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Versicherung zwischendurch Kündigen um zu wechseln, Versicherungsnehmer wechselt, ist das möglich ?

Themenstarteram 2. Juli 2016 um 11:33

Mahlzeit.

Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, sieht man wohl auch am Titel:D

Ich habe einen Golf auf mich seit über 2 Jahren zugelassen, als Versicherung haben wir damals auf die Zweitwagenversicherung meiner Mutter genommen wo ich mit 75% angefangen hab. Nun bin ich mitlerweile SF2 und nächstes Jahr SF3 wo ich definitiv die Versicherung wechseln werde da mir meine DEVK zu "teuer" ist im Gegensatz zu anderen.

Jetzt würde ich gern wissen, habe ich eine Chance jetzt dort herauszukommen auch wenn der Vertrag bis zum Ende des Jahres läuft ?

Ich weiß das ist möglich wenn ein Schadensfall eingetreten ist, oder man das Auto verkauft etc.

Da ich der Halter bin, meine Mutter die Versicherungsnehmerin, würde ich gern die Versicherung kündigen und mir eine andere suchen, die ICH dann abschließe, ist dies möglich oder geht das nur wenn der Halter wechselt.

Und zum Schadensfall, ich hatte letztes Jahr im August einen "Totalschaden", rückwirkend geht das wohl nicht oder ?:D

Vielen Dank !

Beste Antwort im Thema

Vielleicht erklärst du mal, warum du den Totalschaden erwähnt hast.

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Zitat:

Und zum Schadensfall, ich hatte letztes Jahr im August einen "Totalschaden", rückwirkend geht das wohl nicht oder ?:D

Nein, natürlich nicht...

Du musst bis zum Ende des Versicherungsjahres warten, oder halt auf jemand anderen Ummelden.

Bei einem schadensereigniss hat man ein Sonderkündigungsrecht,und zwar 30Tage nach regulierung. Ist bei dir etwas drüber was ;)

Themenstarteram 2. Juli 2016 um 13:17

Deswegen ja auch der Smiley dahinter @vanguardboy :D

Vielen Dank euch beiden, dann wird sie dieses Jahr halt noch durchlaufen :(

Du wirst dich beim Wechsel auch wundern, was mit deinen SF passiert ;)

am 2. Juli 2016 um 17:18

Zitat:

@Airliveman schrieb am 2. Juli 2016 um 13:33:38 Uhr:

 

Jetzt würde ich gern wissen, habe ich eine Chance jetzt dort herauszukommen auch wenn der Vertrag bis zum Ende des Jahres läuft ?

Und zum Schadensfall, ich hatte letztes Jahr im August einen "Totalschaden", rückwirkend geht das wohl nicht oder ?

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Deine Mutter ist an den Versicherungsvertrag gebunden.

Eine Beendigung ist erst zum Ablauf des Vertrages möglich, sofern kein (mögliches) auflösendes Moment für den Vertrag vorliegt (Verkauf, Schadenkündigung, o.a.). Diesen sehe ich hier nicht.

Die Wahrungsfrist, innerhalb derer eine für eine Schadenkünidgung ausgesprochen sein muss, ist wie Du wohl auch schon selbst vermutest bereits abgelaufen.

...und wenn VN und Halter verschieden sind, ist es i.d.R. auch teurer! Vielleicht lässte Dir also erstmal von der DEVK ein Angebot machen , in dem Du der VN bist!?

Themenstarteram 2. Juli 2016 um 19:32

@Wattwanderer

Warum sollte ich mich wundern ?

 

@frankoel

Blöd bin ich nicht und hab mit der DEVK schon 10x telefoniert. Kostet sogar mehr da ich noch U23 bin. Hab mir ne neue Versicherung rausgesucht wo ich nächstes Jahr mit den mitgenommen SF Jahren die angerechnet werden nur knapp die Hälfte von dem Zahle was ich aktuell bei der DEVK Zahle. Bei gleichen Leistungen wie Schutzbrief und co.

am 2. Juli 2016 um 19:56

Zitat:

@Airliveman schrieb am 2. Juli 2016 um 21:32:37 Uhr:

@Wattwanderer

Warum sollte ich mich wundern ?

@frankoel

Blöd bin ich nicht und hab mit der DEVK schon 10x telefoniert. Kostet sogar mehr da ich noch U23 bin. Hab mir ne neue Versicherung rausgesucht wo ich nächstes Jahr mit den mitgenommen SF Jahren die angerechnet werden nur knapp die Hälfte von dem Zahle was ich aktuell bei der DEVK Zahle. Bei gleichen Leistungen wie Schutzbrief und co.

Weil Du mit einer Sondereinstufung angefangen hast ("aben wir damals auf die Zweitwagenversicherung meiner Mutter genommen wo ich mit 75% angefangen hab."(. Diese bleibt bei einer Übertragung eine andere Person unberücksichtigt. D.h. der SFR wird gekürzt werden.

Das Alter des Versicherungsnehmers ist kein tarifrelevantes Merkmal. Die Aussage im zweiten Absatz macht fachlich keinen Sinn. Relevant ist das Alter der Fahrer. Hier passt irgendetwas nicht. Oder bist Du mometan nicht als Fahrer eingetragen?

Gruß

Zitat:

@Airliveman schrieb am 2. Juli 2016 um 21:32:37 Uhr:

@Wattwanderer

Warum sollte ich mich wundern ?

@frankoel

Blöd bin ich nicht und hab mit der DEVK schon 10x telefoniert. Kostet sogar mehr da ich noch U23 bin. Hab mir ne neue Versicherung rausgesucht wo ich nächstes Jahr mit den mitgenommen SF Jahren die angerechnet werden nur knapp die Hälfte von dem Zahle was ich aktuell bei der DEVK Zahle. Bei gleichen Leistungen wie Schutzbrief und co.

Ich glaube fest, dass du dabei bist, etwas ziemlich dummes zu tun.

U23, letztes Jahr einen Totalschaden, Sondereinstufung, da solltest du noch mal drüber nachdenken.

Evtl hatte er ein unverschuldeten Unfall ?

Lasst ihn doch wechseln :D

Jeder soll mal seine eigenen Fehler machen und er hat doch eine Versicherung die viel günstiger ist :D

Du wirst aber erst zum 31.12. wechseln können in deiner Konstellation. Also nimm es wie es ist, man kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken, einen Vertrag den man eingegangen ist zieht man durch.

Themenstarteram 3. Juli 2016 um 16:12

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Juli 2016 um 23:09:59 Uhr:

Zitat:

@Airliveman schrieb am 2. Juli 2016 um 21:32:37 Uhr:

@Wattwanderer

Warum sollte ich mich wundern ?

@frankoel

Blöd bin ich nicht und hab mit der DEVK schon 10x telefoniert. Kostet sogar mehr da ich noch U23 bin. Hab mir ne neue Versicherung rausgesucht wo ich nächstes Jahr mit den mitgenommen SF Jahren die angerechnet werden nur knapp die Hälfte von dem Zahle was ich aktuell bei der DEVK Zahle. Bei gleichen Leistungen wie Schutzbrief und co.

Ich glaube fest, dass du dabei bist, etwas ziemlich dummes zu tun.

U23, letztes Jahr einen Totalschaden, Sondereinstufung, da solltest du noch mal drüber nachdenken.

Ich denke ehr das einige von euch mehr hineininterpretieren als sie sollten ;)

 

Hab ja jetzt verstanden das der Wechsel vor Jahresende nicht möglich sei. Ist ja auch kein Problem, Zahl jährlich meine Versicherung.

 

Desweiteren war der Unfall nicht selbstverschuldet und es gibt keine "Sonderneinstufung", ich kann die SF-Klasse ganz normal übernehmen alles schon mit der DEVK abgeklärt ( Verzichtserklärung meiner Mutter etc pp. ), Angebot der neuen Versicherung liegt ebenfalls schon vor. Nächste Woche geht die Kündigung raus.

 

Danke an die, die meine Frage beantwortet haben :)

 

@phaetoninteressent Keine Ahnung was du grade bezüglich des Alters des Versicherungsnehmers meinst.

Ich bin U23, Seit über 3 Jahren mein Führerschein, SF-Klasse 2 aktuell, zum 1.1.17 bei der neuen Versicherung SF3 somit kann ich die 3 SF Jahre übernehmen da ich diese auch selbst erfahren habe.

 

Man kann nicht 50 Jahre seiner Oma übernehmen, wenn man gradmal 5 Jahre den Führerschein hat. Maximal die Jahre die man selbst erfahren haben kann.

Themenstarteram 3. Juli 2016 um 16:34

BTW: Ich habe mal aus Spaß durchgerechnet was es kostet wenn ich das KFZ als Erstversicherung auf mich versicher ohne anrechenbare SF-Klassen, ich würde ca. 630€ bezahlen, mit SF3 ca. 450€ und bei der DEVK aktuell ca. 900€ und nächstes Jahr ca. 830€, lohnt sich also so oder so. Die DEVK ist echt schweineteuer. Komischerweise war sie damals als wir die Versicherung abgeschlossen haben bei Check24 die günstigste..

am 3. Juli 2016 um 16:47

Hallo Airlivemann,

Du sagst, dass wenn Du Versicherungsnehmer bei der DEVK wirst, dass sich der Beitrag erhöht, weil Du U23 bist. Dies macht jedoch fachlich keinen Sinn, weil das Geburtsdatum des Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmer grundsätzlich für die Tarifkalkulation ohne Belang ist bzw. sogar ohne Balang sein muss (AGG).

Person A zahlt also das gleiche wie Person B, wenn die Tarifmerkmale sich nicht ändern!

Relevant ist das Fahreralter. Das sollte aber bereits im Vertrag Deiner Mutter u23 sein, es sei denn Du bist nicht als Fahrer angegeben. Damit ergibt sich durch den Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft keine Änderung des Fahreralters.

Durch den Versicherungsnehmerwechsel ändern sich implizit Nutzerkreis, Halterbeziehung und ggf. Fahreralter.

Tendentiell sollten sich in Deinem Fall Änderung des Fahrerkreises (Sohn/-Tochter wird zun Versicherungsnehmer) und Wegfall eines etwaigen Halterzuschlags bei sonst gleichbleibenden Merkmalen prämienmindernd wirken. Im gegenzug bekommst Du in der Regel auch einen neuen Tarif. Der neue Tarif ist je nach derzeitiger Unternehmenszielen teurer oder günstiger.

Das mit der Sondereinstufung kannst Du in Deinem Fall tatsächlich vergessen, weil es in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht von Belang ist.

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