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Versicherungswechsel bei Umweltprämie

Themenstarteram 3. August 2009 um 20:08

So, da ich durch einige Beiträge hier nun doch ein wenig verunsichert bin (danke eagle... ;) ) stell ich hier nun konkret meine Frage zum thema der KFZ versicherung

Möchte ich über die VW finanzierung die 2,9% zins bekommen, muss ich ja die Kfz-Versicherung mit über VW abschliessen. Kann ich nun nach ca. einem jahr (zum November 2010 also z.B.) die versicherung wechseln und behalte trotzdem den Zinssatz von 2,9% oder erhöht sich der Zins dann? Mein händler meinte der wechsel wäre möglich, aber wer weis wieviel Ahnung der hat..

Hoffe hier weiß jemand was genaueres.

Danke

Basti

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bu-support

So, da ich durch einige Beiträge hier nun doch ein wenig verunsichert bin (danke eagle... ;) ) stell ich hier nun konkret meine Frage zum thema der KFZ versicherung

Möchte ich über die VW finanzierung die 2,9% zins bekommen, muss ich ja die Kfz-Versicherung mit über VW abschliessen. Kann ich nun nach ca. einem jahr (zum November 2010 also z.B.) die versicherung wechseln und behalte trotzdem den Zinssatz von 2,9% oder erhöht sich der Zins dann? Mein händler meinte der wechsel wäre möglich, aber wer weis wieviel Ahnung der hat..

Hoffe hier weiß jemand was genaueres.

Danke

Basti

mir wurde ebenfalls gesagt, dass ein Wechsel möglich sei. Den Zinssatz behält man laut Händler.

am 4. August 2009 um 6:53

Hallo,

also in eurem VVD-Vertrag ist keine Vetragslaufzeit angegeben und somit ist es wie bei jeder anderen Versicherung auch möglich zum 30. November eines Jahres zu kündigen. Die 2,9 % bleiben trotz der Kündigung erhalten, da die Prozente kein Bestandteil der Versicherung an sich sind. Die KFZ-Versicherung und der Autokaufvertrag sind 2 versch. Verträge, die nicht aneinander gebunden sind. VW gibt quasi als "Dankeschön" die 2,9 %. Das macht für VW Sinn, da sich viele damit nicht auskennen oder auseinandersetzen.

Allzeit gute Fahrt!

Themenstarteram 4. August 2009 um 16:46

Nun gut...

wenigstens bin ich nicht der einzige, dem das vom Händler erzählt wurde!

Und wenn es stimmt, dass die beiden verträge unabhängig voneinander sind, dann passt das ja mit dem wechsel!

Naja ich werde meinen vertrag am WE definitiv nochmal zu hause "durcharbeiten"... mal schauen welche versteckten klauseln ich finde....

Themenstarteram 4. August 2009 um 17:01

Nun habe auch im Golf forum gestöbert und dort einen guten Ansatz gefunden!

Also nach auslieferung innerhalb der ersten 14 tage nach versicherungsbeginn diese Kündigen und die neue abschliessen! Der Wechsel darf die abgeschlossene Finanzierung zu 2,9% nicht anstasten, da in Deutschland sogenannte Kopplungsverträge verboten seien.

Also ein User hat auch ein eigenes Beispiel geschildert! Bei ihr hat es so ohne Probleme funktioniert!

Naja, mal schauen wie es bei mir wird... abwarten...

am 4. August 2009 um 19:35

super, ich hatte auch schon Angst, ich muss für die nächsten jahre viel geld für die versicherung abgeben...

wenn es jemand umgestellt hat, würde ich gerne genauer wissen wie er es angestellt hat. durch die finanzierung ist eine VK bestimmt nach wie vor pflicht.

über die vw prämie komme ich auf eine monatsrate von 44,04 + 63,41+7,13 = 114,58 GESAMTBETRAG

 

wie schaut es bei euch aus?

am 4. August 2009 um 20:27

MMM... das Thema kam hier auch schon auf

http://www.motor-talk.de/.../...hlt-ihr-versicherung-t2242449.html?...

 

Zitat FO308

Für den Fox, den neuen Golf, den neuen Golf Plus, den neuen Golf Variant, Tiguan, Scirocco und Passat CC erhalten Sie ein Finanzierungs-Paket mit:

 

1. Finanzierung zu 2,9 % effektivem Jahreszins in Verbindung mit

2. 4 Jahren Kfz-Haftpflicht und Vollkasko

3. 2 Jahren Garantieverlängerung

4. Optionale Kreditabsicherung inkl. 24 Monaten kostenloser Absicherung bei Arbeitslosigkeit

 

Alle vorgenannten Leistungen sind gebunden an die Laufzeit des Finanzierungsvertrages.

 

???

 

http://www.volkswagen.de/.../Umwelt_mit.html

 

 

Die Umweltprämie von VW ist unabhängig davon.

 

Themenstarteram 5. August 2009 um 16:44

Ja dieses Thema ist auch im Golf forum lang diskutiert worden, und das ende vom lied war, dass es möglich ist die versicherung zum regülären Stichtag (30.11.) zu wechseln und die 2,9% fix bleiben!

Lediglich die anschlussgarantie fällt weg, aber die kann man nochmal separat abschliessen!

Der Versicherungs- und der Kaufvertrag sind nicht miteinander verbunden. Die versicherung ist lediglich voraussetzung, dass die VW Bank den Kredit zu 2,9 % genehmigt. was danach geschieht, können die nicht beeinflussen!

am 6. August 2009 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von bu-support

 

Also nach auslieferung innerhalb der ersten 14 tage nach versicherungsbeginn diese Kündigen und die neue abschliessen!

Hallo!

 

Ich hätte da mal eine Frage. Ich habe gestern meine AB mit Liefertermin 20.11.09 erhalten. Mein Freundlicher meinte, dass ich die VVD-Versicherung nicht zum 30.11.2009 kündigen kann. Er meinte, dass die Versicherung erst 4 Wochen laufen muss, bevor man das machen kann.

 

Da du geschrieben hattest, dass man innerhalb der ersten 2 Wochen sogar kündigen soll, bin ich jetzt etwas stutzig geworden?! Hatte mich schon damit abgefunden die Versicherung erst zu 2010 kündigen zu können, aber dein Beitrag machte mir wieder Hoffnung. Nur müsste da jetzt mal Klarheit her?!

 

am 6. August 2009 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von stah83

Zitat:

Original geschrieben von bu-support

 

Also nach auslieferung innerhalb der ersten 14 tage nach versicherungsbeginn diese Kündigen und die neue abschliessen!

Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage. Ich habe gestern meine AB mit Liefertermin 20.11.09 erhalten. Mein Freundlicher meinte, dass ich die VVD-Versicherung nicht zum 30.11.2009 kündigen kann. Er meinte, dass die Versicherung erst 4 Wochen laufen muss, bevor man das machen kann.

Da du geschrieben hattest, dass man innerhalb der ersten 2 Wochen sogar kündigen soll, bin ich jetzt etwas stutzig geworden?! Hatte mich schon damit abgefunden die Versicherung erst zu 2010 kündigen zu können, aber dein Beitrag machte mir wieder Hoffnung. Nur müsste da jetzt mal Klarheit her?!

Da hat dein Freundlicher mal nicht recht. Du hast ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen, das kann ohne Angabe von Gründen in Textform erfolgen. Steht auch in deinen Versicherungsunterlagen.....;)

Die Frist läuft übrigens ab der Übergabe/Empfang der Versicherungsunterlagen.

Hmm - ich habe heute bei unserem alten Versicherer angerufen und mal gefragt, wie die Bindung dann mit dem Darlehensvertrag ist. Der konnte mir leider keine Auskunft geben

 

Im Versicherungsvertrag selbst steht drin, dass diese gilt bis zum  01.01.2010 und dann verlängert werden muss. Also das Übliche. Ich denke, für den GTI werden wir auf jeden Fall das ändern; wobei in diesem Vertrag ja auch die Gebrauchtwagengarantieverlängerung enthalten ist. Mal gucken, was Männe nachher sagt.

 

Mit dem 14-tägigen Rücktrittsrecht wäre ich vorsichtig. Der VVD und die Volkswagenbank arbeiten ja sehr eng zusammen und ich kann mir vorstellen, dass dann die Volkswagenbank auch eine lange Nase zieht und vom Vertrag zurücktritt.

am 6. August 2009 um 12:41

Dachte mir im Nachhinein schon, dass du den Widerruf meinst, aber das ist natürlich ein bisl heikel. Wenn ich davon zurücktrete habe ich ja quasi den Vetrag nie abgeschlossen und somit müsste ja auch die Finanzierung ohne VVD-Vertrag laufen und zu 4,9% geändert werden...

Ich weiss leider nicht, wie VW darauf regieren würde...

am 6. August 2009 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von stah83

Dachte mir im Nachhinein schon, dass du den Widerruf meinst, aber das ist natürlich ein bisl heikel. Wenn ich davon zurücktrete habe ich ja quasi den Vetrag nie abgeschlossen und somit müsste ja auch die Finanzierung ohne VVD-Vertrag laufen und zu 4,9% geändert werden...

Ich weiss leider nicht, wie VW darauf regieren würde...

Rechne es dir doch mal durch, kann sein das du besser kommst mit 4,9% und billiger Versicherung, als 2,9% und die teure Versicherung.

am 6. August 2009 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Helix 333

 

Rechne es dir doch mal durch, kann sein das du besser kommst mit 4,9% und billiger Versicherung, als 2,9% und die teure Versicherung.

Ist das überhaupt möglich, dass man bei 4,9% günstiger bei wegkommt?

Im ersten Jahr vielleicht, aber die VVD-Versicherung kann man kündigen, so dass ich lieber günstige 2,9% nehme und 1 Jahr in der teuren VVD bin. Nach dem einem Jahr wechsle ich und habe dann die 3 restlichen Jahre 2,9%+andere Vers., anstatt 4 Jahre 4,9%+andere Versicherung. So habe ich wenigstens 3 Jahre den Idealfall.

Themenstarteram 6. August 2009 um 16:09

Also ich möchte hier sicher nix falsches behaupten...

hab hier lediglich das wiedergegeben, was eine userin im Golf Forum geschildert hat. Und sie hat es mit Wiederruf durchgezogen und es hat wohl geklappt....

naja.. ich werde regulär kündigen zum jahresende, denke ich!

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