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Versicherung zieht 15% ab... aber von was?!?!

Themenstarteram 29. August 2018 um 9:23

Hallo in die Runde,

ich hab mal eine kleine Frage. Und zwar wisst ihr wie die Versicherungen das hand haben wenn man in eine andere Werkstatt geht obwohl man Werkstatt gebunden ist? Es hieß irgendwie das sie dann 15% abziehen... aber wovon denn genau? Vom Schadenswert des Gutachtens oder von der Rechnung der Werkstatt?

Und kann ich eine Rechnung bei der Versicherung einreichen obwohl die höher ausfällt als die Summe die im Gutachten genannt wurde?

Vielen Dank und viele Grüße

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25 Antworten

hat denn die Werkstatt hier Info`s das ein Gutachten vorliegt?

Auf welcher Basis wurde denn ein Auftrag erteilt?

Wusste die Werkstatt um was für einen Schaden es sich handelt ? KH oder Kasko?

Zitat:

@UliBN schrieb am 29. August 2018 um 15:33:32 Uhr:

Du hast eine vertragliche Bindung an eine Werkstatt und gehst da nicht hin. Die Versichrung zieht Dir damit vertragsgemäß 15 % pauschal ab. Da zählt die Gesamtrechnung.

Wobei ich in diesem Fall davon ausgehe dass die Versicherung auch die Höhe der gesamtrechnung anzweifelt.

Das wird wohl auf Stress hinauslaufen - Ausgang ungewiss. Dazu müsste zuerst geklärt werden was genau beauftragt wurde und wie sich die kosten der Werkstatt zusammensetzen.

 

Einen Gewinner wird es wohl aber auf jeden Fall geben.

Die Werkstatt - die wird ihr Geld bekommen.

Von wem auch immer.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 29. August 2018 um 18:20:48 Uhr:

Zitat:

@BMW-328i-NEULING schrieb am 29. August 2018 um 11:52:41 Uhr:

Das gutachten sagte 10.500 Brutto. Die Rechnung der Werkstatt 14.300

Zur Klärung dieser einigermaßen beachtlichen Differenz hätte vor Ausführung der Reparatur der ursprünglich Gutachter hinzugezogen werden müssen.

Vor der Reparatur gab es keine Differenz zu klären. Die Werstatt wurde ja nicht vorher nach den Kosten gefragt sondern nach Vorliegen des GA blauäugig ein Reparaturauftrag erteilt.

Btw .... welcher Wiederbeschaffungswert wird im GA genannt? Und welcher Restwert?

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 29. August 2018 um 19:47:29 Uhr:

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 29. August 2018 um 18:20:48 Uhr:

Zur Klärung dieser einigermaßen beachtlichen Differenz hätte vor Ausführung der Reparatur der ursprünglich Gutachter hinzugezogen werden müssen.

Vor der Reparatur gab es keine Differenz zu klären.

Das ist richtig, ich hätte es exakter formulieren müssen.

Vor "Ausführung der Reparatur" sollte lauten: "Vor Ausführung der weiteren Reparaturen, als sich abzeichnete das der Kostenrahmen erheblich überschritten wird"

Vielleicht ist das ja auch geschehen und wir wissen es nur nicht.

Vielleicht wusste die Werkstatt auch gar nichts von einem "Kostenrahmen".

Ich denke der TE sollte uns hier noch mit ein paar Infos füttern.

Das die Gutachter, die im Kaskofall von der Versicherung beauftragt werden, erstmal die Rechnung so knapp halten wie nur möglich, ist keine Seltenheit, sondern (fast) gängige Praxis.

Als mein 330d aufgebrochen und diverse Teile entwendet wurden, schrieb der Gutachter auch, dass die Sache mit 3.331€ Brutto erledigt ist.

Unter anderem sollten die durchgeschnittenen Airbag Kabel wieder zusammengelötet werden von einer freien Werkstatt mit 55€ Brutto Stundenlohn :rolleyes:

Da ich die Werkstattbindung damals dankend abgelehnt hatte, wurde der Wagen nach der Reparaturfreigabe bei BMW instandgesetzt.

Rechnung: 10.674€

Daher wundert mich die Preisdifferenz beim TE kein bisschen.

Blöd ist halt nur, dass er keine freie Werkstattwahl und somit auch keine Reparaturfreigabe bei dieser Werkstatt hatte.

Die werden vermutlich erstmal Gutachterrechnung abzüglich 15% & SB bezahlen und dann auf Beweise pochen, warum auf einmal die Rechnung höher ausfallen musste.

Fazit: Mit Werkstattbindung schiesst man sich mehr oder weniger ins eigene Knie.

Zu bedenken: Die Versicherung hat nichts zu verschenken. Wenn diese durch eine Klausel günstiger wird, dann wird das unterm Strich (im Durchschnitt) für den Verbraucher teurer.

Dswegen sollte man bei Abschluss auch die Nachteile, die man eigentlich nicht erwartet und gerne zugunsten des vermeintlichen Preisvorteils verdrängt, im Auge behalten.

Man kann sich auch vor Vertragsabschluß erkundigen, welches die örtlichen Vertragswerkstätten sind. Aus diesen kann man sich dann nämlich im Schadenfall auch eine aussuchen.

Bei mir waren es freie Werkstätten, bei denen ich eh schon Kunde war und daher auch kein Problem mit der Werkstattbindung habe.

Nein, kann man nicht. Zumindest die Huk weigert sich und verweist auf wechselnde Partner und darauf, dass wenn jetzt einer genannt wird, aber dieser im Schadensfall kein Partner mehr ist, dass dieser dennoch trotzdem genommen wurde und es mit vielen Kunden deswegen zu Streit kam.

Die teilen dir die Partner ist dann mit, wenn du wirklich einen Schadensfall hast. Aus diesem Grund hab ich mich gegen die Werkstattbindung entschieden. Bei mehreren Fahrzeugen und zwei Marken, davon zwei Neufahrzeuge. Die bringe ich bestimmt nicht zu ATU (sofern diese Partner sind, das weiß ich leider nicht).

Eventuell ist es bei anderen Versicherungen anders, ausprobieren und nachfragen.

Also ich habe vor Vertragsabschluß gefragt und bekam eine Antwort. Bin bei der HUK.

Grad erst Kaskoschaden gehabt. Von den genannten Partnern konnte ich mir einen aussuchen.

Wenn die natürlich mal kein Partner mehr sein sollten, kann ich die nicht auswählen. Das sollte aber logisch sein und kein Grund für Streit.

Zumal ich ja auch nicht zur Werkstatt fahre ohne die Versicherung zu kontaktieren.

Ich hab auch nen Neuwagen. Wüßte aber nicht, warum ich für nen Karosserieschaden zu Skoda gehen sollte.

Aber ich stimme dir zu, zu A.T.U. würde ich den auch nicht geben.

Themenstarteram 3. September 2018 um 20:47

Also als die Werkstatt meinen Wagen abgeschleppt hat, und er erstmal dort stand, hat die Versicherung wenige Tage später den Gutachter hingeschickt. Dann stand das Gutachten (Hier muss nich mich nochmal korrigieren. Das Gutachten besagte 11.500... KRASS was ein Scheinwerfer und ein bisschen Lackieren etc gleich kostet). Die Versicherung wollte erstmal nicht zahlen da ein Passant im Nachhinein was von Fahrerflucht in den Raum geworfen hat. In Wirklichkeit sind wir nur um die Ecke gefahren weil beide Fahrzeuge noch fuhren und wir nicht auf einer Hamburger Hauptstraße stehen bleiben wollten und das im Feierabendsverkehr. Aber der Vorwurf stand dann erstmal im Raum. Wurde nachher natürlich auch wieder vom Tisch geräumt. Naja, ich hab dann auf jeden fall der Versicherung gesagt das er dann da schnell repariert werden soll und das war für die auch okay bzw. denen auch egal. Haben halt gleich gesagt das es dann aber 15% weniger geben wird. Und wegen dem Vorwurf der Fahrerflucht musste ich erstmal in Vorlasse gehen was für die Versicherung in Ordnung war. Ich hab die Rechnung jetzt erstmal zur Versicherung geschickt mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Wenn die nachher die 12.000 zahlen ist mir das auch Recht... dann habe ich halt 2000 aus eigene Tasche gezahlt... war ja auch mein Fehler. Das ist dann Lehrgeld gewesen. Hauptsache das Thema ist dann vom Tisch.

Gruß

Thomas

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