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Versicherungsangebot bekommen, und Versicherung will sich nicht dran halten

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 17:47

Hallo,

ich habe einen Zweitwagen versichern wollen und alle Angaben nach meinem besten Gewissen getätigt. Auch als Halter habe ich meinen Bruder angegeben. Darauf hin bekam ich ein Angebot über 252 €... Ich habe das Angebot angenommen. Also haben die mir den Versicherungsschein zugeschickt, auf dem plötzlich 376 € steht. Ich hab dort angerufen und man hat mir erklärt, dass die einen Fehler gemacht haben und ich die Zweitwagenregelung nur bekomme, wenn es sich um meinen Lebenspartner aber nicht um meinen Bruder handelt.

Nun stehe ich ein wenig auf dem Schlauch und bin auch "leicht" angesäuert. Obwohl in dem Angebot drin steht: Dieser Beitrag ist nach Ihren Angaben berechnet und gültig bis zum 11.03.2014, wenn bis zu diesem Datum der Vertragsabschluss zustande kommt.

Hat hier irgendjemand schon mal Erfahrung mit so einer Konstellation gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe

TscripT

Beste Antwort im Thema

Einfaches Vertragsrecht:

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Du fragst bei der Versicherung nach der Prämie, ein Betrag X wird dir genannt.

Sodann beantragst du bei dieser Versicherung den Versicherungsschutz zu den dir genannten Konditionen.

Nimmt die Versicherung deinen Antrag so an, kommt der Vertrag zustande (zwei übereinstimmende Willenserklärungen).

 

Vorliegend hat die Versicherung deinen Antrag in der von dir beantragten Form (Prämie) nicht angenommen.

Es wurde eine Police ausgefertigt, zu anderen Konditionen (Prämie).

Dies stellt dann seitens der Versicherung ein neues Angebot an dich dar, den Vertrag zu diesen Konditionen anzunehmen.

Sagst du bis zum genannten Termin "ja", ist dieser Vertrag zu diesen Konditionen zustandegekommen.

Sagst du "nein", dann eben nicht und du musst dir eine andere Versicherung suchen.

Ganz einfach.

 

Und.........durch die Nennung einer Prämie seitens der Versicherung kommt noch kein Vertrag zustande - erst (siehe oben) durch deinen Antrag und die Annahme deines Antrages bei der Versicherung.

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Einfaches Vertragsrecht:

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Du fragst bei der Versicherung nach der Prämie, ein Betrag X wird dir genannt.

Sodann beantragst du bei dieser Versicherung den Versicherungsschutz zu den dir genannten Konditionen.

Nimmt die Versicherung deinen Antrag so an, kommt der Vertrag zustande (zwei übereinstimmende Willenserklärungen).

 

Vorliegend hat die Versicherung deinen Antrag in der von dir beantragten Form (Prämie) nicht angenommen.

Es wurde eine Police ausgefertigt, zu anderen Konditionen (Prämie).

Dies stellt dann seitens der Versicherung ein neues Angebot an dich dar, den Vertrag zu diesen Konditionen anzunehmen.

Sagst du bis zum genannten Termin "ja", ist dieser Vertrag zu diesen Konditionen zustandegekommen.

Sagst du "nein", dann eben nicht und du musst dir eine andere Versicherung suchen.

Ganz einfach.

 

Und.........durch die Nennung einer Prämie seitens der Versicherung kommt noch kein Vertrag zustande - erst (siehe oben) durch deinen Antrag und die Annahme deines Antrages bei der Versicherung.

am 13. Januar 2014 um 18:17

Hatte ich letztes Jahr mit der DEVK. Nur das die erst den Versicherungsschein wie beantragt ausgestellt hatten und dann Wochen später deine weitere Rechnung geschickt haben.

Ich weiß jetzt nicht, wie das bei Deiner Versicherung geregelt ist.

 

Aber es gibt die Regelung bei meiner Versicherung, als 2.Wagen kann jeder der Halter/Nutzer sein, dann Einstufung SF1/2.

 

Es gibt aber auch eine "Mehrfahrzeugregelung" mit SF2, hier darf aber nur der VN und Partner die Nutzung/Halter (gleiche Anschrift) eingetragen sein.

 

Vermutlich ist das bei Deiner Versicherung auch so.

 

Themenstarteram 13. Januar 2014 um 21:53

@ Corsadiesel: Richtig... Aber im Angebot steht es nicht so drin...

@ twelferider: Einfaches Vertragsrecht verstehe ich schon ;) Das Angebot ist kein Angebot im Sinne des Angebotes an die Allgemeinheit (normale Werbung). Wenn ich jetzt nicht die Police bezahle, dann bekomme ich Mahnungen und ich könnte eine Kündigung bekommen. Desweiteren ist mein Auto auch jetzt versichert... Mhhhh also ist der Vertrag schon entstanden... 1. Willenserklärung: verbindliches Angebot der Versicherung... 2. Willenserklärung: meine Annahme... Aber das ist Paragraphenreiterei ;)

am 13. Januar 2014 um 22:59

Sehe ich genau so.

Wenn der Versicherung bei Abgabe des Angebotes klar war, dass es sich um den Bruder handelt und nicht um den Lebenspartner so ist das Angebot für die Versicherung bindend.

Wenn denen bei Abgabe des Angebotes einen Fehler machen, so ist das deren Problem.

Die Versicherung macht dem VN ein Angebot, dass er nur noch annehmen braucht um einen rechtskräftigen Vertrag zu schließen.

Ich würde der Versicherung ein Schreiben schicken, indem ich mit Verweiß auf BGB §145 auf die Annahme des Antrages bestehen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Wenn der Versicherung bei Abgabe des Angebotes klar war, dass es sich um den Bruder handelt und nicht um den Lebenspartner so ist das Angebot für die Versicherung bindend.

Wenn denen bei Abgabe des Angebotes einen Fehler machen, so ist das deren Problem.

Wenn das so klar ist, dann ist doch auch die Vorgehensweise klar:

Einfach formlos mitteilen, das man nur 252,- und nicht 376,- überweisen wird da das vorrangegangene Angebot bindend ist.

Eine Reaktion der Versicherung wird dann sicherlich zügig kommen.

Fällt diese negativ aus, Rechtsanwald nehmen, die Versicherung auf Erfüllung verklagen.

Dann bekommt man sein gewünschtes Recht oder eben auch nicht.

Das weiß man dann wenns soweit ist.

Wer das nicht möchte kann sich an den Rat der oben gegeben wurde halten, und sich einfach eine andere Versicherung suchen.

am 14. Januar 2014 um 7:50

Also ich bin kein Rechtsanwalt.

Aber ich habe das während meiner Aus- und Weiterbildung so gelernt, dass ein Angebot das an den VN persönlich gerichtet ist, auch bindend ist.

Wenn er es annimmt, und das hat er in diesem Falle ja mit seiner Unterschrift getan, so ist das auch für die Versicherung bindend.

Natürlich auch nur dann, wenn er Wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.

Und davon gehe ich aus. Denn wenn die Versicherung merkt, dass es sich um den Bruder und nicht um den Lebenspartner handelt, dann sollte ihr das auch vor der Angebotserstellung schon bekannt gewesen sein.

Das ein Versicherer im Netz die Auswahl "Bruder" oder "Schwester" als Möglichkeit vorgibt scheint mir unwahrscheinich. Eher wohl Angehöriger oder Familienmitglied. Wenn man (Frau) aber nicht weiß, was der Versicherer meint, sollte man auf solche Möglichkeiten des Vertragsabschlusses verzichten. Sonst kommt so etwas dabei heraus. Der Versicherer erstellt immer Angebote unter der Voraussetzung, dass die Angaben zur Angebotsabfrage auch durch die Angaben im Antrag bestätigt werden. Alle die was von Versicherung verstehen, wissen was ich meine.

LEjockel

am 14. Januar 2014 um 9:53

Wo steht, dass er den Vertrag im Netz abgeschlossen hat?

Ich denke, hier ist auch wichtig zu wissen, WIE der Antrag zustande gekommen ist... Online?? Per Post, ohne Beratung? Denn ein Berater sollte wissen, wie seine Gesellschaft die Zweitwagenregelung handhabt...

Wenn es kein persönliches Gespräch gab dürfte die Versicherung im Recht sein, denn bei Antragseingang und Beurteilung der Sachlage wurde dann festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Zweitwagenregelung nicht wie im Antrag stehend erfüllt sind, also wird korrigiert und der Versicherungsschein sieht entsprechend anders aus. Man hat dann ja ein Widerrufsrecht...

Überhaupt wird ein eingehender Antrag selbstverständlich erstmal geprüft.

Bei einem Versicherungswechsel z.B., bei dem im Antrag durch den Versicherungsnehmer eine SF-Klasse der Vorversicherung angegeben wird, wird zunächst ein entsprechender Vertrag zugesandt. Stellt sich hinterher auf Anfrage bei der Vorversicherung heraus, dass die SF-Klasse anders lautet oder es einen noch nicht berücksichtigten Schaden gab muss der Versicherer sich ja auch nicht an die Angaben im Antrag halten....

Themenstarteram 14. Januar 2014 um 17:35

Ich habe dort angerufen ;) Und habe der Dame alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet... Auch das es sich um meinen Bruder handelt. Auf dem Angebot steht es auch so mit der SF 2 und in der Police steht dann plötzlich SF 1/2... Ohne Info oder irgendwas...

Da hat die Dame wohl aus Unkenntnis ein falsches Angebot erstellt.

 

am 14. Januar 2014 um 18:25

Das ist dann das Problem der Dame.

Mich würde mal interessieren, wie der Antrag genau aussieht.

Was steht als Begründung drinnen, warum eine SF2 Einstufung erfolgt?

Du hast ja wohl logischerweise keine Änderungen mehr auf dem Angebot vorgenommen, oder?

Themenstarteram 14. Januar 2014 um 19:20

Man hat mir am Telefon gesagt, dass die Einstufung mit Zweitwagenregelung auch mit meinem Bruder als Halter funktioniert. Darauf habe ich natürlich nichts ändern lassen, denn ich habe gedacht, dass die Dame am Telefon schon weiß, was sie macht... Ich weiß nur eins, was ich mache... Im November geht eine Kündigung meiner anderen zwei Autos bei der DA Direkt raus...

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