Verständnisproblem Privatleasing und nachträgliche Vertragsänderung
Habe via Vergleichsportal günstig nach Neuwagen gesucht und wurde fündig. Es gab 2 Anbieter, noch unbekannt. Habe mich für den einen Anbieter entschieden und bekam das Vertragsformular. Ich sollte sofort unterschrieben zurück schicken sonst höchstwahrscheinlich Preiserhöhung. In diesem Formular wurde mir erstmals mitgeteilt, dass der Anbieter eine Leasingfirma und kein Autohändler ist.
Der Vertrag kam zustande und ich erhielt schriftlich zurück: Gesamtpreis setzt sich zusammen aus u.a. xxx Leasingmonaten plus xxx für anschließende Kaufübernahme.
Gleich 2x im Vertrag wird vom Anbieter der Ablauf erklärt:
Sobald der PKW im Vertrags-Autohaus eintrifft, wird er von der Leasingfirma als Halter zugelassen. Danach bekomme ich die Kennzeichen und Papiere geschickt.
Zugleich erhalte ich insgesamt 2 separate Rechnungen: (1) zusammen mit den Papieren = Summe der Leasingraten aller Monate lt Vertrag, (2) eine nach Ablauf der Leadingmonate zur Zahlung Restbetrag. Nach Zahlung Rechnung (1) wird dem Vertrags-Autohaus die Freigabe erteilt, dass sie mir das Auto übergeben dürfen.
Es kam aber ganz anders und ich hätte gern Eure Meinung dazu.
Es kam die Info "Auto ist heute beim Autohaus eingetroffen, wir lassen es zu und dann schicken wir Papiere und Rechnung". Meine Kritik: ich soll vor Übergabe des Autos plötzlich den kompletten Betrag zahlen statt Splittung in 2 Rechnungen wie zuvor vertraglich festgelegt. Ich hielt es zunächst für einen Irrtum - aber das war keiner!
Im Übrigen wäre es völlig bedeutungslos, dass die Leasingfirma für xxx Monate als Fahrzeughalter eingetragen bleibt, denn das hat angeblich ausschließlich steuerrechtlichen Grund.
Der Anbieter verlangt vorab die komplette Zahlung. Begründung: auch der Kaufvertrag nach Ablauf der xxx Leasingmonate hat sofort und zwar vor Übergabe des Autos bezahlt zu sein.
Ich bestehe auf Einhaltung des Vertrags.
Hab ich einen Denkfehler? Ist es normal, dass eine Leasingfirma nachträglich ihre eigenen Vertragsbedingungen ändert?
Ist es üblich, dass man bei Privatleasing mit späterer Kaufoption vor Übergabe des Fahrzeugs bereits die vollständige Summe überweist??? Ich finde dazu im Internet nichts.
(Ja, identisches Fahrzeug wird aktuell in Autohäusern ca €6.000 teurer als Schnäppchen angeboten! = wäre Geldverlust für meine Leasingfirma und somit eventuell Grund ...)
93 Antworten
Ich möchte im Folgenden nochmal zusammenfassen, was bis dato vielleicht nicht ganz richtig oder vollständig erläutert wurde, damit potenzielle Käufer die Vor- und Nachteile des Mietkaufes abwiegen können.
Bezahlung: Vor Übergabe erhalten Kunden den Fahrzeugbrief mit der Miet- und Anzahlungsrechnung. Beide müssen vor Übergabe vollständig bezahlt werden. Der Verkäufer schickt - ohne den Käufer zu kennen - den Fahrzeugbrief raus, dafür muss der Käufer dann bezahlen (an eine GmbH, die länger als ein paar Jahre existiert).
Da der Verkäufer das Fahrzeug bereits vor dem Erhalt der Fahrzeugpapiere zahlen muss, kann der Verkäufer während der abweichenden Haltedauer nicht in Vorkasse treten (das summiert sich in exorbitante Höhen). Deshalb ist auch ein Sparbuchkonto, Treuhand usw. keine Lösung. Was z.T. möglich ist: Bundesbankcheck, Echtzeitüberweisung.
Mietwagenkauf: Wie bereits richtig geschrieben wurde, wird diese Form gewählt, sodass die von den Herstellern vorgegebenen Haltedauern eingehalten werden und auch rechtlich i.O. sind. Der Kauf muss als "optional" bezeichnet werden, da nicht zum Kauf gezwungen werden kann.
Gewinn Verkäufer: Der Gewinn wird nicht durch die Vermietung, Abschreibung o.ä. erzielt, lediglich durch das Einbehalten von gewissen Margen. Das Geschäftsprinzip besteht aus preislich attraktiven Angeboten für den Kunden.
Eigentumsverhältnisse: Durch die Rechnung, den Überweisungsbeleg und den Besitz der Fahrzeugpapiere sowie des Autos ist der Kunde Eigentümer. Veränderungen am Fahrzeug können während der Mietzeit vorgenommen werden. Das interessiert den Verkäufer auch nicht mehr.
Rechnung: Da das Fahrzeug während der Mietzeit buchhalterisch noch nicht vollständig verbucht ist, wird nach Ablauf dieser eine Schlussrechnung gestellt, auch wenn die mit der Anzahlungsrechnung "verrechnet" wird und 0€ beträgt.
HU/AU (TÜV): Je nach Fahrzeugmarke variiert dies. I.d.R. bleibt es aber bei 3 Jahren, da das Fahrzeug offiziell nicht als Mietfahrzeug zugelassen ist.
Ich hoffe, dass ich helfen und etwas Klarheit schaffen konnte.
Ich hab die Variante Miete gefolgt von Kaufübernahme gerade hinter mir und abgeschlossen. Für die Dauer der Miete war die KFZ-Versicherung knapp €100 teurer als bei Selbstnutzung. Neue Berechnung ab Datum Umschreibung liegt mir jetzt vor.
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 30. Juli 2021 um 19:21:23 Uhr:
Ich hab die Variante Miete gefolgt von Kaufübernahme gerade hinter mir und abgeschlossen. Für die Dauer der Miete war die KFZ-Versicherung knapp €100 teurer als bei Selbstnutzung. Neue Berechnung ab Datum Umschreibung liegt mir jetzt vor.
Ja, das ist klar. Je nach Landkreis variieren die Kosten leicht sowie durch den gewerblichen Halter.
Hallo Jan,
danke für Deine Zusammenfassung. Ich stimme Dir in nahezu allen Punkten zu, lediglich der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist hier ein Casus knacksus.
Die Verkäufer argumentieren auf Deiner Linie und sagen, durch Rechnungsstellung, Bezahlung und Übergabe von Gegenstand und Papieren sei das Eigentum am Fahrzeug übergegangen. Gleichzeitig ist man als Käufer allerdings bis zum Ende der Haltedauer unzweifelhaft Besitzer einer Mietsache, wie aus sämtlichen unterzeichneten Dokumenten hervorgeht. Und hier liegt im Fall eines Falles die Krux: Man kann per definitionem nicht gleichzeitig Mieter und Eigentümer einer Sache sein. Normalerweise geht so ein Geschäft ja auch gut, aber sollte der Verkäufer tatsächlichen einmal im Rahmen seiner Haltedauer Insolvenz anmelden müssen, ist die Eigentumsfrage keineswegs eindeutig geklärt.
Der Insolvenzverwalter könnte somit durchaus das bis dato ja als Mietwagen genutzte Fahrzeug zurückfordern und in die Insolvenzmasse des Unternehmens überführen. Mit dem per Anzahlungsrechnung beglichenen Betrag in Höhe der vollen Kaufsumme dürfte sich der zu einem nachfolgenden Datum zum Kauf bereiterklärte Bislang-Mieter dann in die Gläubigerliste eintragen.
Betreffende Form der Langzeitzulassung bietet finanziell unbestritten viele Vorteile, aber als vollkommen risikofrei erweist sie sich ob der notwendigen Vertragsgestaltung leider nicht.