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Versicherungswechsel: Welche SF angeben nach Schaden?

Themenstarteram 29. März 2020 um 15:34

Hi,

ich spiele mit dem Gedanken, die Versicherung zum 01.01. zu wechseln.

Derzeit habe ich VK SF16 und Haftpflicht SF16.

Es gab in 2019 einen VK Schaden, welcher jedoch durch den Rabattschutz abgedeckt war. Somit wurde die SF nicht schlechter gestuft. NAtürlich ist der Schaden in der Historie ja "da".

Z.B. beim ADAC wurde ich nicht nach Unfällen gefragt, sonern wie meine SF-Klasse lautet, aber die stimmt ja nur jetzt beim derzeitigen Versicherer.

Also meine derzeitige Versicherung bestätgit doch die aktuelle SF-Klassen + die Schäden, korrekt ?

Müsste ich mich dann zur Eingabe an der Tabelle des neuen Versicheres orientieren?

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23 Antworten

Kurz gesagt Du hast recht:

1) Deine bisherige Versicherung die tatsächlichen SF ohne Sondereinstufung (16?) weiter, die im Jahr 2020 für diesen Vertrag gelten UND

2) Deine bisherige Versicherung gibt auch den Schadenverlauf für KH und ggf. VK in 2020 weiter - alles ohne Sondereinstufungen Rabattschutz oder was es so alles gibt.

3) Deine ab 01.01.2021 neue Versicherung stuft Dich dann zu deren Staffel nach deren Tarif ein - darauf gilt es dann im Fall der Fälle zu achten!!

Da du 2019 den Schaden hattest wird der SF so berechnet, als wenn er zum 01.01.2020 zurückgestuft wurde.

d.h. SF 16 - 1Schaden 2019 = am 01.01.20 z.B. SF 7 + 1 Schadensfreies Jahr 2020 = am 01.01.2021 SF 8

Mir hatte es ein Vers. Vertreter mal so erklärt. Wenn du ein Unfall hattest, dann hast du die Schadenfreien Jahre nicht mehr wie vorher. Der Rabattschutz zählt nur bei deiner aktuellen Vers. da sie dich von den Prozenten trotz Unfall nicht hochstufen. Es wäre aber wohl so, das wenn man nach dem Schaden mind. 2 Jahre bei seiner Vers. bleibt, man dann bei einem Wechsel nicht mehr hochgestuft wird.

Vielleicht vorher informieren ob es wirklich so ist. Dann würde ich an deiner Stelle noch mind. 2 Jahre bei der bisherigen Vers. bleiben.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 29. März 2020 um 17:34:33 Uhr:

Hi,

ich spiele mit dem Gedanken, die Versicherung zum 01.01. zu wechseln.

Derzeit habe ich VK SF16 und Haftpflicht SF16.

Es gab in 2019 einen VK Schaden, welcher jedoch durch den Rabattschutz abgedeckt war. Somit wurde die SF nicht schlechter gestuft. NAtürlich ist der Schaden in der Historie ja "da".

Z.B. beim ADAC wurde ich nicht nach Unfällen gefragt, sonern wie meine SF-Klasse lautet, aber die stimmt ja nur jetzt beim derzeitigen Versicherer.

Also meine derzeitige Versicherung bestätgit doch die aktuelle SF-Klassen + die Schäden, korrekt ?

Müsste ich mich dann zur Eingabe an der Tabelle des neuen Versicheres orientieren?

Du kannst bei der neuen Versicherung irgendeinen sf klasse angeben. Nur meistens ist das zu deinen Nachteil da Du dann mehr zahlst.. Du kannst bei der ruckstufungszabelle der neuen Versicherung sehen wie du zurück gestuft werden würdest.

Selbst wenn du eine falsche SFr Klasse angibst, zmb zu deinen Ungunsten wird die berichtigt auf die richtige

Themenstarteram 29. März 2020 um 17:56

Okay also interessiert mich "nur" die Rückstufungstabelle des neuen Versicherers und des alten gar nicht?

Korrekt!!

So ist das ja immer bei einem Wechsel der Versicherung, wenn der Schaden quasi noch nicht berücksichtigt worden ist...; es kommt auf die jeweilige Rückstufung durch die neue Versicherung an...

Themenstarteram 29. März 2020 um 18:11

Ich hatte solch einen Fall noch nie. Ich selbst bin seitdem ich meinen ersten Kfz-Versicherungsvertrag habe bei der Gesellschaft.

Bei Familienmitgliedern gab es beim Wechsel keinen Schaden..

Und da der Schaden ja mit dem Rabattschutz war, wurde ich ja nicht zurückgestuft..

Deswegen stuft dich der neue Versicherung ja mit dem einen Schaden neu ein, also hat dir der nichts gebracht und war nur rausgeworfenes Geld.

Der Schaden war 2019, also wurdest du bei deiner Versicherung im Hintergrund bereits zurückgestuft, was sich wegen des Rabattschutzes aber noch nicht auf den Beitrag ausgewirkt hat.

Schau in deine AKB und berechne selbst, in welcher SF-Klasse du dich derzeit ohne Rabattschutz befinden würdest.

Diese SF-Klasse wird deine Versicherung, bei einem Wechsel, an die neue Versicherung übermitteln.

Die neue Versicherung wird dich dann, anhand dieser Mitteilung, entsprechend ihrer AKB einstufen.

Oetteken hat recht.

Deine jetzige Versicherung hat dich bereits intern gestuft und diese SF-Klasse wird an den Nachversicherer weitergegeben.

Dich hat also nur die Rückstufungstabelle deines jetzigen Versicherers zu interessieren.

Themenstarteram 29. März 2020 um 19:50

Ah okay. Jetzt habe ich aber 2 völlig gegensätzliche Aussagen hier..

 

Logisch erscheint mir aber die Abstufung im Hintergrund

Schau mal auf deine Beitragsrechnung für 2020.

Steht dort etwas zu schadenfreien Jahren?

Zitat : .

Beim Wechsel fragt der neue Anbieter immer nach Schäden in den vergangenen Jahren und ruft diese auch bei der bisherigen Versicherung ab. Bei Vertragsschluss stuft die neue Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt dann so ein, als hätte es den Rabattschutz nicht gegeben. Dadurch kann es teurer werden, den Anbieter zu wechseln

https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/rabattschutz-rabattretter/

Oetteken hat Recht.

Mein gesagtes trifft nur zu, wenn Du direkt (Sonderkündigungsrecht) oder zur nächsten Hauptfälligkeit wechselst...! Sorry, war keine Absicht!

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