Versicherungswechsel?
Moin!
Im Moment habe ich folgende Situation: Wir haben einen PKW, der auf meine Frau als Halter zugelassen jedoch auf meinen Namen versichert ist.
Nun möchte ich mir demnächst ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung zulegen. VW Caddy, Seat Inca, Fiat Scudo oder sowas in der Richtung.
Dieses Fahrzeug muss ja dann auch als LKW bzw. Lieferwagen versichert sein. Genutzt wird das Fahrzeug übrigens NICHT gewerblich, sondern ausschliesslich privat.
Nun zu meiner Frage. Meine derzeitige KFZ-Versicherung hat keine sog. Lieferwagenversicherung im Angebot.
Und nun wirds kompliziert. Zumindest für mich..
Ich hab eine Versicherung gefunden, die zu einem guten Preis Lieferwagen versichert.
Kann ich nun so einfach die Versicherung wechseln, weil die Aktuelle ja mein Fahrzeug nicht versichert oder wie läuft das? Den PKW wollte ich in dem Zuge gleich mit zu der neuen Versicherung nehmen und als Zweitwagen laufen lassen.
Den PKW auf meine Frau versichern lassen fällt übrigens flach. Zu teuer weil SF-Klasse M.
Ich hoffe, ihr könnt mir folgen..
26 Antworten
Zitat:
@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 00:36:09 Uhr:
Und was juckt es dem alten Versicherer, welche anderen Fahrzeuge er noch woanders versichert hat?Grundlage für die Zweitwageneinstufung ist doch, dass ein Erstfahrzeug beim selber Versicherer versichert ist!
Erst und Zweitfahrzeuge müssen nicht bei ein und demselben Versicherer sein.
Es können sogar 4 Fahrzeuge bei 4 verschiedenen Versicher versichert sein, spielt doch keine Rolle.
Auf jedem Fall kann für ein neu hinzu gekommenes (wie auch bei einen Verkauften Fahrzeug) der SFR von einem Vertrag auf den anderen Vertrag auf Wunsch des Kunden gewechselt werden.
Das war in der Vergangenheit so und ist noch heute so.
Erst- und Zweitwagen müssen nicht bei der selben Versicherung sein.
Edith: CD war schneller 😉
Bei welchen Versicherungen ist das der Fall?
Bzw. wie gut ist dann die "Zweitwagenregelung"?
Zitat:
@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 00:45:25 Uhr:
Bei welchen Versicherungen ist das der Fall?Bzw. wie gut ist dann die "Zweitwagenregelung"?
Welche meinst Du ?
Ähnliche Themen
Die der alte Versicherer dann macht?
Glaube kaum, dass es dann SF2 oder SF 4 für das alte Fahrzeug gibt.
Wahrscheinlich nur SF 1/2 oder?
Ja SF1/2, SF2 oder 3 sind ja Sonderregelungen, die bei einem Wechsel nicht weiter gegeben werden und die nur dann greifen, wenn der 1.Wagen dort auch versichert ist.
Man sollte vielleicht noch beachten, das es auch Versicherer gibt, bei denen die Zweitwagen-Regelung nur dann gilt, wenn als 1.Wagen ein PKW versichert ist, egal wo. Dann kann aber auf eine andere unechte Anfängerregel ausgewichen werden.
Zitat:
@Vandut schrieb am 13. Mai 2016 um 01:16:30 Uhr:
Die der alte Versicherer dann macht?Glaube kaum, dass es dann SF2 oder SF 4 für das alte Fahrzeug gibt.
Wahrscheinlich nur SF 1/2 oder?
Was soll dann also die Zweitwagenregelung in unserem Fall hier sein und bringen?
Hi.
Hier hat sich ja einiges getan. 🙂
Also das mit der Zweitwagenregelung erschliesst sich mir nicht ganz. Wozu ein Auto bei der einen Versicherung als Zweitwagen laufen lassen, wenn kein "Erstfahrzeug" dort versichert ist? Hmm....sehr verwirrend.
Mal was Anderes... Ein Kumpel von mir meinte letztens, daß bei seiner Versicherung der Zweitwagen mit den selben Prozenten läuft wie das erste Fahrzeug. Ich kenne das allerdings so, daß der Zweitwagen in eine "schlechtere" Beitragsklasse eingestuft wird.
Kann mir da mal jemand nen Tip geben?
Ja, das macht nur die D-Line (soviel ich weiß). Aber ein Jahr später soll dann der Beitrag kräftig steigen (wurde hier irgentwo geschrieben).
Es geht gar nicht um 1. oder 2. Wagen, es geht um 2 verschiedene Verträge und die können bei unterschiedlichen Versicherer sein.
Beispiel:
Das erste Fahrzeug läuft bei Versicherer A seit 10 Jahren mit einem bestimmten SFR.
Das zweite neue Fahrzeug (kann auch KRAD oder PKW sein) wird bei Versicherer B versichert. Hier wird die Einstufung als 2. Wagen gestuft (da Erstfahrzeug ja bei Versicherer A versichert ist), also i.d.R. erfolgt die Einstufung als Zweitfahrzeug. Der Versicherer B fragt beim Versicherer A an, ob dort und mit welchen SFR der 1. Wagen versichert ist.
Konnte ich Dir weiterhelfen ?
Du kannst 10 verschiedene Verträge bei 10 Versicherer haben, bewertet wird immer bei der Einstufung der Vertrag, den den Erst-/ oder Zweitversicherer bestätigt.
Es gibt auch Konstellationen, z.B. bei einem Haus, bei dem 2 Versicherer eine Gebäudeversicherung haben.
Der Altbau wurde bei A versichert, der Anbau wurde bei B versichert.
Alles ist möglich.