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Versicherungsverweigerung Eure Einschätzung

Themenstarteram 20. Juli 2014 um 21:56

2 Fragen:

Neuwagen 2-3 Monate alt, obere Mittelklasse, 4.500km.

Auto säuft während der Durchfahrt in einer Unterführung ab, steht 1m hoch im Wasser. Motor hat Wasserschlag.

Auto ist VK versichert. Versicherung will Trocknung zahlen, den Motorschaden aber nicht. Begründung: Herstellungsfehler.

 

Neuwagen (bei Schadeneintritt) 1 Tag alt, 220km, Luxusklasse mit Echtleder, Vollkasko, Auto wurde von der Versicherung wegen dem hohen Kaufpreis und dem wertvollen Zubehör begutachtet und Sondereingestuft.

Auto säuft wegen Ausfall der Pumpenanlage in der Tiefgarage ab, steht 3m UNTER Wasser, Mischung aus Meerwasser und Regenwasser und das über 3 Tage hinweg weil es niemand bemerkt (Besitzer und weitere Mieter in dieser Einstellhalle in Ferien, der Hausmeister merkts).

Versicherung will nur "Reparatur" aber kein neues Auto bezahlen. Das Auto steht komplett zerlegt beim Händler, es bildet sich Rost und die Sitze sind laut Händler nicht mehr zu retten, das ganze Auto modert und stinkt. Der Hersteller will nach der Trocknung keine Garantie auf Durchrostung geben da nicht sichergestellt sei dass wirklich alles Wasser raus ist und nicht weitere Schäden entstanden sind.

Dürfen die Versicherungen das? Wenn ja, wieso?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Dürfen die Versicherungen das? Wenn ja, wieso?

Da diese beiden Geschichten wie bei dir üblich nur erfunden sind, dürfen die das natürlich.:cool:

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Zitat:

Original geschrieben von martinde001

2 Fragen:

Neuwagen 2-3 Monate alt, obere Mittelklasse, 4.500km.

Auto säuft während der Durchfahrt in einer Unterführung ab, steht 1m hoch im Wasser. Motor hat Wasserschlag.

Auto ist VK versichert. Versicherung will Trocknung zahlen, den Motorschaden aber nicht. Begründung: Herstellungsfehler.

meines Wissens gibt es eher die Regelung das die VK nicht zahlt wenn man aktiv ins Wasser rein gefahren ist.

Zitat:

 

Neuwagen (bei Schadeneintritt) 1 Tag alt, 220km, Luxusklasse mit Echtleder, Vollkasko, Auto wurde von der Versicherung wegen dem hohen Kaufpreis und dem wertvollen Zubehör begutachtet und Sondereingestuft.

Auto säuft wegen Ausfall der Pumpenanlage in der Tiefgarage ab, steht 3m UNTER Wasser, Mischung aus Meerwasser und Regenwasser und das über 3 Tage hinweg weil es niemand bemerkt (Besitzer und weitere Mieter in dieser Einstellhalle in Ferien, der Hausmeister merkts).

Versicherung will nur "Reparatur" aber kein neues Auto bezahlen. Das Auto steht komplett zerlegt beim Händler, es bildet sich Rost und die Sitze sind laut Händler nicht mehr zu retten, das ganze Auto modert und stinkt. Der Hersteller will nach der Trocknung keine Garantie auf Durchrostung geben da nicht sichergestellt sei dass wirklich alles Wasser raus ist und nicht weitere Schäden entstanden sind.

Dürfen die Versicherungen das? Wenn ja, wieso?

Ob die das dürfen hängt vom Vertrag ab. In den Premium VK Tarifen gibt es ja oft eine Neuwagenentschädigung bei so massiven Beschädigungen.

Allerdings wenn es sich um einen Sondertarif gehandelt hat kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Grundsätzlich wenn eine Reparatur möglich und günstiger ist als eine Wiederbeschaffung wird repariert.

GRuß Tobias

Hallo Martin,

der ADAC schreibt hierzu:

a)

Die Schadenregulierung bei Überschwemmungsschäden an abgestellten Fahrzeugen erfolgt über die Teilkaskoversicherung.

Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand.

b)

Befährt das Fahrzeug eine überschwemmte Straße und dringt Wasser in den Zylinderraum ein, das im Zusammenhang mit der Hubbewegung des Kolbens einen sog. Wasserschlag (Motorschaden) verursacht, ist die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig, da der Schaden nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht wurde.

Der sogennante Wasserschlag ist in der Teilversicherung ausnahmsweise dann gedeckt, wenn die Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.

Der durch Einfahren in eine überflutete Straße entstandene Motorschaden stellt einen Unfallschaden dar, für den die Vollkaskoversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig ist.

Allerdings kann diese die Leistung mit der Begründung, der Schaden sei grob fahrlässig herbeigeführt worden, zumindest teilweise verweigern, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befuhr.

http://www.adac.de/.../default.aspx?...

IMO kannst du froh sein wenn überhaupt etwas gezahlt wird, denn im ersten Fall liegt grobe Fahrlässigkeit vor und im zweiten Fall wäre der Schaden erheblich geringer ausgefallen, wenn nicht so sorglos damit umgegangen wäre.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 21. Juli 2014 um 9:37

Also soweit ich die Sachlage kenne:

Auto 1:

Es war wohl laut Polizeiprotokoll nicht zu erkennen dass die Unterführung (400m lang als Kurve mit Senke) unter Wasser stand, zumal es nur wenig geregnet hat, aber offenbar waren die Abläufe verstopft, es hat insgesamt 6 Fahrzeuge erwischt.

Das Fahrzeug hat eine Startautomatik mit Knopf, die stellt man nicht mal eben ab wie mit dem Zündschlüssel.

Hier ist aber gerade der Anwalt am verhandeln da die Versicherung sich auf einen Konstruktionsfehler des Fahrzeuges beruft da die Luftansaugung angeblich zu tief sei.. naja.

 

Auto 2:

Das Gebiet (Neubau 2014) war nicht als Überschwemmungsgebiet bekannt, die Eigentümer wohnen erst seit 2 Monaten dort. Der Auto-Besitzer ist für 9 Wochen auf Kreuzfahrt.

Gemerkt hat es auch niemand da die beiden anderen Mieter ebenfalls nicht da sind.

Seit heute ist sicher dass die Ursache ein genereller Planungsfehler im Ablaufsystem sowie ein Einbaufehler einer Rückschlagklappe (welche wegen dem Planungsfehler montiert wurde) war, so konnte Wasser aus dem Abwassersystem zurückgesagt werden. Die Garage liegt 6m tiefer als Meeresspiegel.

Eigendlich müsste doch hier die Handwerkerfirma haften. Selbst der Hersteller sagt dass das Fahrzeug nicht mehr so hin zu bekommen ist wie ein Neuwagen, zudem müssten die Sitze usw. erst hergestellt werden, was Monate dauern würde. Das Meerwasser hat vieles zerstört.

Laut der Police (Kopie habe ich) ist alles versichert, sogar Schadenfälle ausserhalb der EU (incl. Russland und Asien), die Versicherung kostet eine sehr hohe 4stellige Summe im Jahr. Wegen dem hohen Preis musste ein Wertgutachten angefertigt werden, dies geschah vor dem Kauf noch beim Händler. Der Vertrag beinhaltet Neuwagen-Ersatz wenn der Schaden innerhalb der ersten 12 Monate und unter 10.000km auftritt und mehr als 50% des Fahrzeugwertes ausmacht.

Somit wären ja alle Voraussetzungen gegeben.

Naja, bald kommt der Anwalt aus den Ferien, dann soll der das regeln.

1) aber 1m wasserstand sollte man doch erkennen. Und spätestens wenn die schnauze eintaucht auf die bremse treten. Aber hätte hätte fahrradkette. Aber grob fahrlässig ist schon das stichwort fuer leistungsverweigerung.

also ich sehe da eigentlich gute Chancen für eine Regulierung. Die Ablehnungsgründe erscheinen mir nicht sonderlich stichhaltig. Da es wohl um ganz schöne Summen geht bringt da wohl auch ein Schmusekurs nichts. Ich würde in solchen Fall auch an einen entsprechend kompetenten Anwalt abgeben.

Wenn sich eine Gesellschaft erst einmal auf eine Ablehnung eingeschossen hat ist bei derartigen Fällen das Ruder nicht so schnell herumzureißen.

Hallo Martin

ich wünsche dir auf jeden Fall einen für dich glücklichen Ausgang der Angelegenheiten.

Der Hinweis von dir "Der Auto-Besitzer ist für 9 Wochen auf Kreuzfahrt" dürfte aber eher gegen den Besitzer verwendet werden als ihm zu helfen.

Allzu sorglos darf man nicht verreisen, ohne einen Dritten mit Aufsichtsfunktionen zu beauftragen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 21. Juli 2014 um 19:40

Da wäre dann aber die Frage wie oft da jemand nachsehen muss. Täglich? Wöchentlich? Stündlich. Es ist wohl in der Nacht von Fr. auf Sa passiert weil Fr abend hat der Homesitter das Auto vom Hafen zurückgebracht. Dann war Pfingsten und DI morgen hat ser Hausmeister es bemerkt weil kein Alarm los ging und niemand da war.

Gibt es da eine gesetzlich Reglelung wie oft "angemessen" ist?

am 22. Juli 2014 um 12:15

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Also soweit ich die Sachlage kenne:

Auto 1:

[...]

Hier ist aber gerade der Anwalt am verhandeln da die Versicherung sich auf einen Konstruktionsfehler des Fahrzeuges beruft da die Luftansaugung angeblich zu tief sei.. naja.

Das finde ich kurios - versuche gerade mir ein Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse mit so einem Ansaug-Schnorchel wie beim Unimog vorzustellen. Vielleicht hat ja jemand Langeweile, der ein wenig begabt beim Umgang mit Photoshop ist. :D

Also ich erwarte von einem guten Auto schon, dass es 90 cm Wasser abhaben kann. Kann doch nicht sein dass da nur Range so schlau ist ;-)

Da fällt mir gerade ein... ich geh mal beim Porsche vom Nachbarn schauen ob das Verdeck unterwassertauglich ist ;-)

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Dürfen die Versicherungen das? Wenn ja, wieso?

Da diese beiden Geschichten wie bei dir üblich nur erfunden sind, dürfen die das natürlich.:cool:

Eigentlich gibt es eine einfache Regel. Kommt das Wasser zum Auto wird bezahlt (unter den üblichen Voraussetzungen) geht (fährt) das Wasser zum Auto wird meist ein Betriebsschaden draus. Und 90cm Wattiefe haben wohl die wenigsten Autos!! Oder?

LEjockel

na da sollten die Autohersteller aber mal nachbessern ;-) Mercedes G in der Basisversion hat als "Offroad-Profi" glaube ich "nur" 75 cm.

War ja auch nicht ernst gemeint. Bei 1 Meter tiefen Wasser mit einem Konstruktionsfehler zu argumentieren halte ich nur für sagen wir mal, wenig zielführend. Grundsätzlich würde mir schon was einfallen, je nach Vertrag, um eine Ablehnung des Schadens zu versuchen, aber Konstruktionsfehler beim Auto ist doch ein Witz. Da kann ich doch gleich sagen ich versichere keine Auffahrunfälle beim Dacia, da der einen im Durchschnitt gesehen längeren Bremsweg hat (Bremsweg Dacia kenne ich nicht, sollte nur ein Beispiel für Autos sein, die vielleicht ein paar Meter mehr haben). Also Konstruktionsfehler, Ablehnung, ein Golf wäre 20 cm vor dem Vordermann stehen geblieben :-) Und dann wäre da ja auch noch die Unterscheidung will ich die Regulierung über VK oder TK.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Da diese beiden Geschichten wie bei dir üblich nur erfunden sind, dürfen die das natürlich.:cool:

Na endlich merkt einer, dass der "Märchen-Onkel" wieder unterwegs ist.

Ich hatte schon die Hoffnung, er wäre auf Dauer gesperrt.

Leider nicht. :eek:

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