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Versicherungsnehmer weigert sich, Unfallhergang gegenüber seiner Versicherung zu schildern

Themenstarteram 29. November 2018 um 9:21

Motorradfahrer M nimmt Autofahrer A die Vorfahrt. Da er losfährt, als A bereits auf der Kreuzung ist, kann A nur noch über den Bordstein ausweichen, um nicht mit M zusammenzustoßen. A hupt und benutzt Lichthupe, M fährt einfach weiter. A überzeugt sich, dass Auto noch bedingt fahrfähig und nimmt die Verfolgung auf. Er stellt M, der zugibt, den Vorgang bemerkt zu habe und sich bedankt, dass A ihn nicht umgefahren habe, gibt jedoch an, nicht bemerkt zu haben, dass A dabei Schäden erlitten hat.

M und A besichtigen gemeinsam Auto und finden frische Schäden an Reifen und Felgen. M erklärt sich bereit, Unfallprotokoll zu unterschreiben.

A besucht Fachwerkstatt und nach Meldung an gegnerische Versicherung V auch Gutachter, Schadenshöhe etwas über 1000 €.

Versicherung zahlt nicht, auf Nachfrage stellt sich heraus, dass V M angerufen hat und um mündliche Bestätigung des Vorfalls gebeten hat. M bestreitet den Vorfall nicht, hat jedoch Zweifel an seiner Schuld und will sich nur schriftlich äußern, sagt zu, einen zuzusendenden Fragebogen der Versicherung auszufüllen. Wochen später gibt es immer noch keine Reparaturzusage von V. A fragt nach, V stellt fest, dass Bogen nicht zurückgesandt, sagt zu, Aussage von M einzufordern oder auf Aktenlage zu entscheiden. Auf weitere Nachfrage wird sogar Entscheidungstermin zugesagt, der verstreicht.

Die Beweislage dürfte anhand von Fotos und unterschriebenem Unfallprotokoll hinreichend klar sein.

Was für einen Grund könnte V haben, die eigenen Zusagen nicht einzuhalten?

Muss M Regress von V fürchten, weil er seine Pflichten als Versicherungsnehmer nicht eingehalten hat?

Beste Antwort im Thema

@Mosel-Manfred

Aber wäre ja auch nichts Neues.... das da was schied läuft in unserem Lande!

Dennoch mag ich mich nicht anwaltlich vertreten lassen wenn es meiner Meinung nach gar keinen vernünftigen Anlass gibt.

 

Ein Schadensfall ist Anlass genug.

Aber muss ja jeder selber wissen ob er sich einen Überhelfen lässt oder nicht.

Wen du Krank bist, dann geht du zu einem Arzt der dir hilft, wenn dein Klo verstopft ist, dann holst du dir einen Klemptner, der das wieder richtet. Nur bei einem Versicherungschaden, da glaubt der Laie er kann das alles alleine. Gott sei Dank läut in unserem Lande diesbezüglich nichts schief (wenigstens diesbezüglich). Der juristische Beistand ist absolut legitim und überhaupt rein gar nichts verwerfliches. Und dies Stammtischgebrabbel mit den steifenden Prämien, man mag es einfach nicht mehr lesen, weil es einfach der allergröße Mumpitz ist.

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Zitat:

@robert344 schrieb am 1. Dezember 2018 um 01:36:51 Uhr:

aus der einseitigen mehr als dünnen Schilderung des TE´s

Wenn die Darlegungen des TE insgesamt plausibel und glaubwürdig sind, woran sonst bitte möchte man sich halten wenn nach einem Rat gefragt wird ?

Sicher besteht immer die Möglichkeit dass entscheidende Details nicht erwähnt werden oder sehr subjektiv dargestellt werden, aber der einzige der sich damit schaden würde wäre natürlich der Fragesteller selbst da die Antworten von falschen Voraussetzungen aus gegeben würden.

In dem Fall hier vermute ich das aber nicht.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 2. Dezember 2018 um 10:36:40 Uhr:

Wenn die Darlegungen des TE insgesamt plausibel und glaubwürdig sind, woran sonst bitte möchte man sich halten wenn nach einem Rat gefragt wird ?

Wenn es zu dünn ist, dann sollte man das eben sagen, dass dort mit dem Kenntnisstand nicht unerhebliche Risiken vorhanden sind.

Es ist typisch für aus meiner Sicht schlechte Anwälte, dass diese sich auf den Standpunkt zurück ziehen, dass sie ja nicht mehr wussten. Hier gehört einfach der klare Hinweis her, dass die Sachlage bislang so dürftig geschildert ist, dass man eben entsprechend hohe Risiken sieht ... ist das der Fall, dann ist ja auch gut.

Zitat:

@robert344 schrieb am 2. Dezember 2018 um 17:36:16 Uhr:

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 2. Dezember 2018 um 10:36:40 Uhr:

Wenn die Darlegungen des TE insgesamt plausibel und glaubwürdig sind, woran sonst bitte möchte man sich halten wenn nach einem Rat gefragt wird ?

Wenn es zu dünn ist, dann sollte man das eben sagen, dass dort mit dem Kenntnisstand nicht unerhebliche Risiken vorhanden sind.

Es ist typisch für aus meiner Sicht schlechte Anwälte, dass diese sich auf den Standpunkt zurück ziehen, dass sie ja nicht mehr wussten. Hier gehört einfach der klare Hinweis her, dass die Sachlage bislang so dürftig geschildert ist, dass man eben entsprechend hohe Risiken sieht ... ist das der Fall, dann ist ja auch gut.

Der Vortrag ist nicht zu dünn. Der M hat schriftlich den Ablauf bestätigt.

Hier ist was typisch. Aber das sieht der geneigte Leser selbst.

Um klar zu prognostizieren was vor Gericht herauskommen würde, ist er zu dünn (meine Meinung und damit ist es von mir auch das ... wenn du anderer Meinung bist ... von mir aus).

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 10:29

Der Versicherung wird die Sachlage wohl gereicht haben, denn sie hat gerade geschrieben, dass der VN weiterhin keine Schadensanzeige abgegeben hat und sie jetzt regulieren werden.

Ich werde es trotzdem zum Anwalt geben. Ich habe das letzte Mal vor 20 Jahren einen Fall selbst reguliert, und sie haben überall rechtswidrig abgezogen, nach drei weiteren Schreiben immer noch etwas gezahlt und wegen der letzten 300 DM lohnte sich ein Anwalt nicht mehr.

Dieser Unfall ist auch noch komplexer, weil z.T. fiktiv abgerechnet werden muss (Felge nicht mehr lieferbar) und die Ausfallzeit relativ lang war, weil Gutachter auf zweiter Achsvermessung bestanden hat, das ist für die Versicherung nur eine Einladung, alles zu versuchen.

Mit dem kleinen Streitwert ist es so eine Sache.

- Kanzlei in Köln, die für viele Ford-Autohäuser arbeitet, war bislang immer top bei der Regulierung, obwohl wir sie nur bei kleinen Blechschäden direkt über den Ford-Händler beauftragt hatten.

- Unsere Stammkanzlei vor Ort mit Fachanwalt, bei der wir über die Jahre mehrere Fälle hatten, gibt sich bei Kleinkram keine besondere Mühe bzw. es kommt sogar wiederholt zu Fehlern bei den Anspruchsschreiben. Neue Fälle, haben sie uns schon im November gesagt, macht dieses Jahr nicht mehr der Fachanwalt, sondern der Jungspund. Als meine Frau für einen Schaden von ~ 1500 € die Unterlagen reingegeben hatte und bei der Vollmacht die (noch) nicht relevanten Sachen wie z.B. Prozeßvollmacht gestrichen hatte, hat er die Angelegenheit einfach zurückgegeben, obwohl wir das vorher auch schon ohne Probleme gemacht hatten. Naja, dann ist es wohl der Anstoß, mal eine andere Kanzlei auszuprobieren.

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