Verständnisfrage Verkehrsschild
Hallo zusammen,
folgendes Schild steht auf der A5 bei Darmstadt.
Ich dachte bisher immer, dass das bedeutet 100kmh für PKW und 60kmh für LKW in der Zeit von 22-6 Uhr.
Andere Stimmen sagten mir jetzt aber das hier immer 100kmh sein, und nur die 60kmh für LKW von 22-6 Uhr sind.
Was ist denn davon nun Richtig?
Vielen Dank bereits!
Ben
Beste Antwort im Thema
So hier nun die Auflösung bzw Stellungnahme von Hessen Mobil:
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der o.g. StVO-VZ-Kombination (100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw aus Lärmschutzgründen) im Zuge der BAB A5 zwischen Darmstädter Kreuz und Darmstädter Nordkreuz in Fahrtrichtung Norden gelten beide ausschließlich für die Nachtstunden (22 - 6 h).
Eine separate Ausführung wurde ausgeschlossen, um - trotz VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Pkt. III Ziff. 11a) (max. 3 VZ an einem Pfosten) -
· eine erhöhte Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Beschilderung (Anzahl Aufstellorte, Berücksichtigung bestehender Beschilderung);
· eine "Überinformation" am jeweiligen Standort (ZZ auch unterhalb des VZ 274-100 und somit insg. 5 VZ an einem Pfosten);
zu vermeiden.
Um die schnelle Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Beschilderung zu erhöhen, wurde die o.g. Beschilderung in Form von Trägertafeln angebracht. Das ZZ 1040-30 wurde unter der jeweiligen Trägertafel angebracht und gilt somit für den gesamten Trägertafelinhalt.
125 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2019 um 15:09:03 Uhr:
Zusatzzeichen schränken nur Verkehrszeichen ein, aber nicht andere Zusatzzeichen (die Diskussion gab's hier schon öfters).Gruß Metalhead
Das heißt dann auf mein Beispiel übertragen was?
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Mai 2019 um 15:14:45 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2019 um 15:09:03 Uhr:
Zusatzzeichen schränken nur Verkehrszeichen ein, aber nicht andere Zusatzzeichen (die Diskussion gab's hier schon öfters).Gruß Metalhead
Das heißt dann auf mein Beispiel übertragen was?
60 für LKW zwischen 18 und 19Uhr werktags (ansonsten existiert das Schild quasi nicht).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2019 um 15:27:25 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Mai 2019 um 15:14:45 Uhr:
Das heißt dann auf mein Beispiel übertragen was?
60 für LKW zwischen 18 und 19Uhr werktags (ansonsten existiert das Schild quasi nicht).Gruß Metalhead
Liest sich gut. Gegenvorschläge?
Privatspaß ... weil es auf schwarzem Untergrund gemalt ist. Sozusagen fake-Schilder. 🙂
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Mai 2019 um 15:37:00 Uhr:
Privatspaß ... weil es auf schwarzem Untergrund gemalt ist. Sozusagen fake-Schilder. 🙂
Nein, es ist bei Nacht aufgenommen. 😁
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 17. Mai 2019 um 14:05:30 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 17. Mai 2019 um 13:51:48 Uhr:
Die Kombinationen von Zusatzzeichen sind ohnehin tückisch. Hier noch ein anderes Beispiel (siehe unten). Was will diese Kombination anordnen?
a) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Km/h für Lkw werktags in der Zeit von 18 bis 19 Uhr
oder
b) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h für Lkw ohne zeitliche Beschränkung und für alle anderen Verkehrsteilnehmer werktags von 18 bis 19 Uhr?
Ich hätte auf Antwort a) getippt. Es soll aber b) richtig sein.Jetzt wäre die spannende Frage, wie die Kombination aussehen müsste, wenn a) gelten soll.
Naja, relativ simpel! Ein Schild mit einem 100er Limit (für alle gültig) und ein weiteres Schild mit einem 60er Limit inkl. 2 Zusatztaferln (LKW und Uhrzeit).
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Mai 2019 um 15:09:03 Uhr:
Zusatzzeichen schränken nur Verkehrszeichen ein, aber nicht andere Zusatzzeichen (die Diskussion gab's hier schon öfters).
Die StVO schreibt hierzu:
§39 Abs. 3
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Abgesehen davon, dass wenn man den dritten Satz entschachtelt folgendes herauskommt:
"Sie sind unmittelbar angebracht" 😕
verdeutlicht die Formulierung ganz klar, dass sich auch Zusatzzeichen auch auf Zusatzzeichen beziehen können. Wann das der Fall ist, wird jedoch nicht definiert und folglich bastelt jetzt Behörde ihre Sub-StVO. 😁
Ich gehe mal direkt schon nach der ersten seite auf diese Verkehrszeichen ein ohne zu bedenken was danach noch alles geschrieben wurde .
Sollte jemand es richtige gemacht haben , bitte ich ihn um Entschuldigung , ihm den Ruhm vermiest zu haben -
Also:
Diese Zeichenkombination gilt nur von 22-6 Uhr .
Zu anderen Tageszeiten haben sie keine Bedeutung und dann folgendermaßen :
Alle Kraftfahrzeuge die nicht KfZ mit mehr als 3,5 t Zulässigem Gesamtgewicht einschließlich ihrer Anhänger sind dürfen in dieser Zeit 100 km/h fahren . Auch Busse .
Kraftfahrzeuge (!) einschl . Anhänger zGw die über 3,5 t zGw kommen dürfen nur 60km/h in dieser Zeit fahren . Wieder Busse dürfen schneller , nämlich soweit dafür zugelassen 100 km /h .
Es wird immer wieder der Fehler gemacht dieses Zeichen mit dem Sinnbild des LKW für ein Verbot für LKW anzusehen .
Tatsächlich ist es ein Verbot für KRAFTFAHRZEUGE mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t zGw
, wobei das ZGw des Anhängers , falls vorhanden mit eingerechnet wird. Einschl. Zugmaschinen , alle .
Busse nicht , egal wieviel zGw.
Giovanni.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Mai 2019 um 14:58:00 Uhr:
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 21. Mai 2019 um 14:48:49 Uhr:
Ohne mir den ganzen Thread durchgelesen zu haben: selbstverständlich gilt die zeitliche Begrenzung für beide Tempolimits (Pkw und Lkw), also nur nachts. Wer meint denn allen Ernstes dass der Gesetzgeber möchte dass die Lkw auf der rechten Spur mit 60 dahinzuckeln während auf der linken Spur mit 250 geheizt wird...Selbstverständlich. Was gilt denn bei der Verkehrszeichenkombination auf dem Bild unten? Du hast 5 Sekunden Zeit für eine Antwort. Mehr ist es im Straßenverkehr auch nicht. 😉
Ich habe mich selbstverständlich lediglich auf die vom TE genannte reale Schilderkombination bezogen, und nicht auf jede erdenkliche, ausgedachte und unsinnige Kombination 😉
Zitat:
@Mazon3599 schrieb am 21. Mai 2019 um 19:09:04 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Mai 2019 um 14:58:00 Uhr:
Selbstverständlich. Was gilt denn bei der Verkehrszeichenkombination auf dem Bild unten? Du hast 5 Sekunden Zeit für eine Antwort. Mehr ist es im Straßenverkehr auch nicht. 😉
Ich habe mich selbstverständlich lediglich auf die vom TE genannte reale Schilderkombination bezogen, und nicht auf jede erdenkliche, ausgedachte und unsinnige Kombination 😉
Danke, dann hast du also eine Frage beantwortet, die ich nicht gestellt hatte. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@a_v_s schrieb am 21. Mai 2019 um 16:06:50 Uhr:
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 17. Mai 2019 um 14:05:30 Uhr:
Jetzt wäre die spannende Frage, wie die Kombination aussehen müsste, wenn a) gelten soll.
Naja, relativ simpel! Ein Schild mit einem 100er Limit (für alle gültig) und ein weiteres Schild mit einem 60er Limit inkl. 2 Zusatztaferln (LKW und Uhrzeit).
Das haben wir jetzt doch auch. Es gibt ja keine "Schilder". Es gibt Verkehrszeichen und diese "Trägertafeln", die auch in der Summe der auf Ihnen befindlichen Verkehrszeichen selbst keine sind. Deshalb können sich die Zusatzzeichen auch nicht auf die Trägertafeln, sondern nur auf die Verkehrszeichen beziehen. Meiner Meinung nach hätte man auf dem vom TE fotografierten Schild lediglich unter dem TL-100-Zeichen auch ein Zusatzzeichen für die zeitliche Begrenzung auf der Trägertafel anbringen müssen und es wäre klar, was gemeint ist.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Mai 2019 um 14:58:00 Uhr:
Selbstverständlich. Was gilt denn bei der Verkehrszeichenkombination auf dem Bild unten? Du hast 5 Sekunden Zeit für eine Antwort. Mehr ist es im Straßenverkehr auch nicht. 😉
Ich zitiere mich mal selbst für die Auflösung des unten gezeigten Schilderrätsels. Wenn dieses Infoportal (bitte nach unten scrollen) recht hat, dann bedeutet diese Kombination, dass dort
a) für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse generell ein Tempolimit auf 60 km/h angeordnet sein soll,
b) für alle übrigen Verkehrsteilnehmer das Tempolimit nur für die auf dem Zusatzschild angegebenen Zeitraum "werktags von 18-19 Uhr" gelten soll.
Ich finde diese Erklärung überraschend und wäre dort wohl werktags zwischen 18 un d19 Uhr guten Gewissens schneller als 60 km/h gefahren.
Grüße vom Ostelch
#metoo
Ich finde die Erklärung überraschend falsch...
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Mai 2019 um 19:38:55 Uhr:
Ich finde die Erklärung überraschend falsch...
Mir leuchtet sie auch nicht ein. Mag sie auch nur ein weiters Beispiel sein, dass man nicht alles glauben darf, was im Internet steht, so ist es doch immerhin eine Seite, auf der Goodyear Dunlop Informationen rund um "Bußgelder, Auto und Verkehr" geben will.
Grüße vom Ostelch