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Versicherungs wechsel 30.11

Themenstarteram 27. November 2014 um 21:50

Werde meine Versicherung fristgerecht wechseln.

Wie ist das dann mit der zulassung muss das auto ab und angemeldet werden oder muss ich da garnichts machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Spidddy schrieb am 29. November 2014 um 12:04:31 Uhr:

Mein Sohn heißt "Markus".

Das unglaubliche daran ist, dass ein Nachbar eine Straße weiter jetzt seinen Sohn ebenfalls Markus genannt hat.

Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?

Schön das du dir selber beistehst du Komiker.

Merkst du eingentlich nicht wie peinlich du bist, mit deinen duzenden Account`s ?

Glaubst du wirklich das merkt hier niemand bei MT ?

Du wurdest schon dutzende Male hier in den Hintern getreten und kommst immer wieder zurück.

Du bist lästiger wie ein Stubenfliege und nervst hier einfach nur im Versicherungsforum. Du tritt`s die NUB`s mit Füssen und provozierst hier einen echten Eklat in welchen sich hoffentlich auch bald mal die Geschäftsführung von Motortalk involvieren wird.

Aber dennoch bin ich guten Mutes.

Das Versicherungsforum hat hier schon so viele Lachnummern durch, da kommt es auf so einen Pausenclown wie dich auch nicht mehr an......:)

Auch du wirst hier irgendwann eine Geschichte sein, über die man nur noch lachen wird.

 

 

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Gar nichts machen.

Gar nichts? Auch nicht rechtzeitig eine neue eVB beim StVA einreichen?

Gruß

Peter

Das "gar nichts" bezog sich auf das Ab- und Anmelden des Kfz.

Da der TE schrieb:

Oder muss ich da gar nichts machen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. November 2014 um 23:09:29 Uhr:

Gar nichts? Auch nicht rechtzeitig eine neue eVB beim StVA einreichen?

Gruß

Peter

Muss der Versicherer machen.

am 28. November 2014 um 7:23

Zitat:

@Spidddy schrieb am 27. November 2014 um 23:17:55 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. November 2014 um 23:09:29 Uhr:

Gar nichts? Auch nicht rechtzeitig eine neue eVB beim StVA einreichen?

Gruß

Peter

Muss der Versicherer machen.

Zur Ergänzung der NEUE Versicherer.

Zur Ergänzung: !KANN! nur der (neue) Versicherer machen.

Was wenn nicht?

Dann kommen die Schilder ab.

Zitat:

@Dellensucher schrieb am 28. November 2014 um 19:42:41 Uhr:

Was wenn nicht?

Dann bringt der Versicherte die neue eVB, welche ihm der neue Versicherer geschickt hat, selbst zum örtlichen Straßenverkehrsamt.

In Zeiten einer EVB-Ü?

Wie soll das gehen?

Per E-Mail. ;)

Woher die EVB-Ü bekommen?

Zitat:

@Dellensucher schrieb am 28. November 2014 um 21:02:45 Uhr:

Woher die EVB-Ü bekommen?

Guckst du hier:

http://www.evbnummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung.html

Eben. wie also soll er sie selber übermittlen können?

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