Versicherungswechsel bei Ruheversicherung
Hallo,
bedarf es bei einem stillgelegten Fahrzeug mit anschließender Ruheversicherung beim Versicherungswechsel einer Kündigung, sofern die Stillegung vor der Hauptfälligkeit vollzogen wurde?
20 Antworten
Zitat:
Durch halterwechsel oder Auto Tausch bzw Neukauf kann man immer wechseln.
Zitat:
Frau neuer Halter und neuer Versicherungsnehmer, SF muss halt übertragen werden
Stimmt, die Option gibt es, jedoch habe ich jetzt nicht gedacht, da es für meinen Fall nicht zielführend ist.
D.h. man kann keinen Versicherungswechsel bei einem Saisonfahrzeug, was mit einer normalen Zulassung an- und abgemeldet wird, vollziehen ohne das man eine Unterbrechung des Versicherungsschutz hat?
Versteh die Frage nicht? Entweder ist es bei der alten oder neuen Versicherung versichert. Man kann es ja auch ummelden.
Es gibt manchmal Probleme bei der Saison. Einige Versicherer haben den Ablauf beim Saison Beginn andere zum 01.01.!
Bsp. Saison 04-10, Ablauf 01.01., man kündigt nun zum 01.01. und neuer Versicherer versichert zum Saisonbeginn 01.04.! Dann hat man normal eine Versicherungslücke vom 01.01. bis 01.04. und die Zulassungsstelle schreibt einen an. Dann die neue Versicherung einfach bitten eine eVB zum 01.01. aus zu stellen und schon im Antrag als Beginn den 01.01. angeben. 🙂
Umgekehrt dürfte es keine Probleme geben. Saison 04-10, Ablauf 01.04., Kündigung zum 01.04., neue Versicherung zum 01.04.! 😉
Auch ruhende Versicherungen immer zum Ablauf kündigen, warten auf die Bestätigung und dann zum Datum der in der Bestätigung angegeben wird oder später versichern. Spart einige Arbeit und Ärger! 😉
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 31. März 2016 um 10:53:23 Uhr:
Zitat:
Durch halterwechsel oder Auto Tausch bzw Neukauf kann man immer wechseln.
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 31. März 2016 um 10:53:23 Uhr:
Zitat:
Frau neuer Halter und neuer Versicherungsnehmer, SF muss halt übertragen werden
Stimmt, die Option gibt es, jedoch habe ich jetzt nicht gedacht, da es für meinen Fall nicht zielführend ist.
D.h. man kann keinen Versicherungswechsel bei einem Saisonfahrzeug, was mit einer normalen Zulassung an- und abgemeldet wird, vollziehen ohne das man eine Unterbrechung des Versicherungsschutz hat?
Jetzt verstehe ich, was Du mit Ruheversicherung gemeint hast.
Ein Saisonkennzeichen ist ein vollwertiger Vertrag, nur eben ist die Nutzungszeit auf einem bestimmten Zeitraum begrenzt.
Daher ist dieser Vertrag nur zum Ablauf kündbar (und nicht mittendrin, wie alle anderen Verträge).
Die Ruheversicherung ist eine andere Vertragsform.
Sie tritt dann ein, wen das KFZ abgemeldt wurde und bestimmte Zeit auf einen Privatgrundstück sich befindet, kann im Kaskobereich eine sogenannte Ruheversicherung vom Versicherer gegeben werden.
Das kann z.B. ein Schaden durch Sturm/Hagel sein, also alles, was wärend der Vertrag bestanden hat im Kaskobereich versichert war.
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Vermutlich habe ich mich schlecht/falsch ausgedrückt:
Es geht um ein Fahrzeug, dass keine Saisonkennzeichenzulassung hat, sondern mit einer herkömmlichen, regulären Zulassung zur Saison an- und abgemeldet wird (wie ganz früher).
Meine Frage bezieht sich hierauf, wie man hierbei die Versicherung wechseln kann, ohne den TK Schutz zu verlieren, da ja der neue Vertrag regulär erst mit der Einlösung der eVB Nummer bzw. mit der Anmeldung startet.
Aber vielleicht kann man hier analog verfahren wie GustavSturm erklärt hat? Also eine Ruheversicherung die vor dem eigentlichen Vertrag startet.
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 31. März 2016 um 12:26:34 Uhr:
Aber vielleicht kann man hier analog verfahren wie GustavSturm erklärt hat? Also eine Ruheversicherung die vor dem eigentlichen Vertrag startet.
Theoretisch ist es möglich. Du müsstest Deine Versicherung zum Ablauf kündigen. Sobald Du weist zu wann die Kündigung bestätigt wird. Z. Bsp. 01.01. musst Du eine Versicherung zum 01.01. abschließen. Die Versicherung müsste dann gleich zum 01.01. oder 02.01. eine Ruheversicherung machen und später kannst DU das FZG wieder in Kraft setzen.
Das Problem dabei ist, Du musst eine Versicherung finden die das mit macht. 😉
Da scheiden Online-Versicherer schon mal von Haus aus aus! 🙂
Einfacher und "günstiger" ist von Haus aus ein Saison-Kennzeichen, aber Du wirst Deinen Grund haben warum Du lieber ab- und anmeldest. 😉