Versicherungseigener Sachverständiger nach Kaskoschaden

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Wochen einen Einbruchdiebstahl in meinem Auto.
Es wurde einiges geklaut und ebenfalls dabei zerstört.

Meine Versicherung schickt daraufhin einen bei ihnen angestellten Sachverständigen.
Dieser hat mich dann gefragt wo ich den reparieren lassen möchte.
Ich sagte wahrscheinlich bei BMW selber.

Nun hat er entsprechend ein Gutachten erstellt (liegt mir noch nicht vor) über 5000€ Brutto (Angaben laut Versicherung).
Ich habe dann mit der Kollegin des Schadensmanagements telefoniert der ich dann mitteilte dass ich fiktiv abrechnen möchte.

Nun frage ich mich ob der Gutachter evtl. jetzt mit Stundensätzen von BMW kalkuliert hat und die Versicherung dieses Gutachten aufgrund der fiktiven Abrechnung nun ggf. nach unten korrigieren könnte.
Oder kann das erstellte Gutachten des versicherungseigenen Sachverständigen nun nicht heruntergesetzt werden. Eigentlich schwachsinnig wenn er mit dem BMW Stundensatz kalkuliert obwohl ja noch nicht feststeht ob ich nach Reparaturrechnung oder fiktiv abrechnen werden.

Ist jemandem ggf. schonmal sowas passiert?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 20:33:22 Uhr:


Die Mehrwertsteuer steht weder der Werkstatt noch der Versicherung zu.
Die bekommt der Staat, sofern sie anfällt und bei fiktiver Abrechnung fällt die eben nicht an.

Bitte mal zu Ende denken. Durch die Einbehaltung der MwSt. wird sie ja dem Staat, also dem Gemeinwesen, entzogen und bleibt in der Tasche der Versicherung. Egal wofür der Fiktivabrechner den Entschädigungsbetrag ausgibt, ob für Reparatur oder Urlaub, es fällt MwSt. an.

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aber die Schadenshöhe kann dann trotzdem unterschiedlich sein

Zitat:

@celica1992 schrieb am 21. Januar 2015 um 13:22:58 Uhr:


aber die Schadenshöhe kann dann trotzdem unterschiedlich sein

Die Kosten für die Schadenbehebung können unterschiedlich sein, hat aber absolut nichts mit der Art der Abrechnung zu tun.

Zitat:

@KSaza schrieb am 21. Januar 2015 um 12:44:08 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2015 um 12:29:43 Uhr:


Es geht nicht darum, was jemand an deiner Stelle empfinden würde sondern darum, welcher Schaden dir entstanden ist und da ist es nicht egal, ob man mit den Preisen der teuersten Werkstatt ein Gutachten erstellt, dann aber nicht, oder bei der billigsten Werkstatt, reparieren lässt.
IMO ist dir das aber auch klar, denn sonst hättest du den Thread gar nicht eröffnet.
Der Schaden bleibt im ersten Moment der gleich. Und darum geht es ja.
Ob ich den nun evtl kostengünstiger reparieren kann ist ein anderes Thema.

Wenn du es kostengünstiger gleichwertig reparieren kannst dann wurde dir zuviel ausbezahlt und um das zu verschleiern nutzen viele den Umweg über die fiktive Abrechnung damit man keine Belege vorzeigen muss.

Wenn du es kostengünstiger reparieren kannst ist der Schaden geringer und nicht gleich.

Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 13:50:46 Uhr:



Zitat:

@KSaza schrieb am 21. Januar 2015 um 12:44:08 Uhr:


Der Schaden bleibt im ersten Moment der gleich. Und darum geht es ja.
Ob ich den nun evtl kostengünstiger reparieren kann ist ein anderes Thema.

Wenn du es kostengünstiger gleichwertig reparieren kannst dann wurde dir zuviel ausbezahlt und um das zu verschleiern nutzen viele den Umweg über die fiktive Abrechnung damit man keine Belege vorzeigen muss.
Wenn du es kostengünstiger reparieren kannst ist der Schaden geringer und nicht gleich.

Stell dir vor deine Mutter schenkt dir und deinem Bruder jeweils 400€ zu Weihnachten damit ihr euch jeder eine Playstation kauft. Dein Bruder kauft sie sich für 400€ bei MediaMarkt.

Du allerdings hast einen Kumpel der bei Saturn arbeitet und du kaufst sie über Mitarbeiterrabatt für 360€. Dann hattest du Glück.

Oder hätten dir dann auch nur 360€ zu Weihnachten zugestanden?

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So hab das Gutachten vorliegen, dort steht folgendes drin:

REPARATURFIRMA: REGIONALER FACHBETRIEB

A R B E I T S L O H N ZEITBASIS 12 AW=1 STD
PREIS/KL 1 = 90.00 EUR/STD
PREIS/KL 2 = 90.00 EUR/STD
PREIS/KL 3 = 90.00 EUR/STD

sieht für mich jetzt nicht so aus als wären diese kürzbar, oder?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 21. Januar 2015 um 13:18:53 Uhr:


Quatsch, die Schadenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der Beschädigung.

Aus dem Schadensumfang ergibt sich, u. a. unter Anwendung von Stundenverrechnungssätzen, die Schadenshöhe.

Zitat:

@KSaza schrieb am 21. Januar 2015 um 15:17:29 Uhr:

So hab das Gutachten vorliegen, dort steht folgendes drin:

REPARATURFIRMA: REGIONALER FACHBETRIEB

A R B E I T S L O H N ZEITBASIS 12 AW=1 STD
PREIS/KL 1 = 90.00 EUR/STD
PREIS/KL 2 = 90.00 EUR/STD
PREIS/KL 3 = 90.00 EUR/STD

sieht für mich jetzt nicht so aus als wären diese kürzbar, oder?

Kürzbar ist alles.......😁

Aber geh einfach mal davon aus, dass auf Basis dieses Gutachten abgerechnet wird. Das
mit dem ortsüblichen Stundensätzen wurde dir hier ja schon geschrieben.

Am besten schreibst du jetzt nichts mehr, bevor du hier noch von den
Hobby- Experten in Sachen "fiktive Abrechnung eines Schadenfalles" gesteinigt wirst.

Hoffentlich zeigt dich hier keiner an....🙁

Warscheinlich hast du dich bereits schon jetzt strafbar gemacht.

Zitat:

@KSaza schrieb am 21. Januar 2015 um 14:37:41 Uhr:



Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 13:50:46 Uhr:


Wenn du es kostengünstiger gleichwertig reparieren kannst dann wurde dir zuviel ausbezahlt und um das zu verschleiern nutzen viele den Umweg über die fiktive Abrechnung damit man keine Belege vorzeigen muss.
Wenn du es kostengünstiger reparieren kannst ist der Schaden geringer und nicht gleich.

Stell dir vor deine Mutter schenkt dir und deinem Bruder jeweils 400€ zu Weihnachten damit ihr euch jeder eine Playstation kauft. Dein Bruder kauft sie sich für 400€ bei MediaMarkt.
Du allerdings hast einen Kumpel der bei Saturn arbeitet und du kaufst sie über Mitarbeiterrabatt für 360€. Dann hattest du Glück.

Oder hätten dir dann auch nur 360€ zu Weihnachten zugestanden?

Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich. Die Situation ist eher so:

Meine Mutter will uns eine PS4 schenken, fragt Vater was die kostet, der guckt kurz bei Mediamarkt und sagt 400 Euro, dann gibt Mutter uns 400 Euro mit dem Auftrag davon eine PS4 zu kaufen und ich beschaffe sie mir billiger ohne meiner Mutter die Differenz zurückzugeben. 😉 ICH würde in dem Fall ihr die Differenz geben und sagen ich habe die PS4 billiger bekommen als mein Bruder weil ich 5 Minuten überlegt habe wie ich der Familie Geld einsparen kann damit sie von den gesparten 40 Euro fett bei McDonalds essen gehen kann und mal wieder richtig highlife raushängen lassen kann und die verbliebenen drei Cents in die Spendenbox zu werfen.

Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 19:54:38 Uhr:


Die Situation ist eher so:

Meine Mutter will uns eine PS4 schenken, fragt Vater was die kostet, der guckt kurz bei Mediamarkt und sagt 400 Euro, dann gibt Mutter uns 400 Euro mit dem Auftrag davon eine PS4 zu kaufen und ich beschaffe sie mir billiger ohne meiner Mutter die Differenz zurückzugeben. 😉 ICH würde in dem Fall ihr die Differenz geben ...

IST die Situation so? WOHER weißt DU das?

Ist es nicht vielmehr eine Fiktion, die einem Generalverdacht gleichkommt?

Die Situation kann ja durchaus auch so sein:

Deine Mutter will Euch eine PS4 finanzieren, weil die PS3 kaputt ist, fragt Vater was die kostet, der informiert sich genauestens und sagt 400 Euro, dann gibt Mutter Euch 400 Euro.
Ihr würdet Euch ja jetzt gerne die PS4 kaufen; leider müsst ihr aber dem dicken Klaus 200 Euro geben, damit der Euch nicht mehr mobbt. Ihr gebt ihm 200 Euro und legt die restlichen 200 Euro beiseite, in der Hoffnung, sie demnächst, wenn Oma Euch vielleicht mal wieder etwas zusteckt, zum Erwerb der PS4 verwenden zu können. Bis dahin bastelt ihr euch die PS3 erstmal - selbst ist das Kind 😁 - noch notdürftig zusammen. Würdest DU Deiner Mutter 200 Euro zurückgeben?

In dem Fall mit dem späteren Kauf der PS4 würde ich der Mutter sagen sie soll das Geld beiseite legen, ich hole die PS4 erst später zu einem dann anderen Preis, der eventuell auch höher ausfallen kann weil die PS4 bis dahin total wertvoll geworden ist 😁

Das PS4 Beispiel war übrigens nicht von mir, ich habe es nur korrigiert damit es passt.

Das Geld von der PS4 würde ich nicht für den dicken Klaus benutzen weil das ja unerwartet kommt und ich den dicken Klaus auch ohne die PS4-Überraschung an der Backe habe, ich kalkuliere mein Leben nicht so, dass ich nur über die Runden komme wenn unerwartete Geldeinnahmen eintreffen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2015 um 12:52:52 Uhr:


Das hat mit Neid oder Missgunst nicht zu tun.
Die Schadenhöhe richtet sich danach, wie und ob repariert wird.
Warum sollte ein Geschädigter einen Anspruch auf Bereicherung haben.

Sehe ich auch so.

Am Ende des Jahres wird wieder rumgejammert, weil die "bösen" Versicherungen die Beiträge anheben.

Ich würde mich hier auch relativ entspannt zurücklehnen... Erfahrungsgemäß hat der SV des Versicherers nicht die Stundensätze von BMW eingepflegt, das machen die Kandidaten nicht mal, wenn das Auto bei der Niederlassung auf der Bühne steht... Normal schaut das dann so aus, dass der GA 3.500 EUR aufschreibt, BMW den Schaden für lockere 6.500 EUR erledigt, alles bezahlt wird und gut ist (fehlende Werkstattbindung vorausgesetzt)!

Du wirst aller Voraussicht nach - wie Delle bereits gepostet hat - den Betrag aus dem (eventuell sinnfreiem?) Gutachten bekommen.

Zitat:

@Mimro schrieb am 22. Januar 2015 um 01:56:36 Uhr:

Ich würde mich hier auch relativ entspannt zurücklehnen... Erfahrungsgemäß hat der SV des Versicherers nicht die Stundensätze von BMW eingepflegt, das machen die Kandidaten nicht mal, wenn das Auto bei der Niederlassung auf der Bühne steht... Normal schaut das dann so aus, dass der GA 3.500 EUR aufschreibt, BMW den Schaden für lockere 6.500 EUR erledigt, alles bezahlt wird und gut ist (fehlende Werkstattbindung vorausgesetzt)!

Du wirst aller Voraussicht nach - wie Delle bereits gepostet hat - den Betrag aus dem (eventuell sinnfreiem?) Gutachten bekommen.

Genau so ist das in der Praxis. Aber das mus man halt Wissen....🙂

Diesen ganzen Spam und das möchtegern Eloquent- Gesabbel drumherum kann und darf man daher gepflegt ausblenden.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2015 um 12:52:52 Uhr:


Warum sollte ein Geschädigter einen Anspruch auf Bereicherung haben.

Hat er nicht.

Aber das wie repariert wird hat keinen Einfluss auf die eigentliche Schadenhöhe. Er hat Anspruch auf die fachgerechte vollständige Behebung des Schadens. Wenn er jetzt sagt "egal, Hauptsache man sieht nicht mehr viel" und lässt das so günstig hinpfuschen und steckt sich das übrige Geld ein ist das doch seine Sache. Im Gegenzug bekommt er ja für das Auto beim Weiterverkauf weniger.

Beim Kaskoschaden gibt es i.d.R. auch keine Diskussion zu Stundenlöhnen, was die Versicherung da als durchschnittlich akzeptiert nennt sie dem SV bei der Beauftragung. Solange kein Reparaturauftrag erteilt ist wird dieser üblich für die Kalkulation herangezogen.

Zitat:

@cc307 schrieb am 22. Januar 2015 um 00:36:36 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2015 um 12:52:52 Uhr:


Das hat mit Neid oder Missgunst nicht zu tun.
Die Schadenhöhe richtet sich danach, wie und ob repariert wird.
Warum sollte ein Geschädigter einen Anspruch auf Bereicherung haben.
Sehe ich auch so.
Am Ende des Jahres wird wieder rumgejammert, weil die "bösen" Versicherungen die Beiträge anheben.

mal andersrum betrachtet:

Am Ende des Jahres wird gejubelt weil die Geschädigten auf eine u.U. teurere fachgerechte Reparatur, Mietwagen, Verbringungskosten, Mwst, ... verzichtet haben🙂

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