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Versteigerung abbrechen
Hallo mein pkw wurde sichergestellt wegen fehlender hu. Ich habe alle Kosten für das Abschleppen und Standgebühren beglichen. Dennoch ist es mir aus gesundheitlichen Gründen noch nicht gelungen das Fahrzeug abzuholen. Nun ist es in der offiziellen Versteigerung zu sehen. Kann ich das Auto trotzdem abholen unter Begleichen weiterer Gebühr abholen und somit die Versteigerung abbrechen
Beste Antwort im Thema
Ist zwar für die Frage nicht nützlich, aber es ist immer wieder erstaunlich, dass man erst im Forum nachfragt, und so wertvolle Zeit ins Land geht, anstatt sich direkt drum zu kümmern.
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25 Antworten
Versuch es, aber schnell.
Ist zwar für die Frage nicht nützlich, aber es ist immer wieder erstaunlich, dass man erst im Forum nachfragt, und so wertvolle Zeit ins Land geht, anstatt sich direkt drum zu kümmern.
Ist ja auch vermutlich nicht wegen fehlender HU sichergestellt worden, sondern wegen anderer Gründe, die vielleicht eine HU verhindert haben.
Nein wegen fehlender Hu und dann Zwangsstillegung. Und Entfernen von der Straße
bevor man hier fragt: Sprich doch mit leuten die dir auch verbindlich weiter helfen können: Wie wärs denn mit der entsprechenden behörde? Anrufen kosten nix 8außer ein paar cent gebühren udn 5 Minuten Zeit)
Bevor hier jemand iregdnwelche Vermutungen oder verbindliche Auskünfte gibt solltest Du versuchen die Auskünfte direkt von der zuständigen Behörde zu bekommen.
Du mußt davon ausgehen: Die tun dort nur Ihre Pflicht. Wenn Du denen irgendein, wie auch immer geartetes Angebot machts sind die da froh drum. Wenn Du denen sagt, was Du hzier geschrieben hast, wird sich bestimmt eine lösung finden.
Du darfst nur keine Angst opder Scheu vor den leuten dort haben. das wäre falsch. Schlimmstenfalls werden die dich blöd anmachen und auflegen. dann kannst Du immer noch hier fragen.
Seit wann wird ein Auto bei fehlender HU versteigert?
Oder ist das jetzt schon ewig her mit der Stillegung, dass die jetzt versteigern?
Fehlende HU - Frist zur Behebung mit Androhung der Betriebsuntersagung (17 StVZO) - nichts gemacht - Zwangsabmeldung - Fahrzeug steht abgemeldet auf der Straße geparkt - Aufforderung und Frist zur Entfernung - nichts gemacht - Fahrzeug abgeschleppt.
Da muss man aber über Wochen und Monate hinweg alles ignoriert haben. Die einzige Lösung ist, wie schon geschrieben so schnell als möglich Kontakt mit den Behörden suchen und eine Lösung finden. Ich bin mir sicher, dass die Versteigerung noch abzuwenden ist.
Sehe ich auch so. Da sind dann aber schon einige Tage verstrichen. Hatte man vergessen, dass man ein Auto hat?
Da fällt mir echt nichts zu ein.
Zitat:
@Henryke66 schrieb am 12. Mai 2018 um 21:33:04 Uhr:
Dennoch ist es mir aus gesundheitlichen Gründen noch nicht gelungen das Fahrzeug abzuholen.
Da es deine Gesundheit nicht zulässt, hast du leider keine Chance. Hak das Auto ab.
Kriegt man dann eigenlich Post, wohin der "Überschuss" aus der Auktion hin überwiesen werden soll? Oder bleibt das was übrig bleibt bei Staat?