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Versicherungsübernahme im Todesfall

Hallo Forum,

Ich bräuchte mal euer Wissen. Folgende Situation:

Das Auto, das meine Frau seit Anschaffung benutzt und fährt ist zugelassen auf ihren Vater und auch versichert über ihren Vater wegen günstiger SF-Klasse. Abgeschlossen über den Online-Tarif bei R+V24.

Nun ist ihr Vater verstorben. Eine Kfz-Versicherung ist eine Sachversicherung und es gibt somit bei Todesfall kein Sonderkündigungsrecht. Also haben wir bei der Versicherung angefragt, wie wir die Sache regeln.

Uns wurde angeboten, dass die Versicherung auf die Ehefrau übertragbar ist. Um das zu tun sollten wir einen neuen Vertrag abschließen, die Versicherung danach informieren und die SF-Klasse würde dann auf den Vertrag der Ehefrau übertragen werden. Soweit so gut - allerdings gibt es R+V24 nicht mehr als solches sondern ging auf im Hauptkonzern R+V und ein neuer Vertrag bei gleichen Leistungen wäre um die 30 % teurer als vorher. Auf Anfrage ob die SF-Klasse auch auf meine Frau übertragbar wäre, wurde dies verneint, die Übertragung der SF-Klasse auf eine andere Person sei im Onlinetarif nicht möglich - bzgl der Ehefrau auf einen neuen Vertrag wäre das wohl "nur" Kulanz.

Zunächst dachte ich: Es kann doch nicht sein, dass eine Versicherung einen bestehenden Vertrag im Todesfall nicht einfach abändern kann ohne einen neuen Vertrag abzuschließen und damit mehr zu kassieren... welche Möglichkeiten muss eine Versicherung da sonst anbieten?

Nach etwas Recherche bin ich bei check24 und verivox auf die Erklärung gestoßen, dass im Erbschaftsfalle (da kein Testament vorhanden ist, wäre meine Frau neben ihrer Mutter und Schwester direkter Erbe) der Vertrag "übernommen" werden kann und bei Verwandtschaft ersten Grades auch die SF-Klassen (bis zu der Anzahl der Jahre Führerscheinbesitz meiner Frau). Und "Übernommen" heisst dabei für mich zu gleichen Konditionen, bis auf eventuelle Regionalklasse-Anpassung und SF-Anpassung - aber definitiv nicht zwingend ein neuer Vertrag.

Bei erneuter Mail-Anfrage und Hinweise auf diese Erbfolge kam von R+V erneut nur ein "Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, ist die Übernahme des Vertrages des verstorbenen Vaters auf die Mutter nicht möglich." Auf Frage, wo geregelt wird was im Todesfalle möglich ist, und was nicht wird auf die allgemeinen Vertragsinfos hingewiesen, die ich im Folgenden durchgearbeitet habe - ohne darüber auch nur eine Information zu finden. Dies habe ich in der bisher letzten Mail angemerkt und den Kontakt zu einem Ombudsmann der R+V angekündigt.

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

1. Ist die Versicherung gesetzlich verpflichtet, einen der direkten Erben den Vertrag übernehmen zu lassen, oder "machen das normalerweise alle Versicherungen, sind aber nicht dazu verpflichtet"?

2. Könnte es sein, dass es eine Ausnahme darstellt, dass der Vertrag noch ein R+V24 Vertrag ist, es dieses Unternehmen aber seit kurzem so nicht mehr gibt?

3. Gibt es eine Chance auf Einigung bzw mit welchem "Druckmittel" würde die R+V hier einlenken?

4. Wer entscheidet bei einem Versicherungswechsel, ob die SF-Klassen von Person A auf Person B übertragbar sind? Folgende Überlegung - kommt es bei der R+V nicht zu einer Einigung, würden wir das Auto auf mich ummelden (bin nicht im Erbe) und könnten somit die Versicherung kündigen - Frage ist dann nur: Wie bekommen wir die SF-Klasse vom verstorbenen Vater in den neuen Vertrag (der dann auf meine Frau läuft) bei der neuen Versicherung?

Vielen Dank!

32 Antworten

Nein, wollen die nicht das ist abgeklärt. Wer danach fragt - keine Ahnung. Um das zu vermeiden frage ich ja hier, ich hab so einen Todesfall noch nicht gehabt, andere hier vielleicht schon 😉

Dann werden wir das jetzt so handeln, dürfte dann ja kein Problem sein - habe zwei Versicherungen dennoch vorab angefragt, damit die Übernahme der SF-Klassen kein Problem ist und "wieviele" der SF-Klassen übernommen werden können, da gibt es nämlich einen Passus in den jeweiligen AGBs der für mich unklar ist.

Da steht nämlich: "Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde. "

Es geht um SF-Klasse 16.
Meine Frau hat den Führerschein seit 15 Jahren = geht uns also 1 Jahr verloren.
Das Auto fährt sie aber erst seit Nov 2015 - da wurde es gekauft und Erstzugelassen. Das vorherige Kfz lief mW auch auf die Versicherung des Vaters.

Kann man jetzt also die SF-Klasse ab Führerscheinbeginn übernehmen oder erst ab Erstzulassung KFZ?

Du musst abklären, wieviele SF die R+V 24 im Todesfall weiter gibt.

Es wird ja einen Grund gehabt haben, warum deine Frau den Vertrag über ihren Vater hat laufen lassen.
Vermutlich wegen einer Sondereinstufung.

Auch wäre zu klären, ob die R+V24 den SF überhaupt an eine andere Person abgibt.
Laut der Auskunft die du hast, scheint das zumindest intern nicht möglich zu sein.
Da würde ich abklären, ob sie den SF überhaupt an extern abgeben, wenn die Anfrage von einer anderen Person kommt.

Höre auf mit diesem Unfug Verwirrung zu stiften, C..

Es wird das Rabattgrundjahr weitergegeben und was die neue Versicherung daraus macht ist deren Sache.

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