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Versicherungsschutz ohne Zulassung in der Garage?

Hallo,
Bekomme Anfang Dezember 16, ein Neufahrzeug was ich bis Januar 17 in der Garage stehen lasse werde ohne Anmeldung und Versicherungsschutz. Wollte es wie o.b. Genannt im Januar 17 bzgl. Erstzulassung zulassen.
Gibt es irgendwie eine Möglichkeit das Fahrzeug zu versichern ohne es zuzulassen?
Im Falle eines Brandes oder Diebstahl?
Gruß und danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Aber die Ruheversicherung gab es meiner Meinung nur für stillgelegte Fahrzeuge. Und dafür müssen die angemeldet gewesen sein.

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Zitat:

@romanusko schrieb am 4. September 2016 um 01:17:41 Uhr:


Die beitragsfreie Ruheversicherung ist eine Nachversicherung für ein Fahrzeug, welches einmal angemeldet war und beim dem Unternehmen geführt wurde, und zwar in dem Umfang, wie es vorab versichert war.

Die Ruheversicherung endet meist, wenn auf die SF-Klasse ein neues Fahrzeug zugelassen wird.
nein.

Man muss dann die Ruheversicherung explizit anfordern.
nein. Der normale Vertrag geht in eine 18-monatige beitragsfreie Ruheversicherung über.

Da der TE ein Neufahrzeug in die Garage stellen will, kann es sich nie und nimmer um eine Ruheversicherung handeln, weil es niemals vorab Vertragsgegenstand war.

Doch, aber eben um eine beitragspflichtige Ruheversicherung. Sie heißt dann formell oft nicht mehr so, weil sie meist ein Produktnamen trägt, wie "Heimateinstellraumversicherung", "Einstellraumversicherung", "Garagenversicherung".
Sie ist aber vom Grunde her eben nichts anderes als eine beitragspflichtige Ruheversicherung. Sie beträgt zumindest bei uns ein % auf die normale Prämie und ist bei eingültiger Versicherung verrechenbar.

Die Kasko über eine vorläufige Deckung ginge auch. Die vorläufige Deckung steht für mich aber immer in so einem luftleeren Raum. Die Ruheversicherung ist hier die bessere Lösung. Der TE bekommt eine vernünftige Police, Rechnungs, etc...

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 4. September 2016 um 02:08:24 Uhr:


Nicht 23:59:59 sondern 0:00 Uhr, wie es in jedem KFZ Vertrag dokumentiert ist.

Nicht 23:59:59, nicht 00:00, beides falsch. Der einzig richtige Zeitpunkt ist 24:00 Uhr.

Nein, beides Endet und Beginnt um 0:00, kannst Du im jedem KFZ und RS Vertrag nachlesen.

Bei anderen Sach/Haftpflichtverträgen ist das Mittags 12:00, auch zum Nachlesen auf dem Policen.

24:00 des Vortages = 00:00 des Folgetages 😉

Cool...dann bekomm ich ja eine Sekunde Vesicherungsschutz gratis 😁

nee ... aber 20% auf alles ohne Stecker 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. September 2016 um 19:04:53 Uhr:


nee ...

Doch. Wenns vom 1.1.20xx 0:00 Uhr bis 1.1.20(xx+1) 0:00 Uhr dauert läuft der Vertrag 365 Tage und 1 Sekunde (sofern xx nicht in {Schaltjahre}).

Die Sekunde ist also für lau.

Das Problem ist einfach nur, dass es 24:00:00 Uhr gar nicht gibt.

Wusste ich doch, dass Du drauf kommst 🙂

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