Versicherung Zweitwagen
Habe folgende Frage: Unser Polo ist derzeit ganz normal als Zweitwagen versichert (was ja auch nciht günstig ist, da es unser erster Zweitwagen im Prvatbereich ist), wenn nun unser Sohn den Führerschein macht, nutzt er den Wagen auch ab und an, da er wider erwarten nicht eine Lehrstelle weiter weg bekommen hat, sondern noch weiter die kaufm. Berufsfachschule besuchen darf, braucht er das Fzg. nur selten und für einige km im Monat (vllt. 200 km), meine Frau wesentlich häufiger.
Muss man nun den Sohn als Mitnutzer eintragen lassen, das wären schnell ~ 600 €/a mehr, ansonsten darf man ihn, selbst als Nutzer mit meiner Frau ist das schon nicht ohne für den 60 PS Polo, denn die KH SF18 und VK SF 19 greifen hier ja leider nicht, sondern wir sind jetzt bei SF 3 bei KH und VK (578,14 €/a), die günstigeren bei check 24 sagen mir nichts und somit bleibe ich bei der VHV.
Wie habt ihr diese Problem gelöst, ist der Wagen auf die Eltern angemeldet und wenn wie genau spart man etwas ohne Versicherungsbetrug zu begehen, also legal soll es schon sein, aber ich weiß nicht so recht, wie ich an die Sache angehen soll.
Wer hilft mir weiter? Danke im Voraus.
20 Antworten
OT OT OT:
Wie mag er versichert sein? Kleinwagen Ford: www.youtube.com/watch?v=LuDN2bCIyus
Mal was zum Schmunzeln! 😁
Versicherungsschutz besteht immer,das ist kein Problem
Es ist außerdem keine Straftat jemanden seinen Wagen zu übergeben obwohl er nicht bei der Versicherung angegeben ist😉 Ganz so weit ist es noch nicht.
Das kommt auch wohl öfters vor,ansonsten würden in den Versicherungsbedingungen nicht die Konsequenzen aufgeführt
Andere geben niedrigere jährliche Fahrleistungen an oder Garagen die sie gar nicht haben.Das sind auch keine Verbrecher😎
Das ist bei allen anderen Versicherungen auch so.Egal ob Gebäude oder Hausrat.Da wird geschummelt das sich die Balken biegen.Das böse Erwachen kommt dann im Schadenfall...
Puhhh, da lehne dich mal zu weit aus dem Fenster wenn du behauptest es sei keine Straftat der Versicherung falsche Angaben zu machen.
Enthälst du der Versicherung wichtige Vertragsinhaltliche Dinge vor, gerade bei höheren Werten wie Haus ect., ist das Arglistige Täuschung. Aus der Arglistigen Täuschung kann dir schnell der Betrug bzw. Versicherungsmissbrauch vorgehalten werden (vor allem wenn du Leistung von der Versicherung erwartest) welches eine Straftat ist die mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren "belohnt" werden können.
Sicherlich sind wir bei diesem Thema eher bei den kleinen Fischen, aber wenn die Versicherung Dir an die "Karre pissen" will weil du vorsätzlich falsche Angaben gemacht hast bist du schnell mal vorbestraft.
Allerdings ist das bei der KFZ Versicherung wohl eher unwarscheinlich, aber laut Recht eben möglich.
LG Space
Ich mache ja keine falschen Angaben,habe nur kurzfristig meine Versicherungsbedingungen vergessen ...
Kann man ja nicht immer alles dabei haben 😉
Bei Gebäude und Hausrat wird einfach im Schadenfall die Leistung gekürzt
Ähnliche Themen
Wenn sich etwas ändert und es vergisst ist da ja auch kein Vorsatz...
Mache ich aber bei Neuabschluß falche Angaben ist das Vorsatz, und die Leistungen werden nicht gekürzt sondern angepasst. Auch das ist ein Unterschied...
Habe ich z.B. noch immer einen "Studenten-Hausrat" Versicherung mit einer Versicherungssume von z.B. 25.000 arbeite aber mittlerweile, verdiene gutes Geld und habe eine große Wohnung mit z.B. einem Versicherungswert von 100.000 werde ich im Schadensfall auch nur max. 1/4 der Schadensumme erhalten denn für mehr habe ich nicht gezahlt. So kann es also sein das ich aus meinem 10.000 € Schaden, der eigentlich auch von der alten Versicherunssumme gedeckt sein würde, nur 2.500 € bekomme da meine alte Police eine Unterversicherung darstellen würde...
Aber wir sind hier mittlerweile sehr weit weg vom Topic 😉
LG Space
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Versicherungsschutz besteht immer,das ist kein ProblemEs ist außerdem keine Straftat jemanden seinen Wagen zu übergeben obwohl er nicht bei der Versicherung angegeben ist😉 Ganz so weit ist es noch nicht.
Das kommt auch wohl öfters vor,ansonsten würden in den Versicherungsbedingungen nicht die Konsequenzen aufgeführt
Dann bin ich wohl zu ehrlich für diese Welt, ich vergesse nichts anzugeben und mache auch keine falschen Angaben,. sollte sich die Jahresfahrleistung erhöhen oder sinken,. gebe ich dies auch an, Andere mögen darüber lächeln, ich finde es nur fair.
Aber da soll jeder selber sich verantworten. Ich möchte zumindest nicht zu den Versicherungsbetrügern gehören. Ich lüge auch nicht für andere. Wenn einer was fallen läßt und es ist defekt, werde ich niemals und das meine ich ernst, niemals schriftlich sagen ich habe mich z.B. auf seine Brille gesetzt o.ä. Das mache ich aus Prinzip nicht, wie ich auch nie Rechnungen zu spät bezahle o.ä., liegt vielleicht an meiner Erziehung, denn ich bedanke mich auch immer, egal wie klein der Gefallen war oder ohne ein kl. Geschenk gehe ich nie zu Besuch bei anderen, das ist so drin bei uns in der Familie.
Ich weiß, viele finden es dumm, aber ich kann nicht anders, sonst kann ich pers. nicht gut schlafen. Verstehe aber teils die anderen schon, wenn es um Kleinigkeiten geht. Aber bei der Autoversicherung ist es keine Kleinigkeit finde ich zumindest.