Versicherungsnehmer weigert sich, Unfallhergang gegenüber seiner Versicherung zu schildern
Motorradfahrer M nimmt Autofahrer A die Vorfahrt. Da er losfährt, als A bereits auf der Kreuzung ist, kann A nur noch über den Bordstein ausweichen, um nicht mit M zusammenzustoßen. A hupt und benutzt Lichthupe, M fährt einfach weiter. A überzeugt sich, dass Auto noch bedingt fahrfähig und nimmt die Verfolgung auf. Er stellt M, der zugibt, den Vorgang bemerkt zu habe und sich bedankt, dass A ihn nicht umgefahren habe, gibt jedoch an, nicht bemerkt zu haben, dass A dabei Schäden erlitten hat.
M und A besichtigen gemeinsam Auto und finden frische Schäden an Reifen und Felgen. M erklärt sich bereit, Unfallprotokoll zu unterschreiben.
A besucht Fachwerkstatt und nach Meldung an gegnerische Versicherung V auch Gutachter, Schadenshöhe etwas über 1000 €.
Versicherung zahlt nicht, auf Nachfrage stellt sich heraus, dass V M angerufen hat und um mündliche Bestätigung des Vorfalls gebeten hat. M bestreitet den Vorfall nicht, hat jedoch Zweifel an seiner Schuld und will sich nur schriftlich äußern, sagt zu, einen zuzusendenden Fragebogen der Versicherung auszufüllen. Wochen später gibt es immer noch keine Reparaturzusage von V. A fragt nach, V stellt fest, dass Bogen nicht zurückgesandt, sagt zu, Aussage von M einzufordern oder auf Aktenlage zu entscheiden. Auf weitere Nachfrage wird sogar Entscheidungstermin zugesagt, der verstreicht.
Die Beweislage dürfte anhand von Fotos und unterschriebenem Unfallprotokoll hinreichend klar sein.
Was für einen Grund könnte V haben, die eigenen Zusagen nicht einzuhalten?
Muss M Regress von V fürchten, weil er seine Pflichten als Versicherungsnehmer nicht eingehalten hat?
Beste Antwort im Thema
@Mosel-Manfred
Aber wäre ja auch nichts Neues.... das da was schied läuft in unserem Lande!
Dennoch mag ich mich nicht anwaltlich vertreten lassen wenn es meiner Meinung nach gar keinen vernünftigen Anlass gibt.
Ein Schadensfall ist Anlass genug.
Aber muss ja jeder selber wissen ob er sich einen Überhelfen lässt oder nicht.
Wen du Krank bist, dann geht du zu einem Arzt der dir hilft, wenn dein Klo verstopft ist, dann holst du dir einen Klemptner, der das wieder richtet. Nur bei einem Versicherungschaden, da glaubt der Laie er kann das alles alleine. Gott sei Dank läut in unserem Lande diesbezüglich nichts schief (wenigstens diesbezüglich). Der juristische Beistand ist absolut legitim und überhaupt rein gar nichts verwerfliches. Und dies Stammtischgebrabbel mit den steifenden Prämien, man mag es einfach nicht mehr lesen, weil es einfach der allergröße Mumpitz ist.
34 Antworten
Zitat:
@kaskode schrieb am 29. November 2018 um 18:05:05 Uhr:
Habe gerade mit der Versicherung telefoniert [...] Sie setzen dem M jetzt eine Frist von einer Woche, ansonsten würden sie regulieren. Ich denke mal, das ist ein gutes Zeichen.
Ein gutes Zeichen. 😁
Wie oft hast du da mittlerweile angerufen, wie oft wurde dir irgendwelcher Blödsinn erzählt und wieviele Wochen wartest du schon ?
Nächste Woche wird wieder nichst passiert sein, du wirst wieder anrufen und man wird dir eine andere Story von einem neuen Pferd erzählen. Und dir verprechen, dasss nun aber, ganz sicher diesmal, wirklich jetzt und zwar sofort in einer Woche reguliert wird.
🙄
Exakt das kommt dabei heraus wenn man es ohne Ahnung von der Materie selbst versucht und mit Versicherungen telefoniert. Mann kann nur verlieren, nichts anderes.
So überschaubar ist das, MoselManni.
falls du mich meinen solltest --- .....ich kann deine Aussage nicht bestätigen; liegt aber wohl auch daran, dass ich meinen Versicherungsvertreter seit vielen Jahren sehr gut kenne, ihm wie einem Freund vertraue und bislang noch nie enttäuscht wurde, in diversen Dingen!
Auch wenn es um den Kontakt zu anderen Versicherungen ging konnte er das für mich regeln.
Ich höre hier überall einerseits immer das Gejammer um steigende Versicherungsbeiträge und andererseits immer den seltsamen Rat, unbedingt einen Anwalt zu beauftragen.
Klar brauchen die Anwälte auch Arbeit... . Aber auch der Anwaltskontakt kostet Zeit und ist Aufwand...
Und wen jeder seinen Anwalt zunächst mal selber zahlen müsste dann würden Manche nicht auf den Zug aufspringen, ohne Grund zum Anwalt zu laufen weil es ja sein könnte das man 20€ weniger bekommt.
Ich habe bislang mit eigenen Anwälten leider auch oft schlechte Erfahrungen gemacht und meide sie wenn es irgendwie geht.
Wenn alles klappt, braucht man m.E. nicht zum Anwalt ;
und im vorliegenden Fall scheint es ja nun zu laufen.... .😎
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 30. November 2018 um 10:05:01 Uhr:
Ich höre hier überall einerseits immer das Gejammer um steigende Versicherungsbeiträge und andererseits immer den seltsamen Rat, unbedingt einen Anwalt zu beauftragen.
Dieser Rat ist nicht seltsam, sondern ausgesprochen vernünftig.
Zudem ist es ein nicht tot zu kriegendes Märchen, dass die Inanspruchnahme eines Anwalts die Versicherungsbeiträge steigen lässt. Wer Kenntnis von der Kalkulation von Versicherungstarifen hat, weiß, dass diese Kosten bereits in die Beiträge einkalkuliert wurden. Versicherungen wissen natürlich, dass jeder Geschädigte den Anspruch auf rechtlichen Beistand hat. Deshalb wird in der Kalkulation, die auf Prognosen aufgebaut ist, immer vom Worstcase-Szenario ausgegangen. Heißt, dass in die Schadenskostenprognosen die Anwaltskosten zu 100 % eingerechnet sind, obwohl weniger als 10% tatsächlich einen Anwalt beauftragen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass jeder, der keinen Anwalt beauftragt, nicht etwa für Beitragsstabilität sorgt, sondern in doppelter Hinsicht die Taschen der Versicherer füllt.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 30. November 2018 um 10:30:02 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 30. November 2018 um 10:05:01 Uhr:
Ich höre hier überall einerseits immer das Gejammer um steigende Versicherungsbeiträge und andererseits immer den seltsamen Rat, unbedingt einen Anwalt zu beauftragen.Dieser Rat ist nicht seltsam, sondern ausgesprochen vernünftig.
Zudem ist es ein nicht tot zu kriegendes Märchen, dass die Inanspruchnahme eines Anwalts die Versicherungsbeiträge steigen lässt. Wer Kenntnis von der Kalkulation von Versicherungstarifen hat, weiß, dass diese Kosten bereits in die Beiträge einkalkuliert wurden. Versicherungen wissen natürlich, dass jeder Geschädigte den Anspruch auf rechtlichen Beistand hat. Deshalb wird in der Kalkulation, die auf Prognosen aufgebaut ist, immer vom Worstcase-Szenario ausgegangen. Heißt, dass in die Schadenskostenprognosen die Anwaltskosten zu 100 % eingerechnet sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass jeder, der keinen Anwalt beauftragt, nicht etwa für Beitragsstabilität sorgt,
sondern in doppelter Hinsicht die Taschen der Versicherer füllt.
Da ich diese Kalkulationen nicht kenne, nehme ich das mal so hin
finde aber das dann was schief läuft ...
Aber wäre ja auch nichts Neues.... das da was schied läuft in unserem Lande!
Dennoch mag ich mich nicht anwaltlich vertreten lassen wenn es meiner Meinung nach gar keinen vernünftigen Anlass gibt.
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@Mosel-Manfred
Aber wäre ja auch nichts Neues.... das da was schied läuft in unserem Lande!
Dennoch mag ich mich nicht anwaltlich vertreten lassen wenn es meiner Meinung nach gar keinen vernünftigen Anlass gibt.
Ein Schadensfall ist Anlass genug.
Aber muss ja jeder selber wissen ob er sich einen Überhelfen lässt oder nicht.
Wen du Krank bist, dann geht du zu einem Arzt der dir hilft, wenn dein Klo verstopft ist, dann holst du dir einen Klemptner, der das wieder richtet. Nur bei einem Versicherungschaden, da glaubt der Laie er kann das alles alleine. Gott sei Dank läut in unserem Lande diesbezüglich nichts schief (wenigstens diesbezüglich). Der juristische Beistand ist absolut legitim und überhaupt rein gar nichts verwerfliches. Und dies Stammtischgebrabbel mit den steifenden Prämien, man mag es einfach nicht mehr lesen, weil es einfach der allergröße Mumpitz ist.
So ist es. 🙂
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 30. November 2018 um 10:05:01 Uhr:
falls du mich meinen solltest --- .....ich kann deine Aussage nicht bestätigen; liegt aber wohl auch daran, dass ich meinen Versicherungsvertreter seit vielen Jahren sehr gut kenne, ihm wie einem Freund vertraue und bislang noch nie enttäuscht wurde, in diversen Dingen!Auch wenn es um den Kontakt zu anderen Versicherungen ging konnte er das für mich regeln.
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Siehst'de, machst auch nichts selbst, lässt Dich auch vertreten. Kostet nix; na, ich weiß nicht.
Habe auch so einen ähnlichen Fall.Unfall war im September 2018.Die Unfallverursacherin ,versichert bei der AllSecur,hat bis dato den Unfall ihrer Versicherung nicht gemeldet,Schadengutachten von meinem Fahrzeug liegt der Versicherung vor.Unfallgegnerin ist bereits zweimal aufgefordert worden sich zum Unfall zu äußern.Auf meine Nachfrage bei der Versicherung wie lange das noch so weitergehen soll sagte man das noch einmal gemahnt wird mit einer Frist bei verstreichen der Frist würde dann reguliert werden.Das wäre dann im Dezember.Bin gespannt!
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 30. November 2018 um 10:47:12 Uhr:
@Mosel-Manfred
Aber wäre ja auch nichts Neues.... das da was schied läuft in unserem Lande!Dennoch mag ich mich nicht anwaltlich vertreten lassen wenn es meiner Meinung nach gar keinen vernünftigen Anlass gibt.
Ein Schadensfall ist Anlass genug.
Aber muss ja jeder selber wissen ob er sich einen Überhelfen lässt oder nicht.
Wen du Krank bist, dann geht du zu einem Arzt der dir hilft, wenn dein Klo verstopft ist, dann holst du dir einen Klemptner, der das wieder richtet. Nur bei einem Versicherungschaden, da glaubt der Laie er kann das alles alleine. Gott sei Dank läut in unserem Lande diesbezüglich nichts schief (wenigstens diesbezüglich). Der juristische Beistand ist absolut legitim und überhaupt rein gar nichts verwerfliches. Und dies Stammtischgebrabbel mit den steifenden Prämien, man mag es einfach nicht mehr lesen, weil es einfach der allergröße Mumpitz ist.
Ah was. Heute frägt man dr. Google, besorgt sich Zahnersatz billig im Ausland und schraubt es mit dem Akku schrauber rein, guckt sich diy videos zum Klo freimachen an, ......
Da kann man sich den rechtlichen Beistand auch bei MT holen. 😉 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. November 2018 um 10:54:04 Uhr:
Deine Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren sind hier sehr gut. Die V und auch M haben alle kosten des Vorfalls zu tragen.
Stark wie du das aus der einseitigen mehr als dünnen Schilderung des TE´s schlussfolgerst.
Dass der Unfallgegner hier nicht grade kooperativ ist, dass es keine Zeugen gibt ... geschenkt ... oder doch nicht?
Die Tipps der Foristen haben eigenartiger Weise immer die Grundlage der vollkommenen Unschuldigkeit der TE´s, die Praxis zeigt aber, dass das seltener der Fall ist, als man so meint 😉.
Zitat:
@robert344 schrieb am 1. Dezember 2018 um 01:36:51 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. November 2018 um 10:54:04 Uhr:
Deine Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren sind hier sehr gut. Die V und auch M haben alle kosten des Vorfalls zu tragen.Stark wie du das aus der einseitigen mehr als dünnen Schilderung des TE´s schlussfolgerst.
Dass der Unfallgegner hier nicht grade kooperativ ist, dass es keine Zeugen gibt ... geschenkt ... oder doch nicht?Die Tipps der Foristen haben eigenartiger Weise immer die Grundlage der vollkommenen Unschuldigkeit der TE´s, die Praxis zeigt aber, dass das seltener der Fall ist, als man so meint 😉.
Deine uneingeschränkte Bewunderung besteht ganz zu ReCht. Die EinsChätzung solcher prozessualer Situationen ist denen, die sich damit nicht auskennen, in der Regel nicht möglich. Deine Zweifel sind von daher naChvollziehbar, aber auch unbegründet. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Dezember 2018 um 11:13:12 Uhr:
Deine uneingeschränkte Bewunderung besteht ganz zu ReCht. Die EinsChätzung solcher prozessualer Situationen ist denen, die sich damit nicht auskennen, in der Regel nicht möglich. Deine Zweifel sind von daher naChvollziehbar, aber auch unbegründet. 🙂
Die war ironisch und ist natürlich nicht gegeben. Niemand mit Ahnung würde aufgrund der Sachlage sich anmaßen ein Urteil vorherzusagen.
Du hast meinen Beitrag nicht verstanden. Ich habe die Erfolgsaussichten anhand der gegebenen Schilderung eingeschätzt. Daraus wird dann bei Dir eine "anmaßende Urteilsvorhersage". Mir zeigt das auf, dass deinem Beitrag eine inhaltliche Kompetenz nicht beizumessen ist.
Wegen der Art und Weise deines obigen Erstkontaktes mit mir könntest Du auch mal die Beitragsregel Nr.3 lesen. Persönliche Angriffe sind unerwünscht. Abweichende Meinungen kann man sachlich und ohne persönliche Angriffe formulieren.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Dezember 2018 um 23:04:43 Uhr:
Ich habe die Erfolgsaussichten anhand der gegebenen Schilderung eingeschätzt.
Das hast du nur leider nicht geschrieben in Beitrag 3.
Denn das ist leider etwas vollkommen anderes als so zu tun, als ob es eine klare Sache wäre, denn das ist es bei weitem nicht.
Das ist übrigens nicht persönlich gemeint, sondern nur eine klar abweichende Meinung.
Was ich geschrieben habe, das ist für jeden nachlesbar. Dass Du meine Beiträge nicht verstanden hast, ebenfalls.