Versicherungseigener Sachverständiger nach Kaskoschaden

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Wochen einen Einbruchdiebstahl in meinem Auto.
Es wurde einiges geklaut und ebenfalls dabei zerstört.

Meine Versicherung schickt daraufhin einen bei ihnen angestellten Sachverständigen.
Dieser hat mich dann gefragt wo ich den reparieren lassen möchte.
Ich sagte wahrscheinlich bei BMW selber.

Nun hat er entsprechend ein Gutachten erstellt (liegt mir noch nicht vor) über 5000€ Brutto (Angaben laut Versicherung).
Ich habe dann mit der Kollegin des Schadensmanagements telefoniert der ich dann mitteilte dass ich fiktiv abrechnen möchte.

Nun frage ich mich ob der Gutachter evtl. jetzt mit Stundensätzen von BMW kalkuliert hat und die Versicherung dieses Gutachten aufgrund der fiktiven Abrechnung nun ggf. nach unten korrigieren könnte.
Oder kann das erstellte Gutachten des versicherungseigenen Sachverständigen nun nicht heruntergesetzt werden. Eigentlich schwachsinnig wenn er mit dem BMW Stundensatz kalkuliert obwohl ja noch nicht feststeht ob ich nach Reparaturrechnung oder fiktiv abrechnen werden.

Ist jemandem ggf. schonmal sowas passiert?

Liebe Grüße

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 20:33:22 Uhr:


Die Mehrwertsteuer steht weder der Werkstatt noch der Versicherung zu.
Die bekommt der Staat, sofern sie anfällt und bei fiktiver Abrechnung fällt die eben nicht an.

Bitte mal zu Ende denken. Durch die Einbehaltung der MwSt. wird sie ja dem Staat, also dem Gemeinwesen, entzogen und bleibt in der Tasche der Versicherung. Egal wofür der Fiktivabrechner den Entschädigungsbetrag ausgibt, ob für Reparatur oder Urlaub, es fällt MwSt. an.

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 22. Januar 2015 um 12:31:28 Uhr:


mal andersrum betrachtet:
Am Ende des Jahres wird gejubelt weil die Geschädigten auf eine u.U. teurere fachgerechte Reparatur, Mietwagen, Verbringungskosten, Mwst, ... verzichtet haben🙂

😁

Theoretisch mMn ja, praktisch wohl eher nicht:

Demgegenüber dürften ja immense Aufwendungen stehen für
Streichquartette (<- obwohl die keinen Applaus erhalten ... 😁), Gebühren für Anwälte, die nach massiven Kürzungen weit über die MwSt hinaus von Geschädigten eingeschaltet werden, sowie nachrangige Prozesskosten (Stundensätze, Werkstattqualität, erf. Reparaturumfänge, usw.usf.) und ggf. Nachregulierungen.

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