Versicherungseigener Sachverständiger nach Kaskoschaden
Hallo zusammen,
ich hatte vor ein paar Wochen einen Einbruchdiebstahl in meinem Auto.
Es wurde einiges geklaut und ebenfalls dabei zerstört.
Meine Versicherung schickt daraufhin einen bei ihnen angestellten Sachverständigen.
Dieser hat mich dann gefragt wo ich den reparieren lassen möchte.
Ich sagte wahrscheinlich bei BMW selber.
Nun hat er entsprechend ein Gutachten erstellt (liegt mir noch nicht vor) über 5000€ Brutto (Angaben laut Versicherung).
Ich habe dann mit der Kollegin des Schadensmanagements telefoniert der ich dann mitteilte dass ich fiktiv abrechnen möchte.
Nun frage ich mich ob der Gutachter evtl. jetzt mit Stundensätzen von BMW kalkuliert hat und die Versicherung dieses Gutachten aufgrund der fiktiven Abrechnung nun ggf. nach unten korrigieren könnte.
Oder kann das erstellte Gutachten des versicherungseigenen Sachverständigen nun nicht heruntergesetzt werden. Eigentlich schwachsinnig wenn er mit dem BMW Stundensatz kalkuliert obwohl ja noch nicht feststeht ob ich nach Reparaturrechnung oder fiktiv abrechnen werden.
Ist jemandem ggf. schonmal sowas passiert?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 20:33:22 Uhr:
Die Mehrwertsteuer steht weder der Werkstatt noch der Versicherung zu.
Die bekommt der Staat, sofern sie anfällt und bei fiktiver Abrechnung fällt die eben nicht an.
Bitte mal zu Ende denken. Durch die Einbehaltung der MwSt. wird sie ja dem Staat, also dem Gemeinwesen, entzogen und bleibt in der Tasche der Versicherung. Egal wofür der Fiktivabrechner den Entschädigungsbetrag ausgibt, ob für Reparatur oder Urlaub, es fällt MwSt. an.
60 Antworten
@KSV, das ist nur bedingt richtig.
Die Höhe des Stundenverrechnungssatzes ist in der AKB nicht geregelt, nur allgemein die Erstattung von "erforderlichen Reparaturkosten". (Kein Werkstattbindungstarif).
Aus welchem Grunde der TE nicht bei seiner Versicherung fragt und sich das Gutachten zuschicken lässt, verstehe ich offen gestanden nicht.😕
@Germania
Hier irrst du - viele (wenn nicht sogar die meisten) regeln das in ihren AKB.
Liest sich dann in etwa so:
Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder legen Sie uns bei vollständiger und fachgerechter Reparatur keine Rechnung vor, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur auf Basis von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen. Obergrenze ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts
Danke, in den AKB, die mir vorliegen, steht es so nicht.
Zitat:
@KSaza schrieb am 20. Januar 2015 um 12:56:13 Uhr:
Meine Antwort lautete "wahrscheinlich"Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 12:44:36 Uhr:
Wieso?
Hättest du gleich korrekte Angaben gemacht, dann wären geringere Stundenverrechnungssätze eingeflossen und es würde nicht gekürzt.
Ich muss mich doch nicht vorher auf irgendwas festnageln lassen.....
Das stimmt, du musst dich nicht festnageln lassen aber genauso muss die Versicherung sich nicht festnageln lassen was sie dir erstattet 😉
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Zitat:
@stullek schrieb am 20. Januar 2015 um 17:52:07 Uhr:
Das stimmt, du musst dich nicht festnageln lassen aber genauso muss die Versicherung sich nicht festnageln lassen was sie dir erstattet 😉
Doch, muss sie. Nämlich das, was vertraglich vereinbart ist. Ich begreife nicht, dass so viele Leute glauben, Versicherungen könnten zahlen, was sie wollen.
Ich würde z. B. keine Versicherung wählen, die einen solchen Passus
Lassen Sie das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht reparieren oder legen Sie uns bei vollständiger und fachgerechter Reparatur keine Rechnung vor, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur auf Basis von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen. Obergrenze ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts
in ihren Bedingungen hat und damit die Kunden, die fiktiv abrechnen, noch krasser benachteiligt, als sonst üblich (z. B. Nichterstattung der MwSt., niedrigere Entschädigungsgrenzen).
Schließlich hat der Fiktivabrechner das Gleiche für die Versicherung bezahlt, wie der Konkretabrechner, erhält aber deutlich weniger Leistung.
1) Der Fiktivabrechner hat ja auch einen geringeren Schaden erlitten, nämlich "ein paar Beulen am Auto"
2) Das es den Passus bei manchen Versicherungen gibt zeigt dir doch, dass sie machen können was sie wollen und der Kunde hat die Wahl ob er unterschreibt oder nicht. Wenn er das unterschreibt soll er auch nicht weinen wenn sie das machen.
Zitat:
@stullek schrieb am 20. Januar 2015 um 18:16:14 Uhr:
1) Der Fiktivabrechner hat ja auch einen geringeren Schaden erlitten, nämlich "ein paar Beulen am Auto"
Diese Aussage ist ja wohl der größte Unsinn.
Der Schaden ist genau der Selbe, Die Art der Abrechnung ändert an der Höhe nicht einen Cent.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Januar 2015 um 18:34:09 Uhr:
Diese Aussage ist ja wohl der größte Unsinn.Zitat:
@stullek schrieb am 20. Januar 2015 um 18:16:14 Uhr:
1) Der Fiktivabrechner hat ja auch einen geringeren Schaden erlitten, nämlich "ein paar Beulen am Auto"
Der Schaden ist genau der Selbe, Die Art der Abrechnung ändert an der Höhe nicht einen Cent.
Nein, der Fiktivabrechner hat ein paar Beulen und der Reparierer hat einen in Form der Reparaturrechnung bezifferbaren Schaden.
Das du der Meinung bist es sei das gleiche ändert nichts daran, dass es falsch ist.
Solange der Fiktivabrechner nicht reparieren lässt kann man nicht genau beziffern wie groß der Schaden ist und da kann sich die Versicherung Spielraum bei der Abrechnung einräumen wenn sie gerne auf den Cent genau kalkuliert.
Warum sollte sie 100% eines Kostenvoranschlages oder Gutachtens erstatten wenn nicht repariert wird? Eventuell sinken in der Zukunft die Reparaturkosten durch günstigere Ersatzteile oder niedrigere Stundensätze, es gibt keinen Grund wieso dieser Vorteil dem Fiktivabrechner zufliessen sollte.
Ich vertrete da ganz klar die Ansicht, dass ein Schaden der nicht zeitnah behoben wird auch nicht 100% der Reparaturkosten in das Portemonnaie bringen sollte, da der Wertverlust des nicht reparierten Schadens mit zunehmender Wartezeit geringer wird.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Januar 2015 um 18:12:52 Uhr:
... noch krasser benachteiligt, als sonst üblich (z. B. Nichterstattung der MwSt., ...
Die Mehrwertsteuer steht weder der Werkstatt noch der Versicherung zu.
Die bekommt der Staat, sofern sie anfällt und bei fiktiver Abrechnung fällt die eben nicht an.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 20:33:22 Uhr:
Die Mehrwertsteuer steht weder der Werkstatt noch der Versicherung zu.
Die bekommt der Staat, sofern sie anfällt und bei fiktiver Abrechnung fällt die eben nicht an.
Bitte mal zu Ende denken. Durch die Einbehaltung der MwSt. wird sie ja dem Staat, also dem Gemeinwesen, entzogen und bleibt in der Tasche der Versicherung. Egal wofür der Fiktivabrechner den Entschädigungsbetrag ausgibt, ob für Reparatur oder Urlaub, es fällt MwSt. an.
Auch wenn deine Argumentation etwas zu weit geht, nur wenn nicht fiktiv abgerechnet, sondern in einen Werkstatt repariert wird, fließt die Mehrwertsteuer sicher dem deutschen Staat zu.
Wenn der TE, auf Kosten der Versichertengemeinschaft, mit dem Differenz-Entschädigungsbetrag nach NY, London oder Paris shoppen fährt wohl eher nicht 😉
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 21:24:08 Uhr:
Wenn der TE,auf Kosten der Versichertengemeinschaft, mit dem Differenz-Entschädigungsbetrag nach NY, London oder Paris shoppen fährt wohl eher nicht 😉
Nur dann nicht, wenn er mit dem Fahrrad dorthin fährt.😛
Die Falschaussage in dem Satz habe ich mal durchgestrichen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Januar 2015 um 17:06:29 Uhr:
@KSV, das ist nur bedingt richtig.
Die Höhe des Stundenverrechnungssatzes ist in der AKB nicht geregelt, nur allgemein die Erstattung von "erforderlichen Reparaturkosten". (Kein Werkstattbindungstarif).Aus welchem Grunde der TE nicht bei seiner Versicherung fragt und sich das Gutachten zuschicken lässt, verstehe ich offen gestanden nicht.😕
Da muß ich dich enttäuschen, in den mir hier vorliegenden AKB´s ist es unter:
A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung?
geregelt.
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Januar 2015 um 17:06:29 Uhr:
@KSV, das ist nur bedingt richtig.
Die Höhe des Stundenverrechnungssatzes ist in der AKB nicht geregelt, nur allgemein die Erstattung von "erforderlichen Reparaturkosten". (Kein Werkstattbindungstarif).Aus welchem Grunde der TE nicht bei seiner Versicherung fragt und sich das Gutachten zuschicken lässt, verstehe ich offen gestanden nicht.😕
Die Versicherung erzählt mir seit über einer Woche das Gutachten sei auf dem Weg zu mir. Angeblich am Mittwoch versendet.
Die Sachbearbeiterin am Telefon sagt Sie hätte sich den Fall noch nicht angeschaut......
Zitat:
@stullek schrieb am 20. Januar 2015 um 20:23:21 Uhr:
Nein, der Fiktivabrechner hat ein paar Beulen und der Reparierer hat einen in Form der Reparaturrechnung bezifferbaren Schaden.Zitat:
@rrwraith schrieb am 20. Januar 2015 um 18:34:09 Uhr:
Diese Aussage ist ja wohl der größte Unsinn.
Der Schaden ist genau der Selbe, Die Art der Abrechnung ändert an der Höhe nicht einen Cent.Das du der Meinung bist es sei das gleiche ändert nichts daran, dass es falsch ist.
Solange der Fiktivabrechner nicht reparieren lässt kann man nicht genau beziffern wie groß der Schaden ist und da kann sich die Versicherung Spielraum bei der Abrechnung einräumen wenn sie gerne auf den Cent genau kalkuliert.
Warum sollte sie 100% eines Kostenvoranschlages oder Gutachtens erstatten wenn nicht repariert wird? Eventuell sinken in der Zukunft die Reparaturkosten durch günstigere Ersatzteile oder niedrigere Stundensätze, es gibt keinen Grund wieso dieser Vorteil dem Fiktivabrechner zufliessen sollte.
Ich vertrete da ganz klar die Ansicht, dass ein Schaden der nicht zeitnah behoben wird auch nicht 100% der Reparaturkosten in das Portemonnaie bringen sollte, da der Wertverlust des nicht reparierten Schadens mit zunehmender Wartezeit geringer wird.
Du kannst Ansichten vertreten, wie du möchtest. Aber erzähle hier bitte nicht so einen Dummfug.
Selbstverständlich kann ein Fitkiv- Abrechner seinen Schaden auf den Euro genau beziffern.
"Der Wertverlust wird mit der Waretzeit geringer", sicher, das geht auch in Ordnung.
Au Weia........🙁
Unglaublich was du hier für einen Blödsinn verzapft..........🙄