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Versteckte Steuerfallen bei Schenkung eines Autos von Firma an privat?

Themenstarteram 18. November 2016 um 8:56

Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich, welches ich hoffe von euch erklärt zu bekommen:

Ein Auto (A) ist im Besitz einer Unternehmens GmbH (U).

Der Eigentümer der GmbH hat das Auto seiner Tochter versprochen.

Nun arbeitet diese nicht mehr im Unternehmen (seit 11/2016) und ihr Vater möchte das Auto

ihr nächstes Jahr schenken. Restwert des Autos ca. 20.000€.

Kann man aus einem Unternehmen heraus überhaupt ein Auto an eine Privatperson verschenken?

Ist steuerlich etwas zu beachten?

Funktioniert ein Verkauf über 1€?

Danke & Viele Grüße

Cmon

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. November 2016 um 11:15:25 Uhr:

Wenn das Auto abgeschrieben ist, also 5 Jahre, wenn mich nicht alles täuscht ist es doch für das FA wertlos? Habe noch nie gehört das die sich nach der regulären Abschreibung mit Schwackelisten beschäftigen. Der Buchwert ist dann ja 1,- Euro.

... ein Fahrzeug mit 1 € Buchwert ist für das Finanzamt nicht wertlos - ganz im Gegenteil.

Verkauft die Fa. nämlich dieses Auto, so wird jeder Euro Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert von 1 € als Gewinn angesehen und ist als solcher zu versteuern.

Daher kommt es z.B. nicht selten vor, dass man bei der betriebliche Neuanschaffung eines Fahrzeugs im ersten Jahr sogar einen negativen steuerlichen Effekt hat, weil der zu versteuernde Gewinn aus dem Verkauf des Altfahrzeugs höher ist als die AfA im ersten Jahr des Neufahrzeugs.

XF-Coupe

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Ja, es geht.

Die Folgen hängen davon ab, wer in der GmbH Gesellschafter und/oder Geschäftsführer ist.

Alternativ muss die Tochter nachträglichen Arbeitslohn versteuern und ggfs. auch der Sozialversicherung unterwerfen.

Da das Auto noch einen Restwert hat, kann man es nicht ohne steuerliche Konsequenzen aus dem Unternehmen führen (zumindest, wenn der Wert unrealistisch niedrig angesetzt wird).

Das Finanzamt wird den Restwert des Autos nach der Schwacke-Liste schätzen und die Differenz zwischen Verkaufswert und dem Schwacke-Wert ist zu versteuern.

Für genauere Informationen musst Du einen Steuerberater kontaktieren, meine Informationen beziehen sich auf meine beschränkten steuerlichen Kenntnisse.

Wenn deine Annahme nämlich richtig wäre, würde jede private Anschaffung so laufen können, das ist nicht im Sinne vom Finanzamt :-)

Richtig erklärt, Kaiverbo.

Übrigens ist selbst die Flasche Wein zu Weihnachten für 100 €, an einen Geschäftsfreund verschenkt, steuerlich nicht abzugsfähig. Da sie für ein Geschenk zu teuer ist ...

Themenstarteram 18. November 2016 um 9:51

Vielen Dank für die schnellen Antowrten!

Spricht etwas dagegen, der Tochter den Buchwert des Autos in Jahresbeträgen unterhalb von 10 k€ aus der privaten Geldbörse des Papas zu schenken und anschließend die Tochter das Auto von der GmbH zu diesem Buchwert regulär kaufen zu lassen?

Wenn das Auto abgeschrieben ist, also 5 Jahre, wenn mich nicht alles täuscht ist es doch für das FA wertlos? Habe noch nie gehört das die sich nach der regulären Abschreibung mit Schwackelisten beschäftigen. Der Buchwert ist dann ja 1,- Euro.

Nur meine Laienmeinung. Steuerberater fragen!

am 18. November 2016 um 10:31

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. November 2016 um 11:15:25 Uhr:

Wenn das Auto abgeschrieben ist, also 5 Jahre, wenn mich nicht alles täuscht ist es doch für das FA wertlos? Habe noch nie gehört das die sich nach der regulären Abschreibung mit Schwackelisten beschäftigen. Der Buchwert ist dann ja 1,- Euro.

Nur meine Laienmeinung. Steuerberater fragen!

Gemäß der Ausführungen des TE ist der Restwert des Fahrzeugs allerdings noch 20.000 € und somit noch nicht abgeschrieben ...

Gruß

Der Chaosmanager

Hält der Eigentümer der GmbH 100% der Anteile?

Falls ja, würde ich folgendermaßen vorgehen. Bei einem Gutachter ein Gutachten zum Händler-Einkaufspreis machen lassen (habe selbst nach solchen Gutachten schon mehrere Fahrzeuge aus unserer GmbH gekauft) und dann das Fahrzeug zu diesem Händlereinkaufswert aus der GmbH kaufen.

Evtl. liesse sich das Fahrzeug auch als "Gewinnausschüttung" zum Händler-EK laut Gutachten aus der GmbH entnehmen, somit müßte der Eigentümer bzw. die GmbH 25% Kapitalertragsteuer + Soli (=gesamt 26,375%) + ggf. Kirchensteuer auf den Händler-EK bezahlen.

Sollte man aber dringend vorher mit dem Steuerberater klären, ob das so funktioniert.

Dann hat er den Wagen im Privateigentum und kann ihn ohne weitere steuerliche Konsequenz (sofern der Freibetrag von 400.000 € nicht schon anderweitig ausgeschöpft ist) seiner Tochter schenken.

Ich denke nicht, dass eine GmbH einfach so ein 20.000 € Auto "verschenken" kann, ohne dass hier Steuern in erheblichem Umfang anfallen.

Ein Verkauf für 1 € oder deutlich unter dem Wert ist nicht möglich. Bei einem Verkauf muss der Wert immer irgendwie nachgewiesen werden können. Das geht über Schwacke, oder noch besser eben über ein Gutachten (kostet rund 80 - 100 €). Habe ich wie gesagt mehrmals praktiziert und den Gutachter natürlich auch auf die minimalsten Macken hingewiesen, die den Wert beeinflussen könnten ;) Wenn man sich die Gutachterkosten sparen will, kann man auch bei einem Händler ein schriftliches Ankaufsangebot einholen.

XF-Coupe

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. November 2016 um 11:15:25 Uhr:

Wenn das Auto abgeschrieben ist, also 5 Jahre, wenn mich nicht alles täuscht ist es doch für das FA wertlos? Habe noch nie gehört das die sich nach der regulären Abschreibung mit Schwackelisten beschäftigen. Der Buchwert ist dann ja 1,- Euro.

... ein Fahrzeug mit 1 € Buchwert ist für das Finanzamt nicht wertlos - ganz im Gegenteil.

Verkauft die Fa. nämlich dieses Auto, so wird jeder Euro Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert von 1 € als Gewinn angesehen und ist als solcher zu versteuern.

Daher kommt es z.B. nicht selten vor, dass man bei der betriebliche Neuanschaffung eines Fahrzeugs im ersten Jahr sogar einen negativen steuerlichen Effekt hat, weil der zu versteuernde Gewinn aus dem Verkauf des Altfahrzeugs höher ist als die AfA im ersten Jahr des Neufahrzeugs.

XF-Coupe

Ok, hört sich gut und plausibel an. Ich habe früher immer geleast und das sind dann ja doch viele Argumente für Leasing statt AfA.

Mein Stand ist, das nach Abschreibung auch zu 1 Euro entnommen werden kann.

Mit den 20.000 Euro Zeitwert habe ich überlesen. Obwohl, wenn der Wagen mal 120.000 gekostet hat...

Beispiel:

AfA 5 Jahre

Auto zu 50.000 Euro gekauft, 2011, 5 Jahre 20% abgeschrieben, nächstes Jahr 2017 nur noch 1 Euro Buchwert.

Auto ist aber noch 20.000 Euro wert.

Keine Steuerschuld mehr, wenn Kaufvertrag über 1 Euro. Denn: Mit der AfA ist alles bezahlt?!

Ist das nicht häufig so praktiziert worden und Firmeninhaber haben so die Autos ins private übernommen?

Deshalb sehen sich doch auch viele genötigt, wieder ein neues Auto oder sonstige Gerätschaft zu kaufen, weil es sich lohnt den Kaufpreis abzuschreiben. = Steuergeschenk vom Staat

Also könnte ich doch richtig rechnen?

Ich weiß es nicht. Eure Argumente hören sich auch richtig an.

Jedenfalls hat der TE jetzt ein paar Ansätze, die er mit seinem Steuerberater durchspielen kann.

am 18. November 2016 um 11:55

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. November 2016 um 12:38:59 Uhr:

 

Mit den 20.000 Euro Zeitwert habe ich überlesen. Obwohl, wenn der Wagen mal 120.000 gekostet hat...

Nun, von Zeitwert hat der TE nichts geschrieben. Da er eine GmbH führt, unterstelle ich mal, dass ihm die Begrifflichkeiten vertraut sind und er mit dem Restwert tatsächlich auch den Restbuchwert meinte.

Zitat:

Deshalb sehen sich doch auch viele genötigt, wieder ein neues Auto oder sonstige Gerätschaft zu kaufen, weil es sich lohnt den Kaufpreis abzuschreiben. = Steuergeschenk vom Staat

Na ja - ich würde es nicht als Geschenk betrachten, wenn ich 100% investiere, um daraus über die Abschreibungsdauer verteilt dann 25 % Körperschaftssteuer (plus Soli) "geschenkt" zu bekommen ...

Gruß

Der Chaosmanager

Das mit der Abschreibung über 5 Jahre ist vermutlich nur für Mietwagen anzusetzen.

Ob Firmenfahrzeuge darunter fallen?

Daß man Fahrzeugwerte selbst dann versteuern muß, wenn man sie dem RotenKreuz schenkt, habe ich einst im Buchführungskurs gelernt. Erst recht natürlich wenn es unter dem Wert verkauft wird. Das ist zu versteuern! Wenn es von einem vereidigten Gutachter geschätzt wird, besser noch über eine Versteigerung oder einen unbekannten (Freund der Tochter kauft) dann gilt dieser Verkaufswert (in der Regel)

Aber warum läßt er das FAhrzeug nicht im Firmanvermögen und die Tochter nutzt es einfach?

Vermutlich hat das FA auch da einen Riegel, aber ich kenne ihn nicht.

schrauber

@benprettig

VOLLKOMMEN FALSCH.

Und dann liest das wieder einer bei Google und ..... :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. November 2016 um 11:15:25 Uhr:

Wenn das Auto abgeschrieben ist, also 5 Jahre, wenn mich nicht alles täuscht ist es doch für das FA wertlos? Habe noch nie gehört das die sich nach der regulären Abschreibung mit Schwackelisten beschäftigen. Der Buchwert ist dann ja 1,- Euro.

Nur meine Laienmeinung. Steuerberater fragen!

Da geht es aber nicht nach dem Buchwert. Wenn das ginge, könnte man ja jeden Ferrari nach 6 Jahren für einen Euro an sich selbst oder die Frau verkaufen. Typisches Halbwissen.

Mein Mentor hat bei sowas immer gesagt: Wenn das ginge, würde es doch jeder machen.

Bei Entnahme etc wird natürlich der Verkehrswert betrachtet. Der Buchwert ist komplett egal. Und jetzt ab zum Steuerberater!

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