Versicherungslage unklar Mietwagenunfall
Hallo an alle,
vor einiger Zeit ist mir und einem Freund etwas blödes passiert. Wir bzw ich hatten uns einen Mietwagen bei SiXt gemietet und war damit unterwegs. Ich bin 18 hab meinen Führerschein alles bestens. Mein Freund war damals noch 17 mit seinem B17-Führerschein. Während der Fahrt ist mir unwohl geworden, mir wurde Schwindelig und ich bin rechts ran gefahren. Mein Kumpel hat mir nachdem es mir nicht besser ging angeboten mich nachhause zu fahren. (Wir waren keine 3km von zuhause entfernt) Auf der Fahrt passierte was passieren musste, er hat eine Verkehrsinsel mitgenommen. Glücklicherweise nur ein Blechschaden aber das Problem war dass die Polizei schon vorOrt war bevor wir aus dem Auto aussteigen konnten. So war natürlich klar mein Kumpel war gefahren. Er ohne gültigen Führerschein natürlich eine blöde Situation. Wir haben der Polizei alles geschildert und sie meinten es wäre ein klarer Fall "Fahren ohne gültigen Führerschein"
-> Meine Problem ist jetzt bekommen ich von SiXt bzw der Versicherung und der Polizei Stress weil ich ihn hab fahren lassen? Er war nicht als Fahrer im Mietvertrag drin (wir auch ohne 18er Führerschein).
Danke schon mal an alle die sich meine Frage annehmen
Clemens
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hustinettenbaer5
Während der Fahrt ist mir unwohl geworden, mir wurde Schwindelig und ich bin rechts ran gefahren. Mein Kumpel hat mir nachdem es mir nicht besser ging angeboten mich nachhause zu fahren.
Wenn die ganze Sache nicht noch schlimmer werden soll, dann verschone alle Beteiligten mit dieser dämlichen Ausrede, sondern sag ehrlich, wie es wirklich war.
Alle Beteiligten, von Versicherung, über Polizei bis Staatsanwaltschaft haben diese Geschichte schon 100 Mal gehört. Soviel Übelkeit gibt´s auf der ganzen Welt nicht und Ehrlichkeit kommt besser an.
Alles andere wird Dir der Anwalt, den Du jetzt beauftragen wirst, dann schon erklären.
Hafi
18 Antworten
Servus Clemens,
na da ist Euch beiden, und vor allem Dir als Vertragspartner der Mietwagenfirma, ein schönes kleines, aber wahrscheinlich auch teures Malheurchen passiert.
Warum dein Kumpel ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer saß als der Schaden passiert ist (fahren hätte er auch mit gültigen Führerschein nicht dürfen, oder hattest Du einen zweiten Fahrer angemeldet/bezahlt?), gehört uns hier eigentlich nichts an. Aber wir Deutschen zeigen halt vor allem im "Unglücksfall" bzw. bei Fehlverhalten gerne mit dem Finger auf Andere, und wissen grundsätzlich alles besser als die Beteiligten. Brrrrr.... da schüttelts mich immer.
In Eurem jugendlich Leichtsinn habt Ihr als Erste in diesem Land eine Fehler gemacht. Oh Gott, oh Gott! Und noch viel schlimmer - IHR HABT EINE BEULE IN EIN EXEMPLAR DES DEUTSCHEN LIEBSTES KINDES GEMACHT, WELCHES EUCH NOCH NICHT MAL GEHÖRT!!! Schämt Euch!
Aber jetzt wirds Zeit zum Erwachsen werden, denn Ihr bzw. in dem geschilderten Fall vor allem Du müsst jetzt für den Schaden Gerade stehen. Da Ihr keine Topmanager, -banker oder -politiker seit, könnt Ihr Euch nicht aus der Verantwortung stehlen.
Also immer schön bei der Wahrheit bleiben, Anwalt nehmen (irgendwer liebt Euch, und wird Euch das Geld schon leihen) und dann Augen zu und durch. Und vor allem - aus der Sache lernen!!!
Ich wünsch Euch alles Gute!
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Wenn du kein Geld hast gibts eventuell die Möglichkeit dir übers Amtsgericht Prozesskostenhilfe gewähren zu lassen.
Prozesskostenhilfe wird ebensowenig einspringen wie eine Rechtsschutzversicherung, denn
Versicherungsschutz gibt es nicht, wenn Fahrer nicht über die vorgeschrieben Fahrerlaubnis verfügte und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis hatte.
Und diese Regelung ist auch gut so.
O.
TE hat geschrieben, "vor einiger Zeit ist mir und einem Freund etwas blödes passiert."
Jetzt fragt er an, wie er sich verhalten soll und ob er der Versicherung den wahren Fahrer melden soll.
Mir völlig unverständlich:
Bei Rückgabe des Mietwagens muss ein Schaden sofort festgestellt werden. Anderenfalls kann der Mieter praktisch nicht mehr für den Schaden herangezogen werden. Mieter muss sodann einen Schadensbericht ausfüllen, in dem auch nach dem Fahrer gefragt wird. Daher ist es naheliegend anzunehmen, dass der TE unwahre Angaben zum Fahrer gemacht hat. Wäre es nicht so, müsste der TE sich keine Gedanken machen, ob die Mietwagenfirma von der Polizei informiert wird.
Oder habe ich etwas übersehen?
O.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
spätestens dann wenn dem halter (also sixt) der brief vom staatsanwalt bzw. der bußgeldstelle ins haus flattert, das mit deren fahrzeug eine straftat (fahren ohne fahrerlaubnis) verübt wurde und die sich dazu äußern sollen, wissen die das du nicht gefahren bist........da die deutschen amtsmühlen allerdings recht langsam mahlen, kann das ein paar wochen dauern!
Diesen Brief wird es so aber nicht geben!
Den Sixt ist in diesem Unfallgeschehen nicht als Halter i.S.d. Gesetzes (Ermächtigen als Halter zum Fahren ohne FE) anzusehen.
Dies ist hier der TE, SIXT ist außen vor und bekommt keine Anhörung.