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Versteigerung abbrechen

Themenstarteram 12. Mai 2018 um 19:33

Hallo mein pkw wurde sichergestellt wegen fehlender hu. Ich habe alle Kosten für das Abschleppen und Standgebühren beglichen. Dennoch ist es mir aus gesundheitlichen Gründen noch nicht gelungen das Fahrzeug abzuholen. Nun ist es in der offiziellen Versteigerung zu sehen. Kann ich das Auto trotzdem abholen unter Begleichen weiterer Gebühr abholen und somit die Versteigerung abbrechen

Beste Antwort im Thema

Ist zwar für die Frage nicht nützlich, aber es ist immer wieder erstaunlich, dass man erst im Forum nachfragt, und so wertvolle Zeit ins Land geht, anstatt sich direkt drum zu kümmern.:confused:

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Nach Abzug der offenen Kosten müsste der Eigentümer den Überschuss bekommen.

am 16. Mai 2018 um 18:02

Versteigerungsmehrerlöse gehen immer an den ursprünglichen Besitzer. Das ist bei Autos nicht anderes wie bei Möbeln oder Immobilien.

In der Regel gibt es aber ein Dickes Minus. Es werden ja schließlich noch diverse Kosten und Gebühren abgezogen.

Und irgendwo schwirrt bei mir im Hinterkopf noch die Erinnerung, dass das Mindestgebot nur 50% des Schätzwertes sein muss.

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 18:53

Bekommt man ausgezahlt

am 16. Mai 2018 um 18:56

Konntest du es nicht mehr verhindern?

am 16. Mai 2018 um 20:18

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Mai 2018 um 20:41:46 Uhr:

Und irgendwo schwirrt bei mir im Hinterkopf noch die Erinnerung, dass das Mindestgebot nur 50% des Schätzwertes sein muss.

Und die Schätzwerte werden aus Vorsicht eher niedrig angesetzt. Und davon nur 50% als Startgebot.

Bis da was übrig bleibt wenn man die Kosten udn gebühren abzieht. ich denke da muß der TE eher was drauf zahlen.

Man kann eine solche Versteigerung eigentlich bis zur letzten Minute verhindern. So lange der Wagen eben noch nicht "aufgerufen" wurde, kann man immer, natürlich unter Begleichung aller kosten, den Wagen auslösen.

Glaub ich nicht, da die Kosten üblicherweise die Untergrenze bilden.

am 16. Mai 2018 um 20:27

Zitat:

@StephanRE schrieb am 16. Mai 2018 um 22:18:37 Uhr:

Bis da was übrig bleibt wenn man die Kosten udn gebühren abzieht. ich denke da muß der TE eher was drauf zahlen.

Wenn die Story stimmt, dann liegen zwischen der fehlenden HU und der Zwangsversteigerung (was passieren kann, wenn man alles systematisch ignoriert) nicht Tage, nicht Wochen, sondern viele Monate.

Aber in einem solchen Fall kommt es weniger auf die Gebüren und Co. an, ob der TE was zurück bekommt oder zahlen muss, sondern es kommt auf den eigentlichen Fahrzeugwert an. Bei einem 10.000€ Marktwert Auto würde er z.B. sicher nichts drauf zahlen müssen.

Schneller geht's vielleicht bei Zwangsstillegung wegen fehlender Versicherung. Schätze so was kommt in der Praxis häufiger vor.

Zitat:

@Matze651 schrieb am 16. Mai 2018 um 22:27:18 Uhr:

Aber in einem solchen Fall kommt es weniger auf die Gebüren und Co. an, ob der TE was zurück bekommt oder zahlen muss, sondern es kommt auf den eigentlichen Fahrzeugwert an. Bei einem 10.000€ Marktwert Auto würde er z.B. sicher nichts drauf zahlen müssen.

Denke ich auch...

Kosten für "Knöllchen", Abschleppen, Zwangsstilllegung, Aufbewahrung, Verzugszinsen, Kosten für Auktion, sonstige "Prozesse", Und eben die ausstehenden Kosten (zB nicht bezahlte Steuern). Da wird man irgendwo im Bereich um die 1000€ landen.

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