Versicherungswechsel zum 01.01. mit eVB möglich?

Hallo,

ich möchte zum 01.01.2015 meine KFZ-Verischerung wechseln (ordnungsgemäße Kündigung mit Ablauf des 31.12. ist bereits erfolgt). Beim Fahrzeug handelt es ich um ein Motorrad. Es hat eine ganzjährige Zulassung.

Vom neuen Versicherer kann ich wohl nur eine eVB bekommen, wie man Sie ja für eine Neuanmeldung (auf seinen Namen) nutzt.

Mit dieser eVB kann die Zulassungsstelle nach telefonischer Rücksprache von mir selbst jedoch nichts anfangen. Man benötige die eVB als elektronische Einspielung ins System. Die einzige Möglichkeit wäre, dass die Zulassungsstelle mich anschreiben würde, im Rahmen eines Wegfalls des Versicherungsschutzes bei der bisherigen Versicherung (=Kündigung durch Versicherer, z.B. weil nicht bezahlt).

Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ich erstmal meinen vertraglichen Pflichten (=Zahlung der Prämie) nicht nachkommen "soll", nur um meine Versicherung zu wechseln.

Wie mache ich das jetzt? Vom neuen Anbieter kann ich die eVB nur "so" bekommen.

Kann wer helfen?

Danke!
Pinarella

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Wenn Nürnberger, dann kann es ja nur Nürnberger Beamten oder Garanta sein. Alle verschicken die eVB.

Vermutlich ist es aber eine Deckung über den Vertriebsweg "Hersteller". Die Nürnberger betreibt das Geschäft für einige Autohersteller unter deren Namen. Hier kann ich mir schon vorstellen, dass die Tarife nur für Neuanmeldungen gedacht sind, da damit der Vertrieb von Fahrzeugen angekurbelt werden soll.

Genau wird man es wohl nicht sagen können wenn der TE nicht mit näheren Infos rausrückt. Ich mache mir jedenfalls keine weiteren Gedanken mehr dazu.

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Zitat:

@Pinarella schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:13:01 Uhr:


Also wenn die nicht wirklich gute Leistungen hätte und - im Vergleich zu nächst günstigeren - über 1.100 Euro günstiger wäre, würde ich den Aufwand nicht betreiben :-)

Wäre ja super, wenn es noch eine Möglichkeit mit der mir hier vorliegenden eVB gäbe, ansonsten muss ich das Motorrad wohl wirklich zum Jahresende abmelden und dann im neuen Jahr wieder anmelden.

Mopped im alten Jahr abmelden und im neuen Jahr bei neuen Versicherer wieder anmelden ist nicht (ohne Kdg), dann werden sie den SFR nicht bestätigen, denn der alte Versicherer hat ohne Kdg die älteren Rechte.

Hallo,

irgendwas läuft hier wohl schief.
Falls es sich um die Garanta handelt, die kennt auf jeden Fall den normalen Versichererwechsel.

Ein Versichererwechsel per eVbA ist nicht möglich. Eine eVbA kann nur dann verwendet werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.
Die elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung muss - wie bereits geschrieben - vom Versicherer ausgelöst werden. Die eVbÜ kennt auch keine eVb Nummer (zumindest die klassisch bekannte).

Insofern sollte es Du vielleicht mal mit der Versicherungsgesellschaft sprechen; ggf. Dich in den Fachbereich der Gesellschaft durchstellen lassen.

Gruß Phaeti

P.S.: Eine Abmeldung und Wiederanmeldung vor bzw. nach Neujahr wäre theoretisch möglich. Die Kündigung wurde ja geschickt. Außer Kosten hat man davon aber nichts.

Wenn Nürnberger, dann kann es ja nur Nürnberger Beamten oder Garanta sein. Alle verschicken die eVB.

Vermutlich ist es aber eine Deckung über den Vertriebsweg "Hersteller". Die Nürnberger betreibt das Geschäft für einige Autohersteller unter deren Namen. Hier kann ich mir schon vorstellen, dass die Tarife nur für Neuanmeldungen gedacht sind, da damit der Vertrieb von Fahrzeugen angekurbelt werden soll.

Genau wird man es wohl nicht sagen können wenn der TE nicht mit näheren Infos rausrückt. Ich mache mir jedenfalls keine weiteren Gedanken mehr dazu.

Kann mir auch gar nicht vorstellen, dass die Versicherung die Nummer nicht übermittelt. Warum willst du da denn genau hin? Gibt mit Sicherheit günstigere Anbieter, die dir nicht so einen umständlichen Ablauf auferlegen...

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Einfach mal lesen, was der TE schreibt.

Dann weißt du, warum er da hin will.

Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 21. Oktober 2014 um 09:35:14 Uhr:


Wenn Nürnberger, dann kann es ja nur Nürnberger Beamten oder Garanta sein. Alle verschicken die eVB.

Vermutlich ist es aber eine Deckung über den Vertriebsweg "Hersteller". Die Nürnberger betreibt das Geschäft für einige Autohersteller unter deren Namen. Hier kann ich mir schon vorstellen, dass die Tarife nur für Neuanmeldungen gedacht sind, da damit der Vertrieb von Fahrzeugen angekurbelt werden soll.

Genau wird man es wohl nicht sagen können wenn der TE nicht mit näheren Infos rausrückt. Ich mache mir jedenfalls keine weiteren Gedanken mehr dazu.

Ja, Vertriebsweg ist Hersteller bzw. um genau zu sein: Händler. Also der Versicherungsvertrag ist nur gültig für Neuanmeldungen. Da liegt wohl auch das Problem. Das Motorrad, welches ich habe, habe ich schon. Deswegen geht das "eigentlich" nicht. Ich bin jetzt mit meinem Händler so verblieben, dass ich das Motorrad am 30.12. abmelde und es dann einfach im neuen Jahr wieder anmelde. Pro nicht-angemeldetem Tag spare ich mir ca. 1,80 Euro. Damit habe ich die Kosten (vom Aufwand mal abgesehen) für die Ab- und Anmeldung wieder raus. Beides zusammen kostet ca. 20 Euro. Lasse ich mir halt mindestens 2 Wochen Zeit, dann passt das.

Ich möchte den Namen der Versicherung nicht nennen, da das Angebot schon fast zu gut ist. Wenn das jetzt jeder machen würde, würden die das sicherlich nicht mehr lange anbieten (können). Es ist tatsächlich 1.100 Euro günstiger, als das nächst günstigere im Jahr.
Die Versicherung macht übrigens selbst auch keine Werbung. Ich denke also, dass es nicht grade von denen gewollt ist, dass das im großen Umfang publik wird - wie hier in deinem Internetforum.

Wer hier aktives Mitglied ist und Motorrad fährt, darf sich aber gern bei mir melden. Ich kann das gern weiter vermitteln.

Danke auch aber für eure Mühe!

Es gab schon einen Frauenfahrer Versicherer, nur ist der Pleite gegangen.

Bei einer SF Abfrage wird auch die Fahrzeugident vom Vorfahrzeug abgefragt.

Bin gespannt, wie der Versicherer reagiert, wenn er sieht, dass es sich um ein und das selbe Fahrzeug handelt.

Irgenwie verstehe ich die Frage nicht?
Mit dem Wechsel der KFZ-Versicherung wird von dem neuen Versicherer zum 01.01.2015 eine EVBÜ(elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung)übermittelt. Diese enthält bereits alle Daten die von der Zulassungsstelle benötigt werden und wird automatisch von dieser in ihre Systeme eingelesen.
-
Eine EVB(elektronische Versicherungsbestätigung) zur Zulassung hat da nichts verloren, da Sie eben nur zur Zulassung dient und darüber hinaus nicht alle Daten enthält!
-
Wenn man jedoch seine Vorversicherung nicht gekündigt hat, wird die EVBÜ von der Zulassungsstelle zurückgewiesen und der alte Versicherer muss den Vertrag fortführen!

Alles ganz einfach!
Guckst Du hier!

1. Lesen was der TE schreibt.

Der Grund warum der Versicherer keine EVB-Ü ausstellt wurde ausführlich behandelt.

2. Die Zulassungsstelle kann nicht erkennen, ob die alte Versicherung gekündigt wurde. Sie nimmt jede EVB-Ü die kommt an. Es gilt dann immer die zuletzt übermittelte.
Hat der VN die Versicherung nicht gekündigt, so hat die Versicherung die älteren Rechte und darf weiter auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Sie muss dann aber wieder eine EVB-Ü übermitteln, denn sonst macht die Zulassungsstelle Ärger, denn die neue, nicht zu Stande gekommene Versicherung wird Ihre EVB-Ü widerrufen.

Nochmals zum Fall:
Wenn die neue Versicherung nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen ist, so wird der Versicherungswechsel nicht klappen. Die können Anhand der Fahrzeugidentnr. bei der SF Abfrage vom alten Versicherer erkennen, dass es sich um kein Neufahrzeug handelt, sondern nur um einen Versichererwechsel.
Auch allein das Datum, wann die alte Versicherung erlischt sollte sie stuzig machen.

Bezüglich der Bestätigung des Vorversicherers sehe ich keine Probleme. Da man den Vertrag ja korrekt zum 01.01. gekündigt hat und dann halt zufällig einen Tag vorher das Motorrad abgemeldet hat.

Interessieren würde es mich bei einem MEHRBEITRAG von 1.100 € aber schon... Magst du mal deine genauen Daten einstellen, also welches Motorrad, Zulassung, Alter der Fahrer und Fahrerkreis usw. Vermutlich hast du Vollkasko da die Preise so hoch sind...

@ tomtom

Du als Makler weißt ja auch, dass die FahrzeugIdent mit übermittelt wird.

Glaubst du der Versicherer ist so blind und checkt das nicht, wenn das Angebot explizit für neu zugelassene Fahrzeuge ist?

Ach du meinst nicht wegen dem alten Versicherer der den SFR abgeben soll, sondern wegen dem Neuen. Ja, das könnte natürlich sein. Wobei die Bestätigung des Vorversicherers meist erst nach der Vertragsausfertigung kommt. Ob die dann da nochmal gesamt am Vertrag rütteln...

Schwer zu sagen, aber das Ganze ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. Müsste man zur Sicherheit noch einen Rabatttausch mit einem anderen Fahrzeug machen.

Genau das meine ich.

Wenn du der Versicherer wärst und du würdest diesen Tarif explizit für Neufahrzeuge anbieten und sogar eine EVB-Ü verweigern, dann würdest du doch auch so clever sein und das ganze prüfen wenn zum Jahrewechsel ein Neugeschäft kommt, oder?

Naja, nachdem ich selber mal in der KFZ Abteilung dieses Massengeschäft bei der Nürnberger bearbeitet habe ist es die Frage ob sich die Sachbearbeiter hier die Zeit nehmen alles genau zu prüfen.
Die Rabattanfrage (bzw. Rückmeldung) wird elektronisch verarbeitet und läuft nur noch beim Sachbearbeiter auf, wenn die Einstufung abweichend ist.

Aber ich gebe dir schon recht, dies ist so definitiv nicht gewünscht. Stellt sich ja auch die Frage ob bei Antragstellung die Erstzulassung und Zulassung auf VN abgefragt wird. Hier würde das Ganze ja schon bei Antragstellung sichtbar werden, oder man macht bewusst falsche Angaben was ja auch gefährlich werden kann...

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