Verständnisproblem Privatleasing und nachträgliche Vertragsänderung
Habe via Vergleichsportal günstig nach Neuwagen gesucht und wurde fündig. Es gab 2 Anbieter, noch unbekannt. Habe mich für den einen Anbieter entschieden und bekam das Vertragsformular. Ich sollte sofort unterschrieben zurück schicken sonst höchstwahrscheinlich Preiserhöhung. In diesem Formular wurde mir erstmals mitgeteilt, dass der Anbieter eine Leasingfirma und kein Autohändler ist.
Der Vertrag kam zustande und ich erhielt schriftlich zurück: Gesamtpreis setzt sich zusammen aus u.a. xxx Leasingmonaten plus xxx für anschließende Kaufübernahme.
Gleich 2x im Vertrag wird vom Anbieter der Ablauf erklärt:
Sobald der PKW im Vertrags-Autohaus eintrifft, wird er von der Leasingfirma als Halter zugelassen. Danach bekomme ich die Kennzeichen und Papiere geschickt.
Zugleich erhalte ich insgesamt 2 separate Rechnungen: (1) zusammen mit den Papieren = Summe der Leasingraten aller Monate lt Vertrag, (2) eine nach Ablauf der Leadingmonate zur Zahlung Restbetrag. Nach Zahlung Rechnung (1) wird dem Vertrags-Autohaus die Freigabe erteilt, dass sie mir das Auto übergeben dürfen.
Es kam aber ganz anders und ich hätte gern Eure Meinung dazu.
Es kam die Info "Auto ist heute beim Autohaus eingetroffen, wir lassen es zu und dann schicken wir Papiere und Rechnung". Meine Kritik: ich soll vor Übergabe des Autos plötzlich den kompletten Betrag zahlen statt Splittung in 2 Rechnungen wie zuvor vertraglich festgelegt. Ich hielt es zunächst für einen Irrtum - aber das war keiner!
Im Übrigen wäre es völlig bedeutungslos, dass die Leasingfirma für xxx Monate als Fahrzeughalter eingetragen bleibt, denn das hat angeblich ausschließlich steuerrechtlichen Grund.
Der Anbieter verlangt vorab die komplette Zahlung. Begründung: auch der Kaufvertrag nach Ablauf der xxx Leasingmonate hat sofort und zwar vor Übergabe des Autos bezahlt zu sein.
Ich bestehe auf Einhaltung des Vertrags.
Hab ich einen Denkfehler? Ist es normal, dass eine Leasingfirma nachträglich ihre eigenen Vertragsbedingungen ändert?
Ist es üblich, dass man bei Privatleasing mit späterer Kaufoption vor Übergabe des Fahrzeugs bereits die vollständige Summe überweist??? Ich finde dazu im Internet nichts.
(Ja, identisches Fahrzeug wird aktuell in Autohäusern ca €6.000 teurer als Schnäppchen angeboten! = wäre Geldverlust für meine Leasingfirma und somit eventuell Grund ...)
93 Antworten
Und wie geht die Geschichte hier nun weiter?
Wie gesagt, ich hatte das Gesamtpaket beider mir vorgelegten Verträge (7 Monate Miete, danach Kaufvertrag) einem Anwalt vorgelegt. Nicht nur, dass in den vielen Seiten nirgendwo geschrieben ist, dass vor Abholung am Ort xxx der komplette Betrag für beide Verträge zusammen an den Verkäufer im Ort yyy zu zahlen wären - er hat das ganze Konstrukt beurteilt mit "sowas gibt's nicht im Kaufrecht". Bevor die 7 Monate aus dem ersten Vertrag nicht bezahlt und abgelaufen sind, besteht kein Anspruch des Verkäufers auf die Bezahlung des gefolgten Kaufvertrags.
Ich habe jenen Herren nochmal angeschrieben mit Fristsetzung der Übergabe am 11.12.2020 und überflüssigerweise meine aktuelle Gehaltsabrechnung mit Arbeitgeber geschickt. Schweigen.
Hab grad intuitiv mal nach deren Firmenauskunft gesucht. Jetzt muss ich mich auch nicht mehr wundern, warum ich dringend zusätzliche Versicherungen abschliessen sollte (hab ich nicht gemacht) und warum sie mich derart unter Druck setzen wollen. Das machen schwerpunktmässig lt Auskunft .... ----? Vermittlung von Finanzierungs- und Leasingverträgen und Fuhrparkmanagement. Beginn der Geschäftstätigkeit war der 01.11.2004. ---? und ich will auch keinen Kredit aufgeschwatzt haben.
Welche Versicherungen willst du zusätzlich abschließen? Zwei Vollkaskos?
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Hä? Natürlich nicht, ich sollte Garantieverlängerungen bestellen.
VK läuft seit 2.12. über meine HUK, KFZ-Steuer auch, RSV ebenso (Laufzeit 1 Jahr erstmal, keine SB).
Soeben Post vom Verkäufer. Man zweifle nicht an meiner Zahlngsfähigkeit und entschuldigt sich für die Doppeldeutigkeiten im Vertragstext und ich soll bitte mitteilen, was ich möchte.
Ich hab denen das schon 3x ausführlich mitgeteilt.
Ach ja, man möchte, dass ich meine böse Bewertung von der HP lösche. Mach ich - aber erst, wenn die Sache vom Tisch ist und ich zufrieden bin!
Dann hol dir besser einen anderen Anwalt, der lesen kann.
Ich habe dir doch deinen Anhang mit Markierungen zugeschickt, in den das eindeutig! drinsteht, das direkt komplett bezahlt werden muss.
Zitat:
@Seatflo1104 schrieb am 9. Dezember 2020 um 11:51:19 Uhr:
@DarkhexleinDann hol dir besser einen anderen Anwalt, der lesen kann.
Ich habe dir doch deinen Anhang mit Markierungen zugeschickt, in den das eindeutig! drinsteht, das direkt komplett bezahlt werden muss.
Ich sehe das in den markierten Bereichen auch so:
Bei Unterschrift stand fest dass beide Rechnungen bei Abholung zu begleichen sind
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 9. Dezember 2020 um 11:53:20 Uhr:
Zitat:
@Seatflo1104 schrieb am 9. Dezember 2020 um 11:51:19 Uhr:
@DarkhexleinDann hol dir besser einen anderen Anwalt, der lesen kann.
Ich habe dir doch deinen Anhang mit Markierungen zugeschickt, in den das eindeutig! drinsteht, das direkt komplett bezahlt werden muss.
Ich sehe das in den markierten Bereichen auch so:
Bei Unterschrift stand fest dass beide Rechnungen bei Abholung zu begleichen sind
Nein. Eben Nicht. Hat sich seit heute auch erledigt. Hoffentlich ärgert sich keiner hier darüber.
Thema für mich damit erledigt. Threat darf gern geschlossen werden. Danke
Natürlich. Ich habe den Satz sogar markiert. Deutlicher geht es doch kaum.
Bei soviel Kritikresistenz kann hier wirklich zugemacht werden.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 9. Dezember 2020 um 13:25:45 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 9. Dezember 2020 um 11:53:20 Uhr:
Ich sehe das in den markierten Bereichen auch so:
Bei Unterschrift stand fest dass beide Rechnungen bei Abholung zu begleichen sind
Nein. Eben Nicht. Hat sich seit heute auch erledigt. Hoffentlich ärgert sich keiner hier darüber.Thema für mich damit erledigt. Threat darf gern geschlossen werden. Danke
Ne Info, wie es ausgegangen ist, wäre trotzdem schön.
Der Vermieter/Verkäufer war vom Online Anwalt bestimmt mächtig beeindruckt und hat es mit der Angst bekommen!?
Schön, dass ich hier nun doch noch auf betreffende Thematik stoße. Mir liegt nämlich ein gleich lautender Vertrag vor und für mich stellte sich unmittelbar die Frage nach dem tatsächlichen Eigentumsübergang. Dass der Gesamtbetrag gleich zu Beginn zu entrichten wäre, ist mir bewusst und ich verstehe die Beweggründe des Unternehmens.
@Starcourse hat es ausgesprochen gut zusammengefasst und man stößt auf derlei Angebote, wenn man nach Kurzzeitzulassungen für einen Fahrzeugneukauf sucht. Die Vermittler suggerieren, man bestelle sein Fahrzeug im weiteren Verlauf bei einem Händler, der das Kfz dann für eine gewisse Zeit auf sich oder ein angeschlossenes Unternehmen zulässt. Stattdessen wird man dann mit der Option einer siebenmonatigen Fahrzeugmiete und anschließender Fahrzeugübernahme konfrontiert. Wie gesagt, im Grunde kann ich die Vertragskonstruktion nachvollziehen; wie will das Leasingunternehmen sonst die GK-Rabatte weiterleiten. Da von beiden Parteien kein eigentliches Mietgeschäft im engeren Sinne beabsichtigt ist und der Käufer eine ebenfalls in diesem Rahmen mögliche Finanzierungoption ausschlägt, wäre die einem Barkauf ähnliche Leistung des Gesamtbetrages mit Übernahme des Fahrzeugs prinzipiell naheliegend. Das Problem bleibt aber der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs und genau in diesem Zusammenhang wird auch die Kommunikation seitens betreffenden Unternehmens missverständlich. Mir wird nämlich in den Begleitdokumenten zum Kauf- und Mietvertrag folgendes bescheinigt:
„Ab dem Moment der Bezahlung sind Sie uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeuges. Mit dem Besitz des Kfz-Briefes (ZulassungsbescheinigungTeil II), unserer Rechnung auf Ihren Namen und dem Nachweis der Bezahlung, sind Sie rechtlich uneingeschränkter Eigentümer Ihres Fahrzeuges. Dies ist unabhängig vom Haltereintrag in den Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II. Die Eintragung im Kfz-Brief stellt in Deutschland keine Besitzverhältnisse dar.“
Zu dieser Aussage erhielt ich per E-Mail auf konkrete Nachfrage auch noch einmal eine schriftliche gleichlautende Bestätigung bzw. wurde hier sogar explizit behauptet, dass ich bereits zum Zeitpunkt der Erstzulassung Eigentum an dem Kfz erlange. Nur nützt mir dieses Beteuern ja nichts, wenn das ein etwaiger Insolvenzverwalter im konkreten Fall dann anders sieht. Auch telefonisch in diesem Zusammenhang kontaktierte Juristen beurteilen den Sachverhalt kritisch. Von daher: Die Vertragskonstruktion hielte ich an sich für nachvollziehbar und ich unterstelle dem Anbieter auch keine böse Absicht oder Unseriosität, weil sich die Rabattweitergabe vermutlich nicht anders darstellen lässt, aber das von mir zu tragende Insolvenzrisiko bringt die Angelegenheit dann leider wohl doch ins Ungleichgewicht. Wirklich schade.
Ich frage mich nur, warum die Behauptung im Raum steht, man würde bereits zum Zeitpunkt der Erstzulassung Eigentümer. Ist das reine, haltlose Verkaufsstrategie oder gäbe es tatsächlich eine vertragsrechtliche Möglichkeit, einen Eingang des Fahrzeugs in die Insolvenzmasse zu verhindern?
Tut mir leid, ist lang geworden, würde mich aber dennoch über kurze Statements Eurerseits dazu freuen.
Das klingt nach einem GL-Leasing Vertrag, stimmts?
Das ist korrekt. Hast Du mit dem Unternehmen evtl. schon Erfahrung gemacht?