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Versicherungslage unklar Mietwagenunfall

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 20:11

Hallo an alle,

vor einiger Zeit ist mir und einem Freund etwas blödes passiert. Wir bzw ich hatten uns einen Mietwagen bei SiXt gemietet und war damit unterwegs. Ich bin 18 hab meinen Führerschein alles bestens. Mein Freund war damals noch 17 mit seinem B17-Führerschein. Während der Fahrt ist mir unwohl geworden, mir wurde Schwindelig und ich bin rechts ran gefahren. Mein Kumpel hat mir nachdem es mir nicht besser ging angeboten mich nachhause zu fahren. (Wir waren keine 3km von zuhause entfernt) Auf der Fahrt passierte was passieren musste, er hat eine Verkehrsinsel mitgenommen. Glücklicherweise nur ein Blechschaden aber das Problem war dass die Polizei schon vorOrt war bevor wir aus dem Auto aussteigen konnten. So war natürlich klar mein Kumpel war gefahren. Er ohne gültigen Führerschein natürlich eine blöde Situation. Wir haben der Polizei alles geschildert und sie meinten es wäre ein klarer Fall "Fahren ohne gültigen Führerschein"

-> Meine Problem ist jetzt bekommen ich von SiXt bzw der Versicherung und der Polizei Stress weil ich ihn hab fahren lassen? Er war nicht als Fahrer im Mietvertrag drin (wir auch ohne 18er Führerschein).

Danke schon mal an alle die sich meine Frage annehmen

Clemens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hustinettenbaer5

 Während der Fahrt ist mir unwohl geworden, mir wurde Schwindelig und ich bin rechts ran gefahren. Mein Kumpel hat mir nachdem es mir nicht besser ging angeboten mich nachhause zu fahren.

Wenn die ganze Sache nicht noch schlimmer werden soll, dann verschone alle Beteiligten mit dieser dämlichen Ausrede, sondern sag ehrlich, wie es wirklich war.

 

Alle Beteiligten, von Versicherung, über Polizei bis Staatsanwaltschaft haben diese Geschichte schon 100 Mal gehört. Soviel Übelkeit gibt´s auf der ganzen Welt nicht und Ehrlichkeit kommt besser an.

 

Alles andere wird Dir der Anwalt, den Du jetzt beauftragen wirst, dann schon erklären.

 

Hafi

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Und was willst du nun wissen?

- Du hast jemanden ohne gültige Fahrerlaubnis fahren lassen - Straftat nach §21 StVG du bekommst dafür so mal eben 6 Flensburger, Fahrverbot, Nachschulung und einen verlängerte Probezeit. Dazu noch eine nette Strafe - als Ersttäter geht man i.d.R. noch nicht in den Knast, also Sozialstunden und/oder Geldstrafe - die FE-Behörde selbst kann nach all dem auch noch in Eigenregie die Eignungsfeststellung anordnen (MPU)

- Er ist ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren - §6 StVG, §21 StVG (siehe Oben) + Führerscheinentzug (mit Glück bekommt er den nach der Nachschulung dann zum 18. Geburtstag wieder)

- Du hast gegen die Mietwagenbedingungen verstoßen - Vertragsstrafen aus dem Mietvertrag und Regressansprüche der Versicherung gegen Dich - Obliegenheitsverletzung

Ich sags nicht gerne aber such dir einen Anwalt und zieh dich warm an - eventuell kann der noch eine minderung der Buße rausholen, wegen deiner Übelkeit.

Es gibt zwar eine Hintertür, dass man auch ohne Fahrerlaubnis fahren kann, aber es ging wohl nicht um Leib und Leben bei deiner Übelkeit. Selbst wenn, müsste ein benachrichtigter Notarzt noch zu lange unterwegs sein damit das durchginge. Wenns dir wirklich so dreckig ging, darfst du dich auf die Frage freuen warum eben nicht 112 angerufen wurde oder der Weg statt nach Hause nicht ins Krankenhaus ging.

Richtig währe nunmal gewesen, Wagen abstellen und abholen lassen oder mit dem Taxi weiter. Da lässt sich nun nicht mehr viel dran rütteln.

Wie man sieht, kann man sich und Andere auch auf "nur 3 Kilometer"n kräftig in die Scheiße reiten.

Zitat:

Original geschrieben von Hustinettenbaer5

-> Meine Problem ist jetzt bekommen ich von SiXt bzw der Versicherung und der Polizei Stress weil ich ihn hab fahren lassen? Er war nicht als Fahrer im Mietvertrag drin (wir auch ohne 18er Führerschein).

unabhängig von dem was die polizei dir aufbrummt.....solltest du schonmal kleingeld zusammensuchen, da es sehrgut möglich ist, das sixt (bzw. deren versicherung) mit einer größeren geldforderung an dich herantritt.....

am 29. Juni 2010 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von Hustinettenbaer5

Hallo an alle,

 

 

-> Meine Problem ist jetzt bekommen ich von SiXt bzw der Versicherung und der Polizei Stress weil ich ihn hab fahren lassen? Er war nicht als Fahrer im Mietvertrag drin (wir auch ohne 18er Führerschein).

 

Danke schon mal an alle die sich meine Frage annehmen

 

Clemens

Von der Polizei nicht aber von der Staatsanwaltschaft  und der Versicherung von Sixt bekomnt ihr beide Stress.

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 20:40

F*** was zum Henker, ... das hört sich ja Übel an. Ich kann mir Anwaltskosten nicht leisten ich habe einen kleinen Mini-Nebenjob wie man das so als Schüler halt hat da springen mit Taschengeld vllt 200-250€ jeden Monat raus.

Wie genau berechnet man denn die im Strafmaß angegebenen "Tagessätze" ? 250€ : 30 Tage im Monat = 8,3€ -> Tagessatz ???

Clemens

Die Anwaltskosten sind wohl das geringste Übel bei der Konstellation. Der Rest wird wohl teurer werden als der Rechtsbeistand. Vieleicht bist du ja auch beim ADAC und kannst dir ein kostenloses Erstgespräch bei einem Partneranwalt geben lassen.

Wenn du kein Geld hast gibts eventuell die Möglichkeit dir übers Amtsgericht Prozesskostenhilfe gewähren zu lassen.

Richtet euch schon mal drauf ein, dass euch Vorsatz vorgeworfen wird. Du weist wie alt dein Freund ist und dass er BF 17 hat, da ists vorbei mit Fahrlässigkeit. Und er weis es natürlich auch selbst.

hier findest du Infos zu den Tagessätzen

Zitat:

Original geschrieben von Hustinettenbaer5

 Während der Fahrt ist mir unwohl geworden, mir wurde Schwindelig und ich bin rechts ran gefahren. Mein Kumpel hat mir nachdem es mir nicht besser ging angeboten mich nachhause zu fahren.

Wenn die ganze Sache nicht noch schlimmer werden soll, dann verschone alle Beteiligten mit dieser dämlichen Ausrede, sondern sag ehrlich, wie es wirklich war.

 

Alle Beteiligten, von Versicherung, über Polizei bis Staatsanwaltschaft haben diese Geschichte schon 100 Mal gehört. Soviel Übelkeit gibt´s auf der ganzen Welt nicht und Ehrlichkeit kommt besser an.

 

Alles andere wird Dir der Anwalt, den Du jetzt beauftragen wirst, dann schon erklären.

 

Hafi

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 21:19

Danke für deinen Tipp aber an der erwähnten Übelkeit ist nichts gelogen oder erfunden. Es war an dem Tag einfach mal mörder heiß und ich hatte nichts gefrühstückt weil ich schnell früh morgens bei der Anmietstation sein wollte um ein gutes Model zu ergattern und habe bis zum erwähnten Zeitpunkt vermutlich viel zu wenig getrunken. Schade dass du mir soetwas unterstellst.

Clemens

Zitat:

Original geschrieben von Hustinettenbaer5

Schade dass du mir soetwas unterstellst.

die frage ist NICHT, was dir hier unterstellt wird....sondern vielmehr, was der richter/staatsanwalt von deiner ausrede hält.....und diese ausrede hört der sich jeden tag dutzendfach an.....insofern kannste dir ausmalen, was der dir dann unterstellt....

In deinem Fall würd ich mir lieber irgendwo Geld her besorgen/leihen und die Sache einem Anwalt übergeben. Glaub mir das ganze wird sonst sehr Böse ausgehen.

Was hattest du denn für einen Mietwagen? Hattest du eine Vollkasko Versicherung für die Mietdauer abgeschlossen?

Zitat:

Original geschrieben von Miwi123

Hattest du eine Vollkasko Versicherung für die Mietdauer abgeschlossen?

üblicherwiese sind die dinger vk-versichert......allerdings ist die sb dabei, gerne im 4-stelligen bereich.....

interessant wirds, was die versicherung macht, weil a. der fahrer nicht eingetragen war und 2. auch garkeinen führerschein hatte......

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 23:29

Der Wagen war VK versichert. Mit 750€ SB nur wie schon angedeutet der der gefahren ist ist nicht versichert. Ich werde morgen mal die Schadensabteilung von Sixt anrufen und die Situation beschreiben und erklären. Bin mal gespannt was die mir erzählen.

Sixt weißt bis jetzt noch nicht dass mein kumpel gefahren ist. Ich denke mal sie gehen einfach davon aus dass ich gefahren bin weil ich der mieter war. Es kam bis jetzt keine Post desswegen, jetzt weiß ich gar nicht ob sich die Versicherung von Sixt mit der Polizei kurzschließt. ...

Dein letzter Satz klingt für mich so, als wolltest du eventuell versuchen die Versicherung zu veralbern und zu sagen, dass du gefahren warst.

Tip: lass es, damit reitest du dich nur noch weiter in die Scheiße.

Gemäß Mietwagenvertrag bist du bei einem Unfall generell verpflichtet die Polizei hinzu zu ziehen. Die verlangen den Unfallbericht und holen sich den notfalls direkt von der Polizei.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Hustinettenbaer5

Schade dass du mir soetwas unterstellst.

die frage ist NICHT, was dir hier unterstellt wird....sondern vielmehr, was der richter/staatsanwalt von deiner ausrede hält.....und diese ausrede hört der sich jeden tag dutzendfach an.....insofern kannste dir ausmalen, was der dir dann unterstellt....

Exakt, lieber TE.

Geh einfach mal davon aus, dass Richter daran gewöhnt sind belogen zu werden und ein gesundes Misstrauen gegenüber unwahrscheinlichen Geschichten entwickelt haben.

Und dann frage dich mal, welche der nachfolgenden Geschichten wahrscheinlicher klingt:

1) Gesundem 18-jährigem wird aus heiterem Himmel übel, so dass er nicht mehr fahren kann und sich sein treuer Freund ohne gültige Fahrerlaubnis für ihn aufopfern muss um ihn nach Hause zu fahren.

oder

2) Zwei Halbwüchsige (davon einer ohne gültige Fahrerlaubnis) mieten sich cooles Auto um ein bisschen Spaß zu haben und als der eine (mit FE) den anderen (ohne FE) fahren lässt, baut der im Übermut einen Unfall.

Selbst wenn Version 1 wahr wäre, würdest du genausogut versuchen können dem Richter was von einer Entführung durch Außerirdische glaubhaft zu machen.

am 30. Juni 2010 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von Hustinettenbaer5

Mit 750€ SB

die wirste schonmal aus eigener tasche zahlen müssen....

Zitat:

Sixt weißt bis jetzt noch nicht dass mein kumpel gefahren ist. Ich denke mal sie gehen einfach davon aus dass ich gefahren bin weil ich der mieter war.

spätestens dann wenn dem halter (also sixt) der brief vom staatsanwalt bzw. der bußgeldstelle ins haus flattert, das mit deren fahrzeug eine straftat (fahren ohne fahrerlaubnis) verübt wurde und die sich dazu äußern sollen, wissen die das du nicht gefahren bist........da die deutschen amtsmühlen allerdings recht langsam mahlen, kann das ein paar wochen dauern!

Zitat:

jetzt weiß ich gar nicht ob sich die Versicherung von Sixt mit der Polizei kurzschließt. ...

jap, die vers. wird die akte anfordern, und da stehts dann auch nochmal drinn......

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