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Versicherungswechsel: Welche SF angeben nach Schaden?

Themenstarteram 29. März 2020 um 15:34

Hi,

ich spiele mit dem Gedanken, die Versicherung zum 01.01. zu wechseln.

Derzeit habe ich VK SF16 und Haftpflicht SF16.

Es gab in 2019 einen VK Schaden, welcher jedoch durch den Rabattschutz abgedeckt war. Somit wurde die SF nicht schlechter gestuft. NAtürlich ist der Schaden in der Historie ja "da".

Z.B. beim ADAC wurde ich nicht nach Unfällen gefragt, sonern wie meine SF-Klasse lautet, aber die stimmt ja nur jetzt beim derzeitigen Versicherer.

Also meine derzeitige Versicherung bestätgit doch die aktuelle SF-Klassen + die Schäden, korrekt ?

Müsste ich mich dann zur Eingabe an der Tabelle des neuen Versicheres orientieren?

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23 Antworten

Bei einem Rabattschutz wird nie der eigene Versicherer die SFr Stufen da der Rabattschutz ja für diese Versicherung gillt. Daher stuft immer der neue Versicherer ein. Die alte Versicherung wo der Rabattschutz vorhanden ist, bestätigt den SFr und die vorhandenen Schäden.

Mann, Mann, Mann, es gibt mittlerweile auch Versicherer die die rabattgeschützte SFR übernehmen, wenn wieder Rabattschutz vereinbart wird.

Themenstarteram 29. März 2020 um 21:49

Also doch wieder eine abweichende Aussage..

Allerdings habe ich den Rabattschutz auch nicht mehr, falls das etwas zur Sache tut. Schaden wurde aber nicht hochgestuft, da während der Zeit des Rabattschutzes....

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 29. März 2020 um 22:26:06 Uhr:

Bei einem Rabattschutz wird nie der eigene Versicherer die SFr Stufen da der Rabattschutz ja für diese Versicherung gillt. Daher stuft immer der neue Versicherer ein. Die alte Versicherung wo der Rabattschutz vorhanden ist, bestätigt den SFr und die vorhandenen Schäden.

Bleibe einfach 2 Jahre bei der jetzigen Versicherung. Danach kannst du wechseln und wirst nicht hochgestuft.

Anders macht es keinen Sinn da es sonst beim Wechsel vor den 2 Jahren teurer wird und deine Schadenfreien Jahre futsch sind. Die Tilgungsfrist beginnt für gewöhnlich erst ab dem Beginn des Folgejahres. Also nicht ab Unfalldatum.

Themenstarteram 29. März 2020 um 22:11

Zitat:

@JagX308 schrieb am 29. März 2020 um 23:58:01 Uhr:

Bleibe einfach 2 Jahre bei der jetzigen Versicherung. Danach kannst du wechseln und wirst nicht hochgestuft.

Anders macht es keinen Sinn da es sonst beim Wechsel vor den 2 Jahren teurer wird und deine Schadenfreien Jahre futsch sind. Die Tilgungsfrist beginnt für gewöhnlich erst ab dem Beginn des Folgejahres. Also nicht ab Unfalldatum.

Okay das klingt gut.

Also kann man sagen dass nach 2 vollständigen Jahren nach Regulierung keine Höherstufung bei der neuen Versicherung erfolgt?

Wird nicht dergesamte Versicherungsverlauf übertragen?

Nach Aussagen von einem Versicherungsmakler ab dem neuen Jahr und danach nach 2 Jahren nicht mehr. Und der hatte sich auch extra nochmal informiert um sicher zu gehen. Also gehe ich davon aus das es stimmt.

Sende eine E-Mail an deine Versicherung, mit der Bitte um schriftliche Beantwortung deiner Frage.

Auf das Ergebnis wäre ich gespannt.

Themenstarteram 30. März 2020 um 15:54

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Unter dem Vertrag ist die SF 18 in der Haftpflicht und die SF 16 in der Vollkasko vorhanden.

Hierbei handelt es sich um eine Sondereinstufung. Diese gilt nur während der Vertragslaufzeit bei uns. Bei einem Wechsel der Versicherung bestätigen wir nur den tatsächlichen Vertragsverlauf. Das ist in Ihrem Fall die SF 18 in der Haftpflicht und die SF 9 in der Vollkasko.

Mit freundlichen Grüßen

Jo, also hatte @Oetteken Recht!

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