Versicherungseigener Sachverständiger nach Kaskoschaden

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Wochen einen Einbruchdiebstahl in meinem Auto.
Es wurde einiges geklaut und ebenfalls dabei zerstört.

Meine Versicherung schickt daraufhin einen bei ihnen angestellten Sachverständigen.
Dieser hat mich dann gefragt wo ich den reparieren lassen möchte.
Ich sagte wahrscheinlich bei BMW selber.

Nun hat er entsprechend ein Gutachten erstellt (liegt mir noch nicht vor) über 5000€ Brutto (Angaben laut Versicherung).
Ich habe dann mit der Kollegin des Schadensmanagements telefoniert der ich dann mitteilte dass ich fiktiv abrechnen möchte.

Nun frage ich mich ob der Gutachter evtl. jetzt mit Stundensätzen von BMW kalkuliert hat und die Versicherung dieses Gutachten aufgrund der fiktiven Abrechnung nun ggf. nach unten korrigieren könnte.
Oder kann das erstellte Gutachten des versicherungseigenen Sachverständigen nun nicht heruntergesetzt werden. Eigentlich schwachsinnig wenn er mit dem BMW Stundensatz kalkuliert obwohl ja noch nicht feststeht ob ich nach Reparaturrechnung oder fiktiv abrechnen werden.

Ist jemandem ggf. schonmal sowas passiert?

Liebe Grüße

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 20:33:22 Uhr:


Die Mehrwertsteuer steht weder der Werkstatt noch der Versicherung zu.
Die bekommt der Staat, sofern sie anfällt und bei fiktiver Abrechnung fällt die eben nicht an.

Bitte mal zu Ende denken. Durch die Einbehaltung der MwSt. wird sie ja dem Staat, also dem Gemeinwesen, entzogen und bleibt in der Tasche der Versicherung. Egal wofür der Fiktivabrechner den Entschädigungsbetrag ausgibt, ob für Reparatur oder Urlaub, es fällt MwSt. an.

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Zitat:

@stullek schrieb am 20. Januar 2015 um 20:23:21 Uhr:


Ich vertrete da ganz klar die Ansicht, dass ein Schaden der nicht zeitnah behoben wird auch nicht 100% der Reparaturkosten in das Portemonnaie bringen sollte, da der Wertverlust des nicht reparierten Schadens mit zunehmender Wartezeit geringer wird.

Die Meinung teile ich an sich auch.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig eine andere. Und reguliert hat nach der derzeitigen Rechtslage zu werden und nicht nach irgendeiner Meinung. Solange sich das nicht ändert bekommt der Fiktiv-Abrechner eben die Reparaturkosten wie sie unmittelbar nach dem Unfall angefallen wären - ohne Märchensteuer natürlich. Genauso die Wertminderung, auch wenn sie real gar nicht oder deutlich niedriger anfällt wenn der Wagen erst Jahre später verkauft wird.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Januar 2015 um 10:58:45 Uhr:



Zitat:

@stullek schrieb am 20. Januar 2015 um 20:23:21 Uhr:


Ich vertrete da ganz klar die Ansicht, dass ein Schaden der nicht zeitnah behoben wird auch nicht 100% der Reparaturkosten in das Portemonnaie bringen sollte, da der Wertverlust des nicht reparierten Schadens mit zunehmender Wartezeit geringer wird.
Die Meinung teile ich an sich auch.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig eine andere. Und reguliert hat nach der derzeitigen Rechtslage zu werden und nicht nach irgendeiner Meinung. Solange sich das nicht ändert bekommt der Fiktiv-Abrechner eben die Reparaturkosten wie sie unmittelbar nach dem Unfall angefallen wären - ohne Märchensteuer natürlich. Genauso die Wertminderung, auch wenn sie real gar nicht oder deutlich niedriger anfällt wenn der Wagen erst Jahre später verkauft wird.

Aber dann muss der Fiktivabrechner halt auch nicht das Forum vollweinen, dass er den KVA zum Porsche-Stundensatz eingeholt hat und dann nach fiktiver Abrechnung nur den Stundensatz der freien Werkstatt ausbezahlt bekommt 😁

Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 11:02:01 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 21. Januar 2015 um 10:58:45 Uhr:


Die Meinung teile ich an sich auch.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig eine andere. Und reguliert hat nach der derzeitigen Rechtslage zu werden und nicht nach irgendeiner Meinung. Solange sich das nicht ändert bekommt der Fiktiv-Abrechner eben die Reparaturkosten wie sie unmittelbar nach dem Unfall angefallen wären - ohne Märchensteuer natürlich. Genauso die Wertminderung, auch wenn sie real gar nicht oder deutlich niedriger anfällt wenn der Wagen erst Jahre später verkauft wird.

Aber dann muss der Fiktivabrechner halt auch nicht das Forum vollweinen, dass er den KVA zum Porsche-Stundensatz eingeholt hat und dann nach fiktiver Abrechnung nur den Stundensatz der freien Werkstatt ausbezahlt bekommt 😁

Wer lesen kann ich klar im Vorteil !

Es gibt kein KVA sondern ein Gutachten EINES VERSICHERUNGSEIGENEN MITARBEITERS !!

Ja und dem Mitarbeiter wurde gesagt man lässt es reparieren statt fiktiv abzurechnen.

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Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 11:26:13 Uhr:


Ja und dem Mitarbeiter wurde gesagt man lässt es reparieren statt fiktiv abzurechnen.

Und? Selbst wenn ich reparieren möchte bei BMW hätte ich das recht fiktiv abzurechnen.

Ich versteh dein Problem nicht........

Hast du in deiner Schadensabteilung keine Gutachten zu kürzen?😁

Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 11:02:01 Uhr:


Aber dann muss der Fiktivabrechner halt auch nicht das Forum vollweinen, dass er den KVA zum Porsche-Stundensatz eingeholt hat und dann nach fiktiver Abrechnung nur den Stundensatz der freien Werkstatt ausbezahlt bekommt 😁

Genau. Da lobt man sich - im Haftpflichtschadensfall - anstelle dieses der Versichertengemeinschaft auf der Tasche liegenden Fiktivabrechnerpacks,

das mit dem basierend auf geringeren Stundensätzen um die Mehrwertsteuer, die Verbringungskosten, die Beilackierungskosten, die UPE-Aufschläge, die Entsorgungskosten usw. verminderten Schadenbetrages in der Hand in freudiger Erwartung des mit dem nicht reparierten Schaden mit zunehmender Wartezeit geringer werdenden Wertverlustes jahrelang mit einer verbeulten Karre vor Nachbars Augen herumfährt, doch den Konkretabrechner,

der mit Sinn für die Versichertengemeinschaft sein Fahrzeug gegen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vollständig im Sinne des im Gutachten aufgeführten Repararturweges unter Inanspruchnahme eines Mietwagens und Erhalt einer üppigen merkantilen Wertminderung flugs zum Porsche-Stundensatz reparieren lässt und hiernach fröhlich herausposaunt: Den gleichen Schaden, wie an dem Auto von dem Gesindel dort drüben, den hatte ich auch mal. 😁

🙄

so viele Gutmenschen hier......

Alle so selbslos, denken nur an das Wohl der Versichertengemeischaft.....🙄

Ich bin überwältigt.

Geht doch auf die Straße und gründet die

GEFIA

Am Mittwoch wäre noch ein Demofreier Tag in Deutschland.

Mal sehen wer da dann so alles kommt....🙂

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 21. Januar 2015 um 11:35:40 Uhr:



Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 11:02:01 Uhr:


Aber dann muss der Fiktivabrechner halt auch nicht das Forum vollweinen, dass er den KVA zum Porsche-Stundensatz eingeholt hat und dann nach fiktiver Abrechnung nur den Stundensatz der freien Werkstatt ausbezahlt bekommt 😁
Genau. Da lobt man sich - im Haftpflichtschadensfall - anstelle dieses der Versichertengemeinschaft auf der Tasche liegenden Fiktivabrechnerpacks,

das mit dem basierend auf geringeren Stundensätzen um die Mehrwertsteuer, die Verbringungskosten, die Beilackierungskosten, die UPE-Aufschläge, die Entsorgungskosten usw. verminderten Schadenbetrages in der Hand in freudiger Erwartung des mit dem nicht reparierten Schaden mit zunehmender Wartezeit geringer werdenden Wertverlustes jahrelang mit einer verbeulten Karre vor Nachbars Augen herumfährt, doch den Konkretabrechner,

der mit Sinn für die Versichertengemeinschaft sein Fahrzeug gegen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vollständig im Sinne des im Gutachten aufgeführten Repararturweges unter Inanspruchnahme eines Mietwagens und Erhalt einer üppigen merkantilen Wertminderung flugs zum Porsche-Stundensatz reparieren lässt und hiernach fröhlich herausposaunt: Den gleichen Schaden, wie an dem Auto von dem Gesindel dort drüben, den hatte ich auch mal. 😁

🙄

Stimmt ich sollte eigentlich auf mein komplettes Recht verzichten oder das Geld an die Haftpflichtgeschädigten verteilen. Ist immer toll über andere zu Urteilen wenn einem selber nichts zusteht.

Ihr würdet auch ein gefundenen 10er ins Fundbüro bringen^^

Zitat:

@KSaza schrieb am 21. Januar 2015 um 11:29:08 Uhr:



Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 11:26:13 Uhr:


Ja und dem Mitarbeiter wurde gesagt man lässt es reparieren statt fiktiv abzurechnen.
Und? Selbst wenn ich reparieren möchte bei BMW hätte ich das recht fiktiv abzurechnen.
Ich versteh dein Problem nicht........
Hast du in deiner Schadensabteilung keine Gutachten zu kürzen?😁

Ich suche noch bis ich dein Gutachten gefunden habe 😉 Mir fehlen da aber noch ein paar Infos um es schneller zu finden, deshalb dauert es auch bis ich es dir zugeschickt habe.

Es geht nicht darum, was jemand an deiner Stelle empfinden würde sondern darum, welcher Schaden dir entstanden ist und da ist es nicht egal, ob man mit den Preisen der teuersten Werkstatt ein Gutachten erstellt, dann aber nicht, oder bei der billigsten Werkstatt, reparieren lässt.
IMO ist dir das aber auch klar, denn sonst hättest du den Thread gar nicht eröffnet.

Zitat:

@stullek schrieb am 21. Januar 2015 um 12:23:47 Uhr:



Zitat:

@KSaza schrieb am 21. Januar 2015 um 11:29:08 Uhr:


Und? Selbst wenn ich reparieren möchte bei BMW hätte ich das recht fiktiv abzurechnen.
Ich versteh dein Problem nicht........
Hast du in deiner Schadensabteilung keine Gutachten zu kürzen?😁

Ich suche noch bis ich dein Gutachten gefunden habe 😉 Mir fehlen da aber noch ein paar Infos um es schneller zu finden, deshalb dauert es auch bis ich es dir zugeschickt habe.

Ich bin dir gerne behilflich ;-)

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2015 um 12:29:43 Uhr:


Es geht nicht darum, was jemand an deiner Stelle empfinden würde sondern darum, welcher Schaden dir entstanden ist und da ist es nicht egal, ob man mit den Preisen der teuersten Werkstatt ein Gutachten erstellt, dann aber nicht, oder bei der billigsten Werkstatt, reparieren lässt.
IMO ist dir das aber auch klar, denn sonst hättest du den Thread gar nicht eröffnet.

Der Schaden bleibt im ersten Moment der gleich. Und darum geht es ja.

Ob ich den nun evtl kostengünstiger reparieren kann ist ein anderes Thema.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2015 um 12:29:43 Uhr:


Es geht nicht darum, was jemand an deiner Stelle empfinden würde sondern darum, welcher Schaden dir entstanden ist und da ist es nicht egal, ob man mit den Preisen der teuersten Werkstatt ein Gutachten erstellt, dann aber nicht, oder bei der billigsten Werkstatt, reparieren lässt.

Ich würde gern die Motivation derer verstehen, die aus Neid, Mißgunst oder warum auch immer, stur auf ihrer völlig irrigen Meinung bestehen, jemand, der fiktiv abrechnet, würde sich unrechtmäßig die Taschen vollmachen oder gar bereichern, und das Ganze auch noch auf Kosten der "Versichertengemeinschaft", die es gar nicht gibt.

Vielleicht kannst Du es mir erklären?

Das hat mit Neid oder Missgunst nicht zu tun.
Die Schadenhöhe richtet sich danach, wie und ob repariert wird.
Warum sollte ein Geschädigter einen Anspruch auf Bereicherung haben.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 21. Januar 2015 um 12:52:52 Uhr:


Die Schadenhöhe richtet sich danach, wie und ob repariert wird.

Quatsch, die Schadenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der Beschädigung.

Zitat:

Warum sollte ein Geschädigter einen Anspruch auf Bereicherung haben.

Hat er selbstverständlich nicht, hat aber auch niemand behauptet.

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