Versicherungsübernahme im Todesfall
Hallo Forum,
Ich bräuchte mal euer Wissen. Folgende Situation:
Das Auto, das meine Frau seit Anschaffung benutzt und fährt ist zugelassen auf ihren Vater und auch versichert über ihren Vater wegen günstiger SF-Klasse. Abgeschlossen über den Online-Tarif bei R+V24.
Nun ist ihr Vater verstorben. Eine Kfz-Versicherung ist eine Sachversicherung und es gibt somit bei Todesfall kein Sonderkündigungsrecht. Also haben wir bei der Versicherung angefragt, wie wir die Sache regeln.
Uns wurde angeboten, dass die Versicherung auf die Ehefrau übertragbar ist. Um das zu tun sollten wir einen neuen Vertrag abschließen, die Versicherung danach informieren und die SF-Klasse würde dann auf den Vertrag der Ehefrau übertragen werden. Soweit so gut - allerdings gibt es R+V24 nicht mehr als solches sondern ging auf im Hauptkonzern R+V und ein neuer Vertrag bei gleichen Leistungen wäre um die 30 % teurer als vorher. Auf Anfrage ob die SF-Klasse auch auf meine Frau übertragbar wäre, wurde dies verneint, die Übertragung der SF-Klasse auf eine andere Person sei im Onlinetarif nicht möglich - bzgl der Ehefrau auf einen neuen Vertrag wäre das wohl "nur" Kulanz.
Zunächst dachte ich: Es kann doch nicht sein, dass eine Versicherung einen bestehenden Vertrag im Todesfall nicht einfach abändern kann ohne einen neuen Vertrag abzuschließen und damit mehr zu kassieren... welche Möglichkeiten muss eine Versicherung da sonst anbieten?
Nach etwas Recherche bin ich bei check24 und verivox auf die Erklärung gestoßen, dass im Erbschaftsfalle (da kein Testament vorhanden ist, wäre meine Frau neben ihrer Mutter und Schwester direkter Erbe) der Vertrag "übernommen" werden kann und bei Verwandtschaft ersten Grades auch die SF-Klassen (bis zu der Anzahl der Jahre Führerscheinbesitz meiner Frau). Und "Übernommen" heisst dabei für mich zu gleichen Konditionen, bis auf eventuelle Regionalklasse-Anpassung und SF-Anpassung - aber definitiv nicht zwingend ein neuer Vertrag.
Bei erneuter Mail-Anfrage und Hinweise auf diese Erbfolge kam von R+V erneut nur ein "Wie wir Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, ist die Übernahme des Vertrages des verstorbenen Vaters auf die Mutter nicht möglich." Auf Frage, wo geregelt wird was im Todesfalle möglich ist, und was nicht wird auf die allgemeinen Vertragsinfos hingewiesen, die ich im Folgenden durchgearbeitet habe - ohne darüber auch nur eine Information zu finden. Dies habe ich in der bisher letzten Mail angemerkt und den Kontakt zu einem Ombudsmann der R+V angekündigt.
Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
1. Ist die Versicherung gesetzlich verpflichtet, einen der direkten Erben den Vertrag übernehmen zu lassen, oder "machen das normalerweise alle Versicherungen, sind aber nicht dazu verpflichtet"?
2. Könnte es sein, dass es eine Ausnahme darstellt, dass der Vertrag noch ein R+V24 Vertrag ist, es dieses Unternehmen aber seit kurzem so nicht mehr gibt?
3. Gibt es eine Chance auf Einigung bzw mit welchem "Druckmittel" würde die R+V hier einlenken?
4. Wer entscheidet bei einem Versicherungswechsel, ob die SF-Klassen von Person A auf Person B übertragbar sind? Folgende Überlegung - kommt es bei der R+V nicht zu einer Einigung, würden wir das Auto auf mich ummelden (bin nicht im Erbe) und könnten somit die Versicherung kündigen - Frage ist dann nur: Wie bekommen wir die SF-Klasse vom verstorbenen Vater in den neuen Vertrag (der dann auf meine Frau läuft) bei der neuen Versicherung?
Vielen Dank!
32 Antworten
Es liegt im Ausgangspost das Mißverständnis vor, daß die Thematik irgendwie gesetzlich geregelt sei.
Jede Gesellschaft kann dich zu beliebigen Konditionen versichern (oder auch nicht, wenn sie nicht will).
Alles Verhandlungssache. "Druckmittel" etc. gibt es da nicht, außer eben woanders hinzugehen.
Zitat:
@CampinoF1 schrieb am 22. Juli 2022 um 14:51:45 Uhr:
Hallo Forum,Ich bräuchte mal euer Wissen. Folgende Situation:
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1) Der Vater hat seiner Tochter eine Generalvollmacht "über den Tod hinaus" oder "für den Todesfall" erteilt.
Dann kann die Tochter nach dem Tod des Vaters den SFR auf sich und ihre Versicherung übertragen lassen. Egal wer Erbe ist. Sie handelt an Stelle des toten Vaters.
Einwendungen von Erben gegenüber der Versicherung sind nicht möglich.
2) Es gibt keine Vollmacht.
Es muss zunächst ein Erbschein beantragt werden.
Dann müssen alle Erben außer der Tochter gegenüber der Versicherung des Vaters unter Vorlage des Erbscheins erklären, dass sie mit der Übertragung des SFR auf die Tochter einverstanden sind. ("Verzichtserklärung"😉
Gleichzeitig muss die Tochter eine Übertragung des SFR auf ihren Namen und ihre Versicherung beantragen.
Bei welcher Haftpflichtversicherung die Tochter aktuell mit ihrem Kfz versichert ist, spielt keine Rolle.
D.h. ein SFR des Vaters bei der Allianz muss auch auf einen Vertrag der Tochter bei der AXA übertragen werden.
Existiert die "alte" Versicherung nicht mehr, ist zunächst zu klären, wer Rechtsnachfolgerin und damit Vertragspartner der Erbengemeinschaft ist.
Die Tochter hat einen Anspruch, soweit sie den Führerschein lange genug besitzt, um diesen SFR selbst theoretisch erreicht zu haben.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 23. Juli 2022 um 09:03:53 Uhr:
Sobald das Auto auf einen anderen Halter umgemeldet wird, erlischt der bisherige Versicherungsvertrag, wegen Wagniswegfall. Verhindert kann die R+V das nicht, denn die neue Versicherung macht die SF-Übertragung.
Ich würde den als VN nehmen, der die meistens schadensfreien Jahre übernehmen kann.
z.B deine Frau oder du.
Soweit so klar - angenommen ich melde das Auto um auf mich (wie bei einem Verkauf um die ganze "Erbe-Geschichte" aus dem Weg zu gehen), habe somit Sonderkündigungsrecht bei der R+V und suche mir eine neue Versicherung - inwiefern hat die neue Versicherung bzw ich als Versicherungsnehmer das Recht, die SFK meines Schwiegervaters "zu ziehen"? Wie muss das beantragt werden - mit Angabe der alten Vertragsnummer der Vorversicherung?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 23. Juli 2022 um 13:54:00 Uhr:
Um einen Versicherungsvertrag im Todesfall zu beenden, muss das Fahrzeug nur auf einen anderen Halter zugelassen werden, für was soll da eine Sterbeurkunde gebraucht werden?
Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob es einen Unterschied macht wenn das Auto auf die Tochter umgemeldet wird (somit direkter Erbe und somit kein Sonderkündigungsrecht bei der momentanen Versicherung) oder auf mich als Schwiegersohn (kein Erbe, somit Sonderkündigungsrecht).
Ich verstehe dieses ganze Sonderkündigungsrecht-Thema nicht 😕. Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter umgemeldet wird, endet der alte Vertrag automatisch. Dann muss von der neuen Versicherung nur noch der SFR des Verstorbenen abgerufen werden.
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Korrekt. Der Vertrag besteht aber mit dem Tod sofort mit den Erben des Verstorbenen weiter. Insofern ist die Police dann unrichtig betreffs der Person des VN. Das muss korrigiert werden. Die SF-Klasse als Tarifmerkmal ist dann anzupassen. Eh man sich nun mit einer bockigen Versicherung rumstreitet, kann man das mit dem Halter- und Versicherungswechsel auch abkürzen.
Ok, ihr habt`s nicht verstanden.
Muss ich schon wieder den ganzen Fred lesen 😕
Zitat:
@celica1992 schrieb am 23. Juli 2022 um 13:54:00 Uhr:
Um einen Versicherungsvertrag im Todesfall zu beenden, muss das Fahrzeug nur auf einen anderen Halter zugelassen werden, für was soll da eine Sterbeurkunde gebraucht werden?
Da es bei einer Rabattübertragung bei der HUK vom Abgebenden keine Unterschrift benötigt wird, braucht man auch keine Sterbeurkunde.
Was soll die bei einer Rabattübertragung beweisen?
Spielst Du gerade den Besserwisser? Ich wette, Du hast den Fall noch gar nicht selbst erlebt.
Ich kann NICHT einfach ein Fahrzeug ummelden und dabei den SF des bisherigen Halters übernehmen. Denn der ist personengebunden.
Daher wollten beide Versicherungen die Sterbeurkunde als Nachweis, dass der Vertragsinhaber den Rabatt nicht mehr nutzen wird...
Und weißt Du was: die Sterbeurkunde ist das allerkleinste Problem, denn die braucht man nach dem Todesfall bei fast allen Institutionen. Eins der ersten Dokumente, die man einscannt...
Bleib mal locker. Die SF-Übernahme kann jede Versicherung für sich so handhaben wie sie will. Seine macht es so wie er es geschildert hat und damit ist die nicht alleine.
Mit der Sterbeurkunde ... kann man beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen. Erst dieser weist einen als Erben aus und der Erbschein ist das Dokument das man dann überall vorzeigen muss, damit man die Nachlassthemen regeln kann. [KlugscheissmodusOFF]. 😉
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. Juli 2022 um 15:30:42 Uhr:
Ich verstehe dieses ganze Sonderkündigungsrecht-Thema nicht 😕. Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter umgemeldet wird, endet der alte Vertrag automatisch. Dann muss von der neuen Versicherung nur noch der SFR des Verstorbenen abgerufen werden.
Lies mal meine Bedenken im letzten Absatz des letzten Beitrages - beim Ummelden auf den direkten Erben bin ich mir nicht sicher, dass das Sonderkündigungsrecht greift.
Lt Verivox:
"Wer im Zuge einer Erbschaft neuer Eigentümer des Fahrzeugs wird, tritt automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und muss diesen bis zum nächsten regulären Kündigungstermin weiterführen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht folglich nicht, selbst wenn sich aufgrund der geänderten Personenmerkmale die Versicherung verteuert.
Kfz-Versicherung bei Umschreibung auf einen anderen Erben
Im Zuge der Abwicklung einer Erbschaft einigen sich zuweilen die Erben darauf, das Auto des Verstorbenen an einen anderen Verwandten zu übertragen, weil der Erbe des Fahrzeugs keine Verwendung dafür hat. In diesem Fall erfolgt nach dem Antritt der Erbschaft die Ummeldung des Fahrzeugs auf den neuen Eigentümer.
Weil es sich dann um einen Besitzerwechsel außerhalb der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge handelt, gelten nun dieselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Halterwechsel. Der neue Halter kann frei entscheiden, ob er die bestehende Versicherung weiterführen oder sich einen neuen Versicherer suchen will."
Meine Frau wäre direkter Erbe als Kind, da kein Testament. Deswegen halte ich es für "sicherer", das Auto auf mich umzumelden wie bei einem Kauf, dass ich sicher das Sonderkündigungsrecht habe und die Versicherung auf meine Frau, um sicher die SFK des Vaters mitzuziehen.
Ist sie Alleinerbin oder gibts noch andere Erben?
Es gibt noch die Ehefrau des Verstorbenen und eine weitere Tochter - ohne Testament sind die, soweit mir das Erbrecht bekannt, Direkterben wenn es kein Testament gibt.
Gut, in dem Fall ist die Ummeldung auf die Ehefrau auch ein Halterwechsel mit regulärer Möglichkeit, eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2022 um 09:43:04 Uhr:
Gut, in dem Fall ist die Ummeldung auf die Ehefrau auch ein Halterwechsel mit regulärer Möglichkeit, eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen.
Braucht es in dem Fall irgendeine Abtreterklärung der restlichen Erben? Oder "verschweigt" man das bei der Ummeldung einfach?
Wer fragt danach? Wir leben ja nicht in Österreich, da ist sowas wesentlich komplizierter und langwieriger.
Du musst hat noch abklären, ob die Mutter oder die Schwester, den SF eventuell auch haben wollen.