Versicherungsunterlagen ausgetauscht. Unfallgegner meldet sich nicht mehr

Moin zusammen.

Kleiner Beitrag ob ich alles getan habe was meine Pflicht ist.

Am Pfingstsonntag auf einer Autofähre ist meiner Beifahrerin durch einen Windstoß die Beifahrertür an ein anderes Auto geknallt. Schramme ist zu sehen. Ich habe der Fahrerin von den Schadensvisitenkarten: Meinen Namen, Adresse, Handynummer, Nummer der Schadensregulierung und Versicherungsnummer gegeben. Ich habe Name und Handynummer von ihr.

Nach Pfingsten habe ich das dann meiner Versicherung gemeldet. Mein Berater war da reserviert. Da ich keine Schuld daran hatte wäre es eher ein Haftpflichtversicherungsfall meiner Beifahrerin. Ich habe dann am Dienstag nach Pfingsten mit der Unfallgegnerin Kontakt aufgenommen. Sie wollte den Schaden begutachten lassen und wieder mit mir Kontakt aufnehmen.

Jetzt meine Frage. Habe ich alles richtig gemacht? Wie geht es weiter wenn sie sich nicht meldet. Mir widerstrebt irgendwie der Schadensregulierung hinterherzutelefonieren. Kann so ein Schaden auch in die Verjährung laufen so das er der Privathaftpflicht nicht gemeldet werden kann? Obwohl die Versicherung auch sehr reserviert war. Dann wäre es eben KFZ aber dafür muss es ja irgendwie weitergehen.

Beste Antwort im Thema

Privathaftpflicht bei KFZ Schäden? Das ist schon ein Fall für die KFZ-Haftpflicht.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Franzsh schrieb am 8. Juni 2018 um 18:20:54 Uhr:


Aber der Schaden ist erst einmal beglichen.

Hä? Von wem?

Gruß Metalhead

Wenn man der Regulierung nicht hinterherlaufen will ... einfach sitzen bleiben. Die Schadensanzeige ist dort gemacht und damit hat sich das.

Wenn die KFZ Versicherung beglichen hat aber durch meine SF der Schaden kleiner ist als die Hochstufung bekomme ich doch ein Schreiben ob ich das wirklich so will. Wenn ich dann bezahle gibt es keine Hochstufung.

Zitat:

@Franzsh schrieb am 8. Juni 2018 um 18:24:16 Uhr:


... bekomme ich doch ein Schreiben ob ich das wirklich so will.

Den Schaden kannst du auch auf eigene Initiative zurückkaufen, da mußt du dich nicht auf ein Schreiben der Versicherung verlassen.

Gruß Metalhead

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Hängt natürlich auch von der Mitwirkung der Beifahrerin ab, aber ich persönlich würde hier von Anfang an versuchen das nicht über meine Kfz-Versicherung abzuwickeln.

So isses, erst über HP der BF versuchen.

Zitat:

@Franzsh schrieb am 8. Juni 2018 um 18:24:16 Uhr:


Wenn die KFZ Versicherung beglichen hat aber durch meine SF der Schaden kleiner ist als die Hochstufung bekomme ich doch ein Schreiben ob ich das wirklich so will. Wenn ich dann bezahle gibt es keine Hochstufung.

dann ist aber auch der Zug mit der Haftpflicht deiner Freundin abgefahren..... 😮 🙁

Ich könnte mir vorstellen, dass das juristische Kriterium in solchen Fällen sein wird,
dass es sich um ein stehendes, geparktes Fahrzeug handelt.
In dem Moment nimmt das Fahrzeug nicht am Verkehr teil und somit kann hier nie die
Haftpflicht des Fahrzeugs herangezogen werden, sondern muss die Privat-Haftpflicht
zahlen und das würde ebenfalls gelten, wenn der Fahrer in der Art den Schaden
verursacht hätte.

Das ist ausgesprochen schwierig abzugrenzen. Spielt hier aber keine Rolle. Der TE hat seine Obliegenheiten jedenfalls erfüllt. Wer das letztlich zahlt, kann ihm egal sein, da auch der volle Regress der HP seinen Vertrag wieder sauber macht.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 8. Juni 2018 um 19:02:41 Uhr:


Ich könnte mir vorstellen, dass das juristische Kriterium in solchen Fällen sein wird,
dass es sich um ein stehendes, geparktes Fahrzeug handelt.
In dem Moment nimmt das Fahrzeug nicht am Verkehr teil und somit kann hier nie die
Haftpflicht des Fahrzeugs herangezogen werden, sondern muss die Privat-Haftpflicht
zahlen und das würde ebenfalls gelten, wenn der Fahrer in der Art den Schaden
verursacht hätte.

Das glaube ich nicht. ..Stichwort Beladen des parkenden Fahrzeuges. .. .

auch ein parkendes Fahrzeug nimmt am Verkehr teil, solange es nicht still gelegt es. Es gibt hier den Begriff ruhenden Verkehr und zusätzlich den Begriff Betriebsgefahr. Nicht umsonst kann ein Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug verkehrsbehindernd im Halteverbot abstellt aus der Betriebsgefahr heraus zu einer Mithaftung von um die 25% herangezogen werden !

Es wird wie immer alles zerredet.

Er soll es wie von vielen geraten es über die HP versuchen. Wird dann ja sehen ob es klappt.

Ich hab schon so einiges druchbekommen wo andere niemals dran geglaubt hätten.

Versuch macht Kluch; und was soll passieren?

Hatte auch mal einen Parkrempler. Die Beifahrerrin dotzte mit der Türe, im bereits geparktem
Zustand an die Hintertüre des Nachbarautos.
Die private Haftpflicht bezahlte den Parkremplerschaden.

Wir haben Kontakt aufgenommen und konnten das erfolgreich regeln.

Zitat:

@Franzsh schrieb am 15. Juni 2018 um 14:21:52 Uhr:


Wir haben Kontakt aufgenommen und konnten das erfolgreich regeln.

Schön für dich!

Was aber wirklich interessiert :

...nämlich wie???

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