Versicherungsunterlagen ausgetauscht. Unfallgegner meldet sich nicht mehr

Moin zusammen.

Kleiner Beitrag ob ich alles getan habe was meine Pflicht ist.

Am Pfingstsonntag auf einer Autofähre ist meiner Beifahrerin durch einen Windstoß die Beifahrertür an ein anderes Auto geknallt. Schramme ist zu sehen. Ich habe der Fahrerin von den Schadensvisitenkarten: Meinen Namen, Adresse, Handynummer, Nummer der Schadensregulierung und Versicherungsnummer gegeben. Ich habe Name und Handynummer von ihr.

Nach Pfingsten habe ich das dann meiner Versicherung gemeldet. Mein Berater war da reserviert. Da ich keine Schuld daran hatte wäre es eher ein Haftpflichtversicherungsfall meiner Beifahrerin. Ich habe dann am Dienstag nach Pfingsten mit der Unfallgegnerin Kontakt aufgenommen. Sie wollte den Schaden begutachten lassen und wieder mit mir Kontakt aufnehmen.

Jetzt meine Frage. Habe ich alles richtig gemacht? Wie geht es weiter wenn sie sich nicht meldet. Mir widerstrebt irgendwie der Schadensregulierung hinterherzutelefonieren. Kann so ein Schaden auch in die Verjährung laufen so das er der Privathaftpflicht nicht gemeldet werden kann? Obwohl die Versicherung auch sehr reserviert war. Dann wäre es eben KFZ aber dafür muss es ja irgendwie weitergehen.

Beste Antwort im Thema

Privathaftpflicht bei KFZ Schäden? Das ist schon ein Fall für die KFZ-Haftpflicht.

Gruß Metalhead

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