Versteuern von Vario-Finanzierung wie bei Leasing?
Hallo,
ich bin Selbständig und möchte nun ein KFZ über Sixt leasen oder finanzieren.
Sixt bietet ja als Alternative zum Leasing die Vario FInanzierung an, wo man am Ende der Laufzeit das Auto ablösen kann oder zurückgeben.
Wir werden die Raten für die Vario FInanzierung steuerlich gesehen, wenn man das KFZ am Ende der Laufzeit wieder zurückgeben möchte.
Kann ich dann die monatlichen Raten steuerlich genauso behandeln wie Leasingraten?
Vielleicht weiß jemand ne ANtwort, ich konnte dazu leider nichts bei google finden.
27 Antworten
Zitat:
@Deloman schrieb am 5. Dezember 2014 um 15:09:22 Uhr:
Es ist doch kein Problem, etwas nicht zu wissen, nur sollte man dann "Arsch in der Hose" haben und das auch zugeben.
Du bist schon ein lustiger Zeitgenosse. Einerseits unterstellst Du mir, dass ich keine Ahnung hätte, um andererseits einen Satz später zu schreiben:
Zitat:
ist in den meisten Fällen richtig. Aber eben nicht in allen, und dafür sorgt die Finanzverwaltung.Zitat:
@wastl50 schrieb am 3. Dezember 2014 um 18:00:27 Uhr:
Leasing = Auto gehört der Bank, Raten sind 100% Kosten, also abzusetzen
Finanzierung: Auto gehört dir, wird abgeschrieben, kannst dir die Vorsteuer ziehen, bei den Raten zählt nur der Zinsanteil als Kosten, bei Rückgabe verkaufst du das Auto an den Händler zurück, Diff. Verkauf/Buchwert ist als Gewinn/Verlust zu versteuern, anfallende Mehrwertsteuer musst du wieder ans FA zurückführen.
Bei einer Finanzierung ist die Sache klar, da kaufe ich einen Gegenstand und finanziere den Kaufpreis.
Dabei hatte ich mich bei meinem von Dir als "fehlerhaft" apostrophierten Posting ausdrücklich auf den Beitrag von Wastl50 bezogen.
Übrigens: Die Sixt Variofinanzierung hat defnintiv mit Leasing etwa so viel zu tun wie eine Kuh mit dem Tiefseetauchen.
Gruß
Der Chaosmanager
Also noch mal zum Nachdenken: Ich habe in meinem ersten Beitrag im Thread NIEMANDEN zitiert, sondern DU hast dir den Schuh selbst angezogen. Ganz genau lesen bitte!
Zitat:
@Deloman schrieb am 5. Dezember 2014 um 16:08:52 Uhr:
Also noch mal zum Nachdenken: Ich habe in meinem ersten Beitrag im Thread NIEMANDEN zitiert, sondern DU hast dir den Schuh selbst angezogen. Ganz genau lesen bitte!
Im allgemeinen gehe ich eben davon aus, dass sich ein Beitrag auf den vorhergehenden bezieht, wenn nicht explizit auf einen anderen Beitrag verwiesen wird.
Aber mit klaren Aussagen hast Du es anscheinend nicht so. Immerhin hat Dein Beitrag von gestern 15:26 beim TE eher für Verwirrung als für Aufklärung gesorgt.
Gruß
Der Chaosmanager
Ob das Teil jetzt Ratenzahlung, Variofinanzierung, Drei-Wege-Finanzierung, oder Ballonfinanzierung heisst ist nicht Relevant, sind halt Marketingbezeichnungen.
Im Gegensatz zur klassischen Finanzierung wird bei den anderen Formen halt nicht der gesammte Kaufpreis in die Raten eingerechnet sondern nur die Differenz zwischen Neupreis und berechnetem Restwert. Der Restwert bildet dann bei Übernahme die letzte Rate oder das Auto wird vom Händler übernommen und Der zahlt die letzte Rate an die Bank. Aber es ist und bleibt eine stinknormale Kreditfinanzierung.
Bei der Bank könnte man sicher auch ausmachen das man 35 x 299€ zahlt und zum Schluß als letzte Rate 15000€.
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Zitat:
@Sir Donald schrieb am 5. Dezember 2014 um 17:00:10 Uhr:
Ob das Teil jetzt Ratenzahlung, Variofinanzierung, Drei-Wege-Finanzierung, oder Ballonfinanzierung heisst ist nicht Relevant, sind halt Marketingbezeichnungen.
Das war ja nicht die Ausgangsfrage. Der TE hatte gefragt, wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit (gewerblich) der Raten bei der Variofinanzierung sei.
Und da ist es eben so, dass im Gegensatz zum Leasing die Rate als solche nicht abgesetzt werden kann. Abgesetzt werden kann die AfA (da es sich um einen Kauf handelt) und die Finanzierungszinsen. Im Gegensatz zum Leasing kann allerdings die Vorsteuer sofort abgesetzt werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Deloman schrieb am 5. Dezember 2014 um 15:09:22 Uhr:
Es ist doch kein Problem, etwas nicht zu wissen, nur sollte man dann "Arsch in der Hose" haben und das auch zugeben. Die Leasinggesellschaften kennen die Rechtslage, nur hat der TE ja nicht dort gefragt sondern hier. 🙄...
ist in den meisten Fällen richtig. Aber eben nicht in allen, und dafür sorgt die Finanzverwaltung.
...Alles klar?
Nun, du übersiehst bei deiner sehr vereinfachten Darstellung etwas.
Die steuerliche Behandlung kann durchaus von der privatrechtlichen Behandlung abweichen. Bei Leasing bedeutet das, dass der Finanzminister festlegt, wie die Behandlung steuerlich zu erfolgen hat, also wer aktiviert und wer nicht - mit allen daraus resultierenden Folgen, allerdings muss das nicht mit der privatrechtlichen Handhabung übereinstimmen.
Und das ist nicht nur im Leasingbereich so.
Alles klar? 😁
Sorry, jetzt bin ich verwirrt. So hatte ich den Beitrag von Deloman verstanden. Was stimmte denn nicht?
Am sichersten ist es, wenn der potentielle gewerbliche Leasingnehmer den Leasingvertrag vor Unterzeichnung seinem Steuerberater zur Prüfung vorlegt.
Laut Leasingerlass des BMF sollte die Leasingdauer mindestens 40 % und höchstens 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betragen und entweder keine Kaufoption enthalten oder der Kaufpreis sollte im Falle einer Kaufoption mindestens dem Restbuchwert entsprechen. Unter diesen Voraussetzungen kann der Leasinggegenstand beim Leasinggeber aktiviert werden. Als Konsequenz dessen kann der Leasingnehmer die Leasingraten in voller Höhe steuerlich abschreiben.
Dies sind die Eckdaten - aber wie gesagt, der Gang zum Steuerberater ist zu empfehlen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Deloman schrieb am 5. Dezember 2014 um 15:09:22 Uhr:
Bei Leasing (oder Vario-Finanzierung?) ist die Sache eben nicht klar, denn jeder Vertrag ist anders.
Manchmal sorgt schon eine Laufzeit über die gesamte Nutzungsdauer und/oder eine Kaufoption oder ein Andienungsrecht dafür, dass eben der Mieter schon von Beginn an als Eigentümer angesehen wird und den Gegenstand steuerlich über die Nutzungsdauer abschreiben muss.
Das ist jetzt spannend. Hast du mal ein einziges konkretes Beispiel für mich, wo das (einseitige) Andienungsrecht (des Leasinggebers) dafür gesorgt hat, dass der Leasingnehmer (Mieter) als Eigentümer angesehen wird (aktivieren muss)??
Zitat:
@Sause4711 schrieb am 12. Dezember 2014 um 10:47:39 Uhr:
Das ist jetzt spannend. Hast du mal ein einziges konkretes Beispiel für mich, wo das (einseitige) Andienungsrecht (des Leasinggebers) dafür gesorgt hat, dass der Leasingnehmer (Mieter) als Eigentümer angesehen wird (aktivieren muss)??Zitat:
@Deloman schrieb am 5. Dezember 2014 um 15:09:22 Uhr:
Bei Leasing (oder Vario-Finanzierung?) ist die Sache eben nicht klar, denn jeder Vertrag ist anders.
Manchmal sorgt schon eine Laufzeit über die gesamte Nutzungsdauer und/oder eine Kaufoption oder ein Andienungsrecht dafür, dass eben der Mieter schon von Beginn an als Eigentümer angesehen wird und den Gegenstand steuerlich über die Nutzungsdauer abschreiben muss.
Ich hätte eins, darf aber keine Daten rausgeben.
Stehe gerade vor der selben Entscheidung. Ich möchte ein Fahrzeug leasen oder finanzieren für das Gewerbe und es später günstig privat übernehmen. So ist die steuerliche Sachlage:
Vario-Finanzierung von Sixt:
- Ist ein Leasing mit Kauf-Option
- Steuerlich wie Leasing zu behandeln
- Wird am Ende die Kauf-Option angewendet und der Wagen für privat gekauft, muss die Differenz von Kaufpreis und Verkehrwert (Wert des Fahrzeugs am Markt) als Gewinn versteuert werden!
Fazit: Steuerlich in meinem Fall nicht interessant, da der Verkehrswert zwischen 5 und 10 t€ über dem Kaufwert liegt. Schlägt steuerlich also bis zu 5 t€ zu buche!
Anders verhält es, wenn die Kauf-Option nicht vertraglich festgehalten wird. z.B. wenn man mit seinem Händler beim Aushandeln des Leasingvertrags einen Kaufpreis mündlich vereinbart. Dann handelt es sich nur um einen günstigen Kauf und es fallen keine Steuern an!
Zitat aus https://www.haufe.de/.../...aufoption-beim-pkw-leasing_166_292668.html
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Entnahmegegenstand ist im Streitfall die konkret schriftlich eingeräumte Kaufoption, die von A an E weitergereicht wurde. Lässt sich eine solche Option aus dem Vertragsverhältnis nicht entnehmen, handelt es sich lediglich um eine nicht bewertbare Möglichkeit eines günstigen Kaufs. Der bloße Nachweis einer Erwerbs- oder Geschäftschance bildet kein Wirtschaftsgut.
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PS: Ich weiß, der Thread ist alt, aber (für mich) trotzdem aktuell...
Ich stehe gerade auch vor der selben Entscheidung. Ich bin Selbstständig und möchte ein Fahrzeug leasen oder finanzieren und später abkaufen, nicht privat sonder als Selbstständige.
Ich habe paar Angebote von Händler bekommen. Am Anfang wird es mir gesagt dass ich ~14% auf Listenpreis bekomme. Es soll in Leasingrate eingereicht werden. Leider kommt mir das Fahrzeug am Ende teurer als bei Standard Angebot von Sixt vor. Bei Vario-Finanzierung habe ich noch zusätzlich die Kaufoption im Vertrag stehen. Bei Händler wir die nur mündlich vereinbart, er sagt mir jetzt es wird ~26.000 EUR netto sein. Kann aber mehr oder weniger sein.
Vergleich:
Vario-Finanzierung von Sixt:
Listenpreis: 44.711 EUR netto
Laufzeit: 36 Monate
Laufleistung: 15.000
Anzahlung: 8.942 EUR netto
Rate: 180 EUR netto
Schlussrate: 1.341 EUR netto
Kaufpreis: 23.250 EUR
8.942+(36*180)+1.341+23.250=40.013 EUR netto
Leasingfaktor: 0,403
Hier bezahle ich 4.698 EUR netto weniger. Also 10.5% Rabatt.
Leasing von Händler:
Listenpreis: 43.249 EUR netto
Laufzeit: 36 Monate
Laufleistung: 15.000
Anzahlung: 8.649 EUR netto
Rate: 239 EUR netto
Schlussrate: ?
Kaufpreis: ?
8.649+(36*239)+~26.000=43.253 EUR netto
Hier wird mir mündlich 14% Rabatt Angebot. Wenn ich es aber alles rechne sehe ich kein Rabatt.
Rechne ich alles gut oder mache ich hier irgendwo Fehler.
Ich bin mit Leasing Angeboten nicht so richtig fit und werde für jede Hilfe dankbar sein.
Gruß,
M
Kann mir jemand helfen und kurz antworten, ob ich hier richtig rechne?
Danke.