ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungswechsel zum 01.01. mit eVB möglich?

Versicherungswechsel zum 01.01. mit eVB möglich?

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 13:33

Hallo,

ich möchte zum 01.01.2015 meine KFZ-Verischerung wechseln (ordnungsgemäße Kündigung mit Ablauf des 31.12. ist bereits erfolgt). Beim Fahrzeug handelt es ich um ein Motorrad. Es hat eine ganzjährige Zulassung.

Vom neuen Versicherer kann ich wohl nur eine eVB bekommen, wie man Sie ja für eine Neuanmeldung (auf seinen Namen) nutzt.

Mit dieser eVB kann die Zulassungsstelle nach telefonischer Rücksprache von mir selbst jedoch nichts anfangen. Man benötige die eVB als elektronische Einspielung ins System. Die einzige Möglichkeit wäre, dass die Zulassungsstelle mich anschreiben würde, im Rahmen eines Wegfalls des Versicherungsschutzes bei der bisherigen Versicherung (=Kündigung durch Versicherer, z.B. weil nicht bezahlt).

Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ich erstmal meinen vertraglichen Pflichten (=Zahlung der Prämie) nicht nachkommen "soll", nur um meine Versicherung zu wechseln.

Wie mache ich das jetzt? Vom neuen Anbieter kann ich die eVB nur "so" bekommen.

Kann wer helfen?

Danke!

Pinarella

Beste Antwort im Thema

Wenn Nürnberger, dann kann es ja nur Nürnberger Beamten oder Garanta sein. Alle verschicken die eVB.

Vermutlich ist es aber eine Deckung über den Vertriebsweg "Hersteller". Die Nürnberger betreibt das Geschäft für einige Autohersteller unter deren Namen. Hier kann ich mir schon vorstellen, dass die Tarife nur für Neuanmeldungen gedacht sind, da damit der Vertrieb von Fahrzeugen angekurbelt werden soll.

Genau wird man es wohl nicht sagen können wenn der TE nicht mit näheren Infos rausrückt. Ich mache mir jedenfalls keine weiteren Gedanken mehr dazu.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten
am 20. Oktober 2014 um 13:36

Der neue Versicherer muss eine EVB zur Übermittlung an die Zulassungsstelle schicken.

Standardvorgang für jeden Versicherer.

Wenn dein neuer Versicherer damit Probleme hat, dann solltest Du Dir ernsthaft Gedanken um die Qualität Deines Versicherers machen...

Vermutlich hast du dein Auto in Vergleichsrechnern berechnet und kannst dann darüber eine eVB für die Zulassung eines neuen Fahrzeugs "ziehen".

Da das Fahrzeug aber schon auf dich zugelassen ist, hast du mit dem ganzen Zeugs nichts zu tun. Du versicherst dich bei deinem neuen Versicherer und dieser übermittelt eine eVB direkt an die Zulassungsstelle.

Ich würde dann ggf. eine Woche nach Vertragsbeginn einmal nachfragen ob diese Übermittlung durchgeführt wurde. Auch kannst du dich auf deiner Zulassungsstelle vergewissern.

Unspaßig wird es, wenn dein alter Versicherer die eVB zurücknimmt und die eVB vom neuen Versicherer noch nicht da ist. Gerade aber zum Jahreswechsel warten viele Versicherer sehr lange bis sie die Deckung gegenüber der Zulassungsstelle zurücknehmen.

Es gibt wohl keinen Versicherer in Deutschland der dieses Verfahren nicht beherrscht...nur blinde Pfeifen an der Hotline....

Wozu brauchst du denn beim wechsel eine evb? Beim wechsel gibst du idr nur deine daten inkl hersteller schluessel an und die versicherung leitet alles an die zulassungstelle weiter - du bekommst davon nichts mit und dir wird auch nichts ausgehandigt als der neue vertrag.

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 16:15

Habe jetzt nochmal Kontakt mit der Versicherung aufgenommen:

Die machen nur neue Zulassungen auf einen Halter. Eine Wechselmöglichkeit gibt es bei denen nicht. Die eVB wurde mir vorhin gegeben.

Die einzige Möglichkeit, die mir einfallen würde, wäre das Motorrad am 30. oder 31.12. abzumelden und dann im Januar wieder anzumelden und die eVB der neuen Versicherung dabei anzugeben.

Aber evtl. hat noch jemand eine andere?

Eine Versicherung ohne wechsel Möglichkeit? Ahja.

Da würde ich mir Gedanken machen ob du da wirklich versichert sein willst. Jede versicherung bietet eig wechsel an . Das was du machen willst ist doch viel zu umständlich.

Der normale Weg:

1. Du kündigst Deinen Vertrag zum Ablauf (01.01.15)

2. Dein alter Versicherer bestätigt die Kündigung zum 01.01.15 und dann schließt Du bei einem neuen Versicherer ab mit Beginn 01.01.15.

3. Entweder schickt der neue Versicherer die eVB zur Zulassungsstelle oder Du erhälst vom neuen Versicherer selbst die eVB und gibst den eVB Code vor Weihnachten selbst bei der Zulassungsstelle ab, dann hast Du die Gewissheit, dass ab 01.01.15 Versicherungsschutz beim neuen Versicherer besteht.

Deine Daten (Name, Anschrift, Indent.Nr. KFZ Art) hinterlegt der neue Versicherer in einer Datenbank, mit dem eVB Code ruft die Zulassungsstelle diese Daten ab.

Doch, doch, die Zulassungsstelle kann mit der eVB und den Hinweis "Versicherungswechsel" schon was anfangen.

Die Versicherung ist ja nur zu empfehlen, wer will sich denn da versichern, wenn der VN noch die Arbeit hat und sein Kfz abmelden muss. Unglaublich was es alles gibt.

Grüße

Klaus

am 20. Oktober 2014 um 17:36

Zitat:

@Corsadiesel [url=http://www.motor-talk.de/.../...-01-mit-evb-moeglich-t5090648.html?...]oder Du erhälst vom neuen Versicherer selbst die eVB und gibst den eVB Code vor Weihnachten selbst bei der Zulassungsstelle ab, dann hast Du die Gewissheit, dass ab 01.01.15 Versicherungsschutz beim neuen Versicherer besteht.

Geht nicht.

Die Zulassungsstelle will eine EVB zur Übermittlung und nicht zum Abruf haben.

Diese muss in diesem Falle zwangsweise vom Versicherer an die Zulassungsstelle übermittelt werden.

So ?! Gut, habe aber eine eVB selbst vor Weihnachten da abgegeben, zwecks Versicherungswechsel, ist schon wieder eine Weile her.

Wie dem auch sei, wenn der Versicherer die eVB nicht rechtzeitig an die Zulassungsstelle lliefert und zusätzliche Kosten entstehen, muß der Versicherer diese auch über nehmen.

Das ist meine Erfahrung, in dem Fall werden sie auch übernommen.

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 18:13

Also wenn die nicht wirklich gute Leistungen hätte und - im Vergleich zu nächst günstigeren - über 1.100 Euro günstiger wäre, würde ich den Aufwand nicht betreiben :-)

Wäre ja super, wenn es noch eine Möglichkeit mit der mir hier vorliegenden eVB gäbe, ansonsten muss ich das Motorrad wohl wirklich zum Jahresende abmelden und dann im neuen Jahr wieder anmelden.

Um welches Versicherungsunternehmen handelt es sich denn? Die vorgehensweise ist wirklich mehr als ungewöhnlich...

Themenstarteram 20. Oktober 2014 um 18:36

Zitat:

@spike23 schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:26:35 Uhr:

Um welches Versicherungsunternehmen handelt es sich denn? Die vorgehensweise ist wirklich mehr als ungewöhnlich...

Ist einer Tochtergesellschaft der Nürnberger, Risikoträger ist die Nürnberger. eVB und AKB sind von der Nürnberger.

Ist einer Tochtergesellschaft der Nürnberger, Risikoträger ist die Nürnberger. eVB und AKB sind von der Nürnberger.

 

 

und hat die Tochtergesellschaft auch einen Namen?

Zitat:

@Pinarella schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:13:01 Uhr:

Also wenn die nicht wirklich gute Leistungen hätte und - im Vergleich zu nächst günstigeren - über 1.100 Euro günstiger wäre, würde ich den Aufwand nicht betreiben :-)

Wäre ja super, wenn es noch eine Möglichkeit mit der mir hier vorliegenden eVB gäbe, ansonsten muss ich das Motorrad wohl wirklich zum Jahresende abmelden und dann im neuen Jahr wieder anmelden.

Hallo, also wenn die Versicherung 1100 Euro günstiger ist als die nächste, würde ich mir Gedanken machen wie real dieser Beitrag ist.

Ist das Motorrad VK versichert und was ist das für ein Teil, das scheinbar ca 2000 Euro im Jahr Versicherung kostet?

Grüße

Klaus

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherungswechsel zum 01.01. mit eVB möglich?