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Versicherungsschutz KAT ohne E-Prüfzeichen

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 14:56

Hallo,

weiß jm. von euch wie sich das auf den Versicherungsschutz auswirkt wenn ich einen Universal-Metall-400 Zellenkat ohne E-Prüfzeichen in meinen Wagen einbaue?

Der Verkäufer meinte, dass es kein Problem sei und er würde auf jeden Fall den ohne E-Zeichen nehmen.

Kann ich mir fast nicht vorstellen.

Es gibt aber auch noch einen mit E-Zeichen, da bleibt die Leistung dann gleich. Seine Aussage: Es wird sich nichts verändern, läuft auch nicht zugestopft oder sonstiges.

Aber der ohne E-Zeichen wird je nach Motor 5-10Ps bzw. besseres Ansprechverhalten bringen.

Der Abgaswert wird gehalten.

Und jetzt?

Grüße

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16 Antworten
am 17. Juli 2007 um 15:33

Solange das im Bereich der Serienstreuung von 10% liegt, nix.

Mfg, Mark

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 15:45

Des wäre ja klasse, weil das die günstigste Alternative ist.

Momentan habe ich vier Möglichkeiten.

Diese ist die günstigste. Mit ca. 300-400€.

Was bringt ein E-Prüfzeichen dann überhaupt? Der Verkaufer meinte, der Tüv könnte meckern, aber das liegt immer im "Auge des Prüfers"

Grüße

am 17. Juli 2007 um 17:27

Danke

 

egal welche Wahl nun getroffen wird,

ich möchte mich herzlichst für dieses "leckerlie" bedanken,

denn einfach mal herzhaft lachen ist genau mein Ding ;)

original von "einsachturbo"

"Der Verkäufer meinte, dass es kein Problem sei und er würde auf jeden Fall den ohne E-Zeichen nehmen."

so-so, würde er :cool:

gibt es das auch in folgender Ausführung ?

...nun mach endlich nen Flachköpper vonne Brücke,

der da unten schon ne Woche liegt, hat sich auch getraut... :D

 

PS. ich dachte immer nicht bauartgenehmigte Teile,

führen zum erlöschen der Betriebserlaubnis,

haben die das geändert ?

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 17:42

Hi,

is ABE und E-Zeichen das gleiche?

Ich hab halt kein Plan deshalb frag ich hier. Mir is am wichtigsten, dass der Versicherungsschutz gewahrt bleibt. Also nehm ich den mit E-Zeichen.

Dann muss ich nix eintragen lassen. (Verbessert mich bitte, wenn ich falsch liege)

 

Grüße.

am 17. Juli 2007 um 18:33

Jaja, erlöschen der BE; bla bla bla...

Der Versicherungsschutz ist nur im Bereich einer Leistungssteigerung gefährdet.

Durch einen falschen Kat aber nur, wenn durch den Kat ein Unfall passiert.

Also wenn du einem die Vorfahrt nimmst, ist das egal, was fürn Kat und ob überhaupt einer drunter war...

Oder ob du falsche Rückleuchten drinnen hattest.

Re: Danke

 

Zitat:

Original geschrieben von egenwurm

PS. ich dachte immer nicht bauartgenehmigte Teile,

führen zum erlöschen der Betriebserlaubnis,

haben die das geändert ?

so etwas gab es noch nie,aber sollte sich durch den einbau eines anderen katalysators das abgasverhalten verändern,so ist das ein erlöschen der betriebserlaubnis.

Hör' auf egenwurm,

 

ohne Prüfzeichen legt dir der Tüv die Karre still (wenn er es denn entdeckt).

Und wenn durch den Einbau eines nicht typgenehmigten Bauteils die BE erlischt, ist das der Versicherung auch nicht egal.

 

greenline8

am 31. Juli 2007 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von greenline87

Hör' auf egenwurm,

 

ohne Prüfzeichen legt dir der Tüv die Karre still (wenn er es denn entdeckt).

Und wenn durch den Einbau eines nicht typgenehmigten Bauteils die BE erlischt, ist das der Versicherung auch nicht egal.

 

greenline8

Die VS kann daran aber nur was gewinnen, wenn das Teil auch wirklich ursächlich für den Schaden war, oder das Risiko eines Unfalles erhöht. Wenn dir der Kat abbricht und sich beim dahinterliegenden Auto durch die Stoßstange bohrt, dann wäre das der Fall, aber doch eher unwahrscheinlich.

Der Tüv legt die Karre auch nicht still, im Falle eines entdeckens kann er aber die Plakette verweigern. Stilllegen kann er nur, wenn eine sichere Fahrt zur Werkstatt nicht mehr gewährleistet ist. (du z.B. ohne Bremse oder mit undichter Spritpumpe auftauchst).

ein erlöschen der betriebserlaubnis durch z.B. falsche teile führt zwangläufig zum erlöschen des versicherungschutzes lest doch mal das Kleingedruckte auf euren versicherungsverträgen da steht alles drinne

gruss dieter

Sag' ich doch!!!!

Moin,

Das ist zwar RICHTIG ... aber macht einen nicht sofort höchst kriminell ...

Im Falle eines Unfalles müßte nachgewiesen werden, das das Fahrzeug VERKEHRSUNSICHER gewesen ist, dann kann die Versicherung einen in Regress nehmen. Dies wäre gegeben, wenn der Kat ohne e-Prüfzeichen eine Leistungserhöhung bringen täte (was Ihm ja nachgesagt wird). In diesem Fall könnte daraus ein Problem ERWACHSEN (muss aber nicht). Was es aber auf JEDEN FALL bedeutet, ist das du Steuerbetrug begehst. Da der Katalysator ja nicht den Vorschriften entspricht, ob er nun tatsächlich genausogut oder vielleicht sogar besser ist, interessiert niemanden, solange das nicht begutachtet wurde.

Also das Teil nehmen, welches ein e-Prüfzeichen hat und für dein Fahrzeug freigegeben ist. Damit fährst du in jeder Hinsicht besser und sicherer.

MFG Kester

Irgendwie will das nicht rein:

Es geht nicht darum, ob ein Teil nun die Verkehrssicherkeit beeinträchtigt oder ursächlich für einen Unfall ist.

Wenn du einfach nur einen Scheinwerfer ohne das E-Prüfzeichen auf dem Glas einbaust, erlischt die BE und damit der Versicherungsschutz.

Moin,

Du musst hier etwas unterscheiden. Hast du wie du sagst z.B. einen Scheinwerfer ohne Prüfzeichen am Auto, dann ist zwar die BE erloschen und dein Versicherungsschutz in Gefahr bzw. erloschen und zwar für die ZULASSUNG. Denn für die ist WICHTIG, das dein Versicherungsschutz IMMER (!) und zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Das heißt noch LANGE nicht, das die Versicherung einen Schaden nicht reguliert bzw. dich in Regress nehmen kann. Bleiben wir bei deinem Beispiel, du fährst tagsüber OHNE Licht mit einem solchen Scheinwerfer durch die Gegend und fährst einem Fahrzeug auf, das hinter einer Biegung steht. In diesem Fall wird deine Versicherung regulieren müssen, da der nicht zulässige Scheinwerfer NICHT ursächlich mit dem Unfallgeschehen in Zusammenhang zu bringen ist. Sie kann es zwar probieren, wenn der Scheinwerfer irgendwo in einem Bericht "auftaucht" ... aber hätte hier sicherlich schlechte Karten.

Gleiches Unfallgeschehen des Nachts, du fährst mit Beleuchtung. Jetzt kann die Versicherung zumindest behaupten, das der Scheinwerfer ursächlich am Unfallgeschehen beteiligt war. Denn dadurch das er nicht geprüft ist, kann seine Ausleuchtung schlecht sein. Die Behauptung, mit dem Werksscheinwerfer mit Prüfzeichen hättest du das andere Fahrzeug früh genug erkennen können. Du wirst in diesem Fall den Gegenbeweiß nicht antreten können (oder wenn doch, dann nur zu HORRENDEN Kosten). Hier wird dich die Versicherung in Regress nehmen können, also sofern die kein böswilliger Vorsatz nachgewiesen werden kann ... zu irgendwas um die 8000 Euro.

Die Polizei wird dich aber auch des TAGS so bestrafen ... als ob du gegen die Versicherungspflicht verstossen hättest, einfach weil die davon ausgehen wird, das das Fahrzeug also NACHTS möglicherweise nicht Verkehrssicher ist bzw. nicht für alle Eventualitäten versichert ist. Das ist nämlich wesentlich VIELSCHICHTIGER als man meinen sollte !

MFG Kester

Hi Rotherbach,

ein nicht typzugelassenes Bauteil an einem Unfallfahrzeug, das ist doch ein gefundenes Fressen für eine Versicherung.

Du stimmst mir doch sicher zu, das durch den Anbau eines nicht typzugelassenen Bauteils die BE erlöscht. Hatte es bei meiner HD selbst zu hören bekommen. Der Sound des Auspuffbollerns lag noch unter den eingetragenen Werten in Phon. War ein geiles Teil, hatte aber nirgendwo ein schwachsinniges Prüfzeichen. Und in Deutschland kann leider nicht sein, was nicht sein darf.

Hatte auch keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit, nur dass meinen Nachbarn die Würstchen von Grill flogen, aber nur bein Starten (musste immer etwas mehr Gas geben, da nur Kickstarter).

Nicht dass wir uns falsch verstehen: ich bin kein Kämpfer für irgendwelche Paragraphen oder EU-Schwachsinn!

greenline87

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