Versicherungswechsel verpennt durch abmelden umgehen?

Hi an alle motor talk user,

Ich habe es verpennt meine Versicherung rechtzeitig zu kündigen um einen wechsel zu beanstanden.
Mein pkw ist aktuell aus privaten gründen abgemeldet worden und ich habe die Möglichkeit das auto auf meine frau wieder anzumelden um einen wechsel der Versicherung wahrnehmen zu können.

Jetzt kommt meine frage : dadurch das mein pkw abgemeldet ist und ein wechsel nur durch wechsel des pkws oder halters in frage kommt. Wenn ich das auto auf meine frau zulasse und wieder abmelde und wieder anmelde aber diesmal auf mich habe ich dann die Möglichkeit eine neue Versicherung auszusuchen?

Klingt komplizierter als es ist aber die ersparnisse wären über 300-400€.

Vielen dank im Vorraus

Der Mercedes_fahrer_13

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Jetzt erschließt sich auch, warum man im Dezember kaum noch Notartermine für Weihnachten bekommt .... 😁😁😁

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Nennt sich Mercedes_Fahrer... und will wegen 300 Ocken so einen Aufwand betreiben und durch die höhere Besitzeranzahl den Fahrzeugwert je nach Alter ummehr als die Ersparnis senken + Ummeldegebühren + Zeitaufwand. Tztztz

Jetzt erschließt sich auch, warum man im Dezember kaum noch Notartermine für Weihnachten bekommt .... 😁😁😁

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. Januar 2020 um 19:44:09 Uhr:


Versuchen kannste es, mindert aber den verkaufswert.. Und :

Nein hast du nicht, die alte Versicherung da noch Anrecht auf das Auto zu versichern hat. Sonst könnte man ja immer so zu einer günstigeren Versicherung wechseln.

Zitat: Sollten Sie innerhalb der 18 Monate den Wagen wieder anmelden, wird die Versicherung darüber von der Zulassungsstelle informiert. Sie haben dann die Pflicht, den Versicherungsschutz fortzuführen, sofern Sie den Versicherungsvertrag nicht fristgerecht gekündigt haben und die Versicherung die Fortführung geltend macht.

Ruf da mal an und frag ob die ggf ein günstigeren Tarif haben..

wo hast du dieses zitat her?

peso

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 12. Januar 2020 um 22:30:12 Uhr:


Nennt sich Mercedes_Fahrer... und will wegen 300 Ocken so einen Aufwand betreiben und durch die höhere Besitzeranzahl den Fahrzeugwert je nach Alter ummehr als die Ersparnis senken + Ummeldegebühren + Zeitaufwand. Tztztz

Wenn es die alte gammelige E-Klasse ist, kann der Besitzer auch so reich sein das es ab der 3 Woche im Monat nur noch zum Ja Toastbrot reicht ... bei dem alten Sternenkreuzer ist es dann auch egal ob 4, 6 oder 8 Vorbesitzer, das interressiert den Exportaufkäufer in zukunft eh nicht ..😛

Je nach Ort wo der Te sein Amt hat, kann das ummelden und wieder ummelden recht zügig gehen, wohnen ja nicht alle in Großstädten wo das auch mal 3 Monate Wartezeit bedeutet😁😁

Also bei ~400 Taler Einsparpotenzial, würde ich das auch mal überdenken ...😉 könnte ein netter Stundensatz sein...

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Ich würde aber vor der Aktion mal mit der aktuellen Versicherung in Verhandlungen gehen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit einen günstigeren Vertrag beim aktuellen Versicherer zu bekommen. Natürlich hat man eine ungleich günstigere Verhandlungsposition, wenn man das im Herbst mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit versucht.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 12. Januar 2020 um 22:25:14 Uhr:


Geht natürlich muss nur notariell beglaubigt werden. Und wie gesagt wird das teurer sein als 1 Jahr dort versichert zu sein.

Schenkungsvertrag über ein Auto muss notariell beurkundet werden

Zitat:*
Wie jede andere Schenkung auch, bedarf es bei der Schenkung eines Autos der notariellen Beglaubigung des Schenkungsvertrages beziehungsweise der Schenkungsurkunde. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 518 Abs. 1 S. 1 BGB:

Ich korrigiere mal:

1. Müssen die wenigsten Schenkungen notariell begleitet werden, da der Regelfall wohl die Hand- bzw. Faustschenkung ist (Zug um Zug) -> 516 BGB

Und selbst wenn nicht, und du deine Schenkung des Fahrzeuges planst (518 BGB steht ja "nur" für Schenkungsversprechen = Planung = Zukunft) vollziehst du die Schenkung einfach und damit

2. ist der Formfehler (Notarzwang) geheilt. 518 Abs2

(Ja ich weiß dass es Ausnahmen davon gibt (zB. wenn das gesamte Vermögen verschenkt werden soll) aber ich hoffe das Fahrzeug stellt nicht das Gesamtvermögen des TE dar) 🙂

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