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Versicherungswechsel?

Moin!

Im Moment habe ich folgende Situation: Wir haben einen PKW, der auf meine Frau als Halter zugelassen jedoch auf meinen Namen versichert ist.

Nun möchte ich mir demnächst ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung zulegen. VW Caddy, Seat Inca, Fiat Scudo oder sowas in der Richtung.
Dieses Fahrzeug muss ja dann auch als LKW bzw. Lieferwagen versichert sein. Genutzt wird das Fahrzeug übrigens NICHT gewerblich, sondern ausschliesslich privat.

Nun zu meiner Frage. Meine derzeitige KFZ-Versicherung hat keine sog. Lieferwagenversicherung im Angebot.
Und nun wirds kompliziert. Zumindest für mich..

Ich hab eine Versicherung gefunden, die zu einem guten Preis Lieferwagen versichert.
Kann ich nun so einfach die Versicherung wechseln, weil die Aktuelle ja mein Fahrzeug nicht versichert oder wie läuft das? Den PKW wollte ich in dem Zuge gleich mit zu der neuen Versicherung nehmen und als Zweitwagen laufen lassen.

Den PKW auf meine Frau versichern lassen fällt übrigens flach. Zu teuer weil SF-Klasse M.

Ich hoffe, ihr könnt mir folgen..

26 Antworten

Was ich verstanden habe ist, das derzeit ein PKW versichert ist und Du Versicherungsnehmer bist (Deine Frau hat mit der Versicherungssache erst mal nichts zu tun).

Jetzt möchtest Du Dir einen LKW/Lieferwagen kaufen und den SFR vom PKW übernehmen.

Das geht zu machen, bei dem neuen Versicherer wird ein Formular ausgefüllt, das der SFR (vom PKW) auf ein neu hinzugekommendes KFZ übertragen wird.

Der Versicherer vom PKW wird dann den SFR als Zweitwagen berechnen. Allerdings ist der Vertrag erst bei Vertragsende kündbar.

Die SFR Tabelle bei LKW ist eine andere wie bei PKW.

Also meine Frau hat versicherungstechnisch nichts damit zu tun, soweit ist es schon richtig.

Die aktuelle Versicherung bietet keine Lieferwagenversicherung an, DAS ist mein Hauptproblem. Und irgendwo muss ich den "Hundefänger" ja versichern lassen.

Ist doch kein Problem, den LKW bei einem anderen Versicherer mit dem Formular für die SFR Übernahme vom alten Versicherer.

Der PKW wird dann beim alten Versicherer als 2. KFZ weitergeführt.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. Mai 2016 um 00:09:13 Uhr:


Der PKW wird dann beim alten Versicherer als 2. KFZ weitergeführt.

Das glaube ich nicht!

Was wäre die Grundlage für die Zweitwageneinstufung?

Zitat:

@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 00:14:30 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. Mai 2016 um 00:09:13 Uhr:


Der PKW wird dann beim alten Versicherer als 2. KFZ weitergeführt.

Das glaube ich nicht!

Was wäre die Grundlage für die Zweitwageneinstufung?

Komando zurück, ich glaube, ich habe falsche Info gegeben, den PKW SFR kann man ja nicht auf LKW (andere Fahrzeugklasse) übertragen.

Ja sorry, bin im Moment nich so ganz auf der Höhe.. Ich glaub, nun hab ich's halbwegs verstanden..

Ah wart mal....eins noch..
Wenn der PKW bei der alten Versicherung dann quasi als Zweitwagen läuft, das gilt ja dann als neuer Vertrag mit neuer Laufzeit. Seh ich das so erstmal richtig?

Ups....nun haben sich einige Antworten überschnitten..

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. Mai 2016 um 00:17:49 Uhr:


Komando zurück, ich glaube, ich habe falsche Info gegeben, den PKW SFR kann man ja nicht auf LKW (andere Fahrzeugklasse) übertragen.

Kommt darauf an:

(2) Voraussetzungen für die Übernahme
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
a) Fahrzeuggruppe
Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen
wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug,
von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren
Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Untere Fahrzeuggruppe:
- Pkw, - Leichtkrafträder/-roller, - Krafträder/-roller, - Trikes,
- Quads (mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen
führen müssen), - Campingfahrzeuge, Lkw bis 3,5 t
zulässige Gesamtmasse, Krankenwagen.

Wir reden hier von einem Lieferwagen!

PKW und Lieferwagen sind die selbe Fahrzeuggruppe.

Da ist eine Rabattübertragung möglich.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 13. Mai 2016 um 00:24:38 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. Mai 2016 um 00:17:49 Uhr:


Komando zurück, ich glaube, ich habe falsche Info gegeben, den PKW SFR kann man ja nicht auf LKW (andere Fahrzeugklasse) übertragen.

Kommt darauf an:

(2) Voraussetzungen für die Übernahme
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs gelten folgende Voraussetzungen:
a) Fahrzeuggruppe
Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen
wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug,
von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren
Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
Untere Fahrzeuggruppe:
?Pkw, ?Leichtkrafträder/-roller, ?Krafträder/-roller, ?Trikes,
?Quads (mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen
führen müssen), ?Campingfahrzeuge, Lkw bis 3,5 t
zulässige Gesamtmasse, Krankenwagen.

Stimmt, Du hast Recht, bis 3,5to gehört ja auch in die untere Klasse, dann geht es.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. Mai 2016 um 00:17:49 Uhr:



Zitat:

@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 00:14:30 Uhr:


Das glaube ich nicht!

Was wäre die Grundlage für die Zweitwageneinstufung?

Komando zurück, ich glaube, ich habe falsche Info gegeben, den PKW SFR kann man ja nicht auf LKW (andere Fahrzeugklasse) übertragen.

Doch, das geht. Der "Lieferwagen" wird wohl kaum mehr als 3,5 to haben. Er befindet sich damit in der gleichen Fahrzeuggruppe.

Im Regelfall sagen die AKB folgendes aus:

Fahrzeuggruppe

Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören derselben Fahrzeuggruppe an, oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.

Untere Fahrzeuggruppe:

Pkw
Leichtkrafträder/-roller
Krafträder/-roller
Trikes
Quads (mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen),
Campingfahrzeuge
Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Krankenwagen.

Hast Du alles richtig geschrieben.

Zitat:

@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 00:14:30 Uhr:



Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 13. Mai 2016 um 00:09:13 Uhr:


Der PKW wird dann beim alten Versicherer als 2. KFZ weitergeführt.

Das glaube ich nicht!

Was wäre die Grundlage für die Zweitwageneinstufung?

Das der SFR auf ein neu hinzu gekommenes KFZ übertragen wird, das verbleibende wird dann automatisch als Zweitwagen eingestuft (zumindest war es in der Vergangenheit so).
Der Versicherer weiß ja (durch Rabattanfrage), dass ein weiteres KFZ bei einem Versicherer versichert ist.

Und was juckt es dem alten Versicherer, welche anderen Fahrzeuge er noch woanders versichert hat?

Grundlage für die Zweitwageneinstufung ist doch, dass ein Erstfahrzeug beim selber Versicherer versichert ist!

Das ist ja in unserem Fall dann nicht mehr gegeben!

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