehmen auf und wälzt so ziemlich alle Belege durch. Bei Betrieben, die selbst Autos verkaufen, stellt er dann durchaus die Frage, welche Autos an Mitarbeiter des Unternehmens Fahrzeuge verkauft wurden und dann erfolgt eine Kontrollmitteilung an das zuständige FA. Du darfst mir glauben, dass die Betriebsprüfer sehr wohl wissen, wo sie suchen müssen ...

Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass - ähnlich wie bei Firmenwagen - der AG die Versteuerung für den AN durchführt und den Steueranteil für den GWV direkt an das FA abführt.

Gruß

Der Chaosmanager

rxheizer: die Betriebsprüfung findet bei deinem AG statt. Dort kommt ein Steuerprüfer und nimmt den Laden

"auseinander". Der weiß, wie Chaosmanaget geschrieben hat, wo er suchen muss, um an Steuern zu kommen.

Der BP meldet dann an das zuständige Finanzamt und das meldet sich bei dir, kannst dich drauf verlassen.

Ob du eine Steuererklärung machst oder nicht, den Deal angibst oder nicht, spielt keine Rolle. Es wird auf

jeden Fall deine Steuerlast neu berechnet mit dem GWV.

Merkwürdig war nur, dass bei der Steuerprüfung in 2014 der das bemängelt hat, wie es bei uns läuft. Es war immer

so, dass die Mitarbeiter "ihre" Firmenwagen zum Händlereinkaufspreis kaufen konnten. Das ist seit 1970 so !!!Wie gesagt: an die Versteuerung des GWV hat überhaupt nie jemand gedacht und nie hat eine Betriebsprüfung das bemängelt.

Nun ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, alle haben brav nachgezahlt. Jetzt will keiner mehr Autos aus dem

Fuhrpark kaufen weil ich Sie darauf hinweise, dass eben der GWV nachträglich versteuert werden muss.

Soooooo interessant sind die Autos dann doch nicht, dass man sie unbedingt haben muss.

1000 € zahlen für 2500 € Vorteil ist ja immer noch gut unterm Strich.

Okay, Danke euch..

Damit reduzieren sich meine 20% Rabatt :)

Zitat:

@DerBasse schrieb am 10. April 2016 um 21:17:08 Uhr:

1000 € zahlen für 2500 € Vorteil ist ja immer noch gut unterm Strich.

Ja, aber das ist nicht pauschal anzuwenden.

am 10. April 2016 um 20:20

Zitat:

@rxheitzer schrieb am 10. April 2016 um 21:17:30 Uhr:

Okay, Danke euch..

Damit reduzieren sich meine 20% Rabatt :)

Du musst ja nicht den vollen Rabatt versteuern ... ;)

§ 8 EStG klärt Dich über die Freibeträge auf.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich weiß, das war nur mal so allgemein gesprochen :D

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 10. April 2016 um 22:20:37 Uhr:

Zitat:

@rxheitzer schrieb am 10. April 2016 um 21:17:30 Uhr:

Okay, Danke euch..

Damit reduzieren sich meine 20% Rabatt :)

Du musst ja nicht den vollen Rabatt versteuern ... ;)

§ 8 EStG klärt Dich über die Freibeträge auf.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@JoernM schrieb am 10. April 2016 um 22:15:36 Uhr:

Zitat:

@DerBasse schrieb am 10. April 2016 um 21:17:08 Uhr:

1000 € zahlen für 2500 € Vorteil ist ja immer noch gut unterm Strich.

Ja, aber das ist nicht pauschal anzuwenden.

Stimmt. Ich halte den Steuerbetrag sogar für sehr hoch. Viele zahlen sicherlich weniger.

Naja, sehr häufig bekommt jeder Kunde auf ausdrücklichen Wunsch die gleichen Preise .. der Mitarbeiter ist der gearschte ;)

am 25. Januar 2018 um 10:54

Frag bei deinem Arbeitgeber nach ob du ein HomeOffice-Vertrag bekommen kannst (oder ein Eintrag dass du im HomeOffice bist). Dann hat sich das nachträgliche Zahlungsthema erledigt.

Es geht um das Stück Papier egal wie oft du dort bist. Bei mir wars auch ma so dass ich ursprünglich weniger dort sein musste, dann kam aber raus dass ich die nächsten 6 Monate fast täglich in der Arbeit war (ca. 140km einfach). Danach ist das ähnlich geblieben und somit war die Vereinbarung im Voraus nur sinnvoll.

Und: Arbeitgeber schadet dass nicht, ist denen egal.

Uuund: Vertriebler oder Consultants sind meist immer beim Kunden vor Ort. Wenn diese Firmenwagen bekommen, bekommen die von Haus aus so ein Schreiben, oder regeln das komplett über die Firma, so zahlst du rein gar nichts (nicht mal 1%).

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