Versicherungswechsel durch Halterwechsel möglich?

Hallo, hab mal ne Frage die komplizierter ist als vermutet, ich würde gerne den Versicherer wechseln da dieser im Vergleich doch sehr teuer ist, ich könnte ca 150 Euro im Vierteljahr sparen, möglichst deutlich vor dem 31.12.
Im Fz.-Brief bin ich als Halter eingetragen, VN ist aber meine Frau, wenn ich das Auto bei der Zulassungsstelle auf meine Frau ummelde, kann ich dann dabei problemlos die Versicherung wechseln oder mache ich mir das zu einfach?

Schonmal Danke!!!

22 Antworten

Hallo, (diese Frage wurde sicher schon mal gestellt, ist mir aber egal, ich stelle sie trotzdem)

kann ich die Versicherung außerhalb der Kündigungsfrist wechseln, wenn ich mein Auto ummelden lasse? (Mein Auto war auf meinen Vater zugelassen, ich war der Versicherungsnehmer, ich habe das Auto auf mich ummelden lassen und will jetzt die Versicherung wechseln).

Bitte nur antworten von Leuten die es genau wissen.

Danke, Thomas

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Ja, das geht!

Ein Halterwechsel ermöglicht immer einen Versichererwechsel!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Danke,

wenn das stimmt was du sagst (ich glaube dir) hat mich die Versicherung schön verarscht. Die haben mir erzählt, dass es nicht geht und ich erst mit Ablauf meiner Kündigungsfrist wechseln kann.
Ein Versicherungsmakler hatte mir das auch gesagt, ich habe aber der Versicherung geglaubt. Jetzt habe ich mich nämlich gewundert, warum sie unerwartet doch zum 30.06. gekündigt hat.
Sackratten!

Danke für die Info

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Sehr schöne Frage hier 🙂

Genau das hat mich auch interessiert.

Also bei Ummeldung auf einen anderen Halter ist ein Versicherungswechsel möglich.

Schön zu wissen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Ähnliche Themen

Auch wenn der Versicherungsnehmer der gleiche bleibt????

Das wäre ja zu schön um wahr zu sein, aber okay.

MFG
Jochen

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Moin,

soweit ich weiß, ist der KFZ Versicherungsvertrag Fahrzeuggebunden.
Das würde bedeuten, wenn ich VN bin Halter mein Vater, nun melde ich das selbe KFZ auf mich an und gehe zu einer anderen Gesellschaft.

Die Frage die hier im Raum steht, ob meine alte Vers. Gesellschaft den Rabatt in diesem Fall bestätigt.
Ich meine nein, da es sich ja um das gleiche KFZ handelt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Mit dem Halterwechsel endet automatisch der Versicherungsvertrag mit Versicherung A, da es sich für die um einen Risikofortfall handelt, da bei der Ummeldung auf den neuen Halter eine eVB der Versicherung B bei der Zulassungsstelle hinterlegt wurde.... Somit steht jetzt auch Versicherung B im Risiko!

Nun gibt man bei Versicherung B als Vorversicherung den Vertrag bei Versicherung A an und lässt den SFR übertragen.....

Ist übrigens ohne Mauschelei, sondern alles vollkommen legitim!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Kleiner Tipp, frage mal deine Versicherung nach was dein Auto kostet, wenn dein Vater nicht mehr der Halter ist, und eventuell auch gar nicht mehr im Fahrerkreis rein muß.

Womöglich ist das sogar billiger, als dein jetziges Angebot. Viele Versicherer nehmen bei abweichendem Halter einen Zuschlag und muß natürlich auch im Fahrerkreis eingetragen sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vericherung wechseln bei Ummeldung des Fahrzeugs' überführt.]

Deine Antwort
Ähnliche Themen