Versicherungsdaten geändert und anschließend Teilkasko Schaden

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Versicherung: ADAC

Am 30.10.2015 habe ich meine Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung (vor Ort) von 300€ auf 0€ verändert und habe eine Kopie des Antrages erhalten. Eigentlich ist dann die Veränderungen ab dem 31.10.2015 um 00:00 Uhr wirksam. Am 02.11.2015 bin ich zu BMW gegangen, um meine Windschutzscheibe wegen Steinschlag auszutauschen und die Heckscheibe wegen Riss, welche unter den Teilkasko Schäden fallen. Da es sich hierbei um 2 verschiedene Schadungsmeldung geht, soll ich nun zwei mal je 300€ Selbstbeteiligung bezahlen, weil der Änderungsantrag noch nicht im System ist. Der Mitarbeiter der Versicherung unterstellte mir den Vorsatz, dass ich bewusst die Selbstbeteiligung verändert habe. Allerdings hat die Versicherung dafür keine Beweise, ob es Vorsatz war oder nicht. Muss ich nun die Selbstbeteiligung bezahlen?

Beste Antwort im Thema

Wie naiv kann man eigentlich sein? - Ist doch klar, das da - bei so einer Aktion - die Versicherung dann pauschal von einer bewussten (versuchten) "Vorteilsnahme" deinerseits ausgeht!
Eben, weil die beiden Scheiben an Deinem Wagen sicher nicht erst uebers letzte WE beschaedigt worden sind, sondern diese das zuvor schon waren, und Du Deinen Vertrag bei denen auch nur genau deshalb am Freitag geaendert hast, weil Du am Montag die Schaeden bei BMW reparieren lassen wolltest ... 🙄

Im Uebrigen braucht Dir die Versicherung da ueberhaupt nichts zu "beweisen", weil Dein Vorgehen einfach zu offensichtlich war, was dann auch der Versicherung direkt einen "Anscheins-Beweis" lieferte ...

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bei welcher "Flotte" muss man zu ATU? Bitte dringend um Info, damit ich das mal weiß...

sei mal nicht immer so frech hier und zweifle nicht immer alles an was hier gewisse Leute schreiben. In diesem Fall der TE.

Bei Sixt-Leasing ist man an ATU gebunden, wenn man das Paket dazu gebucht hat.

was hast Du denn genommen? Was zweifle ich "immer" an? geht´s noch???
die Story des TE klingt... naja... da stehe ich ja ausnahmsweise mal nicht alleine mit meiner Meinung. Und ATU ist natürlich DIE seriöse Werkstattkette unter den deutschen Werkstattketten. Klar!

^^ unnötig

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Ich und auch viele Andere danken dir, falls dein VR den Betrug zahlt, dass in den nächsten Jahren die Kfz-Versicherung wieder steigt und alle für deinen Mist mitbluten müssen. In deinem Antrag kann alles mögliche stehen, solange du keine Bestätigung hast. Aber du bist ja vom Fach 😉

Zitat:

@Karthi schrieb am 3. November 2015 um 20:18:29 Uhr:


Da der Sachverhalt geklärt ist, ist es nicht notwendig weitere irgendwelche Anspielung zu machen, welche nicht zu der Sache beitragen. Das ATU glaubhaft ist oder nicht, ist jedermanns Sache aber für mich glaubhaft, weil ich dort Stammkunde bin (Flottenkarte). Es gibt das Schreiben, sowie die Rechnung und die Kreditkarten Zahlung Quittung - daher ist alles nachverfolgbar.

Danke

Dann würde ich das entsprechend belegen und der Versicherung schicken, wenn du allerdings noch keine Bestätigung hattest können sie die Leistung problemlos verweigern.

Aber nebenbei warum läuft den die Versicherung auf dich wenn das Auto ein Flottenfahrzeug ist ?

Klar, der Teufel ist ein Eichhörnchen. Umgekehrt wie vom TE beschrieben gings mir halt auch schon mal: TK ohne SB abgemeldet, nur einen Tag nach Versicherungsablauf prompt den ersten Steinschlagschaden nach über 10 Jahren kassiert. Zufälle passieren eben.

Trotzdem, ohne hier irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen zu wollen: Das sieht in der Gesamtschau schon arg komisch aus, gerade auch der sehr zeitnahe Termin in der BMW-Werkstatt, trotz akuter Winterreifensaison und der Fahrzeugcheck sehr zufällig gerade vor dem Schadensfall.

Als Versicherung würde ich mich bei diesem Sachverhalt wohl auch nur aus Kulanz oder durch ein Urteil (auf die Vernehmung des Meisters von ATU als Zeuge und auf die Beweiswürdigung durch das Gericht wäre ich aber sehr gespannt) zur Leistung verpflichten lassen.

Gruß

Mick

Kleine Frage so nebenbei: Ist der ATU-Meister auch noch zufällig dein Onkel über drei Ecken?

Betrug sollte man nicht unterstützen, sondern bestrafen!

@Sequest

Ja, genau das hatte ich gemeint mit der Vernehmung des ATU-Meisters (?) als Zeuge und mit der Beweiswürdigung - auf die Bescheinigung würde ich mich als Versicherung niemals verlassen.

Selbst wenn der Meister Stein und Bein schwört, dass der Schaden beim Check noch nicht vorhanden war, muss er in der Beweiswürdigung noch lange nicht glaubhaft sein: Würde er zugeben, tatsächlich nur oberflächlich geschaut und vielleicht deshalb den Schaden nicht bemerkt zu haben, hätte er ja schlecht gearbeitet und riskiert ggf. arbeitsrechtliche Folgen. Erweisen sich persönliche Beziehungen, könnte sich sogar absichtliches Weggucken aufdrängen - dann hätte er zudem sogar schon strafbare Beihilfe zu einem versuchten Versicherungsbetrug geleistet. Das nennt man dann "erhebliches Entlastungsinteresse". Dagegen könnten die Scheiben von vornherein nicht zum Prüfauftrag gehört haben, die Reparatur soll ja immerhin auch BMW durchführen. Die Versicherung kann durch die Vernehmung des Meisters also (fast) nur gewinnen.

Völlig unabhängig von der Frage des Zustandekommens der Vertragserweiterung würde ich es als Versicherung mit all diesen ganz einfach extrem merkwürdigen Indizien und wenig wahrscheinlichen Koizidenzen daher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn es keine guten Gründe für Kulanz gibt. Die Zeiten von "immer Kulanz bis 1000€ Schaden" sind halt auch vorbei, das machen die Aktuare wegen der vielen Betrugsfälle nicht mehr mit.

Fazit: Schaden werden von der Versicherung übernommen.

Ende der Diskussion.

Also ganz schlau war das alles trotzdem nicht 😉 .

Zitat:

@Karthi schrieb am 2. November 2015 um 22:02:07 Uhr:


Versicherung: ADAC

Am 30.10.2015 habe ich meine Selbstbeteiligung bei der Autoversicherung (vor Ort) von 300€ auf 0€ verändert und habe eine Kopie des Antrages erhalten. Eigentlich ist dann die Veränderungen ab dem 31.10.2015 um 00:00 Uhr wirksam. Am 02.11.2015 bin ich zu BMW gegangen, um meine Windschutzscheibe wegen Steinschlag auszutauschen und die Heckscheibe wegen Riss, welche unter den Teilkasko Schäden fallen. Da es sich hierbei um 2 verschiedene Schadungsmeldung geht, soll ich nun zwei mal je 300€ Selbstbeteiligung bezahlen, weil der Änderungsantrag noch nicht im System ist. Der Mitarbeiter der Versicherung unterstellte mir den Vorsatz, dass ich bewusst die Selbstbeteiligung verändert habe. Allerdings hat die Versicherung dafür keine Beweise, ob es Vorsatz war oder nicht. Muss ich nun die Selbstbeteiligung bezahlen?

Egal wie es ausgeht.
Hier lag offensichtlich der Betrugsverdacht zu Recht vor.

Vor dem Wochenende den Selbstbehalt auf "0" setzen und dann am Montag den Schaden melden.
Und dabei ausgerechnet den Glasschaden.
Das stinkt doch zum Himmel.
Und dann noch 2 Scheiben nur übers Wochenende. Wer soll das glauben?
Leider scheitert vielleicht dieser offensichtlich Betrug am Beweis.
Doch als Versicherung würde ich dem Versicherten sofort kündigen.
Und hoffentlich nimmt keine andere Versicherung solche windigen Typen auf. Alle Versicherten müssen leider so etwas mit ihren Beiträgen mitfinanzieren.

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 5. November 2015 um 23:31:58 Uhr:


Leider scheitert vielleicht dieser offensichtlich Betrug am Beweis.

Der strafbare Betrug vielleicht.

Weshalb die Versicherung sich auf die Zahlung eingelassen hat, bleibt aber im Dunkeln. Sie hätte bei einem Rechtsstreit (abgesehen von den Kosten) nur gewinnen können, denn der Versicherte muss den Versicherungsfall nachweisen - nicht umgekehrt. Oft kommen in solchen Verfahren auch lustige Zusammenhänge zutage, die dann tatsächlich in Strafverfahren münden...

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