Verständnisfrage Verkehrsschild

Hallo zusammen,
folgendes Schild steht auf der A5 bei Darmstadt.
Ich dachte bisher immer, dass das bedeutet 100kmh für PKW und 60kmh für LKW in der Zeit von 22-6 Uhr.
Andere Stimmen sagten mir jetzt aber das hier immer 100kmh sein, und nur die 60kmh für LKW von 22-6 Uhr sind.
Was ist denn davon nun Richtig?

Vielen Dank bereits!
Ben

Schild
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So hier nun die Auflösung bzw Stellungnahme von Hessen Mobil:

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen der o.g. StVO-VZ-Kombination (100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw aus Lärmschutzgründen) im Zuge der BAB A5 zwischen Darmstädter Kreuz und Darmstädter Nordkreuz in Fahrtrichtung Norden gelten beide ausschließlich für die Nachtstunden (22 - 6 h).

Eine separate Ausführung wurde ausgeschlossen, um - trotz VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 Pkt. III Ziff. 11a) (max. 3 VZ an einem Pfosten) -

· eine erhöhte Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Beschilderung (Anzahl Aufstellorte, Berücksichtigung bestehender Beschilderung);
· eine "Überinformation" am jeweiligen Standort (ZZ auch unterhalb des VZ 274-100 und somit insg. 5 VZ an einem Pfosten);

zu vermeiden.

Um die schnelle Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Beschilderung zu erhöhen, wurde die o.g. Beschilderung in Form von Trägertafeln angebracht. Das ZZ 1040-30 wurde unter der jeweiligen Trägertafel angebracht und gilt somit für den gesamten Trägertafelinhalt.

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So - und wie wird diese Schilderkombination jetzt aufgehoben, wenn die zeitlich begrenzte Lärmschutzstrecke vorbei ist? 😁

So ?

Aufgehoben

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. Mai 2019 um 08:14:12 Uhr:


Es gibt Fälle, da bezieht sich das untere Zusatzzeichen auf das Zusatzzeichen darüber. Das wieder auf das Zusatzzeichen darüber usw. Das erste Zusatzzeichen unter dem Hauptzeichen bezieht sich dann auf dieses.

Dann gibt es Lösungen, da sollen sich alle Zusatzzeichen einzeln auf das Hauptzeichen beziehen. Hat man häufig bei "frei-Zusatzzeichen", also z.B. bei der Umweltspur in Düsseldorf: https://rp-online.de/.../...ekt-auf-der-merowingerstrasse_aid-38120665
Wenn sich in diesem Fall die Zusatzzeichen aufeinander beziehen würden, käme eine absurde Bedeutung heraus.

Du musst dabei allerdings auch beachten, welche "Aussage" bzw. Wirkung die Zusatzschilder haben und damit ihre "Wertigkeit" definieren. Wenn wie in deinem Beispiel mehrere Zusatzschilder bestimmten Fahrzeugen freie Fahrt gewähren, ist es logisch, dass sie sich alle gemeinsam auf das Hauptschild beziehen und es in diesem Fall einschränken bzw. Ausnahmen treffen. Wie du schon schreibst, wäre es unlogisch, wenn sie sich aufeinander beziehen würden. Grob kann man also sagen, dass etwa Fahrzeugklassen-, Gewichts-, Höhen- und Längenangaben sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern aufsummieren, mehrere Schilder einer "Sorte" jedoch Widersprüche ergeben (z.B. "max. 7,5 t" und " max. 3,5 t" - nur ein Gedankenspiel).

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 19. Mai 2019 um 11:13:22 Uhr:


Ich will mit dem Beispiel ja auch nur verdeutlichen, was es da draußen so alles gibt und das es eben kein festes Schema gibt. Dazu noch zwei weitere Beispiele:

Was genau stört dich an den beiden Bilder? Ich finde keine Fehler. Ach so, sicherlich, dass es zwei "Hauptschilder" sind und das Zusatzschild sich per se nur auf das untere beziehen sollte. Na gut, aber man durchaus mitdenken und begreifen, dass eine Gewichts- auch eine Größeneinschränkung mit sich ziehen kann....

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 20. Mai 2019 um 09:57:11 Uhr:


So ?

Wäre eine Variante oder nach 6 Uhr 😁

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Zitat:

@eddiotos schrieb am 20. Mai 2019 um 22:22:52 Uhr:


Na gut, aber man durchaus mitdenken und begreifen, dass eine Gewichts- auch eine Größeneinschränkung mit sich ziehen kann....

Es sind ja nur wenige Beispiele, die verdeutlichen sollen, welche Gedankengänge in den anordnenden Behörden so vorkommen. Das man jetzt erst den Inhalt dahingehend auslegen muss, dass eine an sich falsche Variante dann doch richtig sein muss "man sieht ja, was gemeint ist" halte ich verkehrspraktisch für fragwürdig. Denn beim nächsten Mal kann sich der Interpretationsversuch als falsch erweisen und dann heißt es plötzlich

"Natürlich war sofort ab dem Schild für Fahrzeuge über 3,5t gesperrt - lediglich die Breitenbeschränkung sollte erst später gelten."

Und angesichts der Tatsache, dass z.B. Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Zeichen 251 und Tonnagen-ZZ inzwischen 500 Euro und zwei Monate Fahrverbot nach sich ziehen, kann die Reihenfolge des "lustigen Schilderlottos" durchaus von Bedeutung sein. 😁

Genau meine Meinung.

Es ist schon ein Horror, wenn man die drei Beispiele hier https://www.motor-talk.de/.../...rage-verkehrsschild-t6621508.html?... betrachtet. Da ist keinerlei Logik drin. Die Schilder und Zusatzschilder sollen sich quasi nach Belieben aufeinander beziehen. Das ist nicht rechtssicher.

Das wird mit Absicht so gemacht ? gibt immer Geld

Zitat:

@Bitboy schrieb am 21. Mai 2019 um 11:52:31 Uhr:


Das wird mit Absicht so gemacht ? gibt immer Geld

Das wäre ein etwas schlichte, wenn auch hier im Forum gern gewählte Begründung. Es ist wohl eher so, dass es nicht so einfach ist, Verkehrsschilder (womöglich mehrere) und Zusatzzeichen (womöglich auch noch mehrere) so zu kombinieren, dass es eindeutig und trotzdem schnell erfassbar und übersichtlich bleibt. Ein Schilderwald soll es ja auch nicht werden. Und eigentlich sollen ja auch durchaus sinnvolle Regelungen mit diesen Kombinationen erreicht werden. @U.Korsch hat dafür einige gute Beispiele gebracht. Derjenige, der sich diese Kombinationen überlegt hat, wird sich wahrscheinlich gar nicht bewusst sein, dass andere, die nicht stunden- tage- oder wochenlang über diese Kombination nachgedacht haben, nur mit Mühe oder gar nicht nachvollziehen können, was der Künstler ihnen damit sagen wollte. Zum Glück sind diese abenteuerlichen Kombinationen nicht so häufig und in vielen Fällen auch nur temporär aufgestellt.

Grüße vom Ostelch

Ohne mir den ganzen Thread durchgelesen zu haben: selbstverständlich gilt die zeitliche Begrenzung für beide Tempolimits (Pkw und Lkw), also nur nachts. Wer meint denn allen Ernstes dass der Gesetzgeber möchte dass die Lkw auf der rechten Spur mit 60 dahinzuckeln während auf der linken Spur mit 250 geheizt wird...

Zitat:

@Mazon3599 schrieb am 21. Mai 2019 um 14:48:49 Uhr:


Ohne mir den ganzen Thread durchgelesen zu haben: selbstverständlich gilt die zeitliche Begrenzung für beide Tempolimits (Pkw und Lkw), also nur nachts. Wer meint denn allen Ernstes dass der Gesetzgeber möchte dass die Lkw auf der rechten Spur mit 60 dahinzuckeln während auf der linken Spur mit 250 geheizt wird...

Selbstverständlich. Was gilt denn bei der Verkehrszeichenkombination auf dem Bild unten? Du hast 5 Sekunden Zeit für eine Antwort. Mehr ist es im Straßenverkehr auch nicht. 😉

Verkehrszeichen

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kfz über 3.5t beträgt Montags bis Samstags von 18 bis 19 Uhr 60 km/h.

Schreiben dauert länger... 😉

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 21. Mai 2019 um 15:00:45 Uhr:


Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kfz über 3.5t beträgt Montags bis Samstags von 18 bis 19 Uhr 60 km/h.

Schreiben dauert länger... 😉

Könnte man meinen. Weitere Vorschläge?

Sehr gern - frei nach StVO:

Die zulässige Höchtsgeschwindigkeit gilt außerhalb der Zeiten für alle Fahrzeugarten, da das untere Zusatzzeichen nur das erste Zusatzzeichen einschränkt. Während der angegebenen Zeit gilt das Tempolimit nur für "LKW". 😉

Zusatzzeichen schränken nur Verkehrszeichen ein, aber nicht andere Zusatzzeichen (die Diskussion gab's hier schon öfters).

Gruß Metalhead

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 21. Mai 2019 um 15:06:24 Uhr:


Sehr gern - frei nach StVO:

Die zulässige Höchtsgeschwindigkeit gilt außerhalb der Zeiten für alle Fahrzeugarten, da das untere Zusatzzeichen nur das erste Zusatzzeichen einschränkt. Während der angegebenen Zeit gilt das Tempolimit nur für "LKW". 😉

Dann hätten wir schon zwei Lösungen. Noch mehr Vorschläge?

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