Versicherungsverlust bei Reifen.

Hallo Leute habe im Radio gehört das bei einem Unfall mit Reifen, die älter sein sollen als 6 Jahre egal ob das Profil noch minim-um 6 jemand hat oder nicht die Versicherung keine Leistungen mehr bezahlt. ????Hat das noch jemand gehört.

Beste Antwort im Thema

Nein, da brauchst du keine Angst zu haben, dass stimmt nicht 🙂

Wer hat denn das im Radio gesagt?

Herr Alfred Michelin oder Herr Udo Vredestein ?

😁

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Im Streitfall einfach renommierte Anwaltskanzlei mit hoher "Abschußquote" einen Anwaltsbrief schreiben lassen- ist gar nicht so teuer, und die Welt ist dann wieder in Ordnung!

Klar...

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 1. November 2014 um 17:52:09 Uhr:


Im Streitfall einfach renommierte Anwaltskanzlei mit hoher "Abschußquote" einen Anwaltsbrief schreiben lassen- ist gar nicht so teuer, und die Welt ist dann wieder in Ordnung!

Jetzt habe ich eine Stunde gegoogelt, aber in Herne gibt es im ganzen Internet keine Kanzlei mit hoher Abschlussquote. Um genau zu sein, hab ich nirgends eine Abschlussquote in den Gelben Seiten gefunden.

Was jetzt?

😁 😁 😁

Naja die Abschlussquote wird wohl bei jedem Anwalt bei 100% liegen, ob nun mit erfolg oder ohne sei dahin gestellt.

Ansonsten natürlich völliger Unsinn.

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Ich bin durch Empfehlung eines Detektivs darauf gekommen.

Klar...

Omegawuzi, jetzt mal im Ernst: Du glaubst aber nicht ernsthaft, dass es einen einzigen Sachbearbeiter in ganz Deutschland gibt, der sich auch nur eine Sekunde lang dafür interessiert, aus welcher Kanzlei die Textkonserve kommt, die die Sekretärin ausdruckt, wenn sie Unfallschäden abwickelt?

Das ist reines Massengeschäft, sowohl bei Versicherern als auch bei Anwälten. Und je größer und "renommierter" die Kanzlei ist, desto größer ist Deine Chance, dass ein popeliger Blechschaden (und das ist es immer, selbst wenn Du einen Ferrari schrottest) vom Referendar oder den ReNos bearbeitet wird und er bestenfalls eine Unterschrift drunter setzt.

Und bei Versicherern sieht es eben nicht anders aus.

Für seitenlanges Anwaltsgelaber hat da niemand Zeit und es interessiert auch keinen.
Da werden die Anlagen geprüft und entschädigt, was zu entschädigen ist. Das war´s.

Sorry, aber die "Ein Fall für Zwei" Romantik gibt es halt nur im Fernsehen.

Ums mal runterzubrechen. Ein Fachanwalt wird das für dich erreichen, was dir zusteht. Egal wer das wie und wo bearbeitet. Der Sachbearbeiter gibt das bei Differenzen ja eh weiter an die juristische Abteilung wenn sein Gekürze nicht auf Gegenliebe stößt. Das ne Versicherung das reguliert, was zu regulieren ist, und das auch noch freiwillig, glauben wohl nur sehr naive Zeitgenossen. Und Leute, die so etwas in solchen Foren sagen sollen.

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 2. November 2014 um 13:49:01 Uhr:


Ums mal runterzubrechen. Ein Fachanwalt wird das für dich erreichen, was dir zusteht. Egal wer das wie und wo bearbeitet. Der Sachbearbeiter gibt das bei Differenzen ja eh weiter an die juristische Abteilung wenn sein Gekürze nicht auf Gegenliebe stößt. Das ne Versicherung das reguliert, was zu regulieren ist, und das auch noch freiwillig, glauben wohl nur sehr naive Zeitgenossen. Und Leute, die so etwas in solchen Foren sagen sollen.

Kann das sein, dass Du Deine persönliche Erfahrung auf den Markt spiegelst?

Also bei uns (3. größter K-Versicherer) gibt es für einen normalen Versicherungsfall (jenseits von Betrug, Groß- und Auslandsschaden) keine "juristische Abteilung", an die der Vorgang abgegeben wird, wenn das Gekürze "nicht auf Gegenliebe stößt" (sehr nett ausgedrückt :-) ) Sehr wohl gibt es eine Stelle im Unternehmen, wo er im Zweifel nachfragen kann. Die ist aber nur in wirklich für den SB sehr speziellen Fällen notwendig. In der Regel bekommt man mit ein zwei (ggf. erfahreneren) Kollegen ein anspruchsvollen Fall auch so gelöst.

Auch der Satz, dass der Versicherer nur das reguliert, was er regulieren muss kotzt mich mitlerweile an. Eine Privatperson zahlt doch auch nicht mehr als das was er muss / zudem er aufgefordert wird. Warum räumt man dem Versicherer nicht das gleiche Recht ein sich ökonomisch zu verhalten. Wenn er das nicht tun würde, beschweren sich die Kunden nicht mehr über das Regulierungsverhalten sondern über die steigenden Prämien... Super

Zudem gibt es ja auch fließende Grenzen:

  • Was tun, wenn die Rechtsfindung unterschiedliche Auffassung ausgeurteilt hat. Muss der Versicherer zwingenderweise das für den Anspruchsteller günstigere ausgeurteile Urteil für die Regulierung zu Grunde legen? oder darf wie jeder normale Mensch auch sich auf die für ihn günstigere Rechtspositon beziehen? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass er vertraglich ggü. seinem VN wiederum die Funktion des passiven Rechtsschutz auszuüben hat!
  • Wie soll sich der Versicherer Deiner Meinung nach verhalten, wenn Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach feststehen, aber nicht geltend gemacht werden (z.B.: Kostenpauschale, Nutzungsausfall) Einfach regulieren? Würdest Du einfach zahlen, wenn ein Handwerkerrechnung nicht gestellt / vergessen wurde.

Naja in dem Sinne. Der Post wird eh als Lobbyismus ausgelegt werden...

Gruß Phaeti

Zitat:

@V70Hutte schrieb am 2. November 2014 um 13:49:01 Uhr:


Ums mal runterzubrechen. Ein Fachanwalt wird das für dich erreichen, was dir zusteht. Egal wer das wie und wo bearbeitet. Der Sachbearbeiter gibt das bei Differenzen ja eh weiter an die juristische Abteilung wenn sein Gekürze nicht auf Gegenliebe stößt. Das ne Versicherung das reguliert, was zu regulieren ist, und das auch noch freiwillig, glauben wohl nur sehr naive Zeitgenossen. Und Leute, die so etwas in solchen Foren sagen sollen.

Kann es sein, dass Du vom Beruf eines Schadensachbearbeiters eine falsche Vorstellung hast?

Ein Sachbearbeiter sollte es, auf Grund seiner Ausbildung, nicht nötig haben jedes Mal Juristen zu fragen.

Und wenn mir einer erzählen will, dass die Anwälte alle die Guten sind, hat er anscheinend mit dem Berufsstand noch nicht viel Erfahrungen gemacht.

Aber das nur so nebenbei.

Klaus

Hi Phaeti,
Zuerst einmal sehe ich deine Ausführungen überhaupt nicht als Lobbyismus an, sondern als deine Sicht der Dinge. Und diese Sicht ist dir vollumfänglich zugestanden, zumal siesachlich und freundlich vorgetragen sind. Und natürlich spreche ich aus persönlichen Erfahrungen und von mir begangenen Fehlern in der Vergangenheit im bezug auf mein Verhalten bei von mir unverschuldeten Schäden an meinem Auto. Daraus resultieren Erfahrungen mit den gegnerischen Versicherungen die vollumfänglich schlecht waren. Wenn man sich dazu schlau macht stellt man schnell fest, dass das Regulierungsverhalten der gegnerischen Versicherung vorsichtig gesagt, kein Einzelfal zu sein scheint. Und einige user beschränken sich dann hier auf dumme Aussagen wie: Anwälte sind überflüssig und treiben Prämien in die Höhe.
Ich denke schon, dass heutzutage oft anwaltlicher Beistand unumgänglich ist, da die Versicherungen, zumindest im kfz Bereich, eben nicht das zahlen, was sie zahlen müssten, ( damit wäre ich zufriieden) sondern gern deutlich weniger.
Und was man schuldet, das sollte man zahlen, also auch den Handwerker, der vergessen hat, mir ne Rechnung zu stellen . Und ja, ich hab mor bewusst ne teurere Versicherung gewählt, weil man dann weniger ärger bei eventuell fälligen Leistungen hat. Die Billigtarife find ich unglücklich, weil das im Haftpflichtbereich eben auch andere Menschen treffen kann und nicht nur den, der den billig ist geil Vertrag abgeschlossen hat.

Mir wollte die "Gegnerische" nach Zusage der berechtigten Schadenersartzforderung nicht den "Mehrwertsteueranteil" überweisen- aber nach meinem Hinweis auf Verkehrsrechtsschutz und Anwalt pipapo entschuldigte man sich fein und überwies die fehlende Summe nach- noch bevor ich überhaupt mit dem Anwalt ein Wort gewechselt hatte.
Merke: Der Dumme ist immer der Blöde!

Zitat:

Das ne Versicherung das reguliert, was zu regulieren ist, und das auch noch freiwillig, glauben wohl nur sehr naive Zeitgenossen.

Dann bin ich bei den letzten Schäden wohl an naive Versicherungen geraten.😉

Im ersten Fall wurde völlig korrekt anhand eines Kostenvoranschlags und Bildern abgerechnet, im 2 Fall kam dann noch Schmerzensgeld dazu. Beide male völlig korrekt abgerechnet, keine unberechtigten Abzüge o. ä.

Achja, schnell waren die auch noch.

Es gibt Urteile nach denen bis zu 5 Jahre alten Reifen bei sachgemäßer Lagerung als neuwertig gelten und als Neureifen verkauft werden dürfen.
Und dann soll eine Versicherung bei 6 Jahre alten Reifen Leistungen kürzen? Haben wir schon den 1. April?

natürlich kann und soll ein Versicherer berechtigte Asprüche prüfen und regulieren und unberechtigte Ansprüche ablehnen.

Und hierfür bedient sich der Versicherer fachkundiger Profis, wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Sachverständige (ob eigene oder externe).

Und genau das gleiche Recht hat der Anspruchsteller. Auch der darf sich an fachkundige Profis wenden, als da wären Rechtsanwälte und Sachverständige.

Das nennt sich dann:

"Prinzip der Waffengleichheit".

Ich zittere mit Phaeti, auch das könnte als Lobbyismus ausgelegt werden.

😁

Zitat:

@need for speed2 schrieb am 2. November 2014 um 16:07:12 Uhr:



Zitat:

Das ne Versicherung das reguliert, was zu regulieren ist, und das auch noch freiwillig, glauben wohl nur sehr naive Zeitgenossen.

Dann bin ich bei den letzten Schäden wohl an naive Versicherungen geraten.😉
Im ersten Fall wurde völlig korrekt anhand eines Kostenvoranschlags und Bildern abgerechnet, im 2 Fall kam dann noch Schmerzensgeld dazu. Beide male völlig korrekt abgerechnet, keine unberechtigten Abzüge o. ä.
Achja, schnell waren die auch noch.

Das habe ich im Bekanntenkreis nur erlebt, wenn die eigene auch die gegnerische Versicherung war, denn Kunden will man natürlich nicht verprellen. Aber es freut mich, dass du solch gute Erfahrngen gemacht hast, die ich aber leider nicht teilen kann.

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